Wie man sein Vorsorgegeld anlegen darf

Was ist erlaubt, wenn man sein Freizügigkeitsgeld investieren möchte? Und was ist tabu? Das sagt der Geldberater.

Welche Investitionsmöglichkeiten bietet die Bank an? Auch das ist für dieses Paar entscheidend. Foto: iStock

Mein Geld auf zwei Freizügigkeitskonten von je rund 80’000 Franken möchte ich bei den attraktiven Kursen in Aktien anlegen. Die Bank sagt mir, es gebe nur die Möglichkeit in Fonds zu wandeln und man müsse ihr die Erlaubnis geben, zu kaufen und zu verkaufen. Mir wäre lieber, direkt in Aktien zu investieren oder in kostengünstige ETF ohne Handelserlaubnis. Gibt es da Möglichkeiten? U.W.

Das Freizügigkeitskonto ist dafür geschaffen, Mittel aus der beruflichen Vorsorge sicher aufzubewahren, wenn man temporär oder definitiv aus der Pensionskasse ausgetreten ist. Das Problem dabei ist, dass man auf einem Freizügigkeitskonto kaum mehr Zins erhält. Nach Abzug der Teuerung verliert man unter Umständen sogar Geld. Daher macht es durchaus Sinn, wenn man sein Freizügigkeitsgeld, so wie Sie es sich angedacht haben, investiert und nicht einfach auf dem Konto brachliegen lässt.

Beachten sollten Sie allerdings den Anlagehorizont: Je nachdem, wie bald Sie das Geld brauchen und es beziehen können oder wollen, leitet sich ein anderer Anlagehorizont ab, was eine andere Anlagestrategie empfehlenswert macht.

Weil es sich um Vorsorgegeld handelt, sind Sie bei der Anlage des Freizügigkeitsgeldes nicht frei. Sie dürfen selbst nicht – wie Sie es mit Ihrem sonstigen Ersparten tun können – in Einzelaktien investieren und haben auch bei der Anlagestrategie Auflagen. Auch übliche Exchange Traded Funds (ETFs) dürfen von Ihnen dafür nicht genutzt werden.

Je nach Bank haben Sie mehr oder weniger Wahlmöglichkeiten.

Konkret müssen die gewählten Anlageprodukte den Anlagerichtlinien BVV2 entsprechen. BVV2 steht für die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. In dieser Verordnung sind die zulässigen Anlageklassen, deren Gewichtung und die Form der Nutzungsmöglichkeiten definiert.

Vor diesem Hintergrund ist es Ihnen nur erlaubt, die Freizügigkeitsstiftung Ihrer Bank zu beauftragen, Ihr Freizügigkeitsgeld in eine der schweizerischen Aufsicht unterstellten kollektiven Anlage zu investieren. Gemeint sind damit spezielle Vorsorgefonds, welche den Anlagerichtlinien BVV2 entsprechen. Ihr Handlungsspielraum ist somit begrenzt.

Dennoch haben Sie je nach Bank, auf der Sie Ihr Freizügigkeitsgeld deponiert haben, mehr oder weniger Wahlmöglichkeiten. Sie können immerhin unter verschiedenen Vorsorgefonds entscheiden, die sich in ihrer Anlagestrategie unterscheiden. Meist geht es in erster Linie darum, wie stark der grösseren Schwankungen ausgesetzte Aktienteil gewichtet wird.

Längst nicht alle Banken bieten kostengünstige Vorsorgefonds an.

Beträchtliche Unterschiede gibt es bei den verschiedenen Vorsorgefonds auch punkto Gebühren. Wenn Sie einen passiv verwalteten Vorsorgefonds nutzen, werden Ihnen tiefere Gebühren verrechnet. Ihre Rendite wird somit weniger geschmälert. Allerdings bieten längst nicht alle Banken kostengünstige Vorsorgefonds an, da sie oft mehr Interesse daran haben, hauseigene Vehikel mit höheren Gebühren zu verkaufen.

Für Sparer wie Sie, die gezielt günstige Vorsorgevehikel suchen, bietet beispielsweise die Fondanabieterin Swisscanto mit ihren Vorsorge-Fondsreihe Passiv VT entsprechende Vehikel an, die einen Aktienanteil von 25, 45, 75 oder sogar 95 Prozent aufweisen. Diese Fonds sind bei verschiedenen Banken erhältlich – oft allerdings nur auf Anfrage.

Wenn Sie einen Vorsorgefonds mit einem höheren Aktienanteil wählen, müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie erhöhte Risiken eingehen, was bei einem kurzen Anlagehorizont problematisch sein kann, zumal wir aufgrund der Corona-Krise an den Finanzmärkten wohl noch längere Zeit mit Turbulenzen rechnen müssen. Die Kurse können jederzeit erneut tauchen.

5 Kommentare zu «Wie man sein Vorsorgegeld anlegen darf»

  • Andreas Leu sagt:

    Freizügigkeitskonten

  • Peter Rohner sagt:

    Interessant ist in diesem Zusammenhang sicher auch das Angebot „Freizügigkeit“ von VIAC:
    https://viac.ch/freizuegigkeit/

  • Chris sagt:

    Eine flexible FZ-Lösung bietet Descartes Vorsorge (www.descartes-vorsorge.ch) an. Das Depot kann einfach und digital eröffnet werden, und die Strategien sind nachhaltig umgesetzt (ESG). Man kann 100% Aktienquote beim obligatorischen und überobligatorischen Teil haben. Und die Aktienquote kann sogar wöchentlich geändert werden. Ich bin sehr glücklich mit meiner Wahl.

  • Elena Leoni sagt:

    Ich bin seit kurzem Kundin von Descartes Vorsorge (https://descartes-vorsorge.ch/de/) und sehr zufrieden mit meinem Freizügigkeitsdepot. Besonders überzeugt hat mich die unabhängige und kompetente Beratung.

  • Dario M. sagt:

    Ich würde zweimal überlegen ob ich mein Freizügigkeitskonto auf einer Bank belassen würde. Ich habe mir Descartes Vorsorge https://descartes-vorsorge.ch/de/ und Viac angeschaut https://viac.ch/. Beides sind bessere Optionen: In Aktien anlegen und das zu günstigen Preisen und alles digital. Mir persönlich gefällt bei Descartes Vorsorge, dass eine etablierte Privatbank im Hintergrund abwickelt und Vermögen ist bei einer Stiftung, bei der diverse bekannte Finanzinstitute dabei sind. Das ist für mich, da es langfristig angelegtes Geld ist, wichtig. Bei Viac gefällt mir, dass man sogar individuell seine Strategie anpassen kann. Spannend, aber letztlich fehlt mir das detaillierte Anlegerwissen. Jedenfalls ist es gut, dass es digitale Lösungen gibt. Darum sollte man diese Lösung anschauen.

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