Böser Vater, schutzbedürftige Mutter

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Politblog

Nach einer Trennung ist es meist die Frau, die die Kinder betreut. Foto: Gaetan Bally (Keystone)

Ein Mann, der seinen Job kündigt, um der Ex-Frau weniger Alimente bezahlen zu müssen, pokert zu hoch. Dies hat das Bundesgericht kürzlich entschieden und dabei seine Rechtsprechung angepasst. Bisher wurden bei Scheidungsvätern, die mutwillig ihre Stelle kündigten, um der Ex-Frau zu schaden, in gewissen Fällen die Alimente reduziert. Dann nämlich, wenn sie keine Möglichkeit hatten, die gekündigte Stelle oder eine vergleichbar entlohnte wieder zu bekommen. Neu sagt das Gericht: Wer böswillig sein Einkommen schmälert, um der Ex-Frau zu schaden, der bezahlt gleich viel wie zuvor. Punkt.

Der betreffende Mann ist, wenn man das Urteil des Bundesgerichts zum Nennwert nimmt, nicht unbedingt die Sanftheit in Person. Er wurde wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner damaligen Ehefrau verurteilt, verbrachte ein Jahr mit Fussfessel, und es ist aktenkundig, dass er seiner Ex-Frau «voller Hass» begegnet und sie im Rahmen der Scheidung regelrecht bekriegt. Ein Gutachten spricht von einer «nicht zu übersehenden Drohkulisse»: Der Mann gab der Frau mehrfach zu verstehen, dass er nicht mehr zahlen werde. Das Gericht sah keinen Grund, warum der damals gut verdienende Finanzchef, der seiner Ex-Frau und den beiden Teenagern monatlich rund 7000 Franken überweisen muss, seine Stelle hätte kündigen sollen. Ausser jenem Rachemotiv.

Bärendienst für die Gleichstellung

Man könnte das Urteil als Votum gegen Böswilligkeit und Skrupellosigkeit in Scheidungsverfahren interpretieren. Im besten Fall ist es das. Nur sollten die Gerichte diese Maxime noch viel konsequenter verfolgen und auf beide Geschlechter anwenden. Denn während der Mann nach der Trennung sein Einkommen nicht schmälern darf, auch dann nicht, wenn er sich weiterbilden oder selbstständig machen will, wird der Frau zugestanden, dass sie bis zum 16. Altersjahr des jüngsten Kindes vom Ex-Mann finanziell abhängig bleibt. Eine volle Erwerbstätigkeit und damit die substanzielle Reduktion des Unterhaltsanspruchs wird ihr erst dann wieder zugemutet.

Bundesrichter Nicolas von Werdt prognostizierte zwar in einem Interview im März dieses Jahres, dass diese Regel fallen werde, weil sich die Gesellschaft entwickelt habe. Und er verwies auf Deutschland, wo Scheidungsmütter von den Gerichten zur Erwerbsarbeit aufgefordert werden, sobald das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Doch in der Schweiz scheinen die Gerichte nicht sehr motiviert, den gesellschaftlichen Fortschritt mitzumachen. So schrieb das Zürcher Obergericht in einem Leitfaden zum neuen Familienrecht per Anfang 2017, es gebe keinen Anlass, von der bisherigen Praxis abzuweichen.

Es ist eine verheerende Mischung aus Rückwärtsgewandtheit und Väterfeindlichkeit, welche die Familien-Rechtsprechung prägt und als stossend erscheinen lässt. Und diese Rechtsprechung ist letztlich auch frauenfeindlich. Indem die Justiz die Mutter als hilflos und schutzbedürftig behandelt, erweist sie der Gleichstellung einen Bärendienst. Wollten die Gerichte etwas für die Gleichstellung der Geschlechter in Beruf und Familie tun, oder ihr zumindest nicht entgegenwirken, müssten sie die Betreuung der Kinder und den finanziellen Unterhalt nach der Trennung zu gleichen Teilen auf Vater und Mutter verteilen. So würde Eigenständigkeit gefördert und Abhängigkeit minimiert. Und es würde aufgeräumt mit der veralteten, aber immer noch verbreiteten Denkweise, die eine Bloggerin und Mutter kürzlich im «Mamablog» beschrieben hat: «Ja, die Ehe ist auch eine Versicherung».

74 commentaires sur «Böser Vater, schutzbedürftige Mutter»

  • Alfred Müller dit :

    Ja, die Ehe ist auch eine Versicherung. Nur bei einer Versicherung gibt es normalerwiese mehrere Zahler auf einen Schadensbezüger. Ausserdem zahlt der Schadensbezüger auch seine Prämie. Ich kenne keine 1:1 Versicherungen. Einen Bezüger einen Zahler.

  • MannMittlerenAlters dit :

    Weise Worte … weise Frau.

    Die Realität da draussen ist oft eine ganz Andere.

    Sogar dort, wo die Voraussetzung für partnerschaftliche Aufteilung gegeben ist (beide berufstätig, räumlich zusammen) ist die massgebende Überlegung oft « was frau denn zu Gute hat ». Die Gesetzesänderung, auch ledigen Mutter Betreuungsunterhalt zuzuerkennen, hat die Phantasien nur noch befördert, Und auch « retroaktiv » ist es wieder. Elternschaft (und nicht nur: Ehe, als Versicherung für die Frau.

    Frau steht es auch weiterhin offen, eine « Beurteilung der Erziehungsleistung des Mannes » vorzunehmen, und bei Nichtgefallen (oder den erstaunlich häufigen, uralten Mann/Frau-Konflikten, « Du bist ein schlechter Einfluss ») das gemeinsame Handeln zur Disposition zu stellen und zu fordern.

    Pfui Teufel.

