Wenn das Einkommen plötzlich ausbleibt

Läden zu, Kunden weg: Der Corona-Lockdown bedeutet für viele Menschen auch eine finanzielle Krise. Foto: Keystone
Wer den 16. März 2020 in der Schweiz miterlebt hat, wird ihn so schnell nicht wieder vergessen. Von einem Tag auf den anderen wurde das Leben zum Stillstand gebracht und alle Geschäfte geschlossen, die nicht systemrelevant sind.
Während die einen danach bloss vor der Herausforderung «Homeoffice und gleichzeitiges Homeschooling» standen, hatten andere von einem Tag auf den anderen kein Einkommen mehr: Betreiber kleiner Boutiquen, Barbesitzer und Coiffeure zum Beispiel.
Zu Letzteren gehört Manuel Elber. Der 34-Jährige arbeitet selbstständig in seinem Coiffeursalon «La Isla» in Zürich und ist der Hauptverdiener in der Familie. Seine Frau Liliana De Notaristefano kümmert sich mehrheitlich um Sohn und Hund, unterstützt ihren Mann bei administrativen Tätigkeiten und ist einen Tag pro Woche ausser Haus tätig.
Der Lockdown war ein Schock
Die beiden hatten den Lockdown erwartet und finden die Massnahme nach wie vor richtig. «Als der Bundesrat den Entscheid dann verkündete, war es trotzdem ein kleiner Schock», erzählt De Notaristefano. Für ihren Mann fühlte es sich an, als sei sein Geschäft gerade vor seinen Augen in Schutt und Asche zusammengefallen.
Der Coiffeursalon befindet sich mitten in der Stadt, die Fixkosten sind hoch. Der plötzliche Erwerbsausfall habe ihren Mann im ersten Moment deshalb enorm belastet, sagt De Notaristefano. «Normalerweise ist er ein Optimist, aber das hat ihn doch sehr hinuntergezogen.» Er sei zu Beginn auch überzeugt gewesen, dass der Staat nur den Grossen helfen und «Kleine wie uns» vergessen werde. Sie hingegen sei stets positiv geblieben. «Ich hatte einfach ein tiefes Vertrauen, dass uns nichts passieren kann», sagt sie, «schliesslich sind wir bei weitem nicht die einzigen Betroffenen, da musste von offizieller Seite einfach etwas geschehen.»
Unglaubliche Solidarität der Kundschaft
Während die Inhaber von Pflanzengeschäften oder Yogastudios mit etwas Kreativität ihr Geschäft wenigstens ein klein wenig am Laufen halten konnten, hatte Elber als Coiffeur diese Möglichkeit nicht. Online Haare schneiden geht nun einmal nicht. Damit wenigstens ein bisschen Geld in die Kasse kommt, fragte Elber seine Kunden an, ob sie jetzt schon einen Gutschein für ihren nächsten Termin kaufen möchten. «Klar, damit verschiebt sich das Problem einfach auf später, aber wir müssen nun mal jetzt unsere Rechnungen bezahlen.»
Die Spenden sind ein Zeichen, wie sehr die Leute die harte Arbeit schätzen.
Liliana De Notaristefano
Gleichzeitig stellten Elber und seine Frau einen «virtuellen Kollektenhut» auf, wie sie es nennen. «Die Reaktionen darauf waren überwältigend», sagt De Notaristefano sichtlich gerührt, «wir haben massenhaft Nachrichten bekommen und sehr viele Spenden.» Dieses Geld sei so viel mehr als nur eine finanzielle Unterstützung. «Es ist ein Zeichen, wie sehr die Leute die harte Arbeit von Manuel und auch ihn als Person schätzen.»
Die Krise hat auch ihre positiven Seiten
Unterdessen hat sich Elber für die Unterstützung des Bundes angemeldet, und die Familie ist im neuen Alltag angekommen. Der Sohn ist glücklich, dass er seinen Papa plötzlich ständig um sich hat. Liliana de Notaristefano unterrichtet anstatt eine neu vier Stunden Yoga pro Woche, um anderen Leuten etwas Gutes zu tun in dieser herausfordernden Zeit. Und natürlich sei es auch schön, wenn dadurch ein bisschen zusätzliches Geld reinkomme. «Ich wäre im März sowieso mit einer neuen Stunde gestartet. Nun mache ich es eben online.» Immerhin habe die Corona-Krise ihr sozusagen dabei geholfen, endlich ihre eigene Website fertigzustellen, da nun auch der Mann öfters zum Kind schauen könne.
