Die anonymen Helden der Demokratie

Die SVP-Initiative greift den Gerichtshof für Menschenrechte an: Wahlplakat gegen die Selbstbestimmungsinitiative. (Foto: Keystone/Peter Schneider)
Merkwürdige Dinge geschehen gerade. Der Abstimmungskampf zur Selbstbestimmungsinitiative der SVP ist erst einige Tage alt, aber er hat schon die unwahrscheinlichsten Wendungen genommen.
Überraschung eins: Noch vor wenigen Wochen präsentierte die SVP ihre Volksinitiative, die den absoluten Vorrang von Landesrecht vor internationalem Recht in der Verfassung verankern will, als letzte Hoffnung gegen «die kalte Entmachtung des Volkes» und den heimlichen «Staatsputsch» von oben (beides: Roger Köppel). Jetzt geht die Volkspartei mit Plakaten in den Abstimmungskampf, die den Eindruck erwecken, es gehe bei der Selbstbestimmung um ein konservatives Anlagevehikel einer Regionalbank. Wer seine Tonalität in der letzten Phase des Abstimmungskampfes so dramatisch moduliert, hat oft schlechte Ergebnisse aus Meinungstests mit Fokusgruppen vorliegen.
Überraschung zwei: Die Economiesuisse will errechnet haben, dass ein Ja zur SVP-Initiative am 25. November die Kündigung von rund 600 Abkommen mit wirtschaftlicher Bedeutung und damit eine rasche handelspolitische Isolation der Schweiz zur Folge hätte. Offensichtlich ist die Kreativabteilung des einst angesehenen Wirtschaftsverbandes fähig, zu jedem noch so entfernten politischen Thema ein wirtschaftliches Niedergangsszenario zu fabrizieren.
Überraschung drei: Das vielleicht altmodischste Kampfmittel der Politik, nämlich das Buch, feiert gerade eine unerwartete Auferstehung. Kilian Meyer, Richter am Obergericht des Kantons Schaffhausen, und Adrian Riklin, Journalist der «Wochenzeitung», haben vergangene Woche den Sammelband «Frau Huber geht nach Strassburg» veröffentlicht. Mehrere Aufsätze beleuchten nüchtern und verständlich die Problematik der SVP-Initiative. «Ein unliebsames Strassburger Urteil, eine angenommene völkerrechtswidrige Volksinitiative – und schon stünde die Forderung nach der Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Raum», schreibt Riklin. Er pflichtet der SVP aber bei, dass das Bundesgericht wegweisende Urteile, wie jenes, das die Selbstbestimmungsinitiative ausgelöst hat, künftig sorgfältiger begründen sollte.
Überraschung vier: Neben der abstrakten juristischen Analyse zeigt «Frau Huber geht nach Strassburg» anhand verschiedener Fälle, wie Bürgerinnen und Bürger unseren Rechtsstaat gefestigt haben, indem sie Unrecht hierzulande nicht akzeptierten und nach einem langen Gang durch die Institutionen an den Gerichtshof für Menschenrechte gelangten. Es sind Würdigungen für einige anonyme Helden der Schweizer Demokratie: Da gibt es etwa den Soldaten Herbert Eggs, der 1975 wegen eines Strafarrests in Strassburg Beschwerde einlegte. Fünf Jahre später wurde die Disziplinarstrafordnung der Armee korrigiert. Soldaten sind seither besser gegen Willkür geschützt. Und da ist die Jugendarbeiterin Marlène Belilos, die 1981 mit 200 Franken gebüsst wurde wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Demo, an der sie aber gar nicht anwesend war. Belilos legte Beschwerde ein und erhielt sieben Jahre später in Strassburg recht. In der Folge mussten viele Kantone und Gemeinden neue Rekursinstanzen für ihre Bürger einführen, um faire Verfahren zu garantieren. In vielen Fällen setzte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte behördlicher Willkür, Schikane und institutionellem Versagen ein Ende – und schützte die Bürger vor dem Zugriff des Staates.
