Demokratie mit tödlichen Folgen

An anti-death penalty button is worn by a demonstrator attending a protest against the scheduled execution of convicted murderer Richard Glossip, at the state capitol in Oklahoma City, Oklahoma September 15, 2015. Glossip, 52, is set to be put to death by lethal injection at the state's death chamber in McAlester on Wednesday at 3 p.m. local time after unsuccessfully challenging the legality of Oklahoma's lethal injection mix. He was found guilty of arranging the 1997 murder of the owner of an Oklahoma City motel he was managing. REUTERS/Nick Oxford - RTS1A0Y

Nach Meinung der Kaliforniern wird nicht zu viel, sondern zu wenig speditiv hingerichtet. Foto: Nick Oxford (Reuters)

Trump und der Tod: Das waren im US-Bundesstaat Nebraska die Sieger des Urnengangs vom 8. November. Die Stimmbevölkerung Nebraskas hatte nämlich nicht nur den US-Präsidenten zu wählen, gleichentags ging es auch um die Wiedereinführung der Todesstrafe. Nebraskas Parlament hatte 2015 entschieden, Hinrichtungen künftig zu verbieten. Dagegen wehrte sich ein Bürgerkomitee mittels einer Art Referendumsabstimmung. Das Resultat vom 8. November: Mit 61 Prozent der abgegebenen Stimmen siegten die Supporter des elektrischen Stuhls.

Gelebte Demokratie

Nebraska ist rechtskonservativ, die Republikaner dominieren. In Kalifornien hingegen regieren die Demokraten, der Bundesstaat gilt als linksliberal. Doch auch in Kalifornien gab es am 8. November ein Volksvotum zugunsten der Todesstrafe. Hier waren es ihre Gegner, die eine Vorlage zur Abstimmung brachten. Die Mehrheit der Stimmberechtigten wehrte sich gegen die Abschaffung – und hiess stattdessen einen Alternativvorschlag für den effizienteren Vollzug gut. Nach Meinung der Kalifornier wird also nicht zu viel hingerichtet, sondern zu wenig speditiv. Fast überflüssig zu erwähnen, dass Oklahoma, unnachgiebiges Bollwerk der US-Rechten, am gleichen Tag mit einer Volksabstimmung die Todesstrafe aufwertete, indem es sie erstmals in die Verfassung schrieb. Drei Beispiele gelebter Demokratie. Nur leider mit Todesfolge.

Der Schweiz ist eine Abstimmung über die Todesstrafe bis jetzt erspart geblieben. Doch der Tag wird kommen. Geht es um die Gültigkeit von Volksinitiativen, sind unsere Regeln nach wie vor lasch. Und die wenigen Einschränkungen, die bestehen, werden vom Parlament grosszügig zugunsten des «Volks» ausgelegt. 21 Jahre ist es her, dass letztmals eine Initiative für ungültig erklärt wurde. Obwohl mehrere Volksanliegen die verlangte Einheit der Materie strapazierten (Erbschaftssteuer). Obschon mehrere Volksanliegen mit den Menschenrechten kollidierten (Ausschaffungs- und Durchsetzungsinitiative).
Bis jetzt fehlte dem Parlament der Mut, hier Hand anzulegen. Eben erst lehnte es eine Kommission ab, für Initiativen und Referenden höhere Unterschriftenzahlen zu verlangen.

Vier Vorstösse

Immerhin sind derzeit noch vier Vorstösse aus dem Ständerat in der Pipeline, die einige Missstände im Initiativwesen korrigieren möchten. An den Kern des Problems rührt aber keine von ihnen. Dieses betrifft Volksbegehren, die gegen Menschenrechte oder grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates verstossen (und die deswegen oft nicht umgesetzt werden können). Sie dürften gar nicht erst zur Abstimmung gebracht werden.

Heute braucht es einen Verstoss gegen sogenanntes zwingendes Völkerrecht, damit eine Initiative ungültig wird. Das zwingende Völkerrecht verbietet Folter oder Sklaverei – nicht aber die Todesstrafe. Wie ginge eine Abstimmung über sie in der Schweiz aus? Ein Nein wäre wahrscheinlich. Fast alle Parteien würden sie ablehnen, und anders als in den USA haben Hinrichtungen bei uns nicht (mehr) Tradition.
Ein Nein wäre wahrscheinlich. So, wie es ein Wahlsieg Hillary Clintons war.

95 Kommentare zu «Demokratie mit tödlichen Folgen»

  • Ralph Geh sagt:

    Die Schweiz bräuchte ein eigenes Verfassungsgericht. Und das Problem mit dem ungenügenden Korrektiv wäre gelöst. Es braucht dieses für die Schweiz neue Gremium als Hüter er demokratischen Spielregeln. Die Volksrechte einzuschränken (z.B. über höhere Unterschriftszahlen), wäre dagegen das falsche Zeichen. Die Schweizer Politik hat in den vergangenen Jahrzehnten dank der niedrigen Hürden an Dynamik und Lebendigkeit gewonnen, was dem Land in einem sich rasant verändernden Umfeld durchaus gut tut, weil damit auch eue grundlegende Ideen die Möglichkeit haben, in den politischen Diskurs eingebracht werden können.

    • Kurt Schwob sagt:

      Ob die Volksrechte durch höhere Unterschriftenzahlen eingeschränkt würden, ist zu diskutieren. Meiner Meinung nach ist es eher so, dass die Volksrechte durch eine Nichterhöhung der Unterschriftenzahlen ausgeweitet werden, weil bei wachsender Zahl der Stimmberechtigten ein kleinerer Prozentsatz der Wählerinnen und Wähler für z.B. eine Initiative genügt. 1891 brauchte es fasst 8 Prozent der Stimmberechtigten für eine Initiative, heute wenige als 2 Prozent.