    • Hans Zbinden dit :

      Absolut einverstanden – die Einstellung « was hat Frau denn zu Gute » grassiert weiterhin. Da wird immer noch vor Gericht eine Unterhaltsberechnung auf Basis einer alternierenden Obhut abgelehnt, einfach aus der Überlegung heraus, dass die Frau dann ja nicht bekomme, was ihr im Falle einiger alleinigen Obhut zustünde gemäss 10/16-Regel, dann würde sie ja « über den Tisch gezogen », dabei hätte sie sich doch ausgesprochen kooperativ gezeigt bei der Obhutsaufteilung, und dafür dürfe sie nicht noch bestraft werden. Dies wenn sie nicht sowieso schon die Zustimmung zur alternierenden Obhut von grosszügigen Alimentezahlungen abhängig gemacht hat.

  • Wirz dit :

    Naja, bei Vergewaltigung in der Ehe wie in diesem Fall, muss man über die Schutzbedürftigkeit der Frau nicht mehr debattieren…. etwas unglücklich gewähltes Beispiel für dieses Debatte.

    • Ruedi Meier dit :

      Aber wenn es dann um die Scheidung geht spielt die Schuldfrage keine Rolle…….. Das ist eben auch alles andere als gerecht.

    • Christoph Schnyder dit :

      Es geht um die Präzedenzwirkung der Begründung – der Entscheid kommt ja schliesslich vom Bundesgericht. Von jetzt ab wird kein Vater es mehr wagen, während eines Trennungsverfahrens das Pensum zu reduzieren, und seien die Motive noch so edel (z.B. um seine Chancen auf Betreuungsanteile zu erhöhen – eben dieses Verhalten ist notabene unter Frauen in Trennungssitutationen absolut gang und gäbe und wird von den Gerichten grossflächig geduldet), es sei denn, er ist absolut sicher, dass er sein Pensum notfalls wieder erhöhen kann. Sonst droht ihm der Privatkonkurs.

  • Mira Strub dit :

    Ich war verheiratet und mein Exmann musste für mich nur ein paar Monate bezahlen, obwohl das jüngste Kind noch nicht 13 Jahre alt war. Ich arbeitete damals 40 Stellenprozente und begleitete die Kinder im Alltag alleine. Seit da kämpfe ich am Existenzminimum herum. Ich kam mir bei niemandem als « Schutzbedürftig behandelt » vor. Sondern ausgebeutet und benutzt! Ich zahle auch liebe Väter! 60 Stellenprozente ohne Lohn mit der grossen, allein geleisteten Familienarbeit! Mit KEINER Möglichkeit Karierre zu machen! Mit über dem Mittag nach Hause pressieren und für die ganze Schar gesund zu kochen, anstelle von im Rest. essen gehen! Zum Glück sind die tollen Kinder auf guten Wegen, sonst wäre ja auch klar wer Schuld hätte an ihren Entgleisungen – sicher nicht DER der (fast) nichts gemacht hat

    • Richard dit :

      Mira Srub, Ihre Argumentation krankt immer an der selben Leier: Ihr Familienmodell haben Sie mit Ihrem Partner selber gewählt. Ihr Partner hat für ALLE Familienmitglieder Geld verdient, und Sie haben SELBER entschieden, längerfristig aus einem 100%-Beruf und aus einer « Karriere » auszusteigen. Punkt. Sie sind kein Opfer, weder ausgebeutet nopch benutzt, sondern ein erwachsener(?) Mensch und müssen wissen, was das gewählte Model langfristig bedeutet.

      • Ruedi Meier dit :

        Meistens kämpft der Mann am Existenzminimum herum.

      • Mina Peter dit :

        Es ist zynisch zu sagen, selber schuld. In unseren Strukturen mit diskriminierenden Lohn- und Karrierechancen für noch soviele Frauen. Zudem sind es meist die Männer, die zuhause nur viel zu oft demonstrieren, dass sie an der Familien- und Hausarbeit kein Intresse haben! Mir reicht das Gejammere der verlassenen Männer, die sich vorher um die Familie kaum gekümmert haben und denen es ganz recht ist, wenn sie es auch nach der Scheidung nicht tun müssen! Nur zahlen wollen sie auch nicht. Da sag ich dann auch: selber schuld, hättest besser ein Kondom benutzt!

      • Michael dit :

        Richard, Sie massen sich hier etwas viel Wissen an. Könnte doch sein, dass Frau Strubs Mann wollte, dass sie die Erwerbsarbeit zugunsten der Familienarbeit reduziert. Und ja, es kann auch sein, dass sie damit einverstanden war, wie Sie schreiben. Darüber hinaus kann aber auch sein (und vielfach ist dies die Realität), dass sich der Mann nicht für die Familienarbeit interessiert und zwar sowohl vor als auch nach der Trennung. Wie dem auch sei, es ist wohl zu einfach, wenn Sie MS aufgrund des kurzen Statements allein verantwortlich machen wollen.

      • Mona dit :

        Darum plädiere ich: Liebe Frauen, gebärt keine Kinder. Ihr werdet dabei immer die Gelackmeierten sein!

  • Peter Halter dit :

    Seit den 60er Jahren wird an der Gleichstellung der Geschlechter gearbeitet. Was bislang erreicht wurde ist komplett asymmetrisch. Viele Aufgaben werden wie zu alter Zeit den Männern zugeteilt. Ein Beispiel: Militärdienstpflicht oder bei Verweigerung Zivildienst, bei Unfähigkeit Ersatzzahlungen gelten nur für die Männer. Warum? Bei Scheidungen werden wie der Artikel erwähnt die Kinder fast immer der Frau zugesprochen. Warum? In der Politik und am Arbeitsplatz wurden Frauenquoten eingeführt. Ist das notwendig? Auf mich wirkt dies diskriminierend. Die Geste die Frauen zu beschützen ist zwar « nobel » aber sie widerspricht dem Ziel eine Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. Eine « Ja aber… » Situation ist bestimmt nicht im Sinne der modernen Gesellschaft.