Überraschung fünf: Nun ja, dass die SVP mit ihrer Initiative ausgerechnet diese Institution angreift.
42 Kommentare zu «Die anonymen Helden der Demokratie»
Die SBI ist nicht primär gegen die EMRK gerichtet, sondern gegen das Bundesgericht, das immer häufiger Völkerrecht über Schweizer Recht stellt. Das ist ein Paradigmwechsel, der nicht demokratisch legitimiert ist.
guter und richtiger punkt, herr reiser. es ist diesbezüglich schon erstaunlich, dass die private maxime unserer justizministerin in die praxis des obersten gerichts einzug gehalten hat. schleichend. das sind bez. paradigma bereits schon amerikanische verhältnisse. zeigt bei uns aber erneut auf, dass die „rechtsstaatlichkeit“ von der linken i.d.t. in undemokratischer und eigenmächtiger art und weise – wie soll ich sagen – „definiert“ und legitimiert wird. aber ja – um auf den vergleich mit den staaten zurück zu kommen. wenn 2 das selbe tun, ist es halt nicht das selbe. je nach seite, auf der man steht.
Vollkommen einverstanden Herr Reiser. Die Initiative ist keineswegs so „revolutionär“ wie Gegner und Medien es gerne darstellen, sondern stellt einfach den Zustand wieder her, welcher noch vor ein bis zwei Jahrzehnten eine völlige Selbstverständlichkeit war.
Nun, ich werde überzeugt ja stimmen. Wenn es um internationale Verpflichtungen geht, ist die Schweiz spätestens seit dem UNO-Beitritt an vorderster Stelle, sich allen möglichen Abkommen und Vereinbarungen zu unterwerfen. Aus Imagegründen. Leider sber setzt die Schweiz noch das kleinste Ding punktgenau um und wird von der halben Welt deswegen verlacht. Und das Bundesgericht setzt jedes internationale Abkommen über die Verfassung! Na danke. So kommen wir beispielsweise nie zu einer besseren Lösung von Ausschaffungen…
Hoffentlich lassen sich auch die meisten anderen Bürgerinnen und Bürger nicht von Drohungen der Gegner einschüchtern, die Initiative würde „die Schweiz wirtschaftlich isolieren“ und den ökonomischen Niedergang einleiten!
Es sind in der Tat nur die allerwenigsten völkerrechtlichen Verträge, welche im Widerspruch zu Volksentscheiden stehen und entsprechend von der Initiative tangiert würden – und diese wenigen Verträge müssen dann eben gekündigt oder leicht angepasst werden.
Und warum macht die SVP den keinen Vorstoss die Verträge zu kündigen? …Sondern will durch schwammige Initiativtexte erreichen…
Weil eine Initiative nur die Verfassung ändern kann und nicht einen einzelnen Vertrag kündigen (oder anpassen).
Na, dann erklären Sie das mal bitte AUNS und SVP, welche gerade die Kündigungsinitiative zum PFA lanciert haben. Entweder liegen die oder Sie falsch.
Vielleicht erklären Sie uns einmal worin der tatsächliche und nicht nur der Angenommene Zusammenhang zwischen der SBI und Ausschaffungen besteht.
Evtl. erreichen Sie mit einer Annahme der SBI genau das Gegenteil von dem was Sie sich wünschen. Ausschaffungen werden mit dieser Initiative mitunter noch anspruchsvoller, da für die CH ja keine internationalen Verträge mehr gelten sollen.
Als Staat würde ich der CH nachher sagen, die Kriminellen, Faulen und Dummen könnt ihr behalten. Int. Abkommen gelten für Euch ja nicht mehr.
