Versuche an Affen sind kein Rückschritt

Die Bewilligung des Regierungsrates für Primatenversuche an der ETH/UZH steht unter dem Verdacht, ein Rückschritt zu sein. Jedoch zeigt der Entscheid, dass die gesetzlich vorgeschriebene Einzelfallabwägung hervorragend funktioniert. Zur Beurteilung von Tierversuchen ist eine Einzelfallbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben. Denn juristisch gesprochen handelt es sich um eine Kollision zwischen dem Grundrecht der Forschungsfreiheit (Art. 20 BV) und den Auflagen des Tierschutzes (Art. 80 Abs.2 BV). Diese lässt sich nur durch eine Interessenabwägung im Einzelfall auflösen.

2008 zogen Forscher einen Antrag bis vors Bundesgericht, nachdem sie bei der Tierversuchskommission, der Gesundheitskommission und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gescheitert waren. Das Bundesgericht fällte schliesslich einen Leitentscheid: In BGE 135 II 305 entschieden die Richter zugunsten des Tierschutzes und gegen das Forschungsinteresse. Gesetzliche Grundlage dafür bot Art. 61 Abs 3 lit. d aTSchV. Das Bundesgericht argumentierte u.a. damit, dass es sich um Grundlagenforschung handelte (Forschungsinteresse war das visuelle System und die Verbesserung seines Lernverhaltens), die nicht genügend klinische Anwendungen versprach.

Der Leitentscheid von 2009 besagt, dass im Zweifelsfalle für das Tier zu entscheiden ist.

(Illustration: Nora Gamper)

Zweck-Mittel-Relation: Forschungsfreiheit versus Tierrechte. (Illustration: Nora Gamper)

Die Grundlagenforschung geriet unter den Druck, sich den Anforderungen des Tierschutzes zu stellen und rigide zu prüfen, ob die zu erwartenden Resultate ihre Mittel rechtfertigen. Ansonsten muss auf den Erkenntnisgewinn verzichtet werden. Juristisch entspricht dies der Prüfung der Zumutbarkeit im Sinne einer Zweck-Mittel-Relation. Diese wird nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit von jeder urteilenden Instanz angewandt. Daraus folgt die Einzelfallprüfung: Da es sich immer um eine Kollision von zwei Rechtsgütern handelt, gibt es keine Patentlösung dafür, welches Gut höher wiegt. Nur durch detaillierte Prüfung der Einzelheiten entscheidet sich, ob ein bestimmter Erkenntnisgewinn den Eingriff in die Würde des Tieres wirklich rechtfertigt. Genau dies ist die Kernaussage des Leitentscheids von 2009.

Der Leitentscheid sagt also nicht, dass Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung nun pauschal dem Schutz von Rhesusaffen unterliegen. Obwohl der aktuelle Fall auch diese beiden Bereiche betrifft, verspricht die geplante Forschung substanzielle Resultate. Mittels einer neu entwickelten Methode möchten Forscher die Funktionsweise der Nervennetze im präfrontalen Kortex verstehen. Dieser Teil des Gehirns ist Ursprung vieler kognitiver Fähigkeiten, aber auch von deren Kehrseite – den psychischen Erkrankungen. Ein besseres Verständnis dieses Gehirnareals verspricht deshalb Therapiemöglichkeiten diverser Krankheiten wie beispielsweise Schizophrenie. Diese Details machen also den ausschlaggebenden Unterschied aus.

Anders als beim Fall von 2009 haben aktuell auch die Tierschutzkommission und das Veterinäramt zugunsten der Forschung geurteilt – erst nach einem ersten positiven Entscheid haben drei von elf Mitgliedern der Kommission Rekurs eingelegt. Der Leitentscheid von 2009 bleibt damit ein wichtiger Schritt in Richtung Tierschutz: Er besagt, dass besonders für Grundlagenforschung die Güterabwägung sorgfältig und verantwortungsvoll vorgenommen werden muss und im Zweifelsfalle für das Tier zu entscheiden ist. Der aktuelle Fall ist aber offensichtlich kein Zweifelsfall.