Zeitvertreib während der Zwangspause: Lustige Youtube-Videos erstellen.
Die Zukunft sieht sie sehr positiv. «Ich glaube, diesen Bruch hat es gebraucht. Wir hatten in der Vergangenheit so wenig Zeit für uns und gar nicht die Energie dazu, uns zu überlegen, wohin wir eigentlich wollen, was wir vielleicht anders machen wollen in unserem Leben, in unseren Jobs.» Sie wisse zwar noch nicht, was genau geschehen werde, «aber vieles wird sich durch Corona in unserer Familie bestimmt zum Positiven verändern».
Weitere Beiträge zum Thema:
40 Kommentare zu «Wenn das Einkommen plötzlich ausbleibt»
Geringe Löhne und Arbeit in einer Branche mit schlechter Bezahlung sind nur zwei von vielen Gründen, weshalb nach wenigen Tagen ohne Einkommen schon grosse Probleme entstehen können. Viele kommen in diese Lage aufgrund von hohem Konsum, laufenden Leasing- und Kreditverträgen (auch Konsum) und auch aufgrund einer gewählten Situation mit niedrigem Einkommen. Zu nennen sind hier selbst gewählte Teilzeitarbeit (mehr Zeit für sich) oder auch Auszeiten. Und da gibt es noch Selbständige, die zwar arbeiten wie verrückt aber aus verschiedenen Gründen nie auf einen grünen Zweig kommen. Alles oben sind Gründe, über die eigene finanzielle Situation nachzudenken und ggf. etwas zu verbessern.
Warum muss man jetzt über diese Familie herziehen? Sie benötigt wie auch Taxifahrer, Weinhändler und viele andere finanzielle Hilfe und ich erwarte, dass der Bund (das sind wir) diese Leute unterstützen.
Das mit den Spenden mag zwar auf den ersten Momment gut klingen, löst aber auf Dauer nicht die Probleme der Massen. Niemand kann jetzt einfach plötzlich 100 selbstständigen Personen Geld spenden. Zudem ist ja da keine Kontrolle: der eine sammelt 150.- und der andere 1 Million?
Was das Mietrecht angeht: es gibt in der Schweiz kein Gesetz darüber, dass man die Miete für Geschäftsräume nicht mehr schuldig ist, wenn man auf behördliche Anweisung schliessen muss. Auch da soll der Bund möglichst schnell eine Lösung bringen.
Wenn der Betreiber das Geschäft schliessen muss wegen behördlicher Auflagen, z.B. Bewilligungsentzug, ist die Miete geschuldet, ein anderer würde sie zahlen. Aber wenn ein laden vermietet wird oder ein Coiffeurgeschäft, und niemand darf darin ein entsprechendes Geschäft betreiben, wegen behördlicher Verbote, kann der Vermieter unverschuldet nicht liefern. Und dazu sagt das Gesetz eine ganze Menge, im allgemeinen Teil des Obligationenrechtes ab Art 97, beginnend mit: „Kann die Erfüllung der Verbindlichkeit überhaupt nicht oder nicht gehörig bewirkt werden, so hat der Schuldner für den daraus entstehenden Schaden Ersatz zu leisten, sofern er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.“
Also Schadenersatz braucht der Vermieter nicht zu zahlen.
Aber es gibt da einiges an rechtlichen Problemen, zuerst muss man immer mal mit dem konkreten Mietvertrag beginnen: Was wurde vermietet erscheint mir schon mal wichtig, Gewerberäume oder eben ein Coiffeursalon: Wenn gewerberäume vermietet wurden, sagt der Vermieter, selber schuld, hast du einen Coiffeursalon aufgemacht, Schumacher / Schlüsseldienste / Chemische Reinigungen dürfen noch arbeiten. Aber z.B. in Shopping Centern will der Betreiber eine Durchmischung, da steht oft im Mietvertrag, was da verkauft werden darf.
Aber klar, wäre ja fast schon Sozialismus, wenn die Vermieter die Miete, also das Kapital die seine Rendite nicht bekäme, wegen einem blöden Virus. Da gibt man besser Kredite an die Kleinunternehmer die sie dann abstottern dürfen.