    • Martin Frey sagt:

      Ein Verfassungsgericht würde gar kein Problem lösen, sondern lediglich neue schaffen wie man immer wieder im Ausland beobachten kann. Denn Verfassungsgerichte schränken nicht nur unliebsame Volksrechte der Bürger ein (was hier ja auch gewollt wäre), sondern typischerweise auch legitime politische Prozesse wie zb. in Deutschland.
      Verfassungsgerichte sind ledliglich für Länder ratsam, die eine totalitäre Vergangenheit aufweisen und deren Rechtsstaatlichkeit auf tönernen Füssen stehen.

      • Roland K. Moser sagt:

        Es gibt auch die Art des Verfassungsgerichts, bei welcher die Einhaltung der Verfassung eingeklagt werden kann. Und genau das braucht die Schweiz, denn meines Wissens kann die Einhaltung der Verfassung nicht eingeklagt werden.

      • r. biter sagt:

        Churchill sagte sinngemäss: „WIe gut die Demokratie ist, erfahren sie in einem 5 minütigen Gespräch mit einem durchschnittlichen Urnengänger“.
        VIelleicht braucht es gerade deswegen, und das ist einfach so gegeben, ein Verfassungsgericht.

  • Michael sagt:

    2 Sachen: Erstens gehört das Recht auf Lebrn (Verbot der Todesstrafe) und andere Grundrechte verfassungsmässig so geschützt, dass keine Änderung möglich ist. (Ewigkeitsklausel).
    Zweitens hat das Parlament endlich die Regeln (Einheit der Materie) konsequent umzusetzen, und nicht vor Interessengruppen zu kuschen!

    • Karl-Heinz Failenschmid sagt:

      das Recht auf Leben gehört geschützt, da sind wir uns einig. Ich würde es jedoch auch auf die Opfer ausdehnen. Illegale Waffen, Illegale Autorennen, Gewalt gegen Ehepartnerinnen oder Ex-Partnerinnen usw.. Es darf für Taten, die potentiell zur Todesstrafe führen könnten, keinerlei Rechtfertigung geben. Wer die Hand erhebt, kann später nicht über Gründe wie Beleidigung, materielle Not oder Stmmen im Kopf reden.

      • Annalena sagt:

        Also darf eine Frau, die nachts eine illegale Waffe
        (Pfefferspray) mit sich führt, hingerichtet werden? Oder ein an Schizophrenie Erkrankter, der im akuten Krankheitsschub einen ihm unbekannten Menschen tötet? Oder eine Frau, die ihrem Mann eine Bratpfanne um die Ohren haut, weil er sie regelmässig verprügelt und vergewaltigt? Es darf für Taten, die „potentiell zur Todesstrafe“ führen auch nachgefragt werden, warum es zur Tat kam. Es darf nur NIE zur Todesstrafe kommen, das nicht.

  • Meili Walter sagt:

    Die Gefahr einer Demokratie liegt immer bei Politikern, die zuviel Macht erhalten oder sie sich selber nehmen. Der Autor sollte mehr Angst vor den Politikern haben, als vor Volksinitiativen. In der Türkei und auch in der Schweiz sind es parlamentarische Mehrheiten, die die Verfassung verändern und ausser Kraft setzen.
    Man muss sich immer fragen, welches das bessere Korrektiv in einer Demokratie ist. Das Volk oder ein demokratisch gewählte „Politiker“ die das Volk führen sollen? Das wären dann im Sinne des Autors Führer und geht gar nicht.

    • Klaus Flu sagt:

      Und wie sind die parlamentarischen Mehrheiten zustande gekommen?
      Unterschätzen sie nie den Willen der Volkes, das eigene Elend zu vergrössern.

      • Margot sagt:

        @Klaus Flu. Sie überschätzen die Möglichkeiten des Volkes. In Deutschland wird die parlamentarische Mehrheit von den Parteien bestimmt. Von den 631 Bundestagsabgeordneten werden nur 298 als Direktmandat vergeben, der Rest sind Listenplätze / Parteisoldaten. Die Parteisoldaten haben zu parieren, ansonsten werden die von den Futtertrögen verstossen. Als Beweis muss man ja nur den Bericht lesen: „«Schande»-Rufe gegen Merkel“ Merkel ermahnte die Abgeordnete darauf «ganz vorsichtig» zu sein…

        • Michael sagt:

          Trotzdem werden diese via Liste vom Volk gewählt. Hier bestimmen auch die Parteien wer wo auf der Liste steht. Insofern ist das nicht viel anders

  • Fritz Weber sagt:

    Unsere Freiheiten und Selbstbestimmung sind offenbar selbst in der Schweiz einigen ein Dorn im Auge, obwohl das seit Generationen das „Erfolgsrezept“ der Schweiz ist. Was ist wohl das Ziel wenn der Autor diese beschneiden und einschränken möchte?

    • Klaus Flu sagt:

      Das „Erfolgsrezept“ der Schweiz ist, dass wir ein System ohne Opposition haben; alle sitzen in einem Boot und müssen gemeinsam Lösungen finden und dazu stehen.
      Was glauben sie denn, wer die letzten 168 Jahre gestaltet hat? Das Parlament, dass jedes einzelne Gesetz ausarbeitet? Oder die ungerade Volksinitiative, die sowieso meistens abgelehnt wird?
      Und was der Autor will? Nun, dass wir nicht in der Barbarei versinken. Er ist da recht offen also was insinuieren sie da finstere Absichten?

      • Anh Toàn sagt:

        In der Schweiz „regiert“ eben das Volk nicht, es ist Opposition, vor allem mit Referendum gegen die Super-Grosse-Koalition, genannt Zauberformel.

  • graf beat sagt:

    wenn ich mir den Massenmörder von Norwegen so …. wenn Sie, Herr Renz von einem Verbrechen selbst betroffen wären, würden Sie wohl anders denken.