All diese Verpflichtungen ist die CH aber freiwillig eingegangen. Sehe Ihr „Problem“ nicht. Mit der anstehenden „Kündigungsinitiative“ zum PFA sieht man ja auch, wie der saubere Weg wäre: Die Kündigung eines (vermeintlich) unpassenden Abkommens verlangen. Bei Annahme der SBI würde die Schweiz also arrogant den internationalen Partnern und Organisationen mitteilen, Abkommen abzuschliessen und zu ratifizieren, sich hinterher aber nicht dran halten zu wollen. Wie soll da jemand noch die CH ernst nehmen?
Verstehe ich nicht.
Die CH hat die MR in der eigenen Verfassung festgeschrieben. Wir brauchen die EU auch in dieser Beziehung nicht.
Warum reitet man also darauf herum?
Zum Plakat der I-Gegner: Was hat die Selbstbestimmungs-Initiative im Wortsinn mit den abgebildeten Herren zu tun?
Hätte die SVP im Gegenzug dazu vielleicht ein Plakat mit den Köpfen von Lenin, Stalin + Juncker veröffentlichen sollen? Sie alle drei stehen für grosse unkontrollierte „dynamisch sich entwickelnde Machtzentralen“, geführt von Personen die nicht durch die Bevölkerung gewählt worden sind.
Mit Begriffsverwirrung, Fehlinterpretationen und Angstmache argumentieren die I-Gegner gegen die Selbstbestimmung der CH – Bürger.
Selbstbestimmung gehört zu den Grundrechten / Menschenrechten in unserem Land.
„Die CH hat die MR in der eigenen Verfassung festgeschrieben. “
Ja, und kann diese, wenn die Initiative angenommen wird, jederzeit wieder daraus streichen.
Selbstbestimmung ist, wenn die Mehrheit bestimmt, dass die Minderheit nichts zu sagen hat? Wie war das mit der Selbstbestimmung der Appenzeller Frauen? Sind die Appenzeller Männer Antidemokraten? Da hatte die Mehrheit der Erwachsenen kein Stimm- und Wahlrecht, nicht vom Volk sondern von der vereinigten Bundesversammlung gewählte Bürokraten (Bundesrichter) haben dafür gesorgt, dass im Appenzell auch Frauen etwas zu sagen haben.
@Anh Toàn
Die Bundesrichter missachteten den nach geltendem kantonalen Recht demokratisch gefällten Entscheid der Appenzeller!
@Röschu
Ja, ohne die Bundesrichter wäre noch immer richtige Demokratie im Appenzell.
Und alles, was jetzt unter Mitwirkung der Frauen im Appenzell beschlossen wird, ist undemokratisch, nämlig.
Sollte ich die Ironie kennzeichnen um nicht falsch verstanden zu werden?
Ironie off
@Röschu
Ich versuch es nochmal anders:
Was ist daran demokratisch, wenn eine Minderheit (ich nehme an, im Appenzell waren wie allgemein in der Bevölkerung die Männer eine knappe Minderheit gegenüber den Frauen) bestimmt, dass die Mehrheit nichts zu sagen hat?
@Anh Toàn
Nein, es war nach geltendem Recht eben gerade kein Minderheitenentscheid (sofern es so etwas in einer Demokratie überhaupt gibt?), der umgestossen wurde. Nur weil Ihnen – genauso wie mir und vielen anderen – das Endergebnis in diesem Einzelfall(!) passt, ändert daran nichts.
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Wären Sie mit den Bundesrichtern denn auch einverstanden, wenn diese, entgegen der Mehrheitsmeinung der Appenzeller entschieden hätten, dass ab sofort alle Frauen mit spätestens 22 Jahren zwangsverheiratet werden müssen oder alle zweitgeborenen Nachkommen zwingend in ein Kloster eintreten müssen?
@Röschu
Was, wenn die Minderheit oder eine Mehrheit des Volkes beschliesst, dass alle Frauen mit 22 Jahren entweder heiraten müssen oder ins Kloster?
