Soll ich die Rente oder das Kapital beziehen?

Bezüglich Steuern macht es einen grossen Unterschied, wie Sie mit dem angesparten Pensionskassengeld umgehen.

Die eigene Gesundheit ist ein Faktor, der bei der Pensionsplanung mit einbezogen werden muss: Seniorengruppe auf einer Velotour. Foto: Christian Beutler (Keystone)

Ich bin 63 und werde in zwei Jahren pensioniert. Nun mache ich mir Gedanken, ob ich die Rente oder das Kapital von der Pensionskasse nehmen soll. Vor allem interessieren mich auch die steuerlichen Folgen: Gibt es – je nachdem, ob ich Rente oder Kapital wähle –, steuerlich eine Differenz? F. N.

Steuerlich macht es einen grossen Unterschied, für welche Variante Sie sich in Hinblick auf Ihre Pensionierung mit 65 entscheiden. Sie können es auf einen einfachen Nenner bringen: Renten müssen Sie immer im Rahmen der ordentlichen Einkommenssteuer versteuern. Besteuert werden somit die AHV-Rente, die Sie nach 65 beziehen, aber ebenso die allfällige Rente Ihrer Pensionskasse.

Ganz anders ist es beim Kapitalbezug. Hier versteuern Sie das bei Ihrer Pensionierung allenfalls bezogene Kapital gleich nach dem Bezug. Anders als die Rente wird der Kapitalbezug aus der 2. Säule zu einem privilegierten Vorsorgetarif besteuert. Zudem wird dieses Geld separat von Ihrem übrigen Einkommen besteuert. Dennoch fällt beim Kapitalbezug ein hoher Steuerbetrag an, den man an den Fiskus abliefern muss.

Damit ist das Thema für Sie steuerlich dann aber fast abgeschlossen. Ich schreibe fast, weil Sie das bezogene Geld, anders als die Rente, später nicht als Einkommen versteuern müssen. Sie müssen jedoch das Kapital als Vermögen ausweisen und bezahlen darauf eine Vermögenssteuer, die allerdings deutlich geringer ist als die Einkommenssteuer. Und ein schrittweiser Vermögensverzehr ist steuerfrei.

Bei der Rente ist die Steuer auf den ersten Blick tiefer, weil die Steuer jährlich bezahlt wird. Da die Rente in der Regel über viele Jahre bezogen wird und damit auch jedes Jahr Steuern anfallen, fährt man aber mit dem Kapitalbezug zum privilegierten Vorsorgetarif rein steuerlich oft günstiger.

Mit einem Kapitalbezug zum privilegierten Vorsorgetarif fährt man rein steuerlich oft günstiger.

Falls Sie einen Kapitalbezug wählen, empfehle ich Ihnen, allfällig vorhandene Konten der Säule 3a gestaffelt zu beziehen. Wenn Sie zwei Konten haben, können Sie eines noch in diesem Jahr beziehen und das zweite im nächsten Jahr, also mit 64. Das Kapital könnten Sie dann mit 65 beziehen. Dank dieser Staffelung können Sie in den meisten Kantonen Steuern sparen. Allerdings ist die diesbezügliche Regelung und Praxis in den Kantonen unterschiedlich. Ich rate Ihnen, die genauen Vorschriften in Ihrem Kanton zu prüfen. Falls Sie verheiratet sind, sollten Sie auch die Pensionierung Ihrer Frau miteinbeziehen. Wenn beide die Rente beziehen, müssen Sie unter Umständen mit einer hohen Steuer rechnen.

Auch bei einem Kapitalbezug gilt es, den Zeitpunkt der Bezüge optimal abzustimmen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich auch bei Ihrer Bank, bei der Sie ein Konto der Säule 3a haben. Je nach Variante, die Sie in Hinblick auf Ihre Pensionierung wählen, bezahlen Sie unter dem Strich deutlich mehr oder weniger Steuern.