 

38 Kommentare zu «Versuche an Affen sind kein Rückschritt»

  • Walter Hunziker sagt:

    Tierversuche sind grundsätzlich unethisch und dienen lediglich der akademischen Karriere von Forschern. Im Namen der Wissenschaft wurde Versuchstieren schon mehr als genug Leid zugefügt. Wenn diesen Forschern dieses Thema wirklich so wichtig ist, sollen sie im Selbstversuch an ihren eigenen Hirnen forschen. Den juristischen Autoren sei wieder einmal vor Augen gehalten, dass auch sie wesentlich an der unmenschlichen Behandlung von Tieren mitschuldig sind. Arroganz und blinder Fortschrittsglaube waren schon immer schlechte Ratgeber.

    • Andreas Müller sagt:

      Die Realität sieht doch so aus. Alle Medikamente gehen durch mehrere Phasen von klinischen Studien. Schliesslich soll am Ende ein wirksames Medikament vorliegen das nicht jeden zweiten Anwender umbringt, denn das wäre ethisch ja auch nicht zu vertreten. Medikamente in der Phase IV werden am Patienten getestet, sprich im Menschenversuch. Meist sind die Leute die nicht mehr lange zu leben haben und keine andere Chance mehr sehen z.b. Bei Lungenkrebs oder Glioblastomen (Hirntumor). Ziel der Entwickler ist es nicht ihr eigene Karriere zu befördern sondern Mensch zu helfen.

      • Hanspeter Müller sagt:

        Ihre Informationen sind falsch. Versuche an Menschen dürfen nur an gesunden durchgeführt werden, damit durch Vorerkrankungen keine Verfälschungen entstehen. Zudem gibt es gar nicht genug Glioblastome, einer der seltesten Tumore überhaupt. Diese Menschenversuche werden fast nie in der Schweiz durchgeführt, weil es nicht genug freiwillige gibt, sondern in Ländern mit genügend Menschen am Existenzminimum, die die Wahl haben eine unbekannte Substanz zu schlucken oder zu verhungern. Auch das ist unethisch.

      • Marcel Mertz sagt:

        Bereits ab Phase I werden Versuche an Menschen unternommen, und zwar i.d.R. an gesunden Menschen – deshalb ist es ja auch eine KLINISCHE Phase und keine PRÄ-klinische Phase. Das Ziel ist bei Phase I und III/IV jedoch unterschiedlich (Sicherheit vs. Wirksamkeit, weshalb in den letzteren Phasen dann das Medikament an Patienten getestet werden muss).

  • Peter Deubelbeiss sagt:

    Warum, so frag ich mich seit über 30 Jahren, stellen sich nicht die Menschen, welche Gott oder sonstwen spielen möchten, für Versuche zur Verfügung? Das wäre ein Fortschritt. Alles andere ist Missbrauch an hilflosen Geschöpfen. Ja, ich nehme Medikamente und esse auch Fleisch und bin auch ein Dummkopf.

  • Balz Gross sagt:

    Die korrekten Entscheidnummern lauten wie folgt:

    BGE 135 II 384

    BGE 135 II 405

    Der im Text zitierte BGE 135 II 305 betrifft eine andere Sache.

    • Ivan Marijanovic sagt:

      Sehr geehrter Herr Gross

      Besten Dank für die Richtigstellung. Da ist uns wohl ein Fehler unterlaufen, der korrekte Entscheid ist tatsächlich BGE 135 II 405. Wir werden dies baldmöglichst anpassen.

      Freundliche Grüsse
      Ivan Marijanovic
      Ivan Marijanovic

    • Michaela Egli sagt:

      Herzlichen Dank für den Hinweis, die korrekte Entscheidnummer lautet in der Tat BGE 135 II 405 und nicht 305. Wir entschuldigen uns für den Patzer.
      Michaela Egli und Ivan Marijanovic

  • Mario sagt:

    Der wievielte Beitrage eines Mitglieds des reatch-Think Tanks in den vergangenen 12 Monaten ist das nun? Eine etwas grössere Varianz in der Auswahl der Autorinnen und Autoren – gerade auch in Bezug auf diese kontroverse Thematik – wäre wünschenswert.