    • müller hans dit :

      Das ist jetzt mal eine gute, sachliche Analyse Herr Halter. Daumen hoch.

    • Anna dit :

      Weshalb werden die Kinder bei der Scheidung den in der Regel den Frauen zugesprochen?
      Weil sich diese bereits vorher um die Kinder gekümmert haben (das Gericht orientiert sich an der Aufgabenteilung vor der Trennung) als die Partnerschaft noch « in Takt » war, als eine finanzielle Unterstützung noch gewollt war. Hier muss man doch ansetzen und nicht erst bei der Scheidung! Frauen sollen weiter erwerbstätig bleiben können, auch nach der Geburt der Kinder (sonst begeben sie sich ja in eine Abhängigkeit – die lustigerweise alle erst nach der Scheidung stört). Und genau hier müsste der Staat diese sog. Gleichstellung mal anwenden! Wie wäre es mit einem Elternschaftsurlaub? Wie wäre es mit mehr Krippenplätzen? Ja eine Frau gebärt ein Kind, aber es braucht mehr dazu als nur eine Eizelle….

      • Hanspeter Niederer dit :

        Wozu produziert frau Kinder, wenn frau sie tagsüber in der Krippe zwischenlagern will?

        • Alleinerziehend, immer berufstätig, nie Alimente für mich persönlich bezogen dit :

          a) sind einige Stunden Krippe oder Nanny für ein Kind eine Bereicherung und keine « Lagerung » b) ist das ausser in deutschen CH auf der ganzen Welt der Standard (so zB ausgerechnet in den nordischen Ländern, die über Jahre hinweg die glücklichsten Menschen, die besten Schüler und die erfolgreichsten « Wirtschaften » sind und c) gibt es auch andere Betreuungsmodelle: so könnten sich Vater und Mutter die Betreuung auch teilen.
          Gegenfrage: wozu produziert MANN Kinder, wenn er sie im Fall des rückwärtsgewandten Mannes an 5 Tagen in der Woche nie sieht????

      • Christoph Schnyder dit :

        @Anna: Bei der Frage, warum Kinder im Trennungsfall so selten beim Vater leben, gibt es (genau wie beim Gender Pay Gap), erklärbare und unerklärbare Faktoren – bei letzteren muss davon ausgegangen werden, dass Diskriminierung vorliegt. Frauen haben bei allen Rollenverteilungen im Durchschnitt wesentlich bessere Chancen auf höhere Betreuungsanteile nach einer Trennung. (Beispiel: der wenig arbeitende Mann wird gern als Faulpelz und Versager ausgelegt, die wenig arbeitende Frau als aufopferungsvolle Hausfrau.) Aber auch bei den erklärbaren Faktoren ist die Frage nach der Gerechtigkeit angebracht: warum wird der vorher 30% betreuende Vater plötzlich auf Wochenendbesuche runtergeschraubt, nur weil z.B. « die Kommunikation nicht gut ist ». Für Elternurlaub und Krippenplätze bin ich aber auch.

      • Sportpapi dit :

        @Anna: Es ist äusserst selten, dass eine Mutter bereit ist, Haupternährerin zu sein. Bleibt also bestenfalls 50:50 bei der Betreuung. Gut, wenn das auch nach der Trennung so ist. Wenn die Mutter aber nicht will, wird der Vater aber dennoch in der Regel weder Obhut noch über das Minimum hinausgehenden Umgang erhalten. Oder sehen Sie in der Schweiz irgendeine Behörde, die anderes durchsetzen würde, wenn die Mutter nicht will?

  • W.Brühlmann dit :

    Bemerkenswert objektiv, ohne feministischen Denkfilter geschrieben
    Gratuliere und dankeschön!

  • Richard dit :

    Richtig Fr. Blumer. Aber Emanzipation findet in der CH solange nicht statt, bis die zahlreichen Männer-Diskriminierungen resp. die Bevorteilung der Frau (auf allen Ebenen) nicht abgeschafft sind. Zwischenzeitlich versucht man u.a. – zur Erhaltung der Privilegien – mit schon längst widerlegten « Studien » zu beweisen, dass Frauen allein wegen des Geschlechts weniger Lohn bekommen und übehaupt Frauen primär Opfer sind. Es besteht heute in der CH für die Frau überhaupt kein Interesse an Gleichstellung, da diese vermeintlich nur Nachteile bringt. Soweit nichts Neues im Westen.

  • Jürg Diener dit :

    Ich berate und betreue Väter in schwierigen Situationen und stelle leider fest, das immer noch viele KESBs (zum Glück nicht alle) und Gerichte Mutterschutz und nicht Kindesschutz betreiben. Mütter können tun und lassen was sie wollen; wenn sie nicht gerade massiv gewalttätig werden gegen das Kind, schreiten die Behörden kaum ein. Zieht der Vater während der Ausübung seines Besuchsrechts seinem Sohn im Winter die Kappe aus, um ein Foto zu schiessen, stehen am nächsten Tag schon die Behörden auf der Matte.
    Jürg Diener Väterberatung und Coaching Schweiz

    • Tan dit :

      Völlig einverstanden Herr Diener. Wir erleben es genau so. Die Mutter kann sich alles leisten, sogar die Kinder nicht mit geben bei der Abholung. Der Vater wird vieles vorgeworfen. Wenn er seine Kinder, die er 4 Tage pro Monat sieht Fragen stellt über Schule, was sie getan haben die letzten 2 Wochen , etc. dann wird es als AUSfragen bezeichnet, da die Mutter es die KESB und die Kinder einredet. Angst das ihr verstecktes Konkubinat Spielchen ans Licht kommt…

      • Peter Wirz dit :

        Was für eine Opferhaltung – und dann noch Geld einhamsen, wenn MANN mal wieder jammern will…

      • Peter Wirz dit :

        Dieser Artikel lädt geradezu zum Polemisieren ein, Frau Blumer. Nicht wirklich lesenswert, und das Beispiel, ist sehr unglücklich gewählt!