    • Klaus Flu sagt:

      Ja, er würde nicht mehr objektiv denken und das ist ein Problem.
      Opposition gegen die Todesstrafe mag manchmal von Gutmenschentum ausgehen, meist ist sie aber völlig pragmatisch:
      1. Die Todesstrafe ist zu teuer, ein Todeskandidat kostet in den USA mehr als ein lebenslänglich Verwahrter.
      2. Fehler passieren. Eine Gefängnisstrafe kann man aufheben, eine Todesstrafe dagegen nicht. Und nein, „grösste Sorgfalt“ und ähnliches können sie vergessen; Fehler passieren.
      3. Die Todesstrafe kann und wird missbraucht werden. Nicht von der heutigen Regierung. Aber was ist mit der von morgen? Oder übermorgen? Schauen sie sich die Türkei an, glauben sie wirklich, die Regierung Erdogan wird die Todesstrafe verantwortungsbewusst anwenden?
      Es gibt keinen Nutzen, aber ein gewaltiges Risiko.

    • Hans Jung sagt:

      Ja, wenn man direkt davon betroffen ist, sieht es anders aus, dann überwiegen Hass- und Rachegedanken, völlig verständlich. Aber als humane Gesellschaft verteidigt man eben andere Werte, um nicht in das tiefe Mittelalter zurück zu fallen. Wie Norwegen mit Breivik verfährt, verdient grossen Respekt, Respekt vor allem auch vor den Angehörigen, welche, obwohl tief getroffen, nicht nach der Todesstrafe schreien. Die Verhängung und Ausführung der Todesstrafe ist nur verachtenswert, ein Land oder ein US-Bundesstaat, welche sich auf dieselbe Stufe wie der Mörder selbst stellt, verdient es nicht, zivilisiert genannt zu werden.

    • Kurt Schwob sagt:

      Da haben Sie zunächst wohl recht: Wenn ich von einem solchen Verbrechen betroffen wäre, würde ich hart reagieren, würde vielleicht sogar im ersten Moment Lynchjustiz fordern. Und hinterher möglicherweise feststellen, dass die Sache doch ganz anders gelaufen ist als ich dachte. Es gab vor einigen Jahrzehnten ein System, das sage: Lieber einen Unschuldigen hinrichten als einen Mörder laufenlassen. Dieses System möchte ich nicht.

      • graf beat sagt:

        es geht ja auch nicht um unschuldige Täter. Da machen es die Franzosen wohl besser. Siehe Nizza.

        • Röschu sagt:

          Ob schuldig oder unschuldig ist letztlich immer eine Frage der Beurteilung. Und wo beurteilt wird, passieren früher oder später auch immer Fehler.

        • Michael sagt:

          Töten ohne Gerichtsverfahren sind in üblen Diktaturen üblich. In zivilisierten Staaten gibt es keine Todesstrafe

    • Penumbra Noctis sagt:

      Und darum, damit eben nicht direkt Betroffene ueber eine Sache richten, gibt es die Befangenheitsklausel. Vor dem Gesetz sollen alle gleich sein, und das bedingt, dass keine Vorverurteilung stattfindet. Ja, auch das gehoert zur Demokratie und vorallem zum Rechtsstaat!

      • graf beat sagt:

        Es sind ja nicht direkt Betroffene die richten. Dazu sind ja unsere Gerichte zuständig. Und in Nizza war es ja wohl die Polizei, die Schlimmeres zum Glück verhüten konnte.

  • Roland K. Moser sagt:

    „…Dieses betrifft Volksbegehren, die gegen Menschenrechte oder grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates verstossen …“
    Wer definiert in einer Demokratie, was die grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates sind?

    • Klaus Flu sagt:

      Niemand. „Rechtsstaat“ bezeichnet einen Staat, dessen Handeln auf Gesetzen beruht und nicht auf Willkür. Das ist, was den Rechtsstaat definiert und das Konzept existiert unabhängig vom Wort.
      Will heissen, wenn sie „Rechtsstaat“ per Volchsinitiative neu definieren wollen, wird ihre Definition dadurch nicht zum Rechtsstaat, sondern sie machen lediglich den Begriff „Rechtsstaat“ nutzlos.

      • Roland K. Moser sagt:

        Mit ihrem ersten Absatz bin ich einverstanden. Mit dem 2. nicht. Denn in einer Demokratie bestimmen die Stimmbürger, wie der Rechtsstaat aussieht.

        • Thomas Lieven sagt:

          Die Logik und Prinzipien hinter den Begrifflichkeiten können nicht auf demokratischem Weg abgeändert werden. Sie können ja auch nicht die Schwerkraft per Volksentscheid aufheben. Was ein Rechtsstaat ist, ist eine philosophische Frage. Zwar kann jedes Land in seine Verfassung schreiben, dass es ein Rechtsstaat sei. Würde nun aber Nordkorea in seine Verfassung schreiben, es sei ein Rechtsstaat, würde das trotzdem nicht stimmen. Wenn das Schweizer Volk rechtsstaatliche Prinzipien missachtet, dann verliert die Schweiz den Status als Rechtsstaat.

        • Andy sagt:

          Nein! In einer Demokratie bestimmen die Stimmbürger, ob sie einen Rechtsstaat haben wollen oder nicht.

    • Michael sagt:

      Eigentlich gehören Grundprinzipien, Recht auf Leben, Meinungsäusserungsfreiheit, Demonstrations-, Versammlungs-, Religionsfreiheiten. Gleiche Rechte unabhängig Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion.
      In einem aufgeklärten, demokratischen und freien Rechtsstaat, sollten diese Prinzipien nicht zur Disposition stehen.