    • Servan Grüninger sagt:

      Lieber Mario,

      Das ist erst der zweite Beitrag, der in den letzten 12 Monaten von reatch-Autoren verfasst wurde (der zweite lautete „Von Menschen und Mäusen (10. März 2015)“. Im selben Zeitraum sind jedoch auch mindestens zwei Artikel erschienen, welche sich gegenüber Tierversuchen bzw. Tiernutzung kritisch äussern: „Von Tierversuchen und Menschenversuchen (28. April 2015)“, „Mehr Respekt für Tiere in der Landwirtschaft (9. Januar 2015)“

      Sie sehen also: Da scheint es doch etwas Abwechslung in Bezug auf das Thema zu geben 😉

      Mit besten Grüssen

      Servan Grüninger, Präsident reatch

  • Mario sagt:

    Versuche an Affen sind höchst problematisch. Sie sind leidensfähig und hoch intelligent. Es überzeugt auch nicht, Grundlagenforschung als angewandte Forschung (Schizophrenie) zu verkaufen. Ich wüsste sonst gerne: Wie viele Monate nach den Versuchen ist denn mit einer effizienteren Therapie der Schizophrenie zu rechnen?

    • Bernhard Trachsel sagt:

      Sie stellen die wesentliche Frage. Diese Versuche dürften nur dann bewilligt werden, wenn deren Nutzen für die Schizophreniepatienten die Belastung der Versuchstiere grundlegend übersteigen würde. Herr Mante wird sicher Ergebnisse erhalten, indem er Hirnströme ableitet. Nur ist dies sehr dürftig wenn man vorgibt, Schizophrenie heilen zu wollen. Es werden deshalb noch viele Mantes nachkommen und über Jahre hinweg Affengehirne ausmessen. Ausser Spesen nichts gewesen, solange man der Schizophrenie mittels Steinzeitmethoden auf die Schliche kommen will.

  • Franz Marke sagt:

    Schöne differenzierte Darlegung. Es bleibt aber bedauerlich, dass solche Untersuchungen an Affen noch immer nicht mit nicht-invasiven Methoden durchgeführt werden können. Wenn sich das mit einem PET-Scan unteruschen liesse, statt den Tieren Löcher für Elektroden in den Kopf zu bohren, stellte sich dieses Dilemma nicht.
    @Hunziker, @Deubelbeiss: Warum sollten ALLE Tierversucher IMMER moralisch verwerflich sein, wenn z.B. Ratten zu Millionen als Schädlinge grausam vergiftet werden?

    • Sabine Mäder sagt:

      @Franz Marke: Wenn sich die Versuche, wie Sie es hier darstellen mit Hirn-Scans durchführen liessen, bräuchten wir hier nicht zu diskutieren: Sie wären dann nämlich weder von der Tierversuchskommission gutgeheissen, noch vom Veterinäramt bewilligt worden. Die Tatsache, dass sie bewilligt wurden, zeigt gerade eben, dass es KEINE andere Methode gibt, die die Fragen beantworten.

      Ansonsten ist festzuhalten, dass die Tierversuchsthematik momentan wenig Echo auslöst. Die Leute haben andere Sorgen.

  • Robert Karlen sagt:

    „Verspricht die geplante Forschung substanzielle Resultate … mittels einer neu entwickelten Methode“. Aus wissenschaftlicher Sicht stellt sich die Frage, ist die neu entwickelte Methode erfolgreich getestet worden? Wo ist dieser Nachweis? Ich denke dieser ist schwierig, wenn nicht gar nicht möglich zu erbringen ohne Tierversuche. „Substantielle Resultate“ – auch dies ist lediglich eine Hypothese ohne Beleg. Es gibt berechtigt Grund zur Annahme, dass Beobachtungen, aufgrund der kleinen Anzahl Tiere, nicht verallgemeinerbar sein werden, da die Beobachtungen unabhängig sein müssten.

    • Sabine Mäder sagt:

      @ Karlen: Die gewonnen Daten (pro Tier gehen die Forscher von einem 1Terabyte Daten aus) sind statistisch extrem aussagefähig. Ausschlaggebend sind die Daten, nicht die Anzahl Tiere.