Richter beschliessen nicht einfach etwas, sie wenden Gesetze an. Das Appenzeller Volk (ob nur die Männer oder die gesamte erwachsene Bevölkerung) ist nur soweit souverän, wie diese Souveränität nicht durch die Bundesverfasssung beschränkt ist. Die Bundesrichter haben einen rechtswidrigen Entscheid des Appenzeller Volkes umgestossen.
Genauso wie die Souveränität des CH Volkes beschränkt ist, durch die unentziehbaren, (auch nicht durch eine Mehrheit) und sogar unverzichtbaren Menschenrechte.
Ohne diese Grenzen, wäre die Schweiz ein absolutistischer Staat.
Wären die Richter eine sich selbst konstituierende Behörde, wäre dies zutiefst undemokratisch.
Aber die Richter sind demokratisch legitimiert, sie werden in manchen Kantonen vom Volk, in anderen Kantonen wie die Bundesrichter vom Parlament gewählt.
„Die Bundesrichter haben einen rechtswidrigen Entscheid des Appenzeller Volkes umgestossen“
Rechtswidrig nach schweizerischem Recht, aber eben nicht rechtswidrig nach kantonalem Recht. Darum geht es doch: Welches Recht gilt, wenn sich die beiden widersprechen? Ihre Meinung ist offenbar, dass dann das übergeordnete Recht angewandt werden soll. Meine Meinung ist, dass man dies nicht allgemein und unbesehen so handhaben sollte.
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„Was, wenn die Minderheit oder eine Mehrheit des Volkes beschliesst, dass alle Frauen mit 22 Jahren entweder heiraten müssen oder ins Kloster?“
1) Eine Minderheit kann in einer Demokratie gar nichts beschliessen.
2) Gerade die Demokratie schützt uns davor, dass Extrempositionen umgesetzt werden, weil diese keine Mehrheiten finden werden.
@Röschu: „Weil mir (und Ihnen) das Ergebnis passt:
Im Ergebnis passt mir überhaupt nicht, dass juristische Personen von Kantonen zum Bezahlen von Kirchensteuern gezwungen werden. Aber juristisch, anhand der bestehenden Gesetze halte ich die Argumentation des Bundesgerichtes, dass sich eine juristische Person mangels Glauben nicht auf die Glaubensfreiheit berufen kann, für richtig.
für mich ist klar, dass die initiative scheitern wird. wichtig ist, dass je länger je mehr bürger realisieren, dass und wie wir vom staat und der politik hinters licht geführt werden. die schweiz ist bez. menschenrechten im weiteren und engeren sinn führend. wieso haben also sämtliche linke, sowie die globalisierungs-profiteure so viel respekt-, bzw. angst vor der initiative? kann es sein, dass man den unabhängig(en) (denkenden) bürger fürchtet? ist demokratie abhängig von einer aufoktroierten spezifischen moralvorstellung? ist die so viel zitierte „rechtssicherheit“ in gefahr bei annahme? wir sollten uns, so finde ich weiterhin unabhängig auf die eigene urteilskraft verlassen. das emrk befasst sich mit fällen, die von den höchsten landesgerichten bereits abgewiesen wurden. warum wohl?
Wenn nur schon genügend BürgerInnen merken, dass wir von der SVP permanent hinters Licht geführt werden, dann kann man der SBI sogar noch was gutes abgewinnen.
Die Überraschung 5 ist keine Überraschung.
Parteien mit autoritären Tendenzen wie die SVP ist der Rechtsstaat immer ein Dorn im Auge.
leider, herr weibel, stelle ich hauptsächlich bei den linken fest, dass der „rechtsstaat“ nach belieben gebogen wird. weil man wähnt sich ja „moralisch überlegen.“ immer und überall.
wo ich aber bei ihnen bin. verblendung gibts von ganz links bis ganz rechts.