      • Pater Noster sagt:

        In was für einer komischen Welt lebt ihr zwei? Was denkt ihr, woher der Rechtsstaat, die Menschenrechte kommen? Dass Moses sie auf ein paar Tafeln gebracht hat und seitdem sind sie in Stein gemeisselt?
        Diese Rechte und Systeme wurden durch Erkenntnis, durch Abmachungen über Jahrhunderte erarbeitet und müssen zwingend immer weiter überarbeitet und entwickelt werden, ansonsten nennt man das Stillstand. Wenn diese Rechte zu weit gehen, dann müssen sie korrigiert können werden. Wenn diese Rechte nicht genug weit gehen, dann müssen sie korrigiert können werden.
        Diese Prinzipien stehen also automatisch zur Disposition und müssen zur Disposition stehen können, denn sie müssen ja genug stark sein um bestehen zu können.
        Ihre Einstellung ist höchst konservativ. Im wahrsten Sinne des Wortes.

        • Roland K. Moser sagt:

          Das sehe ich auch so. Vor allem steht in einer Demokratie von Verfassung bis Verordnung alles zur Disposition.

        • Thomas Lieven sagt:

          Natürlich ist das konservativ. Aber sie sagen das, als wäre es etwas schlechtes, wenn jemand versucht Grundrechte und Minderheitenschutz zu bewahren. Diese Grundprinzipien des Rechtsstaates sind wohl nicht „in Stein gemeisselt“, aber sie sind – und das halte ich für viel besser – in verschiedenen Verfassungen und Staatsverträgen, wie zum Beispiel der EMRK verbrieft.
          Die Geschichte zeigt doch, dass immer, wenn diese Prinzipien zur Disposition standen, grosses Unglück und Elend die Folge waren. Deshalb hoffe ich, sie verzeihen uns, dass wir in diesen Fragen etwas konservativ auftreten.

        • Michael sagt:

          Es gibt Rechte die sind nicht verhandelbar in einem zivilisierten Land im 21. Jahrhundert. Punkt

  • Hansjürg Müller sagt:

    „Geht es um die Gültigkeit von Volksinitiativen, sind unsere Regeln nach wie vor lasch.“
    Gültigkeit von Volksinitiativen? Ist das ein Freudscher Versprecher (MEI)?

    • Smooth sagt:

      Inwiefern soll dies ein Freud’scher Versprecher sein? Es gibt Regeln, wann eine Initiative ungültig ist.

      • Hansjürg Müller sagt:

        „Es gibt Regeln, wann eine Initiative ungültig ist.“
        Merke: ungültig.
        Und was passiert mit gültigen??
        Da beweist unser Parlament und Regierung Mut bis zur Tollkühnheit.
        Oder glauben Sie wirklich ein Atomausstieg wird auch umgesetzt?

    • Klaus Flu sagt:

      Was soll daran bitte ein freudscher Versprecher sein?

    • Michael sagt:

      Es geht um die Regeln der „Einheit der Materie“. Steht im Text. Dieser Umgang ist zu lasch. Entweder es gibt diese Regel, die Sinn macht, dann setzt man diese um, oder wir schaffen sie ab, weil das Parlament zu feige ist.

  • tommaso sagt:

    Eine Initiative zur Einführung der Todesstrafe dürfte in der Schweiz nie und nimmer gültig erkärt werden. Die Todesstrafe verstösst gegen das Recht auf Leben, gegen das Folterverbot und gegen das Verbot entwürdigender Bestrafung. Ausserdem verunmöglicht sie die Revision eines bereits vollzogenen Fehlurteils.

    • graf beat sagt:

      Leute ermorden ist aber auch nicht erlaubt. Verstösst auch gegen diverse Rechte die die Opfer für sich in Anspruch genommen hätten.

      • Kurt Schwob sagt:

        Ja, Herr Graf. Und dennoch gilt weiterhin das Recht auf Leben. Ihre Argumentation läuft auf ein „Du darfst nicht, aber sonst darf ich auch“ hinaus. Ähnlich wie die Versuche, hier Moscheen zu verbieten, weil in Saudi-Arabien keine Kirchen erlaubt sind. Wir sollten uns ja eben nicht mit Gesetzesbrechern bzw. Extremisten auf die gleiche Stufe stellen

        • tommaso sagt:

          In der Diskussion wird gerne von Fällen ausgegangen, in denen der Täter genau bekannt und die Motivlage glasklar ist. Im Leben gibt es aber immer Grauzonen. Und dann, wo setzen wir die Grenze? Zum Beispiel bei einem „Täter“, der jahrelang vom „Opfer“ gedemütigt und missbraucht wurde? Ausserdem ist kein Gericht unfehlbar: der Prozentsatz unschuldig zum Tode Verurteilter wird alleine in den USA auf vier Prozent geschätzt.

        • graf beat sagt:

          wenn Sie dies mit Moscheen und Kirchen vergleichen…. ich vermute, Sie haben noch nie mit Gesetzesbrechern zu tun gehabt. Ermordete sind kein besonders schöner Anblick, vor allem wenn man noch in die geöffneten Augen sehen kann.

          • Florian Keller sagt:

            „Hingerichtete“ (also vom Staat ermordete) sind ebenfalls kein schöner Anblick. Wem nur schon beim Gedanken an einen Todestrakt in Hindelbank oder auf dem Thorberg nicht schlecht wird, dem ist nicht mehr zu helfen.

        • EinLeser sagt:

          Ihre feste Überzeugung wirkt sehr beeindruckend, Kurt. So irgendwie abstrakt menschlich sieht Ihre Position eher sympathischer aus. Recht gebe ich trotzdem Herrn Grafen, weil das Leben konkret ist – und des öfteren gar unmenschlich.
          Meines Erachtens bricht gesetzmäßigeTodesstrafe keine Rechte oder Freiheiten. Man hat alle Rechte, inwiefern man dieselbe Rechte der Anderen beachtet. Wer unmenschlich tut, soll ganz genau wissen, dass er änlich zu behandeln ist.