      In einer konventionellen Studie – z.B. Krebsmedikament – bekommen sie pro Tier einen Datensatz – daher sind für die statistische Relevanz viele Rattwn/ Mäuse nötig.

      • Robert Karlen sagt:

        @Mäder: Nein, der Terabyte Datensatz, weil dieser von einem einzigen Tier stammt, ist statistisch voneinander abhängig, d.h. auch die tausenden von Daten bzw. Beobachtungen, sind nur eine einzige Beobachtung. Sie können sicherlich dieses einzelne Tier genauestens erfassen, aber das Ergebnis ist nicht mehr als eine Case Study. Dieses Einzelergebnis als Grundlagenforschung zu verkaufen ist, aus meiner Sicht, statistisch unzulässig. Um statistisch weiterzukommen, brauchen Sie, wie Sie auch ausführen, eine grosse Anzahl Tiere, welche möglichst nicht verwandt sind.

        • Sabine Mäder sagt:

          @ Karlen: Die Daten werden nicht in einer einzelnen Arbeitssitzung gewonnen, sondern über mehrere Monate mit zwei Tieren und dank der Array von Hunderten von einzelnen Neuronen. Gegenüber dem, was heute bekannt ist, werden diese Daten ein Quantensprung für das Wissen über die Funktionsweise des präfrontalen Kortex sein.

          Aber von mir aus können Sie sich gerne für den Einsatz von mehr Affen für einsetzen – ich habe kein Problem damit, solange sie hier in der Schweiz in Gruppen gehalten und nach humanmedizinischen Standards behandelt werden.

          • Robert Karlen sagt:

            @Mäder Sie können tausende von Neuronen einsetzen, Monate lang „testen“, sie erhalten absolut keine Erkenntnisse die sich verallgemeinern liessen, nur Resultate, die sich auf zwei Affen beziehen. Warum entwickeln die Forscher nicht zuerst eine „revolutionäre“ Methodik, die Tests und Erkenntnisse liefern können, welche keine Versuchstiere benötigen, den präfrontalen Kortex des Menschen direkt erfassen können?

  • Thomas Plüss sagt:

    Alles schön und gut. Ändert aber nichts daran, dass mir bei der Vorstellung dieser Versuche schlecht wird. Der Umstand, dass bei diesen Versuchen ein Erkenntnisgewinn wahrscheinlich erscheint, bringt dem armen Affen gar nichts und er leidet dadurch kein bisschen weniger.

  • Florian Müller sagt:

    Die beiden Autoren sagen einzig, dass sie Tierversuche befürworten und dass diese nach gewissen Regeln bewilligt wurden. Dass dies kein Rückschritt sei, ist Parteienmeinung, denn als Vertreter dieses Denkgefässes für Forschung und Technologie sind sie Interessenvertreter. Ein anderer sagt, Marsflüge sind kein Rückschritt, oder Homöopathie ist kein Rückschritt. Die Frage ist jeweils nur, wo Vorne ist und wo HInten.

    • Michaela Egli sagt:

      Der Artikel spricht sich in keinem Wort weder für noch gegen Tierversuche aus. Er besagt einzig, dass der vorliegende Fall im Vergleich zum Bundesgerichtsurteil keinen Rückschritt darstellt, nicht weil das unsere Meinung ist, sondern weil es Fakt ist, dass wir auch mit BGE nie so weit waren Tierversuche – auch nicht Primatenversuche für die Grundlagenforschung – im Gesetz als allgemein ethisch verwerflich zu verankern. Daher kann diese Bewilligung kein Rückschritt sein. Eher die Einhaltung des Status quo. Ob man diesen gutheisst, ist eine ganz andere Diskussion.

      • Bernhard Trachsel sagt:

        Falsch, Frau Egli. Wenn die Belastung der Tiere höher und der erwartete Erkenntnisgewinn tiefer sind als im damals vom Bundesgericht beurteilten Versuch, dann ist die aktuelle Bewilligung in der Tat ein Rückschritt. Indem man (gut objektivierbar) mehr Belastung zulässt, kann es sich nicht um einen Staus Quo handeln. Entscheidend ist nicht, wie der Physiker Mante die Belastung einschätzt, sondern wie dies Fachleute für Primatenverhalten tun (würden).

