Heute Morgen durfte Kevin Grossenbacher hier seine Meinung zur SVP-Durchsetzungsinitiative kundtun. Da wir als politisch unabhängiges Medium auch die andere Seite zu Wort kommen lassen wollen, lesen Sie hier jetzt die Replik eines stadtkantonslandesweit bekannten Politikers, der sein Bild und seinen Namen nicht in den linken Mainstreammedien sehen möchte. Das respektieren wir natürlich und nennen ihn hier einfach Wolfgang.
“Herr Grossenbacher vergleicht die Durchsetzungsinitiative mit den gelben und roten Karten im Fussball. Damit hat er eigentlich recht. Wer ein grobes Vergehen begeht, zum Beispiel eine Tätlichkeit, wird direkt mit rot bestraft und zwar zu recht. Solch aggressive und unsportliche Fussballer wollen wir in unseren Stadien nicht sehen. Deshalb werden sie auch direkt für die nächsten zehn Jahre gesperrt. Bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative hat das Parlament nun aber eine Täterschutzklausel eingeführt, damit der Einzelrichter die Sperre beliebig aufheben kann. Das widerspricht der vom Volk und den Ständen angenommenen Initiative komplett.
Der zweite Deliktekatalog gilt für Spieler, die innerhalb eines Spiels (bei der Initiative innerhalb 10 Jahren) mehrmals gegen die Regeln verstossen. Diese zeigen damit ihre destruktive kriminelle Energie und auch solche wollen wir hier nicht. Deshalb werden diese Wiederholungstäter auch gesperrt. Die Täterschutzklausel ermöglicht nun dem Einzelrichter, den unfairen Sportler fadenscheiniger Gründen wegen nicht zu sperren. Das darf nicht sein und öffnet der Willkür Tür und Tor.
Es ist ja nun auch nicht so, dass die Fussballer ihren Beruf nicht weiter ausüben dürfen, einfach nicht in der Schweiz. Dass wir ein Problem mit ausländischen Fussballern haben, zeigen die roten Karten dieser Saison, sehen Sie nur all diese ausländischen Namen. Die Linken und Netten wollen ihnen noch den roten Teppich ausrollen. Dagegen müssen wir uns wehren und gegen eine unsinnige Täterschutzklausel, die das Gesetz schon bei Einführung unnütz macht.”