Unabhängig davon sollten Sie aber bei Ihrer Entscheidungsfindung nicht alleine nur auf die Steuern achten. Wichtiger als die Steuern sind meines Erachtens Ihre Lebenssituation und Ihre Ziele und Möglichkeiten, Ihre Gesundheitssituation, erbrechtliche Aspekte und Ihre familiäre Situation, die es beim Entscheid Rente oder Kapital genau zu berücksichtigen gilt.

Ich empfehle Ihnen, im Hinblick auf Ihre Pensionierung so rasch wie möglich eine Pensionsplanung bei Ihrer Bank oder Versicherung vornehmen zu lassen, die Ihnen alle für Sie relevanten Aspekte anhand Ihrer konkreten Zahlen aufzeigt und Ihnen die nötigen Grundlagen gibt für den wichtigen Entscheid Rente oder Kapital.

21 Kommentare zu «Soll ich die Rente oder das Kapital beziehen?»

  • Anh Toàn sagt:

    Nicht immer ist Kapitalbezug steuerlich weniger belastet: Bei tiefen Renten und Wohnsiitz in einem Kanton mit sozialverträglichen Steuern sind die Steuern auf eine kleine AHV und PK Rente genau 0.00 ob CHF oder Prozent.

    • Anh Toàn sagt:

      Bei kleinem Einkommen und relativ (!) grossem Vermögen, z.B. einem schuldenfreien Eigenheim in der Pampa, ist die Rente vielerorts steuerlich weniger belastet als der Kapitalbezug + Vermögenssteuer nach dem Bezug.

      Die Besteuerung des Kapitalbezuges ist unabhängig von der sonstigen finanziellen Situation, also ergibt sich ganz generell: Wer keine oder kaum Steuern zahlt, zahlt mit Rente wahrscheinlich weniger Steuern, wer viel, Mitte reicht bereits, Steuern zahlt, zahlt weniger mit Kapitalbezug.

  • Panja Flöte sagt:

    Eigentlich ist es ganz einfach: Wer sich mit Geldanlagen auskennt, der kann sich einen Kapitalbezug überlegen. Wer aber keine Ahnung hat, wie er das bezogene Kapital anlegen soll, der nimmt besser die Rente.

    Wer das bezogene Kapital nicht in Aktien (ETFs) anlegen will, sondern in „sichere“ Obligationen, der nimmt auch besser gleich die Rente, denn die PK legt bereits sehr vorsichtig an.

    Für einen Kapitalbezug mit Kapitalverkehr braucht man einen guten Plan, Know-how und Gelassenheit, denn in den 20-30 Jahren des Kapitalverzehrs werden die Börsen garantiert ein paar Mal crashen.

    Für viele ist ein Teil-Kapitalbezug die beste Lösung. Das Kapital wird unbeschwert verbraucht (Reisen, Cabrio, Renovation), von der Rente lebt man.

    • Dorli Knüsli sagt:

      Ich kann es nicht mehr hören: Die ewige Klage, man MÜSSE das Kapital selber anlegen. Dies ist schlicht nicht wahr. Niemand zwingt mich, auf Teufel komm raus mein Geld riskant zu investieren, um ein paar Fränkli „Gewinn“ daraus zu ziehen. Ich kann es auch auf einem Sparkonto lassen oder unter die Matratze stecken, um es langsam zu verzehren. Natürlich zahle ich dann Bankspesen und Inflation, aber wenigstens wird es nicht vom „Markt“ vernichtet.
      Es scheint, dass das 1. Gesetz des Kapitalismus, wonach sich Geld zwingend immer von selbst vermehren muss, in der Schweiz besonders gut angekommen ist. Wer aber, so wie ich, den DOW-Jones kaum von den Lottozahlen unterscheiden kann, behält sein PV-Kapital besser in den eigenen Händen.