  • Philipp Rittermann sagt:

    vom artikel und dem entscheid kann man halten was man will. jedoch sollten sich die publizisten dieses „think tanks“ bewusst machen, dass tierversuche mit tierschutz schlichtweg nicht vereinbar sind. somit ist v.a. der letzte absatz meines erachtens der klägliche versuch der verfasser, intransparente und fragwürdige wissenschaftliche methoden mit ethischen prinzipien „aufzuwerten“. my opinion -> failure.

    • Michaela Egli sagt:

      Das ist im Prinzip richtig, in der ganzen Kompexität jedoch falsch. Schliesslich geht es nicht um die Gegenüberstellung von Tierversuchen und Tierschutz, sondern um Tierversuche als Mittel zum Zweck, nämlich zur wissenschaftlichen Erkenntnis. Damit haben wir ein ethisches Dilemma, das wir vereinen müssen(!), solange wir beides als ein Gut betrachten und Tierversuche als Mittel unterlässlich sind. Gegeben dass letzteres der Fall ist, ist es vertretbar zu sagen, dass hier der Tierschutz gewährleistet ist, da er zur Lösung beitrug. Ob die Prämissen ethisch vertretbar sind darf man klar bezweifeln

      • Philipp Rittermann sagt:

        hier gibt es keine „vereinigung“. es ist entweder – oder. wir haben das in der hand und haben uns für den menschen entschieden.

        • Bernhard Trachsel sagt:

          Zur Präzisierung: Es geht um eine Güterabwägung zwischen Ekenntnisgewinn und dem Schutz der Affen vor Unversehrtheit. Das ganze Bewilligungsverfahren für Tierversuche ist in der Tierschutzgesetzgebung geregelt. Deshalb geht es sehr wohl um die Gegenüberstellung von Forscherinteressen und den Geboten des Tierschutzes.

  • Leonie Schwarz sagt:

    Warum können solche Versuche nicht an Menschen durchgeführt werden, die sich freiwillig zur Verfügung stellen? Warum unternimmt man nicht zumindest den Versuch, Freiwillige zu rekrutieren? Wahrscheinlich wäre deren Entlöhnung immer noch billiger, als die Haltung der Affen! Und ja, ich denke es gäbe durchaus Personen, die Interesse hätten, an solchen Versuchen teilzunehmen. Wenn der Eingriff am Gehirn wirklich minimal invasiv ist und medizinisch überwacht, warum nicht? Muss man dazu wirklich Affen in Labors sperren? Und was geschieht mit den Affen nach den Versuchen? Werden sie euthanasiert?

    • Sabine Mäder sagt:

      @Schwarz: In der Deklaration von Helsinki wird festgehalten, dass Versuche an Menschen aus ethischen Gründen nur mit bereits erprobten Methoden durchgeführt werden dürfen. Hintergrund für die Helsinki Erklärung bilden die Menschenversuche des Dritten Reichs. Die Schweiz hat die Helsinki Deklaration unterzeichnet. Menschenversuche in der Art wie Sie sie fordern, wären nicht nur unethisch und illegal, sondern wären ein Rückschritt iund würden vom globalen Reichtumsgefälle mit Sicherheit ausgenutzt. Wollen Sie wirklich Menschenhandel anstelle von Tierversuchen an eigens gezüchteten Tieren?

  • Hanspeter Müller sagt:

    Der letzte Abschnitt ist heuchlerisch wenn man weiss, dass jede einzelne Charge Botox an zahlreichen Tieren ausgetestet werden muss um die notwendige Verdünnung festzulegen. Das Medikament muss den Tieren gespritzt werden um zu zählen wie viele der Tiere wie schnell an Atemlähmung qualvoll ersticken. Dann kann die Verdünnung festgelegt werden für ein Medikament, das sich die Damen und Herren alle 3 Monate kurz über Mittag spritzen lassen, damit sie am Abend faltenfrei in Ausgang gehen können. Wo bleibt da die sorgfältige und verantwortungsvolle Güterabwägung?