Anh Toàn, Sie machen einen Denkfehler.
Der Vermieter ist nicht für die Einschränkungen zuständig, die der Bund aufgrund einer Pandemie verordnet.
Wenn der Vermieter einen Coiffeursalon vermietet und dieser zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses dazu geeignet war, können Sie nicht ein Unvermögen zur Erfüllung der Verbindlichkeit ableiten.
Man kann einen solchen Fall nur annehmen, wenn der Vermieter z.B. vor dem Schaufenster eine Wand hochzieht. Oder das Wasser abstellt usw…
Sie erliegen da Ihren Wunschträumen.
Ich bin dagegen, dass die betroffenen Geschäfte entschädigt werden. Nicht für den gesamten Erwerbsausfall, aber für die Kosten und ein Mindestlohn. Kredite müssen erlassen werden, sofern absehbar ist, dass diese nicht zurückerstattet werden können. Man kann das Risiko Arbeitsplätze zu retten, nicht einfach auf die KMUs abschieben. Aber bitte mit Krediten keine 5er BMW Geschäftsautos kaufen usw
Sie vergessen, dass nicht jeder Vermieter automatisch Millionär ist und teilweise auf den Verdienst angewiesen. Ich frage mich, ob Sie Ihre Eigentumswohnung anderen gratis zur Verfügung stellen und selber unter der Brücke schlafen. Von anderen zu fordern ist immer einfach.
Übrigens: nein, Coiffeure dürfen jetzt nicht geöffnet haben.
Niklas Meier und Tamar von Siebenthal
Wenn Sie eine Wohnung mieten und der Eigentümer lässt das Ding verfallen, bis die Behörden verbnieten, da zu wohnen, schulden Sie nicht nur keine Miete, der Vermieter muss Ihnen allen weiteren Schaden ersetzen,, ein Hotel bezahlen, was auch immer. Weil er aus eigenem Verschulden nicht geliefert hat. Wird Ihre Mietwohnung wegen einem Atomunfall unbewohnbar, müssen sie keine Miete mehr zahlen, der der Vermieter ihnen sonst nichts, er kann nichts dafür, nicht geliefert zu haben:
Würden Sie weiterhin Miete bezahlen, wenn das Haus eingestürzt ist?
„Ich frage mich, ob Sie Ihre Eigentumswohnung anderen gratis zur Verfügung stellen und selber unter der Brücke schlafen.“
Sie sagen, wenn ich meine Wohnung vermiete, das Haus aber abbrennt, müsse mein Mieter, obwohl er unter der Brücke schläft, Miete zahlen.
Würden Sie mir Mite zahlen, wenn sie unter der Brücke schlafen?
@AT: Das Haus ist nicht abgebrannt, der Salon steht ordnungsgemäss zur Verfügung. Zumal der Raum unter Umständen gar nicht für diesen bestimmten Zweck, sondern nur als Geschäftsraum vermietet wurde.
Wie auch immer – zu dieser Sachlage gibt es ja heute einen Artikel. Und so wie ich es sehe, setzt sich Ihre Sichtweise eher nicht durch.
Übrigens habe ich „meiner Coiffeuse“ empfohlen, eine Einigung mit dem Vermieter auf Basis der halben Miete zu suchen, solange die Rechtslage unklar ist, statt darauf zu spekulieren, dass sie tatsächlich nicht bezahlen müsse: Sie will ja da ihr Geschäft da irgendwann weiter betreiben, wenn der Vermieter sie loswerden will, gewinnt sie nichts, einvernehmliche Lösungen sind immer besser (@13 stimmt mir da bestimmt zu) als streiten. Weil Ungewissheit ist teuer und eine einvernehmliche Lösung schafft schnell und billig Gewissheit, Prozesse dauern und kosten. Aber um gute einvernehmliche Lösungen zu erzielen, muss man seine Alternativen kennen, in diesem Fall die Chancen vor Gericht, die sehr wahrscheinlich vom Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Verbänden abhängen.