      • Anh Toàn sagt:

        Bravo Frau Dorli Knüsli, zumal die Inflation in CHF doch mindestens sehr nahe bei Null liegt, eher sogar negativ ist. Negativzinsen lassen sich mittels Aufteilung auf verschiedene Banken bei geringen Gebühren vermeiden.

      • Panja Flöte sagt:

        Es macht keinen Sinn, das gesamte PK-Kapital zu beziehen, um es dann auf dem Sparkonto zu parkieren (ausser es sind max. 100K und man will dieses Geld relativ schnell verbrauchen). Hier ist es gescheiter, man nimmt die lebenslange Rente, denn man fährt so oft besser (zudem ist die Rente garantiert und sicher).

      • Dietmar B. sagt:

        Mein Schwiegervater hat 2009 die ganze PK bezogen, hatte kein Interesse am Investieren und macht sich 10 Jahre danach ernsthaft Sorgen, wie lange es noch reichen wird. Bemerkung: er und seine Frau haben in der Rente bescheiden gelebt.Hätte er am Anfang des längsten Bullenmarkts investiert, dann würde er jetzt entspannter leben. Personen, welche wie Sie die Märkte meiden, werden es in Zukunft schwerer haben. Gratis bekommt man nichts mehr

      • Kurt Seiler sagt:

        Ja ja bis jetzt bin ich mit Ihnen einverstanden.
        Seh ich aber die weltweiten Gelddruckorgien, werd ich mit viel Bargeld auf dem Konto nicht mehr warm.
        “ wonach sich Geld zwingend immer von selbst vermehren muss, “
        Ich befürchte genau das Gegenteil!

      • Leo Schmidli sagt:

        „Wer aber, so wie ich, den DOW-Jones kaum von den Lottozahlen unterscheiden kann, behält sein PV-Kapital besser in den eigenen Händen.“
        Wer von einem Thema keine Ahnung hat, sollte besser zuhören und lernen, statt falsche Empfehlungen abzugeben! An Arroganz kaum zu überbieten!

      • Dorli Knüsli sagt:

        Sie haben, Herr Schmidli, soeben Ihr Verdikt relativiert, indem Sie mein Votum an Arroganz überboten. Châpeau !

    • Mamarcel sagt:

      Genau auf den Punkt gebracht, Panja: wer sich mit Kapitalanlagen auskennt, sollte sich das Kapital auszahlen lassen. Wer sich das nicht zutraut, bleibt besser bei der Rente. Im ersteren Falle lohnt sich der Kapitalbezug auch und vor allem dann, wenn die Renten weiter sinken- was sie mit Sicherheit tun werden. Mit etwas Glück und Können kann man so eine Overperformance ggü. der Pensionskasse generieren. Das kann mit Zins und Zinseszins über die Jahre gerechnet schnell einmal in die Hunderttausende gehen (>10 Jahre)!

  • Mario sagt:

    „Vor allem interessieren mich auch die steuerlichen Folgen“ Das sind mal Prioritäten.

    Die Antwort ist wahrscheinlich klar. Wenn Sie nicht die Steuerbelastung für beide Varianten ausrechnen können, sollte Sie besser nicht Ihr PK Kapital selbst verwalten.

  • urs brand sagt:

    Wenn ich keine Rente beziehen will lässt sich die Steuer auf das Auszahlungskapital weiter optimieren, indem man die Stelle kündigt und das Kapital auf 2 Freizügigkeitskonten auszahlen lässt. Diese wiederum bezieht man dann in gestaffelt in unterschiedlichen Steuerjahren.
    Wem das noch nicht genügt, hat die Möglichkeit seinen Wohnsitz in ein Nicht EU/EFTA Staat zu verlegen. Dann wird erfolgt die Besteuerung des Vorsorgekapitals am Steuerdomizil der Vorsorgestiftung. Verschiebt man seinen Freizügigkeitskonten in eine Vorsorgestiftung in einem steuergünstigen Kanton ist wohl das Optimum an Steueroptimierung für Vorsorgekapital erreicht.
    1-2 Jahre nach der Auszahlung kann man seinen Wohnsitz dann wieder in die Schweiz verlegen.