  • Zufferey Marcel dit :

    Nun, das Bundesgericht ist eindeutig bürgerlich dominiert, wobei die SVP alleine drei Richter weniger stellt, als SP und Grüne zusammen…

    • fabian dit :

      Wobei anzufügen wäre, dass hier Feministinnen und Rechtskonservative dieselbe Meinung teilen. SP und Grüne Hand in Hand mit der SVP. Die einen aus weiblich-feministischem Egoismus und Machtgier, die anderen aus konservativer Verbohrtheit.

      • Zufferey Marcel dit :

        Da ist allerdings etwas Wahres dran, Fabian: Linksfeministische Männer- und Väterfeindlichkeit und rechter Konservatismus, bzw. Traditionalismus bilden ganz speziell in diesem Bereich eine unheilige Allianz…

  • Xaver Fenk dit :

    Da kann ich nur sagen: Zum Glück bin ich schwul und lebe in 36 jähriger, erfolgreicher Gemeinsamkeit mit meinem Partner. Da kann sich weder ein Gericht noch sonst wer dreinmischen. Offenbar werden nun Heteromänner zu Versicherungsleistern degradiert ohne je eine Prämie erhalten zu haben. Justizia, quo vadis?

  • Geschieden und trotzdem Freunde dit :

    Ich hatte zusammen mit einem Anwalt eine Konvention erarbeitet (der diese als sehr grosszügig einstufte) und diese als Grundlage dem Gericht eingereicht. Da ich zu 100% gearbeitet hatte und mehr als mein ex-Mann verdiente, habe ich Unterhalt für unser Kind bezahlt, welche das Gericht nach oben angepasst / korrigiert hat. Eine Beisitzerin (!!!) meinte zu meinem ex-Mann, er könnte doch noch mehr für sich herausholen……er hat es abgelehnt, aus gutem Grund. Es gibt immer zwei Seiten und nicht immer kann die Frau für sich Ungerechtigkeit reklamieren…..

    • Martin Waldner dit :

      In letzter Zeit höre ich gelegentlich von Fällen wie Ihrem – früher (und in einigen Teilen der Schweiz auch heute noch) wäre so etwas undenkbar gewesen. Ihr Anwalt ging wahrscheinlich noch von diesen Zuständen aus. Die Familiengerichte, die ja traditionell ihre Hauptaufgabe im Zuschanzen von Alimentensummen (und nicht z.B. im Durchsetzen von Eltern-Kind-Kontakten) sehen, scheinen allmählich eine neue, männliche, Klientel zu entdecken. Aber seien sie froh, dass sie kein Mann gewesen sind – dann müssten sie jetzt wahrscheinlich zusätzlich auch noch tausende Franken pro Monat in nachehelichem Unterhalt zahlen.

  • Bruno Müller dit :

    7000 Franken pro Monat!? Echt der Wahnsinn, soviel Geld. Das haben viele nicht einmal als Familie. Das dünkt mich nicht in Ordnung.
    Ich denke, mehr und mehr Männer werden nicht mehr heiraten wollen und Kinder kriegen wollen angesichts der offensichtlichen unfairen Behandlungen durch Gesellschaft und Gerichte.

    • Beat dit :

      Ihnen ist schon bekannt, was für Löhne Manager/Finanzchefs in der Schweiz verdienen?

      • Christoph Schnyder dit :

        Und Ihnen ist auch bekannt, dass Kinder nicht plötzlich mehr essen, nur weil ihr Vater gut verdient?

  • Alleinerziehend, immer berufstätig, nie Alimente für mich persönlich bezogen dit :

    Noch ungeschickter als mit einem Vergewaltiger kann man so eine Debatte effektiv nicht starten, denn DESSEN Ex-Frau benötigt nicht nur eine « Versicherung », sondern Schutz. Weshalb nicht ausnahmslos JEDER Vergewaltiger UNBEDINGT ins Gefängnis muss, ist mir eh ein Rätsel.

    Ansonsten… sollten die jungen Paare endlich begreifen, dass das Modell « Frau gibt Arbeit lebenslänglich auf » ein Auslaufmodell für Reiche ist und niemand eine Garantie darauf hat, dass die Ehe ewig hält. Dh, man sollte entsprechend planen. Dass eine Frau mit Kindern bis 16-jährig nicht arbeiten gehen muss, ist lächerlich und nutzt auch ihr nichts (je länger weg vom Job, umso kleinere Wieder-Einstiegschance)….

    • Martin Waldner dit :

      Na ja, böse gesagt: wenn er jetzt im Gefängnis wäre, dann könnte er ja keine Alimente zahlen. Es ist einfach so: sobald Kinder und Alimente im Spiel sind, wird die Gerechtigkeit bis zur Unkenntlichkeit verdreht – in beide Richtungen.

  • Roland Stuber dit :

    Vater werden – bei der ideellen Lage der Gesellschaft und den Gerichten – guet Nacht am Sächsi!!
    Höchstens Alleinerziehend und durch Leihmutterschaft..

  • Keller dit :

    Es gibt sehr viele Berufe, bei denen es fast unmöglich ist, eine Teilzeitstelle zu finden. So bleiben viele Frauen 100 Prozent zuhause, zumal sich dort ja die Arbeit auch anhäuft und erledigt werden muss, sofern man sie nicht an Putzfrauen und Grosis auslagert. Nach einer Scheidung soll dann die Frau plötzlich wieder Lohnarbarbeit leisten. Es ist jahrelang für beide Partner schön und in Ordnung, dass sich die Frau um die Hausarbeit kümmert, aber nach einer Trennung soll sie Bitteschön wieder auswärts arbeiten, auch wenn’s halt dann « nur » noch für eine schlechtbezahlte typische Frauenarbeit reicht, aber hauptsache der Mann muss nicht zahlen?! Dann lebe ich lieber in einer modernen rückwärtsgewandten Gesellschaft, die mir aber auch nach einer Trennung ein würdiges Leben zugesteht.