        • EinLeser sagt:

          Wir in Russland haben den Präsidenten, der eindeutig gegen Todesstrafe auftritt, darum dauert das Todesstrafemoratorium bei uns schon knapp 30 Jahre. Na und? Es gibt doch auch noch Leute, deren Dienst darin besteht, Terrorgruppen zu neutralisieren. In Dagestan oder Inguschetien passiert so was mit Djihadisten etwa monatlich. Diese werden vernichtet bei Haftung, weil sie verzichtet haben aufzugeben und Polizeikräfte angefeuert. So lautet es üblich…
          Wenn die Gesellschaft, das Volk, so Leute ringsherum sich gefährdet sehen durch Feind, sei’s Terroristen oder Drugdiler oder Mafia oder korrupte Amtlichen usw, so wird Todesstrafe so oder anders praktiziert, gesetzlich oder so schwarz, so ist das Leben.
          Gesetzlich wäre es meiner Meinung nach besser.
          A

        • EinLeser sagt:

          Also geht nicht in Frage, ob Todesstrafe in der Schweiz nütz oder unnütz sei – in Frage geht, ob sich schweizerische Gesellschaft heute stark genug oder nicht stark genug gefährdet sieht…

      • Michael sagt:

        Herr Graf. Der Staat darf aber nie auf das Niveau zurückfallen zu töten. Auge um Auge ist Steinzeit.
        Wer wäre der nächste? Der Richter, der Staatsanwalt?

    • Thomas Lieven sagt:

      Sie übersehen, dass es in der Schweiz bereits einmal eine Initiative zur Einführung der Todesstrafe gegeben hat (Eidgenössische Volksinitiative ‚Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch‘). Die Initiative hatte die formale Prüfung der Bundeskanzlei bereits bestanden, wurde dann aber von den Initianten vor Ablauf der Frist zur Sammlung der 100’000 Unterschriften wieder zurückgezogen.
      Es besteht heute (leider) ein Konsens darüber, dass die Todesstrafe nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstösst.

      • tommaso sagt:

        Ja, ich weiss, die Prüfung der Bundeskanzlei ist aber rein formell, die Prüfung durch das Parlament hat die damalige Vorlage nie erlebt, zumal die Unterschriftenzahl bei weitem nicht erreicht wurde.

  • Martin Tanner sagt:

    Politiker aller Couleurs dürfen sich durchaus etwas präventiv mit dem Strafgesetz auseinander setzen. Terroristische Ereignisse liegen in der Schweiz zwar 40, bald 50 Jahre zurück, aber mit Garantie keine 5 Jahre in der Zukunft. Ich mag mich erinnern, als ich als Bub mit dem Velo an den Zaun um den Flughafen Zürich gefahren bin und dort das Militär Stellung bezogen hatte. Subsidiäre Einsätze werden auch heute nicht nur aus Spass an der Freud geübt. Unsere demokratischen Werte werden dann nämlich ganz massiv unter Druck geraten, sobald in der Schweiz der erste Anschlag islamistischer Kreise mit Toten verübt worden ist. Beginnen muss die Auseinandersetzung mit dem Thema jedoch in den Parteien, jetzt! Sonst wird bei einem Ereignis leider mit einem Hauruck kurzer Prozess gemacht.

  • André Hafner sagt:

    Das Problem mit einem Verfassungsgericht ist, dass es dann zu Zuständen wie in den Vereinigten Staaten kommen kann, wo die Wahl eines Richters an den Supreme Court die Politik über Jahrzehnte prägen kann, ohne, dass die nachfolgenden Politiker etwas daran ändern können.

  • Wildberger sagt:

    Nach dem Wahlsiegs von Trump, wo das Volk nicht so wählte, wie es die Eliten über fast alle Kanäle dem Volk einzuhämmern versuchten, werden auch die Eliten hier unruhig. Schwindende Glaubwürdigkeit wird mit in Frage stellen der Demokratie zur Machtabsicherung gekontert: „Menschenrechte gegen Demokratie“. Die Angeführten Beispiele aus den USA sind aber keine Beispiele gegen Demokratie sondern gegen die tief verankerte Gewalttradition in den USA. Die Demokratie ist auf jeden Fall die beste Garantie Gegen absolutistische Tendenzen; auch des Europäischen Gerichtshofes, der sich immer mehr nicht vorgeseehene Kompetenzen anmasst. Nicht überall wo Menschenrecht drauffsteht ist nur Menschenrecht drin, sondern auch z.B. Betrügerschutz.

    • Michael sagt:

      Kein Gericht schützt Betrüger. Der EMRK rüffelt die Schweiz zu Recht, kein Gesetz zur Überwachung zu haben.
      Geschützt werden Steuerhinterzieher von unserem bürgerlichen Parlament

      • Martin Frey sagt:

        „Kein Gericht schützt Betrüger.“
        Ach so?
        Der Strassburger Gerichtshof hat das vor einem Monat jedenfalls noch getan…

        • Michael sagt:

          @Frey: erschreckend wie unfähig gewisse Kreise mittlerweile sind, einen gelesenen Text zu verstehen.
          Das Gericht hat die Überwachung OHNE Gesetz für illegal erklärt.
          Wenn unser bürgerliches Parlament lieber Burkas verbietet, als entsprechende Gesetze schafft, liegt die Schuld beim Parlament in Bern und nicht beim Gericht, dass hier eingriff.
          Wer Überwachen will, schafft ein Gesetz nach rechtsstaatlichen Grundsätzen.
          Ich will nicht in einem Willkürstaat leben.

  • Hans Müller sagt:

    „Nach Meinung der Kaliforniern“. Tolles Deutsch. Aber gross darüber philosophieren, dass die Regeln für Initiativen „zu lasch“ sind, weil so die Gefahr besteht, dass etwas angenommen werden könnte, was dem Fabian Renz so gar nicht in den Kram passen würde. Ich bin dezidiert gegen die Todesstrafe, aber noch viel dezidierter dagegen, dass selbstgefällige Besserwisser à la Renz oder ein selbsternanntes Grüppchen von Richtern oder Politikern darüber bestimmen sollen, was eine Initiative darf und was nicht. Dabei sagt’s ja Renz gleich selbst: Die Todesstrafe verstösst nicht gegen zwingendes Völkerrecht, also gibt es auch keinen Grund, irgendetwas gegen die Einreichung einer solchen Volksinitiative vorzubringen, sonst müsste man fast alle Enteignungsinitiativen der SP für ungültig erklären.