Es gibt sicher Beispiele, wo der Europäische Gerichtshof Urteile der Schweizer Justiz zu Recht korrigiert hat. Weshalb? Weil die Justiz wie alle Institutionen in denen Menschen entscheiden Fehler machen kann. Mit diesem Argument müsste man aber eigentlich eine unendliche Kaskade juristischer Rekursinstanzen einführen, da auf jeder Instanzebene immer wieder ein Fehler möglich ist.
Global gesehen funktioniert das Staatswesen der Schweiz und die Justiz ausgezeichnet (auch wenn wie erwähnt einzelne Fehler nicht auszuschliessen sind). Es besteht deshalb kein Bedarf, dass eine Instanz ausserhalb der Schweiz deren Bürger vor „behördlicher Willkür, Schikane und institutionellem Versagen, und dem Zugriff des Staates schützt“ – dies tun nationale Instanzen in der Schweiz in ausreichender Weise.
Überraschung 1 ist nun wirkliche keine Überraschung. Die SVP-Parteileitung weiss genau welche Konsequenzen die Annahme der Abstimmung hätte. Die Initiative ist auch gar nicht gedacht angenommen zu werden. Mehr noch, eine Niederlage der Initiative ist ein Sieg für die Partei.
Nächstes Jahr sind Parlamentswahlen. Da kommt es gerade recht, dass die Initiative abgelehnt wird. So kann sich die SVP als einsamer Kämpfer profilieren welche fürs Volk kämpfen. Gegen die anderen (wer das auch immer ist), die das Volk anlügen und unsere Souveränität untergraben, etc…
Der Selbstbestimmungsinitiative fehlt ein ganz entscheidender Passus: Initiativen, die gegen das Völkerrecht verstossen, müssen von den Initianten als solche deklariert werden. Es ist ein Unding, wenn im Abstimmungskampf die Vereinbarkeit der Vorlage mit bestehenden Verträgen behauptet wird, bei der Umsetzung aber darauf bestanden wird, dass diese Verträge gebrochen werden. Der Stimmbürger muss wissen, auf was er sich da einlässt. In der aktuellen Form ist die SBI klar abzulehnen.
Die Schweiz kennt die Gewaltentrennung nicht. Die Richter werden von den politischen Parteien bestellt. Sie müssen alle sechs Jahre von den wieder bestätigt, oder – wenn sie nach Meinung der jeweiligen Partei zu unabhängig sind, sprich den Parteienlinien nicht folgen, – abgewählt werden, ganz nach Gutdünken der Parteibonzen. Damit wir nicht Sklaven der politischen Parteien werden, brauchen wir die höheren europäischen Instanzen um unsere Freiheit (und Direktdemokratie) zu behalten. Wieso denken Sie, die SVP unsere Rechte und unseren Schutz abbauen will? Die Reichen, und nur die Reichen, können sich immer schützen.
Interessant ist ja, dass die Linken im Schlepptau der Grossunternehmen, also Economiesuisse, die direkte Demokratie, Unabhängigkeit und den Föderalismus zugunsten internationaler Verträge aufgeben wollen, die ein Demokratiedefizit aufweisen. Für ein paar Dollar mehr.
Guten Tag Frau Buess
Ihr Kommentar interessiert mich. Könnten Sie bitte ein paar Beispiele nennen? Somit könnte ich, so hoffe ich jedenfalls, Ihre Meinung besser verstehen.
Dass die SVP den Rechtsstaat schwächen, die Bürger entrechten will, das ist nun wirklich keine Überraschung mehr, das ist die Daseinsberechtigung der SVP.
Stimmt.
Die moralische und intellektuelle Überhöhung und behauptete Überlegenheit internationaler Gerichte gegenüber schweizerischen ist unangebracht. Das Gegenteil ist der Fall: Schweizer Richter sind besser qualifiziert als die in Strassburg, denn Letztere haben teilweise gar keine richterliche Erfahrung, sondern sind Professoren mit sehr wenig Praxisbezug. Und auch die Strassburger Gerichte sind nach politischen Kriterien zusammengesetzt. Ein Lausanner Entscheid mit 3:2 kann in Strassburg 2:3 sein, was aber nicht heisst, dass Letzterer objektiver oder gerechter ist.