    • Alleinerziehend, immer berufstätig, nie Alimente für mich persönlich bezogen dit :

      Das stimmt schlicht NICHT, dass es so viele Berufe geben soll, wo man nicht Teilzeit arbeiten kann! « Ich würde ja, wenn ich könnte, aber ich will halt nicht »….
      Wenn man aber matürlich schon bei der Berufswahl IRGENDWAS lernt, denn « schliesslich füttert mich dann ein Mann » durch, muss frau sich nicht wundern, wenn sie dann auf dem Arbeitsmarkt nur die Restposten kriegt. Spätestens wenn die Kinder in der Schule sind, ist neben deren sorgfältige, ja gar gluckenhafte Betreuung inkl sauberem Haushalt eine 50%-Stelle machbar. Klar, muss man sich ein wemig organisieren und keinem Kind schadet es, mitanzupacken. Das gibt 4-5 strengere Jahre, danach lockert es. Aber den Mann bezahlen zu lassen, ist natürlich einfacher. Ich frage mich immer wieder, wo der Stolz der Frauen bleibt…

      • Soso dit :

        Sie scheinen ja wirklich viel von Teilzeitangeboten in allen Branchen zu wissen – schon mal was von Präsenzkultur in Unternehmen gehört, die MitarbeiterInnen vor die Wahl stellen entweder das Pensum zu erhöhen oder zu gehen? Und dies umso öfter je höher qualifiziert die Person/Stelle ist?
        Ich wünsche auf jeden Fall noch gute Kinderbetreuung, insbesondere wenn eines krank ist.

        • Alleinerziehend, immer berufstätig, nie Alimente für mich persönlich bezogen dit :

          Eine qualifizierte Mutter findet eine Teilzeit-Stelle. Vielleicht nicht im Traum-Unternehmen, sondern in dem nebendran, aber wer nicht kompromissbereit ist, sollte wohl weder eine Familie gründen, noch Kinder auf die Welt stellen. Ich habe nie gesagt, dass man als arbeitende Mutter auf ein Ponyhof leben könne….

        • Keller dit :

          Ich bin gelernte Grafikerin, und wenn Sie, emanzipierte Frau, für mich eine Teilzeitstelle in Winterthur finden, melden sie sich bei mir, super!
          Und ja, Sie haben Recht. Bei meiner Berufswahl vor rund sechzehn Jahren habe ich mir keine Gedanken darüber gemacht, ob dies ein Beruf ist, bei dem ich dann, falls ich mal Kinder haben und überhaupt jemals heiraten würde, eine Teilzeitstelle finden würde. Ich wählte einen Beruf, der mir liegt und Freude macht.
          Zu Beginn meiner Mutterschaft war ich noch berufstätig. Ich war jeweils am Ende meiner Kräfte, wenn ich abends heimkam von der Arbeit und noch zwei kleine Kinder versorgen musste, die vom Krippenalltag genauso durch den Wind waren. Ob dieser Dauerstress wirklich gut ist?
          Aber zum Glück gibts ja TV und Smartphone für die Kids.

    • Christoph Schnyder dit :

      @Keller: sofern die Frau nicht schon aufs Pensionierungsalter zugeht, MUSS sie irgendwann wieder arbeiten. Selbst nach den grosszügigen schweizerischen Alimentenregelungen wird sie vom Mann zwar möglicherweise über ein Jahrzehnt lang gefüttert, aber nicht für immer. Und daher wäre es für alle Beteiligten (inkl der Frau selbst) am besten, wenn sie dies auch schnellstmöglich täte, und nicht ewig zuwartet, nur weil sie es kann, weil das Bundesgericht meint, 15-jährige Kinder müssten von der Mutter Vollzeit betreut werden. Später verpasst sie nämlich noch mehr den Anschluss, und macht sie halt häufig wirklich die letzten 15 Jahre ihres Lebens nicht nur « typische Frauenarbeit » sondern wirklich nur noch « putzen » oder ähnliches.

  • Johann Koller dit :

    Ein sehr guter Kommentar und zum Glück von einer Frau verfasst.
    Denn es kann doch nicht sein, dass sich eine Frau wie die Made im Speck vom Ex-Mann durchfüttern lassen kann… Und wenn dann noch argumentiert wird, dass die Frau nicht mehr 100% arbeiten kann, da sie schon Mitte 50 ist, wenn das jüngste Kind 16 Jahre alt ist, das ist dann die Höhe.
    Als in der Scheidung steckender Mann kann ich nur hoffen dass das Gericht so fortschrittlich denkt wie die Kommentatorin und nicht wie das Bundesgericht…
    Und mein Vorschlag, beide Elternteile arbeiten künftig 80% und teilen sich die Betreuung zu je 50% wurde von der Ehefrau nicht einmal eines Kommentars für würdig erachtet..
    hier gilt es vom Gesetzgeber anzusetzen…

    • fabian dit :

      « Ein sehr guter Kommentar und zum Glück von einer Frau verfasst. »
      Deshalb nehmen sich Scheidende ja nur weibliche Anwälte: Weil dieses Geschlecht scheinbar die Wahrheit gepachtet hat. Sollte uns zu denken geben, wenn das Geschlecht tatsächlich einen Einfluss darauf hat, wie glaubwürdig etwas sei. Ich find es zeigt die Misere in unserer Gesellschaft bestens auf.

    • Leon Neubert dit :

      Herr Koller, im Ernst: Prüfen Sie im Notfall eine Auswanderung. Je nach Land ist das Problem dann gelöst.