  • Martin Frey sagt:

    Und wieder werden in einem Artikel die Argumente derart wild durcheinander gewirbelt, dass selbst auf wenigen Zeilen diese sich widersprechen. Denn das Beispiel Californien zeigt eben gerade auf, dass das Argument Todesstrafe nicht zwingend mit links-rechts, weltoffen oder demokratisch zu tun hat. Man kann die Todesstrafe anders sehen als wir.
    Dass sich die Schweiz lediglich an das zwingende Völkerrecht (dafür eiserner als die meisten anderen Länder) hält ist richtig. Das nicht zwingende Völkerrecht ist ja weitgehend zu einem Jekami-Selbstbedienungsladen verkommen, in welchem für jeden etwas drin ist. Dies kann und darf keine zwingende Richtschnur sein.
    Letztendlich geht es wie üblich um die Entmündigung des immer wieder mal „störenden“ Souveräns. Alles andere ist Beilage.

  • Bruno Halter sagt:

    Statt über die Todesstrafe zu streiten sollten wir endlich die Kosten des Strafvollzugs senken. In der Schweiz gleichen die Gefängnisse eher Hotels statt Strafanstalten. Würden Gefängnisse nach den Regeln des kostengünstigen Strafvollzugs gebaut, dann könnten nur schon die Personalkosten um bis zu 80% reduziert werden. Freizeitangebote und andere Schmackos die nur die Kosten in die Höhe treiben braucht es nicht. Resozialisierung ist nicht Aufgabe der Gefängnisse sondern des Strafgesetzes. Wer aus dem Knast kommt und nicht wieder rein will soll sich ans Gesetz halten. Das sollte als „Resozialiserungs-Druck“ ausreichen. Voraussetzung wäre natürlich die Abschaffung der Kuscheljustiz. Das Strafgesetz sollte wieder Zähne haben und gefürchtet werden.

    • Martin Tanner sagt:

      Sie zählen immernoch auf Abschreckung? „Das sollte als „Resozialiserungs-Druck“ ausreichen.“
      Funktioniert eben nicht, weil je länger jemand im Knast war, um so schlimmer war seine Tat, logisch, gell? Aber um so weniger findet er sich nach langer Zeit draussen wieder zurecht. Denn die Strafe besteht ja genau in der Isolation von der äusseren Gesellschaft, im Einschliessen und damit in der Ausgrenzung. Da entgeht einem so einiges an Umgangsformen und ‚Comment‘. Wenn man es vorher nicht hatte, hat man es nach dem Knast schon gar nicht. Und diese Leute möchten sie einfach untrainiert wieder auf die Welt loslassen? Danke, nein!
      Das hat nichts mit Kuscheljustiz zu tun, sondern mit Menschen- und Sachkenntnis, die Ihnen zu entgehen scheint.

  • Anh Toàn sagt:

    1974 wurde die wichtigste „Hürde“ für Initiative und Referendum um etwas mehr als die Hälfte halbiert.

    • Roland K. Moser sagt:

      Und jetzt sollte die Hürde nochmals halbiert werden, indem die Anzahl benötigter Unterschriften auf 50’000 halbiert wird.
      Wir haben das Jahr 2016 und moderne Kommunikationsmittel. Wir können uns also mehr selbst regieren als auch schon. Einige Kompetenzen sind weg von den Politikern hin zu den Stimmbürgern zu verschieben.

      • Anh Toàn sagt:

        Warum schaffen wir nicht gleich Parlament und Bundesrat und -gericht ab, und entscheiden gleich jeden konkreten Einzelfall per Volksabstimmung?

    • Kurt Schwob sagt:

      Ja, kurzfristig. 1977 wurde die Unterschriftenzahl für Initiativen verdoppelt, jene für Referenden von 30 000 auf 50000 erhöht, wodurch die Hürde wieder etwa auf der vorherigen Höhe war. Seither allerdings ist sie wieder niedrige geworden, aber dafür kann das Frauenstimmrecht nichts.

    • Anh Toàn sagt:

      1848, als die Initiative eingeführt wurde, waren gemäss Tante Wiki 50’000 8% der Stimmberechtigten.

  • Peter Krummbuckel sagt:

    Von mir aus könnte man ein Verbot der Todesstrafe in das zwingende Völkerrecht aufnehmen. Das Völkerrecht als solches ist jedoch zu hinterfragen, den es wir immer ausgedehnter. Im „neuen“ (modernen?)Völkerrecht können sogar Ansprüche des Einzelnen an den Staat geltend gemacht werden, wie das Recht auf Wohnung-, unentgeltliche Hochschulbildung und med. Versorgung. Bald wird es ein Recht auf Einwanderung geben, so geht es nicht. Wir brauchen auch kein Verfassungsgericht, sonst ist die direkte Demokratie am Ende und das möchte vor allem die Classe Politique. Der Volkswille steht im Widerspruch zum EU-Beitritt und wenn dieser auch nur durch die Hintertüre stattfindet, mit einem Rahmenabkommen, das die Schweiz verpflichten soll, automatisch (!) zukünftige EU-Recht zu übernehmen.

  • tim meier sagt:

    Auf was will Renz hinaus? Einschränkung Initiativrecht, Verfassungsgericht, Zementierung der Macht einer sogenannten ‚Elite‘, welche weiss, was ‚richtig‘ sein soll? Falls die Todesstrafe angenommen werden sollte, dann hat das Volk entschieden. Ob sie umgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt.
    Was der letzte Satz mit Clinton in diesem Zusammenhang soll, sagt mehr über den leidenden Autor aus als über das Thema.