Eine rasche und einfach erzielte Einigung ist aber auch im Interesse des Vermieters, auch ihm ist Gewissheit wichtig, und klar, die Einigung muss darauf basieren, dass die reduzierte Miete bezahlt wird: „Meiner Coiffeuse“ habe ich gesagt, wir reden mit dem Vermieter, wenn der Bankkredit da ist, versuchen eine Einigung, noch heute wird die April Miete zur Hälfte und gleich noch der Mai zur Hälfte überwiesen, wenn er dies akzeptiert: Er weiss, sonst würde mal gar nichts bezahlt werden, Betreiben dauert, im Moment geht es nicht mal, vielleicht geht seine Mieterin pleite und am Schluss hat er gar nichts: Lieber den Spatz in der Hand… Aber wird nur versprochen, die halbe Miete irgendwann dann mal zu zahlen, hat der Vermieter Null Interesse an einer entsprechendem Nachlass.
„… der Salon steht ordnungsgemäss zur Verfügung. “
Nein, eben nicht! Es ist zur Zeit verboten, da ein Coiffeursalon zu betreiben, was zur Verfügung gestellt wird, taugt nicht zum vorausgesetzten Gebrauch.
@ Anh Toa
Nein, wenn mein Haus abbrennt, muss mein Mieter keine Miete bezahlen. Besagtes Haus, indem sich der Coiffeur befindet, ist aber weder abgebrannt, noch Atomverseucht, noch hat der Immobilienbesitzer meines Wissens das Gebäude verkommen lassen. Es gibt in der Schweiz also meines Wissens nach KEINE rechtliche Handhabe, den Vermieter die Miete/Pacht zu verweigern.
Wie gesagt muss der Bund hier eine Lösung finden. Freiwilliger Verzicht auf Mieteinnahmen aus Solidarität ist natürlich schön, aber solange keine rechtsverbindlichen Ausnahmeregelungen gelten, gehe ich nicht davon aus, dass die Mehrheit der Immobilienbesitzer freiwillig Einsicht zeigt. Man kann das anprangern oder nicht, ändert aber nichts, zumal sich das auch nicht jeder leisten KANN und andere wohl nicht WOLLEN
@Tamar
nehmen Sie wenigstens zur Kenntnis, dass Miete und Pacht privatrechtliche Schuldverhältnisse (=Obligation) sind und die sind im OR („Obligationenrecht“) geregelt.
Wenn Sie etwas kaufen auf Ricardo, und die Ware wird dem Verkäufer gestohlen bevor der Deal abgewickelt ist, zahlen Sie dann, auch wenn Sie nichts bekommen? Der Verkäufer kann ja nichts dazu dass er bestohlen wurde und jetzt nicht liefern kann? Es gäbe kein Gesetz das sagt, man müsse nicht den Kaufpreis zahlen, wenn der Verkäufer nichts dafür kann, nicht liefern zu können. Also müssen Sie zahlen.
Anh, Ihre Argumente werden nicht stichhaltiger, wenn Sie immer wieder neue erfinden.
Der Salon war zum Zeitpunkt der Schliessung weder defekt, noch abgebrannt, noch wurde er gestohlen.
Sagen Sie doch einfach, wo im ZGB steht, dass bei behördlicher Schliessung KEINE Pacht/Miete geschuldet ist und ich huldige Sie ob Ihres grossen Wissensschatz. Ansonsten bleibt Ihr Anliegen pures Wunschdenken, unabhängig davon, ob ich das persönlich toll finde.
Wie gesagt: der Bund muss Lösungen bringen.
Und ich frage mich immer noch, ob Sie selber denn auf Ihr Einkommen freiwillig verzichten würden. Es ist immer einfacher zu fordern, als selber zu liefern.
Wie ist das eigentlich mit Autoleasing. Wenn ein fahrender Coiffeurdienst ein Auto geleast hat, oder überhaupt ein Auto für den Arbeitsweg geleast ist. Müssen nun die Coiffeure, Modeverkäufer usw keine Leasingraten mehr bezahlen, weil sie ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen dürfen?
Im OR, dem fünften Teil des ZGB steht es, habe ich Ihnen schon mal gesagt, da ist Miete und Pacht geregelt. Artikel 253 folgende:
Z.B. sagt „1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten. “
In Artikel 258 wird für diesen Fall, dass der Vermieter nichts taugliches zur Verfügung stellt, auf den allgemeinen Teil des OR verwiesen:
Ich sage weder, es sei einfach, dies richtig zu verstehen, noch dass man es zwingend so verstehen muss wie ich es verstehe, aber da geregelt ist es. Sie können nachlesen dass da geregelt ist, wann man Miete zahlen muss und wann nicht. Oder weiterhin behaupten, es stehe da nicht.