      • Christoph Schnyder dit :

        @Leon Neubert: Dumm nur, dass er dann seine Kinder gar nicht mehr sieht, und dass sein Pensionskassenguthaben gepfändet wird. Und falls er zufällig noch Wohneigentum hat, dann gute Nacht. Beim Alimenteninkasso ist der Staat teils recht kreativ, beim Durchsetzen von Umgangsrechten leider weniger.

  • F.Süss dit :

    Der Text regt zum Nachdenken an und es ist erstaunlich und traurig, wie viele Ungerechtigkeiten nicht nur zwischen einzelnen Menschen, sondern im ganzen System immer noch zu finden sind! Wobei wir es beim System selber im Griff hätten!
    Ein anderes Extrem sind all die Geschichten (in der eigenen Familie erlebt), wo Frauen ihre schlechtesten und fiesesten Seiten vor dem Scheidungsrichter rauskehren, nur um dem « bösen Mann » so viel wie möglich eines auszuwischen und maximal abkassieren zu können. Auch das wird von vielen Gerichten immer noch unterstützt.
    Nüchtern nachgedacht gibt es darauf für Männer nur eine einzige Möglichkeit, einigermassen als Mensch behandelt zu überleben: Gar nicht mehr heiraten – dieses System ist aus dem vor-vor-vorigen Jahrhundert.
    Nur, wem dient das dann?

  • Hauser Ruth dit :

    Ich bin eine Frau, welche immer eigenständig und finanziell unabhängig ist und war. Wo liegt die Emanzipation dieser Frauen?

  • Michael dit :

    Man muss einfach einen Schritt zurücktreten und fragen, wem nützt den dieses aktuelle Model und dann versteht man einiges besser.
    Die Kinder werden meist den Frauen zugeteilt, weil man damit die Arbeitskraft des Mannes erhält, respektive sogar steigert. Er kann jetzt wieder unbeeinflusst vom Kinderhüten etc. arbeiten und muss es sogar intensiver tun, weil nach einer Scheidung meist neue Kosten anfallen. Die Frau – als Mutter – ist doch eh schon meistens raus aus dem Arbeitsprozess.

    • Christoph Schnyder dit :

      Nutzen tut es vor allem der Scheidungsindustrie. Sie kann da mit fabelhaften Streitwerten operieren. Den Frauen nützte es nicht langfristig, und den Kindern schon gar nicht. Weitverbreitet aber falsch ist zudem die Ansicht, das jetzige System würde dem Steuerzahler nützen – der Vater soll möglichst viel Zahlen, um das Sozialhilferisiko der alleinerziehenden Mutter zu senken. Aber das stimmt nur kurzfristig. Wenn die ehemals Alleinerziehenden dann im Alter alle zu Sozialfällen werden, ist damit auch niemandem gedient.

  • Tan dit :

    Sehr gut geschrieben. Ich bin Partnerin von einem Schweizer Mann der geschieden ist. Er sieht seine beide Kinder 4 Tage pro Monat wenn er Glück hat und die Kindesmutter die Kinder nicht manipuliert. Jeden Tag geht er arbeiten für seine Ex-Frau die nicht arbeitet. Sie manipuliert und bestimmt und kann machen was sie möchtet. Die KESB haben wir involviert, aber eine Mutter hat anscheinend viel mehr Rechten als einen Vater. Wir sind Hilflos und Hoffnungslos. Die Kinder werden grösser und verpassen so viel schöner Zeit mit dem Vater. Wenn ich die KESB über meine eigene Situation (beiden arbeiten und beiden betreuen die Kinder 1e Woche) erzähle, dann sagen sie ich darf nicht mit meinem Situation vergleichen. Es sei ne Ausnahme und nicht Schweizerisch. Ich möchte zur Presse mit dieser Geschichte

  • Peter Wittwer dit :

    Tja da muss ich doch wieder einmal meine Geschichte erzählen. Bei de Trennung (Eheschutz, eine Scheidung wollte meine Frau nicht, muss ihr der Anwalt geraten haben) hat meine Frau 80% gearbeitet und beim Gerichtstermin 5 Monate später 50%, was nach der Richterin ok war denn als arme Frau müsse sie Haushalt, Job und Kind unter einen Hut bringen. Sie hat unsere Tochter 4 Tage und ich 3 Tage die Woche, mein Wunsch war 50/50. Mittlerweile aber hat sie einen neuen Job und arbeitet 100%. Kinderalimente bekommt sie CHF 1200 + die CHF 200 Kinderzulage da ich ja keine Betreuungskosten habe und alles unentgeltlich mache. Nun hat mir mein Arbeitgeber ab Juni den Lohn um CHF 1000 gekürzt und ich hab zum Leben CHF 100 pro Monat. Interessiert meine Frau aber nicht, für Sie stimmt es so, ich verzweifle.

  • Meier dit :

    Es soll Frauen geben, welche sich trotz lebenslanger Berufstätigkeit auch nach der Scheidung noch vom Ex aushalten lassen. Offensichtlich gibt es halt solche, welche aus Liebe eine Beziehung eingehen, andere um sich für die Liebesdienste bezahlen zu lassen. Von denen sind einige so ehrlich und kassieren vorher in bar, andere halt später über den Gerichtsweg.
    Als Mann aber, da kommen die vorher bar kassierenden Damen übers Leben hinweg doch wesentlich günstiger

    • Martin dit :

      @Meier: Das stimmt. Aber man hat auch keine Familie und keine Kinder. Ich hätte gerne eine Familie, finde aber keine aufrichtige Frau. Tja, so ist das Leben. Es geht immer nur um Geld und Macht. Frauen die nett, selbstständig usw. sind und auch fähig für eine Familie sind, die sind irgendwie ausgestorben.

