So geht Altersvorsorge für Selbstständige

Verbessern Sie Ihre Perspektiven im Alter – und sparen Sie heute schon kräftig Steuern.
Foto: Elevate (Pexels)
Welche Möglichkeiten stehen mir für die Altersvorsorge zur Verfügung, wenn ich selbstständig erwerbend bin? I.F.
Als Selbstständigerwerbende haben Sie den Pluspunkt, dass Sie bei der Gestaltung Ihrer Altersvorsorge flexibel sind und grossen Spielraum haben. Sie können selbst bestimmen, wie stark Sie Ihre Vorsorge gewichten und in welcher Form Sie dies tun.
Das beinhaltet allerdings ein beträchtliches Risiko: Gerade weil Selbstständige so viel Freiraum haben, vernachlässigen viele ihre Altersvorsorge. Andere Dinge sind unter dem Druck des operativen Geschäfts oft wichtiger. Wer nicht oder nicht früh genug vorsorgt, riskiert, später im Alter den Gürtel enger schnallen zu müssen, weil zu wenig Geld angespart wurde.
Vorschriften hat man als Selbstständige nur bei der ersten Säule – also bei der AHV. Über die AHV-Pflicht hinaus ist man frei. Wenn Sie aber neben der AHV keine zusätzliche Vorsorge aufbauen, bedeutet dies, dass Sie im Alter auch nur die AHV-Rente bekommen. Auf heutiger Basis hiesse das, dass Sie als Einzelperson pro Monat minimal 1185 Franken oder maximal 2370 Franken erhielten. Damit kann man seine Lebenshaltungskosten in der Regel nicht decken.
Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie als Selbstständigerwerbende auf freiwilliger Basis Ihre Vorsorge stärken. Möglich ist das über die steuerbegünstigte Säule 3a und die Pensionskasse. Als Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen Sie den Maximalbetrag in die 3. Säule einzahlen. In diesem Jahr sind dies immerhin 34’128 Franken oder maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens. Diesen Betrag dürfen Sie dann von den Steuern abziehen.
Bank oder Versicherung?
Damit es für Sie im Alter nicht eng wird, rate ich Ihnen, möglichst jedes Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen. Wenn Sie eine 3.-Säule-Lösung bei einer Versicherung wählen, profitieren Sie zusätzlich von einem Risikoschutz, was aus meiner Sicht ratsam ist.
Sie können bei der 3. Säule auch eine Banklösung nutzen, sollten aber den Risikoschutz zusätzlich bei einer Versicherung einkaufen. Selbstständigerwerbende machen nicht selten den Fehler, dass sie ihren Risikoschutz vernachlässigen, was sich im Schadenfall als fatal erweisen kann. Das in die 3. Säule einbezahlte Geld sollten Sie zudem in Vorsorgefonds investieren, da Sie damit auf lange Sicht eine deutlich höhere Rendite erzielen.
Eine weitere Möglichkeit für Ihre Altersvorsorge bietet die Pensionskasse: Auch als Selbstständige können Sie sich einer Pensionskasse anschliessen. Wenn Sie keine Angestellten haben, ist das einfach über eine Kasse eines Branchenverbandes möglich. Beitreten könnten Sie auch der Pensionskasse der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, der nationalen Vorsorgeeinrichtung im Auftrag des Bundes.
Steuern sparen
Da die Leistungen der verschiedenen Kassen allerdings unterschiedlich sind, sollten Sie diese vor einem Beitritt vergleichen. Pensionskassen haben zusätzlich den Pluspunkt, dass Sie freiwillige Einzahlungen vornehmen dürfen, die ebenfalls bei den Steuern abgezogen werden dürfen.
Falls Sie sich entschliessen, einer Pensionskasse beizutreten, können Sie dennoch Beiträge in die 3. Säule leisten. In diesem Fall dürfen Sie aber nicht mehr den Maximalbetrag von 34’128 Franken überweisen, sondern nur noch den Maximalbetrag für Versicherte mit Pensionskasse von aktuell 6826 Franken. Auch diesen Maximalbetrag sollten Sie möglichst ausschöpfen.
Anders gestaltet sich die Altersvorsorge, falls Sie eine GmbH oder eine AG gründen. Bei diesen Firmenrechtsformen sind Sie und allenfalls Ihre weiteren Mitarbeiter Angestellte Ihrer Firma. Für diese müssen Sie zwingend ein Vorsorgewerk gründen oder sich einer Sammelstiftung anschliessen.
Als Selbstständigerwerbende ist es für Sie besonders wichtig, dass Sie sich von Ihrer Bank oder Ihrer Versicherung beraten lassen, frühzeitig mit der Altersvorsorge beginnen und all Ihre Vorsorgemöglichkeiten nutzen. Damit verbessern Sie nicht nur Ihre Perspektiven im Alter, sondern sparen auch heute schon kräftig Steuern.
2 Kommentare zu «So geht Altersvorsorge für Selbstständige»
Für Unverheiratete und Kinderlose: Bei der Pensionskasse muss man einen Begünstigten einsetzen (geht meist formlos mit schriftlicher Mitteilung). Sonst verfällt das Pensionskassenguthaben im Todesfall ersatzlos und geht an die Pensionskasse über.
Ich bin seit 1993, d.h. 27 Jahre für meine eigenen Firmen tätig. Ich muss sagen, dass es viele Gründe gibt, sich bei seiner eigenen Firma (GmbH oder AG9 anzustellen. Die Versicherungsleistungen sind oft viel günstiger, da man selbst als Einmannfirma Kollektivtarife erhält. Man kann z.T. auch wie bei einer Einzelversicherung eine feste Lohnsumme versichern als Inhaber, was den meist schwankenden Einkommen von „Selbständigen“ entgegenkommt.