    • Fiskalist sagt:

      Sie müssen dauernd die Schweiz verlassen. Also mindestens 5 Jahre. Einfach ins Ausland umziehen und gleich wieder retour kommen um Steuern zu sparen geht nicht. Wenn die Steuerbehörde dies mitbekommt, haben Sie ein Verfahren wegen Steuerungehung am Hals. Die Behörden sind nicht blöd.
      Sobald Sie sich im Ausland befinden unterliegen Sie dann mit Ihren Einkommen und Vermögen dem dortigen Steuerregime. Einige Staaten betrachten die Auszahlung aus der Vorsorge sogar als Einkommen. Folglich werden Einkommenssteuern fällig. Dann ist es ein schwacher Trost, dass Sie die Schweizerische Quellensteuer auf die Vorsorgeauszahlung zurück fordern können. In gewissen Staaten können Sie Quellensteuer gar nicht zurückfordern.

      • Ferdi Kunz sagt:

        Das stimmt so nicht ganz. Es gibt keine Bestimmung wonach man mindestens 5 Jahre im Ausland bleiben muss. Für die Besteuerung ist der Auszahlungszeitpunkt und der Steueraufenthalt massgebend.
        Nicht in allen Ländern ist man steuerpflichtig. Zudem muss man dazu im allgemeinen eine Aufenthaltsberechtigung haben. Es steht ihnen frei sich als „Weltenbummler“ in verschiedenden Ländern als Tourist aufzuhalten.
        Ich selber war 2 Jahre im Ausland und kehrte danach in die Schweiz zurück

  • Champedissle sagt:

    Ich würde es so formulieren. Wer grenzenloses Vertrauen in den Staat hat kann sich für die Rente entscheiden, für alle anderen ist der Kapitalbezug, auch wenn steuerlich nachteilig, ein sichererer Wert. „Was hesch, hesch“.

  • Louis Deluigi sagt:

    Das Kapital sollten eigentlich alle beziehen, die sich bitter beklagen, dass der Umwandlungssatz immer kleiner wird. Dann können sie beweisen, dass sie viel besser als die PK-Vermögensverwalter sind und sich einen Umwandlungssatz von z.B. 10% gönnen. Und damit hörte erst noch die Umverteilung von den jüngeren Kolleginnen und Kollegen auf.

  • Chris Stoffer sagt:

    Die Rente sollte der Standardentscheid sein. Was spricht gegen die Rente? Einzig und alleine das man früh stirbt und so ein Grossteil des einbezahlten Geldes verloren geht. Das spielt aber nur eine Rolle, wenn man Kinder hat.

    Steuerunterschiede sehe ich als eine Bagatelle an in der Debatte. Die Unsicherheit bei Kaptialbezug und ständige Angst vor Börsencrash ist auch nicht angenehm. Und man muss das ganze managen und wenn mit dem Alter die Kraft und Hirnleistung abnimmt, nicht ideal.

    Kapitalbezug würde ich deshalb nur machen, wenn man Kinder hat und eine hohe Chance hat früh zu sterben. Wann sind Eltern, Grosseltern Verwandte gestorben?, Gesundheitszustand? Wenn man mit 65 schon übergewichtig ist und Medikamente gegen Blutdruck nehmen muss oder Zucker hat….etc.

    • Renata Rubina Rolischo sagt:

      Richtig!
      Den Gegenwert der PK-Leistung aus dem Umwandlungssatz, inkl. Versicherung der eigenen Lebenserwartung, schlögt eigentlich niemand. Schon gar nicht mit einem UWS über z.B. 5%.
      Und risikofähig sind die Leute auch nicht – ist das Kapital mal weg, ist es weg…

  • Banz Silvan sagt:

    Sehr guter und verständlicher Beitrag! Danke

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