Die Schweizer Richter sind von den politischen Parteien bestimmt. Was könnte politischer sein?
Demokratie ist, wenn die Mehrheit die Macht hat, die Demokratie abzuschaffen. Und wenn dies die Mehrheit tut, ist dennoch Demokratie.
Korrektur: WAR Demokratie (Vergangenheitsform).
Ja, theoretisch wäre das möglich.
ABER: In der Praxis sind es eben genau die demokratischen Mittel, die das Risiko sehr stark redzurieren, dass die Demokatie abgeschafft wird.
„L’Etat c’est moi“ sagt der Fürst. „Der Staat ist die Mehrheit“ sagen Sie.
Aber der Staat ist auch die Minderheit. Und um deren Rechte zu sichern, muss die Macht der Mehrheit begrenzt werden.
Wer Demokratie versteht als Ersatz des absolutistischen Herrscher durch eine Mehrheit des Volkes, hat Demokratie nicht verstanden.
„Wer Demokratie versteht als Ersatz des absolutistischen Herrscher durch eine Mehrheit des Volkes, hat Demokratie nicht verstanden.“
Ich würde sagen: „Wer es gutheisst, dass unliebsame demokratisch getroffenen Entscheide von Aussenstehenden einfach umgestossen werden können, versteht die Demokratie nicht.“
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Offenbar haben wir ein unterschiedliches Verständnis von Demokratie….
Mich würde interessieren, Hr. Lenz, was danach kommt. Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte anfängt „willkürliche“ Gerichtsentscheide zu fällen. Wird dann ein Worldwide International Supreme-Court installiert? Und danach? Ein Super-Worldwide International Supreme-Court? Und dann ein Interplanetar Supreme-Court für die wirklich ganz ungerecht Behandelten inkl. Ausserirdische? Ich denke, die Schweiz hat ein gutes Rechtssystem mit dem Bundesgericht als letzte Instanz. Das sollte reichen. Das Bundesgericht sollte sich wieder auf die hiesigen Gesetze konzentrieren und den gesunden Menschenverstand walten lassen.
Hat diese Rechtsaussenpartei es doch tatsächlich geschafft, mitdank öffentlicher Meinungsbildung (sogenannter Fake-Propaganda) die Volksseele zu verunsichern. Das, was unser Land seit ewiger Zeit ausmacht, scheint nun unter den Misthaufen gekarrt zu kommen. Die Ideologie dieser scheinseriösen Hutbürger verunsichert mutmasslich des Schweizers gewachsene Zivilisation. Bezahlen müssen es dann wieder andere. Andernorts hätte man diese Dissidenten schon lange des Landes verwiesen. Nur sind sie zum Schaden geblieben. Ich plädiere für ein neues Gesetz: Entzug aller Rechte und Pflichten inklusive dem Paß. Das sind keine Eidgenossen!
Diese Initiative ist komplett widersinnig. Die Schweiz hat alle diese Abkommen in souveräner Entscheidung freiwillig abgeschlossen, bzw. ist den entsprechenden Organisationen beigetreten. Bei ca. 1% (!) der in Strasbourg vorgelegten Fälle am EGMR werden BG-Urteile korrigiert. Das ist doch eine gute Situation. Zeigt, dass die Schweiz gut unterwegs ist. Perfekt ist niemand, und dann gibt es halt ganz selten Korrekturen. Zu behaupten, die Schweiz sei per se und automatisch fehlerfrei, wäre arrogant. Die Geschichte (Verdingkinder, administrativ Verwahrte….) lehrt da auch Bescheidenheit. Im schlimmsten Fall muss halt die Kündigung eines Abkommens verlangt werden (s. PFA), dem dann das Volk zustimmt oder nicht. Aber Vertragsbruch per SBI zu institutionalisieren, wäre unschweizerisch.