Wie Sie vom flexiblen Rentenalter profitieren

Einen Rentenaufschub empfiehlt sich nur dann, wenn man gesundheitlich in bester Verfassung ist: Ein Rentner geniesst seine Zeit. Foto: Keystone
Sie schreiben, dass die AHV-Rente bei einem Aufschub jährlich um 5,2 Prozent erhöht wird. Meines Erachtens erhöht sich die Rente im ersten Jahr tatsächlich um 5,2 Prozent. Danach ist die Erhöhung nicht mehr gleichbleibend, sondern unterschiedlich bis 31,5 Prozent bei einem Aufschub von 5 Jahren. Wie sehen Sie das? D.G.
Es ist richtig, was Sie schreiben: Die Erhöhung der Rente bei einem Aufschub ist nicht gleichbleibend, sondern steigt stärker an mit jedem zusätzlichen Jahr, während dem man die Rente noch nicht bezieht (lesen Sie hier den Beitrag Für wen sich ein AHV-Aufschub lohnt).
Das macht in der Sache Sinn: Denn Sie tragen ein Risiko und werden dafür mit einer höheren Rente belohnt. Man übernimmt in dieser Zeit faktisch das Alters- und Todesfallrisiko. Je älter man wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man stirbt.
Die AHV-Rente wird bis ans Lebensende ausbezahlt. Je kürzer die Phase ist, während der man eine Rente bezieht, desto besser ist das finanziell für die AHV. Sie spart Geld. Der Zuschlag des Rentenaufschubs wird nicht nur pro Jahr, sondern sogar pro Monat ausgerechnet. Wörtlich heisst es in den Bestimmungen der AHV über den flexiblen Rentenbezug: «Die Höhe des monatlichen Zuschlags hängt von der Dauer des Aufschubs ab. Sie wird in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Altersrente festgesetzt.»
Positiv ist, dass der Zuschlag, der nach versicherungstechnischen Grundsätzen berechnet und zusammen mit den Renten periodisch der Lohn- und Preisentwicklung angepasst wird, dann bis ans Lebensende gilt. Wenn man nun den Zuschlag auf einzelne Jahre hinunterbrechen will, ergibt sich im ersten Jahr ein Zuschlag von wie erwähnt 5,2 Prozent, bei zwei Jahren ein Zuschlag von 10,8 Prozent, was also schon mehr als das Doppelte ist. Bei drei Jahren beträgt der Zuschlag 17,1 Prozent, bei vier Jahren 24 Prozent und bei fünf Jahren – wie Sie in Ihrer Frage schreiben – 31,5 Prozent.
Wenn man zusätzlich die Rente erhält, wirkt sich dies steuerlich nachteilig aus.
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters darf man den Bezug der Altersrente ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben. Das kann Sinn ergeben, wenn man trotz Erreichen des ordentlichen Rentenalters von 64 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männern voll weiter arbeitet und somit auch einen vollen Lohn bezieht.
Wenn man dann zusätzlich die Rente erhält, wirkt sich dies steuerlich nachteilig aus. Man kriegt neben dem Lohn noch Rente, liefert aber überproportional viel davon dem Fiskus ab, da sowohl der Lohn als auch die Rente versteuert werden muss.
Falls man sich grundsätzlich für einen Rentenaufschub entscheidet, hat man dennoch einiges an Flexibilität. Denn auch während des Rentenaufschubs kann man die Altersrente nach freier Wahl abrufen und beziehen; man muss nicht im Voraus eine feste Aufschubdauer festlegen.
Allerdings schreibt die AHV vor, dass der Aufschub spätestens bis ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs geltend gemacht werden muss. Man kann den Rentenbezug somit auf seine individuellen Bedürfnisse abstimmen.
Sinnvoll erachte ich einen Rentenaufschub zudem nur dann, wenn man gesundheitlich in bester Verfassung ist, was allerdings auch keine Garantie für eine lange Lebensdauer darstellt. Wenn man indes eher mit einer geringeren Lebenserwartung rechnet, würde ich die Rente nicht aufschieben.
3 Kommentare zu «Wie Sie vom flexiblen Rentenalter profitieren»
Ein Aufschub der AHV Rente zahlt sich vor Steuern erst nach 20 Jahren aus. Je nach Grenzsteuersatz auch erst später, da mit höherer Rente auch die Einkommenssteuer steigt. Um dies zu prüfen gibts hier eine gute Möglichkeit seine individuelle Situation genauer zu prüfen.
https://www.123-pensionierung.ch/de/berechnen/ahv-aufschub/
Wie verhält es sich eigentlich mit Witwen- und Kinderrenten bei Rentenaufschub?
neben dem was der autor empfiehlt lohnt sich ein aufschub nur wenn man nicht verheiratet ist! auch das eine leistung der ahv bei der unverheiratete gegenüber verheirateten einen vorteil haben. aber rechnen sie selber!