Der Bundesrat könnte per Notrecht beschliessen, dass was im OR steht jetzt nicht gilt, alle Mieten, keine oder die halben geschuldet sind, aber solange der Bundesrat nichts beschliesst, gelten die Regeln des Obligationenrechtes.
Fast jede Rechtsfrage betreffend privatrechtliche Schuldverhältnisse lässt sich mit dem allgemeinen Teil des Obligationenrechtes lösen. Wenn Sie das OR durchsehen, sehen Sie an den Fussnoten, dass im allgemeinen Teil relativ wenig geändert wurde, seit 1911. Das meiste gilt seit den Römern, steht in den Gesetzbüchern fast jedes Landes: Folgen bei Nichterfüllung bei zweiseitigen Verträgen, verschuldet oder unverschuldet: Ist seit 2000 Jahren geregelt.
Von einem Prof Higi gibt’s auf der Seite des Hauseigentümerverbandes ein gutachten zu finden, dass dies kein Mangel der Mietsache sei.
Die massgebenden gesetzlichen Regelungen findet auch Professor Higi im Obligationenrecht, soweit sind wir uns einig.
Generell findet sich immer ein Rechtsprofessor mt einer von der sogenannt herrschenden Lehre oder Meinung abweichenden Meinung. Aber sowas wie eine herrschende Lehre für diesen konkreten Fall gibt es noch nicht.
ich vertrete sowohl die Interessen eine Verpächters eines Restaurants als der Mieterin eines Coiffeursalons: Rasche Gewissheit und bezahlte reduzierte, statt ganze offene Forderungen sind in den meisten Fällen der kleinste gemeinsame Nenner, wozu warten auf Verbände oder Richter. zahlen muss, wer zahlen kann, immer!
Prof Higi
„Der Wirt kann z.B. Inventur machen oder einen TakeawayBetrieb unterhalten, die Podologin kann die Buchhaltung à jour halten.“
Wie lange braucht der Wirt für seine Inventur und was braucht er dafür (Küche, Speisesaal, Gefrierraum)? Speisesaal braucht er für Take away auch nicht, den grössten Teil seines Parkplatzes auch nicht.
Und wie lange braucht wohl die Podologin, um ihre Buchhaltung nachzuführen?
Lesen Sie die Argumentation des Prof Higi, und dann bilden sie sich eine Meinung: Ich halte die Begründung da für Auftragsbezogen, der HEV wollte ein Gutachten, juristisch fachlich korrekt argumentiert.
@ Anh
Sie geben sich ja selber eine Antwort! Die Situation einer behördlichen Schliessung ist in diesem Mietrechtartikel NICHT geregelt!
Die Mietsache ist in einem gebrauchsfähigem Zustand, also ist die Miete/Pacht zu entrichten, ganz einfach! Für die Svhliessung ist nicht der Vermieter verantwortlich, sondern der Bund, also hat auch dieser für Lösungen zu sorgen.
Wäre die Angelegenheit so, wie Sie sich das zurechtlegen, müssten die Geschäftsbetreiber jetzt ja nicht auf Kulanz hoffen, sondern könnten ganz einfach nach einer brieflichen Ankündigung die Miete/Pacht auslassen. Es ist aber eben NICHT geregelt. Warum ist das so schwer zu verstehen?
„Der Coiffeursalon befindet sich mitten in der Stadt, die Fixkosten sind hoch.“
Ich habe die Meinung gegenüber dem Vermieter eines Coiffeurgeschäftes geäussert, dass keine Miete geschuldet sei, weil kein zum Betrieb eines Coiffeurgeschäftes geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden: Der Vermieter hat nicht geliefert, was er versprochen hat: Zwar unverschuldet, aber dennoch muss keine Miete bezahlt werden. Der Vermieter hat geantwortet, die Rechtslage sei unklar. Ich vermute, Adidas argumentiert so, wenn Medien berichten, die würden keine Ladenmiete zahlen.