    • Peter Krummbuckel sagt:

      Das ist der springende Punkt: Die „Elite“ will uns sagen was gut ist für uns alle. Ein Verfassungsgericht würde automatisch (!) EU-Rechte übernehmen müssen und dann hätten wir uns an das Verfassungsgericht zu halten, was de facto ein EU-Gericht wäre. Das Vorhaben ist enttarnt.

  • Guido sagt:

    Ich glaube, es war Churchill, der einmal gesagt hat: Demokratie ist die schlechteste Staatsform, abgesehen von allen anderen…
    VOX POPULI, VOX DEI. Alles andere ist eine Form von Diktatur.
    Dass das Volk auch mal falsch entscheiden kann, damit muss man leben, aber es entscheidet! Das Volk war nie eine Gefahr für die Demokratie, aber es sind diejenigen Leute, welche die Demokratie nach ihrem Gusto verbiegen und eingrenzen wollen.

    • Thomas Lieven sagt:

      Das Volk kann aber dem Rechtsstaat gefährlich werden. Ohne Rechtsstaat verkommt die Demokratie leicht zur Ochlokratie.
      Die Glorifizierung der direkten Demokratie halte ich für gefährlich.

  • Willi sagt:

    Der Autor spricht ein Thema an, über das sich wohl sonst kaum jemand ernsthaft Gedanken machen würde. Und er weiss auch schon, dass ‚der Tag kommen wird‘. Nein, Fabian Renz, der Tag wird nicht kommen! Gerade erst hat die ‚Zivilgesellschaft‘ klare Leitplanken gesetzt: Bis hier und nicht weiter! Niemand in diesem Land würde sich mit diesem Thema die Finger verbrennen wollen. Die Ächtung wäre den Initianten gewiss. Europa würde uns den Rücken zukehren. Warum nicht etwas zuversichtlicher in die Zukunft schauen, Fabian Renz?

  • Karl Heimberger sagt:

    Seit der Gründung hat die Linke 28 Initiativen eingereicht und keine Einzige gewonnen. Die SVP deren 10 und 2 gewonnen. Der Souverän ist klug genug, illusorische Initiativen abzulehnen. Ein Verfassungsgericht wäre der Untergang der Demokratie. Was soll also der Aufhänger „Todesstrafe“ in diesem Artikel? Sie wird doch in der BV klar definiert. 1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten. Der Souverän wird diesen Verfassunsartikel NIE streichen. Im Gegensatz zur neuen BV, die uns als Partial-Revision verkauft wurde, aber eine Totalrevision war. Beweis: Schlussbestimmungen des Bundesbeschlusses vom 18. Dezember 1998 -II
    1 Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 wird aufgehoben.

    • Michael sagt:

      Träumen Sie weiter. Sobald die SVP es fertig bringt dem EMRK loszuwerden, kann auch dieser und andere lästige Artikel gestrichen werden. Keine Verfassung kann legal so einfach geändert werden.

  • B.B. sagt:

    Bedauerlicherweise ist es keiner Kultur in keinem Land gelungen mit der Todesstrafe auch das Morden und Töten abzuschaffen.
    So gesehen ist die Todesstrafe nur die Verdrängung der Mitschuld der Gesellschaft an der Entstehung von Verbrechen.

    • Röschu sagt:

      Das Morden und Töten kann gar nicht abgeschafft bzw. ausgeschaltet werden, solange der Staat als Strafe selbst mordet und tötet.

  • Thomas Lieven sagt:

    In der Schweiz wurde bereits einmal eine Initiative zur Einführung der Todesstrafe eingereicht (Eidgenössische Volksinitiative ‚Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch‘). Die Initiative hatte die formale Prüfung der Bundeskanzlei bereits bestanden, wurde dann aber von den Initianten vor Ablauf der Frist zur Sammlung der 100’000 Unterschriften wieder zurückgezogen. Insofern ist das Szenario im Artikel nicht so abwegig.
    Es ist gefährlich, die direkte Demokratie zu glorifizieren. Sie ist wohl das beste aller schlechten Systeme. Aber auch die Volksmehrheit kann sich irren. Auch die Volksmehrheit kann Fehler begehen. Daher ist es entscheidend, einen funktionierenden Minderheitenschutz aufrecht zu erhalten. Ansonsten verkommt die Demokratie leicht zu einer Diktatur der Mehrheit.

  • Luzia Keller sagt:

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Schweiz hat sich wertvolle humanitäre Traditionen erarbeitet durch vereinzelte Pionierleistungen wie das Schweizer Rote Kreuz, die S.O.S. Kinderdörfer Pestalozzi, die Albert Schweitzer Stiftung sowie Diplomatie als nennenswerte Grundpfeiler unserer zivilisierten Gesellschaft. Diese geniessen weltweite Berühmtheit, da wir keine Bodenschätze haben ausser unsere wasserreiche Bergwelt mit entsprechender Natur und darin eingebetteten Talgemeinschaften. Als so anerkannter neutraler Rechtsstaat hat eine Todesstrafe oder Volksbegehren gegen die Würde des Menschen nichts verloren. Es wäre der Tod unserer Neutralität und humanitären Tradition, welche uns wahrscheinlich weitgehend von Ungemach bisher verschont hat. Das darf nie vergessen werden!

  • K.A. Barett sagt:

    Die Welt bewegt sich eindeutig in eine andere Richtung, als nach dem Ende des Kalten Krieges angedacht. Leider kann man den globalen Trend nicht als „rechtsliberal“ bezeichnen, sondern muss ihn als „faschistoid“ einstufen.
    Man wagt nicht daran zu denken, was passieren wird, wenn das Wirtschaftswachstum nicht mehr ausreicht, um den breiten Bevölkerungsschichten jene materiellen Perspektiven geben zu können, die heute noch als „selbstverständlich“ begriffen werden.
    Der Hass ist in vielen Foren bereits stark präsent.