  • fabian dit :

    Dem Kommentar ist komplett beizustimmen.
    Was einzig irritiert, dass frau noch genötigt scheint, anzufügen, dass diese Rechtssprechung « auch » frauenfeindlich sei. Als ob es nicht schon Argument genug wäre, dass etwas ‘nur’ männerfeindlich ist. Aber eben, Männerfeindlichkeit ist politisch weit akzeptiert, wenns ‘nur’ männerfeindlich wäre, könnte man es ja noch akzeptieren, gell … solche Floskeln sagen viel über die latente Männergeringschätzung in der Schweiz aus.

    Bevor deshalb Männer weitere Zugeständnisse an Frauen machen, brauchts jetzt endlich die Diskussion über die Wehrdienstpflicht für Männer. Die letzte Geschlechterdiskriminierung, die gar in unserer Bundesverfassung festgeschrieben ist.

    • Matze dit :

      « Was einzig irritiert, dass frau noch genötigt scheint, anzufügen, dass diese Rechtssprechung „auch“ frauenfeindlich sei.  »

      Das ist mir auch aufgefallen. Wenn es nur männerfeindlich wäre, wäre das ja nichts schlimmes könnte man denken.

  • Maier Tom dit :

    es gibt auch die andere Seite; Der Mann wird in den Ruin getrieben, die Frau muss nichts dazu beitragen, egal wenn das Kind schon über 14 Jahre ist. Alles legal, Mann steht da und sieht zu wie alles Erarbeitete verschwindet.
    Der Mann ist per se der Böse, es wird nicht mal nachgeprüft ob es nicht vielleicht auch umgekehrt sein könnte.

  • Daniel dit :

    Danke Frau Blumer für diesen Artikel! Als emanzipierter Mann im heiratsfähigen Alter bin ich der Ansicht, dass ich mich niemals freiwillig einem solch aus der Zeit gefallenem und per Definition sexistischem Eherecht unterjochen werde.

  • RK | IGM Schweiz dit :

    Unglaublicher Widerspruch, den sich das Bundesgericht leistet. Besagt doch das im Jahr 2000 revidierte Scheidungsrecht grossartig, man wolle kein Verschulden mehr berücksichtigen und wie soll man das jetzt verstehen? Wenn die Beurteilung einer Bösartigkeit zu einer Rechtsanwendung reicht, dann sind wir wieder im letzten Jahrhundert. Dieser Mann ist schuldig und hat deswegen zu zahlen. Die Diskriminierungen der Männer und Väter im Familienrecht sind nicht auszurotten, sei es im Zugang zu ihren Kindern oder mit Subsumierung unter altes Recht. Die Liste könnte fortgeführt werden.

  • Reimann Elsi dit :

    Durchwegs glauben die Männer diese Blogs, sie hätten von den Kindern etwas zu bekommen. So im Stiel: Ich bezahle, dann will ich auch etwas für mein Geld. Es ist aber so: Die Eltern haben den Kindern etwas zu geben. Wenn die Kinder glückliche Menschen werden, haben sie genug bekommen. Wenn sie nicht genug bekamen werden sie es im Leben schwer haben und viele von ihnen kosten den Staat und die Krankenkassen sehr viel Geld. Der Lohn für das Geben sind glückliche und gesunde erwachsene Menschen, die fähig sind, auch ihren Kindern etwas auf ihren Lebensweg mitzugeben. So wird das Geben von Generation zu Generation ausgeglichen.

  • Christoph Schnyder dit :

    Wenn das Bundesgericht sich an die Regelung aus Deutschland anlehnen würde, wäre das sicher ein erheblicher Schritt weg vom nachehelichen Hausfrauenkult hin zu einem modernen Familienrecht. Ob es wirklich so weit kommt scheint mir indes nicht klar. In Deutschland ist die Regelung ja auch noch recht neu, die Gerichte sind dort auch nicht von allein im 21. Jahrhundert angekommen, sondern mussten von der Politik mit glasklar formulierten neuen Gesetzen dazu gebracht werden. Ob die unverbindlichen Botschaften des neuen schweizerischen Unterhaltsrechts dazu reichen? Am Ende kommt dann vielleicht eher doch so etwas raus, dass die Mutter zusätzlich ab Schulanfang 30% arbeiten muss, oder ähnliche Mini-Schritte, und sonst bleibt alles beim alten. Wäre typisch für unsere Gerichte.

    • Mina Peter dit :

      Wissen Sie was in Deutschland auf der Strecke bleibt? Das Kindeswohl. Recherchieren Sie mal, wie es den Kidern beim neuen deutschen Scheidungsrecht geht.

      • Christoph Schnyder dit :

        In Deutschland geht es den Kindern nicht besser oder schlechter als vorher. Kindeswohl heisst sicher nicht Vollzeitbetreuung durch die leibliche Mutter (und bitte ja nicht den Vater) bis das Kind 16 ist.

  • Mina Peter dit :

    Lieber Tagi, ich habe Mühe mit dem Beispiel. Grosse Mühe. Und dass ihr das Hauptproblem ausser Acht lässt: die mangelnde Beteiligung der Väter an der Familienarbeit. Gemäss Studien ist nämlich diese der Hauptgrund für die Scheidung initiiert durch die Frau. Ich frage ich ernsthaft: Werden Buben noch immer zu Paschas und unempathischen Vätern erzogen, so dass sich viele Frauen ins alte Rollenmodell gedrängt fühlen? Geht doch dem mal nach.

    • Christoph Schnyder dit :

      Gemäss Bundesstatistik leisten Väter heute im Durchschnitt ca 30% der Familienarbeit: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/unbezahlte-arbeit/haus-familienarbeit.html . Die gleichen Väter dürfen im Normalfall ihre Kinder nach einer Trennung nur noch jedes zweite Wochenende sehen, was einer Betreuungsquote von nur noch maximal 15% entspricht und keine Möglichkeit mehr für eine Teilnahme am Alltagsleben zulässt. Ist das fair? Und ist es gut fürs Kind? Und Unzufriedenheit mit der Rollenverteilung ist nur ein Scheidungsgrund unter vielen, liegt statistisch deutlich hinter Seitensprüngen, Kommunikationsschwierigkeiten und fehlender Leidenschaft.