Nicht die, denen Arbeiten formell verboten wurde, trifft es am härtesten, sondern die, im Prinzip dürfen aber nicht können: Zahntechniker (wenn Zahnärzte nicht dürfen) haben die keine Arbeit….
Kleine selbständige Handwerker können nicht arbeiten, da die ihr Material und Werkzeug(-teile) nicht im Baumarkt besorgen können. Die Werbebranche hat sehr bald nichts mehr zu tun, was sich liefern lässt und der erlaubt ist zu verkaufen, verkauft sich von selbst, braucht keine Werbung, wer nicht verkaufen darf, gibt kein Geld für Werbung aus: Graphiker, Werbetexter etc. dürften und könnten ja alle vom Homeoffice arbeiten, haben keine Aufträge:
Da gibt es einige Branchen, welche mangels formellen Verbot keine Entschädigungen erhalten, nur Kredite, aber monatelang, vielleicht auch ein halbes Jahr oder länger, die Betriebskosten und den Lebensunterhalt über Kredite zu finanzieren, ruiniert mindestens die Hälfte der in diesen Branchen Selbständigen. Hier sehe ich Nachbesserungsbedarf.
Anh Toàn, da Sie das immer wieder schreiben die Frage: welcher seriöse Handwerker kauft im Baumarkt ein? Das kann sich ja nicht rechnen. Und auch der kann übrigens alles online bestellen. Die meisten Baumärkte liefern frei Haus und andere haben Abholstellen eingerichtet.
Die „unseriösen“ kaufen im Baumarkt ein. Seriöse Handwerker leistet sich er Staat, Grossbetriebe und Vermieter / Immobilienverwaltungen, bei denen nie, der den Auftrag gibt, die Rechnung aus der eigenen Tasche zahlt: Da kostet auf der Rechnung das Material teurer, viel teurer als im Baumarkt; So lohnt sich’s denn auch, für den seriösen Handwerker zumindest.
Wenn man bedenkt, dass Coiffeur einer der brotlosestens Jobs ist, muss man sich fragen, wie genau denn Herr Elber seine Familie finanziert(e). Die paar Yogastunden seiner Frau sind ja vielmehr Makulatur und als Hobby zu werten.
Und dann überleben sie kurzfristig mit Bundeshilfe und Spenden. Schön für sie.
Für den Mamablog wäre eine Story über eine Nanny-Tagesmutter doch was.
Die arbeiten im Stundenlohn und bekommen keine Krankentaggelder, nichts wenn ein Kind krank ist und die Eltern zuhause bleiben, oder aber die Eltern wegen Corona nicht arbeiten gehen (dürfen) und sie nicht benötigen.
Arbeitslosen? Nein, da fest angestellt und nicht arbeitslos und nicht vermittelbar. Zwischenverdienst? Fehlanzeige, da keine fixen Wochenstunden vertraglich festgehalten werden. Sozialhilfe?
@ Niklas
Der durchschnittliche Coiffeurlohn ist tief. Das heisst nicht, dass niemand darüber verdient. Und es gibt tatsächlich Familien, die mit CHF 4’000 leben.
Genauso haben nicht alle Hausangestellten den gleichen Vertrag. Ich kenne so einige, die ihre Nanny weiterbezahlen und/oder weiterbeschäftigen und Nannys, die nicht im Stundenlohn sondern mit Fixpensum angestellt sind. Eine Kündigung ist durchaus eine Option. Das Arbeitslosengeld ist ja nicht Null, sondern ein Durchschnitt.
Leider sind nicht alle Arbeitgeber so nett wie Ihre Bekannten 13 und bezahlen den Lohn weiter. Fixpensum mag es geben, ist aber in dem Bereich (und auch beispielsweise bei Mitarbeitenden in der Verpackung usw.) nicht üblich.
Kündigen ist für die Arbeitgeber nicht interessant, sie wollen die Nanny ja dann wieder wenn sie wieder zur Arbeit gehen.
Ihren letzten Satz verstehe ich nicht. Spielen Sie auf Zwischenverdienst an? Den gibt es nicht bei Arbeit auf Abruf.