  • Kurt Hugentolber sagt:

    Unsinn. Nicht die Bestimmungen zur Ungültigerklärung sind zu lasch, unser Strafrecht ist zu lasch, und dies führt dazu, dass die Bevölkerung gerne eine Verschärfung sehen würde. Die Elite reagiert darauf, wie sie immer reagiert: anstatt das Anliegen ernst zu nehmen, versucht man, die Bevölkerung mundtot zu machen. Eine Schande!

    • Andy sagt:

      Reden Sie von der Elite gemäss Duden „eine Auslese darstellende Gruppe von Menschen mit besonderer Befähigung, besonderen Qualitäten; die Besten, Führenden; Führungsschicht, -mannschaft“ oder von der negativen Neuinterpretation à la Weltwoche?

  • Roman Günter sagt:

    Würde man den gleichen Massstab auf die Gesellschaft der Schweiz in den Fünfzigerjahren anwenden, müsste man sie heute vermutlich politisch rechts vom Nationalsozialismus ansiedeln. Ich kann mir nur vorstellen, dass übermässiger Medienkonsum eine soziale Hypersensitivität hervorruft. Etwas nüchternen betrachtet, sind sämtliche Vorstösse in der Schweiz der letzten Jahre ziemlich in der Mitte angesiedelt und laufen auf eine simple Besitzstandswahrung hinaus. Daraus eine mögliche Todesstrafensehnsucht hervorzuzaubern, ist eher ein Symptom als echte Sorge. Wer darüberhinaus auch noch die Idee für ein Verfassungsgericht bemüht, hat definitiv das politische System der Schweiz nicht begriffen.

  • Christoph sagt:

    Demokratie ist, wenn viele Menschen, unabhängig voneinander, das Handeln weniger Entscheidungsträger, überwachen. Damit sie das tun können, müssen sie vollumfänglich informiert sein.
    Das Problem heutiger Politik ist, dass sie nur noch von Juristen verstanden wird und das Volk, das eigentlich Korrektiv sein sollte, folgt den Schlagworten und lässt sich so von Interessengemeinschaften einspannen. Zum Eigenen Nachteil.
    Entweder wird die Politik einfacher und für Jedermann verständlich, oder der Bürger muss juristisch besser gebildet sein.

  • mario simon sagt:

    Vertrauen sie mehr dem Volk und nicht der selbsternannten sogennanten Elite. Wir wissen schon mit den Volksrechten umzugehen! Die Demokratie aushöhlen die wir Schweizer haben und uns EU Kompatibel zu machen das wollen einige schon gerne. Dann bräuchten wir jedoch auch eine andere Regierungsform. Nicht nur Sesselkleber die auf Lebzeiten sich gegenseitig in Bern wieder wählen lassen.

  • Dimitrios Papadopoulos sagt:

    Und wieder wird ein (im wahrsten Sinne des Worts) Totschlag-Argument gegen die Direkte Demokratie bemüht. Und wieder zeigt sich, welche Verachtung vor dem Souverän und den Menschen, die ihn ausmachen in gewissen Milieus herrscht. So richtig auf dem politischen Niveau von Progymnasiasten wie die Schutzfaktor-M und Operation Libero und all die anderen demokratiemüden Grupuskeln, die in den Medien derzeit etwas Aufmerksamkeit geniessen.

    Die Demokratie ist die beste Garantie für Menschenrechte. Punkt.

    • Michael sagt:

      Wer von Demokratie redet, sollte mindestens so viel Anstand und Respekt vor anderen Meinungen haben, ohne diese zu beleidigen

  • Hagemann Marcel sagt:

    Die Schweiz braucht ein Verfassungsgericht, das prüft ob eine Volksinitiative der Bundesverfassung entspricht (also die Grundrechte achtet) und die Menschenrechte akzeptiert. Diese Arbeit kann nicht das Parlament übernehmen, sondern politisch unabhängige Verfassungsrichter. Mit einem solchen Gericht würde die Schweiz einen weiteren Schritt in Richtung Demokratie machen. Natürlich werden diejenigen dagegen sein, die den Bürgern die absolute Macht der Volksabstimmungen als das einzige Merkmal einer Demokratie verkaufen wollen.

  • Martin sagt:

    Uh, die Todesstrafe. Wieder so ein Thema der Gutmenschen. Die Schweiz hatte sie mal und hat sie dann abgeschafft. Ich denke, im Moment kommen wir gut ohne sie klar. Die Todesstrafe sollte meiner Meinung nach nur dann ausgesprochen werden, wenn die Beweislage absolut klar ist, denn sie kann nicht korrigiert werden. Ich bin aber nicht dagegen. Wenn man mal ein bisschen auf dem Internet schaut, was bspw. die USA an Massenmördern usw. hat, dann denke ich, dass sie angebracht ist. Das „Recht auf Leben“ haben auch die Opfer der Mörder. Mir ist aufgefallen, dass „die Menschenrechte“ und andere „Rechte“ gerne von Linken Populisten so verdreht werden, dass sie für sie stimmen. Wie viele von denen haben die MR je wirklich gelesen und verstanden?

  • Andreas_Inderbitzin sagt:

    Demokratie mit Todesfolge.
    Kriege wurden bisher nicht per Volksabstimmung beschlossen sondern von Politelliten, welche sich Gewinne beim Wiederaufbau erhofften, oder die Erschliessung von fremden Ressourcen wie Öl und Edelmetalle anstrebten.
    Also was soll dieser Schwachsinn ?
    Demokratie, speziell eine möglichst direkte Demokratie, ist das einzige System, welches die Bürger mit einschliesst und sich nicht nur von Korruption und Lobbying treiben lässt.
    Verfassungsgerichte, erweiterte Menschenrechte, Völkerrecht (eigentlich internationale Handelsverträge) sind nur Geschwüre um die Demokratie auszuhebeln. Wenn hier der Autor diesen Gremien den Vorrang geben will, zeugt dies nur von fehlendem demokratischen Denken.

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