      • Peter Wittwer dit :

        Also hab vor der Trennung, gewaschen, gekocht, eingekauft und mehr Anteile am Haushalt gehabt. Was sich geändert hat seit ich ausgezogen bin, ich musd die Wäsche zusammenlegen, thats all.

      • Zufferey Marcel dit :

        Sie argumentieren differenziert und richtig, Herr Schnyder. Noch ein paar zusätzliche Informationen, die ebenfalls nicht in die heutige Rechtsprechung einfliessen: Ein Grossteil der Frauen erwartet auch heute noch vom Mann, dass er eine Familie (alleine) ernähren kann- und zwar über alle Bildungs- und Sozialschichten hinweg betrachtet. Wenig erstaunlich, dass ein Grossteil der Frauen a) bereits schon vor der Gründung einer Familie Teilzeit arbeitet, wie Studien zur Teilzeitarbeit nahe legen und b) ein nicht geringer Teil aller Frauen in Kindern eine willkommene Möglichkeit sehen, als monoton und perspektivlos empfundener Erwerbstätigkeit zu entfliehen. Diese Einstellung ist natürlich stark an den Bildungsabschluss gekoppelt und v. a. im mittleren und tiefen Bildungsbereich anzutreffen.

        • Zufferey Marcel dit :

          Ergänzend: Da sämtliche Diskussionen rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur noch von Frauen (und z. T. auch Männern) mit universitären Bildungsabschlüssen geführt werden- und soziale Blindheit in diesen Kreisen offenbar zum guten Ton gehört- fallen Verhaltensmuster, wie die o. Erwähnten natürlich unter den Tisch und finden medial und juristisch kaum noch Beachtung. Dass die Welt nicht nur aus Journalistinnen, Ärztinnen und Frauen im strategischen Management von Grossunternehmen besteht, muss offenbar zuerst wieder ins Bewusstsein der ‘debattierenden Klasse’ (Sloterdijk) gerückt werden…

    • F.Süss dit :

      Oh wie schön einfach das Leben ist, solange Männer die Bösen bleiben! Ganz « ernsthaft » sind Sie der Meinung, dass alle Männer nur noch unempathische Paschas sind? Also wenn deren Väter sich nicht an der Familienarbeit und damit an der Erziehung ihrer Söhne beteiligt haben, dann frage ich mich, von wem wurden sie denn so erzogen? Gehen Sie diesem Gedanken doch mal nach.
      Ich dränge Sie in überhaupt keine alte (Opfer?)Rolle, daher könnten wir dem auch gleich nachgehen: Warum hat Ihre Mutter (der Vater war ja nicht beteiligt an der Erziehung, wie wir schlüssig festgestellt haben) Sie zu so einem Frauenbild erzogen?
      Wenn wir mit dieser Art nichts bringender einseitiger Betrachtungen dann irgendwann fertig sind, hoffe ich, Sie finden einen Weg aus dieser unseligen Sackgasse!

  • Christine dit :

    Was bei Scheidungsurteilen zu Ungunsten der Väter heute abgeht, ist abnormal. Väter müssen sogar für nur ein Kind, wo die Frau. -wie früher- spät. ab Schulpflicht ca. 40-50% arbeiten könnte, manchmal fast mit dem Existenzminimum leben. Die Frau macht es sich während dieser Zeit gemütlich. Schlimm auch, wenn eine nur einen solventen Erzeuger sucht und dann abhaut. Ich habe während meiner Berufstätigkeit genug grsehen und finde dies von meinen ‘Artgenossinnen’ berechnend und schäbig.

  • Thomas dit :

    Ich bin so froh das der Kelch Kinder und Ehe an mir vorbeigegangen ist. In meinen 20ern hatte ich immer ein schlechtes Gefühl bei den beiden Dingen, konnte aber nicht genau festlegen warum. Ich mag Kinder, bin kinderlieb und komme mit Kindern super zurecht. Bin in einer total tollen perfekten Familie inkl. Ehe aufgewachsen. Da kann man als junger Mann nicht wissen wie es außerhalb der eigenen Blase aussieht. Ich hatte das Glück das Schwangerschaften mit mir nicht so einfach sind und ich somit IMMER aktiv werden muss. Ich kann nur jeden Mann eine Vasektomie empfehlen und komplett auf Ehe und Kinder zu verzichten. Das Risiko ist einfach viel zu hoch. In der heutigen Zeit ist es viel schwerer sich was aufzubauen und nach so einen Einschlag noch mal anzufangen. Der Selbstschutz ist wichtiger!

  • Päpu dit :

    Kein Mann kann eine Frau zwingen, Kinder zu bekommen. Kein Mann kann eine Frau zwingen, ihre Arbeit aufzugeben. Zudem gehört das vor der Umsetzung des Kinderwunsches ausdiskutiert und verbindlich geregelt. Leider kann aber eine Frau einen Mann völlig legal zwingen (provozieren eines « Unfalls » inkl. plötzlich auftretendem Kinderwunsch nach Versagen der Verhütung), Vater zu werden. Es ist in letzter Konsequenz auch ihre alleinige Entscheidung, ob sie weiter berufstätig bleibt oder nicht. Der Vater hat dann (mit dem neuen Gesetz) diese Entscheidung finanziell mitzutragen. Dieses neue Gesetz hat mit Gerechtigkeit aber absolut gar nichts zu tun und erlaubt moderne Leibeigenschaft. Bis anhin musste die Mutter immerhin einen Teil der finanziellen Verantwortung selbst übernehmen.

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