Der BR weiss von dem Problem und man arbeitet seit 2 Wochen daran…
@ Niklas
Damit wollte ich sagen, dass bei einer Kündigung die Nanny trotz Stundenlohn bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALV hat. Sie kann auch kündigen, wenn ihr keine Arbeit mehr gegeben wird. Das führt dann i.d.R. auch nicht zu Einstelltagen, da unverschuldet. Natürlich haben viele Personen, die im Stundenlohn arbeiten (auch z. Bsp. Gastro), zur Zeit ein Problem, wobei ich nicht den Eindruck habe, dass Fixpensen unüblich sind. Bei Tagesmüttern eher.
Aber eben auch der Inhaber eines Coiffeurladens ist betroffen. Ist doch gut, kommen diese hier zum Wort. Ich verstehe die Kritik nicht.
@13
„Der durchschnittliche Coiffeurlohn ist tief.“
Nur im Angestelltenverhältnis. Selbständige Coiffeure, oder Inhaber von Salons, können sogar sehr gut verdienen. Wobei ich hier schon das erste Fragezeichen setze: „mitten in der Stadt, die Fixkosten sind hoch“. Da stellt sich die Frage nach der Standortwahl. Dann der „virtuelle Kollektenhut“, meine Güte. Mag ja im Einzelfall kreativ sein, aber ist wohl weder repräsentativ für die Probleme der Branche noch auch nur ansatzweise nachhaltig. Ueberhaupt geht es im Beitrag nirgendwo um Zahlen, Perspektiven, gar Existenzängste. Gibt es einen Businessplan, zb.? Was machen die, wenn der Lockdown absehbarerweise verlängert wird? Erhöht die Gemahlin ihr Yogapensum von 4 auf 5h/Wo?
Dafür ganz viel Gefühlsduselei nach dem Prinzip Hofffnung…
@Martin Frey, haben Sie ernsthaft das Gefühl, jemand wolle hier seine Finanzen öffentlich ausbreiten?
Die Idee des Beitrags war, nachzufragen, was so eine Situation mit einem macht, welche Gefühle man als Eltern durchlebt.
Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich erschreckend, dass sich so viele in den Kommentaren lustig machen über die Familie, anstatt ein bisschen Empathie zu zeigen.
@Kuster
Ich mache mich nicht lustig über das Paar, weiss im Gegenteil, wie schnell es für Leute wie sie existenziell werden kann. Aber ich finde trotzdem dass der Beitrag sehr an der Oberfläche kratzt. Kein Mensch erwartet, dass man eigene finanzielle Details ausbreitet, aber etwas mehr von realen Sorgen wäre doch wünschenswert, um einen für solche Menschen repräsentatives Bild abzugeben. Nichts gegen das Prinzip Hoffnung, aber Mieten, Lieferanten, Banken usw. müssen bedient werden. Da dünkt mich jetzt eher die Yogastundengeschichte bizarr, ist die Dame damit ja nach wie vor weit weg von einer Ernährerrolle. Zudem, ist das überhaupt noch zulässig? Aber dies nur nebenbei…. Dass man dem soviel Gewicht einräumt ist für andere Leute mit vgl. Sorgen eher ein Hohn, meine ich.
Martin,
man sollte nicht vergessen, dass es ein Blog ist. Es ist kein Beobachter-Ratgeber für das Lockdown, sondern ein subjektives Porträt einer Familie. Nachdem tagelang von mir aus gesehen zu recht, kritisiert wurde, dass nur es sich nur um Home-Office-Privilegierte aus der Mittelschicht handelte, finde ich es schön, hat sich das MB-Team dies zu Herzen genommen und etwas anderes gezeigt. Offenbar lebte die Familie ja ganz ok mit seinem Gehalt und ihren Yogalektionen. Na und?
13, ich erwähne das, weil immer und überall von den armen Coiffeuren geschrieben und gesprochen wird.
@13
„Nachdem tagelang von mir aus gesehen zu recht, kritisiert wurde, dass nur es sich nur um Home-Office-Privilegierte aus der Mittelschicht handelte, finde ich es schön, hat sich das MB-Team dies zu Herzen genommen und etwas anderes gezeigt.“
Das stimmt, da pflichte ich bei. Und offenbar findet das Paar auch kreative Ideen, was zumindest ein Ansporn auch für andere sein kann. Ich denke, wer jetzt das Beste daraus macht, sich nicht unterkriegen lässt und über ausgetrampte Pfade hinausdenkt, hat eher eine Chance.
