So schadet Corona den Pensionskassen

Die aktuelle Krise hinterlässt auch in der 2. Säule negative Spuren. Die Kassen könnten unter anderem den Umwandlungssatz weiter senken.

Vorbei mit dem Allzeithoch: Der Corona-Crash wirkt sich negativ auf den Deckungsgrad der Pensionskassen aus. Foto: Keystone

Ich bin selbstständig, 64 und wollte per Mitte Jahr die Hälfte meines PK-Guthabens auszahlen lassen. Es handelt sich um circa 300’000 Franken. Muss ich bei der aktuellen Lage einen Verlust befürchten, der massgeblich ist, und sollte ich die Auszahlung verschieben? C.K.

Der Corona-Crash und die damit verbundenen historischen Verwerfungen an den Finanzmärkten hinterlassen auch in der 2. Säule negative Spuren. Viele Pensionskassen haben in den letzten Jahren ihren Aktienbestand laufend erhöht. Die Einbrüche bei den meisten Aktien im Zuge der Corona-Krise wirken sich somit auch auf das in den Pensionskassen verwaltete Kapital aus. Die Deckungsgrade werden sich wegen des Crashs bei den meisten Kassen verschlechtern.

Positiv ist immerhin, dass die fast zehn Jahre dauernde Hausse an den Aktienmärkten vielen Kassen auch geholfen hatte. Viele konnten ein schönes Reservepolster anlegen. Per Ende des letzten Jahres hatten sich die Reserven der Schweizer Pensionskassen aufgrund von Kursgewinnen deutlich erhöht.

Mit geschätzten 118,7 Prozent lagen die Deckungsgrade der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen laut dem Swisscanto-Pensionskassen-Monitor zum Jahresende auf einem Allzeithoch. Mit diesen schönen Zahlen ist es nun vorbei. Der Crash hat die Zahlen verschlechtert.

Dennoch müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Ihr für Mitte Jahr geplanter Kapitalbezug grundsätzlich gefährdet wäre – es sei denn, dass Ihre Kasse bereits vor dem Crash Probleme hatte und einen Deckungsgrad von deutlich unter 100 Prozent aufwies, was ich aufgrund Ihrer Frage aber nicht annehme. Bei einem zu tiefen Deckungsgrad wären Sanierungsmassnahmen nötig, an denen sich unter Umständen auch Versicherte beteiligen müssten.

Ein schlechtes Anlagejahr, wie wir es aktuell erleben, führt bei den Kassen dazu, dass die Gelder deutlich tiefer und im überobligatorischen Bereich, wo die Kassen frei sind, allenfalls sogar gar nicht verzinst werden. Im obligatorischen Bereich besteht eine Mindestverzinsung.

Bei der Rente ist der Umwandlungssatz für Sie wichtig. Dieser könnte im Zuge der schlechteren Perspektiven von den Kassen weiter gesenkt werden. Im obligatorischen Teil gilt weiter der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Im überobligatorischen Bereich dürfen die Kassen den Umwandlungssatz aber reduzieren.

Beim Kapitalbezug hingegen nehmen Sie das bereits angesparte Kapital in Anspruch. Da bekommen Sie für die Ihnen verbleibende Zeit in 2020 vielleicht eine tiefe Rendite angerechnet. Das Kapital selbst sollte aufgrund der Reservepolster nicht deutlich tiefer ausfallen. Bei teilautonomen Vorsorgelösungen im Rahmen der 2. Säle trägt man allerdings das Anlagerisiko mit. Die Reserven dürften die negativen Folgen des Crashs aber abfedern. Bei einer Wertschriftenlösung in der 3. Säule hingegen schlägt der Crash direkt auf Ihr Kapital durch.

Wie genau die Konsequenzen bei Ihrem Vorsorgeguthaben in der 2. Säule sind, erfahren Sie direkt bei Ihrer Kasse. Allerdings müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie das bei der Pensionierung Mitte Jahr bezogene Kapital dann selbst anlegen müssen. Sie tragen in diesem Fall selbst die Verantwortung über Ihr Kapital und wie es investiert wird. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie selbst investieren, würden Sie einen Crash, wie wir ihn gerade erleben, direkt zu spüren bekommen – je nach Art der gewählten Anlagestrategie und den eingegangenen Risiken mehr oder weniger.

Ein Kapitalbezug bringt Ihnen im Alter mehr finanziellen Handlungsspielraum und mehr Freiheiten, beinhaltet aber ein erhöhtes Anlagerisiko, das Sie künftig selbst tragen. Bei der Rente hingegen hat man die Gewissheit, dass man bis ans Lebensende die dann bei der Pensionierung festgelegte Rente bekommt.

Indem Sie nur einen Teil Ihres PK-Guthabens als Kapital beziehen, halten Sie Ihre Risiken in Grenzen. Die Frage ist, ob Sie die andere Hälfte bereits jetzt mit dem Erreichen des Pensionsalters als Rente beziehen oder ob Sie weiterarbeiten und den Restbezug aufschieben. Je nach Ausgangslage kann sich die Situation bei Ihrer Pensionskasse dann vielleicht doch noch für Sie stärker nachteilig auswirken.

2 Kommentare zu «So schadet Corona den Pensionskassen»

  • Kurt Seiler sagt:

    Werden nicht eines Tage – auch wegen Corona – die Kurse in ungeahnte Höhen schiessen?
    Ist das Problem nicht die Börse.
    … sondern das Geld?

  • Peter Steiner sagt:

    Erstens ist das Jahr 2020 noch nicht vorbei und zweitens haben die meisten PK’s im letzten Jahr über 10% erwirtschaftet. Also den Ball schön flachhalten und nicht auf Vorrat jammern.

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.