    • Philipp Rittermann sagt:

      sie haben recht. aber den gap zwischen wissenschaft und ethik gab es schon immer und es wird ihn immer geben. das einzige, was mich am artikel stört – wie sie selber auch festgestellt haben – er ist in dem sinne heuchlerisch, als dass man versucht der tierforschung ethische aspekte zu zuordnen. das ist schlichtweg ein widerspruch. entweder man macht die tierversuche, oder man lässt sie sein. tierschutz wäre, sie sein zu lassen. tierschutz innerhalb der versuche gibt es nicht. aber ja. wir gewichten die gesundheit des menschen halt höher, in der regel.

    • Michaela Egli sagt:

      Ich gehe vollkommen mit Ihnen einig. Aber wir müssen dringend zwischen dem von Ihnen beschriebenen Fall und dem Fall im Artikel unterscheiden lernen. Pauschalurteile bringen diese Diskussion nicht weiter. Stattdessen differenzierte und verantwortungsvolle Meinungsbildung von Fall zu Fall, dies fällt m.E. in den Rahmen unserer Verantwortung als Meinungsvertreter.

  • A. Andreae sagt:

    Nur eine ethische, ganzheitlich orientierte Wissenschaft kann eine gesündere Welt hervorbringen. Lebensverachtendes „Wissen“, das aus Tierleiden (und entsprechend hervorgerufener Hirnchemie!) hervorgeht, kann nicht „dem Wohle menschlicher Hirnforschung“ dienen. Hier geht es um Sichtweisen des Lebens: Das „neue“ (zwar schon in alten Kulturen gelebte) Paradigma begreift, dass jede Lebensgattung, ja sogar jedes Lebewesen für sich einzigartig und einander nicht hierarchisch überstellt ist. Keine individuellen Affenhirne können Schlussfolgerungen für einzelne Menschenhirne geben.

    • Hanspeter Niederer sagt:

      Danke für diesen Kommentar, der meine Hoffnung aufrechterhält, dass es noch Menschen gibt, die es noch wagen, den Grössenwahn des Homo sapiens und seine Bereitschaft, alles und jedes (Tier) seinen Zwecken unterzuordnen, fundamental in Frage zu stellen. Nur von solchen Menschen und ihrer weitsichtigen mensch- und tiergemässen Ethik werden Lösungen kommen, die das Fortbestehen der atemberaubend grossartigen Schöpfung mitsamt dem Trockennasen-Primaten Honmo sapiens auf diesem Planeten sicherstellen können.

  • Hans Reuter sagt:

    Man muss die Angelegenheit aus der Sicht des Primaten betrachten.

    • Philipp Rittermann sagt:

      die primaten würden uns raten, das experiment „menschheit“ so schnell wie möglich zu beenden. was ich gar nicht so abwegig fände.

  • Hanspeter Niederer sagt:

    „Denn juristisch gesprochen handelt es sich um eine Kollision zwischen dem Grundrecht der Forschungsfreiheit (Art. 20 BV) und den Auflagen des Tierschutzes (Art. 80 Abs.2 BV). Diese lässt sich nur durch eine Interessenabwägung im Einzelfall auflösen.“ Juristen interessieren hier nicht, denn mit diesem Ansatz wird prinzipiell und immer selbstherrlich über die Tiere verfügt im alleinigen Interesse des Menschen. Kein Tier würde sich freiwillig für einen Tierversuch zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund müssen Tierversuche generell verboten werden. Menschenversuche sind darum angesagt.

  • John Kipkoech sagt:

    Ich staune ein wenig dass man über Rhesusaffen Erkenntnisse zur Schizophrenie gewinnen will. Die Grundsatzfrage ist doch immer ob die an Tieren gewonnenen Erkenntnisse 1:1 auf den Menschen übertragbar sind. Ob Affen unter Schizophrenie leiden ist eine kaum zu klärende Frage – da wird man nicht weiter kommen. Auch generell kann man sich fragen, ob bei einem so komplexen Gebilde wie das Gehirn Vergleiche zwischen Mensch und Tier überhaupt Sinn machen. Es ist ja gerade das Gehirn das den Mensch vom Tier unterscheidet – Hirnerkenntnisse von Tieren auf den Menschen zu übertragen ist fragwürdig.

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