Lieber Herr Meier
Herr Elber betreibt seinen Salon schon ziemlich lange und kann damit in normalen Zeiten ganz offenbar überleben und seine Familie ernähren. Nun benötigt er eben Hilfe, wie viele andere auch – und die steht ihm auch zu.
Sicher gibt es solche Nannys, wie Sie sie beschreiben. In meinem Umfeld kenne ich hingegen nur drei Nannys, die faire Verträge haben. Und zwei von ihnen arbeiten momentan ganz normal weiter.
Frau Kuster, Sie kennen nur 3 Nannys oder nur 3 mit fairen Verträgen?
Natürlich gibt es auch Arbeitgeber die den Tagesmütter/Nanny etc. fair den Lohn weiter bezahlen, oder weil sie selber auf Kurzarbeit sind, nur 80%.
Einer Nanny die diesen Goodwill nicht erlebt, hat kein Anrecht auf Unterstützung. Ich habe das für verschiedene abgeklärt.
Man schickt sie zum RAV, die lehnen sie ab und weiter zur Sozialhilfe.
Niemand setzt sich für diese Leute ein. Warum nicht? Für KMUs usw. wurde sofort ein Riesenpaket finanziert. Innerhalb von Tagen.
Mitarbeiter können auf Kurzarbeit gesetzt werden; wird sofort unkompliziert finanziert.
Und die die schon wenig verdienen und unvorteilhaft beschäftigt werden, werden ignoriert. Obwohl deren Löhne zu ersetzen in der Statistik nicht auffallen würde.
@Niklas Meier: Diese Abklärungen sind ja offenbar ziemlich schwierig. Ich bin ja ziemlich froh (und begeistert), was alles bereits geregelt wurde. Auch wenn es sicherlich noch Lücken gibt. Aber ich hänge auch bei rechtlichen Abklärungen, die sich zu Lohnfortzahlungspflichten vermutlich noch einige Zeti hinziehen werden.
Wie sieht es denn z.B. mit der Putzfrau aus, die in unserem Fall meist wöchentlich kommt? Wie lange schulden wir Lohn? (kommt dazu, dass wir unserer Putzfrau den Lohn überwiesen haben, obwohl sie keinen wollte. Sie komme ja nicht, und könnte auch nicht, weil sie jetzt Kinder hütet…)
@ Niklas
Ich verstehe es nicht: Wenn eine Nanny aufs RAV kommt, weil sie arbeitslos ist, dann bekommt sie auch Leistungen. Wenn ihr nicht gekündigt wird, stellt sich die Frage, wie sie angestellt wurde. Wenn sie nur auf Abruf arbeitet, aber diese Einsätze nicht kommen, kann sie sich beim Arbeitgeber melden und Arbeit fordern und anschliessend selber kündigen. Dann hat sie erneut ALV-Anspruch und wie gesagt, sind die meisten Kassen grosszügig, weil die Kündigung nicht ihr Fehler ist, wenn sie nicht eingesetzt wurde. Wenn die Arbeit regelmässig war, muss nicht einmal gekündigt werden oder kündigen, sondern hat einen Anspruch. Sozialhilfe, die ja auch noch rückzahlungspflichtig ist, weil man im Arbeitsverhältnis ist, von dem man aber nichts bekommt, ist sicher keine gute Lösung.
13, wenn das so wäre, hätten die Leiter vom RAV BL und AG sicherlich eine gute Antwort gehabt. Hatten sie aber nicht.
Wenn jemand „auf Abruf“ arbeitet, und dann, obwohl seit Monaten/Jahren ein regelmässiges Pensum geleistet wurde, dieses auf 0 reduziert wird, besteht kein Anspruch auf ALE. Weil im ungekündigten Arbeitsverhältnis befindlich und nicht vermittelbar.
Ja, die Person kann kündigen. Und wie weiter, wenn dieses Theater vorbei ist?
Die Ausgleichskassen sind grosszügig wenn jemand selber kündigt? Natürlich. Und verpasst Einstelltage. Fürs Kündigen und die fehlenden Bewerbungen.
Sozialhilfe ist nur rückzahlungspflichtig wenn man viel verdient, gewinnt oder erbt.
99% all derer die das jetzt trifft, werden nie in diese Situation kommen.