So subventionieren Junge die Rentner

Pensionierte erhalten jährlich 6,8 Prozent des obligatorischen Teils ihres angesparten Vermögens. Unser Geldexperte erklärt, warum das viel zu hoch ist.

Schrumpfende Renten: Erwerbstätige werden künftig tiefere Renten erhalten als heutige Rentner. Foto: iStock

Eine pensionierte Person erhält aktuell als Rente jährlich 6,8% des obligatorischen Teils ihres während der Erwerbstätigkeit angesparten Vermögens. Sie erhält jedoch nichts von der durch die Pensionskasse erwirtschafteten Rendite aus der Anlage des restlichen Vermögens nach der Pensionierung. Ich frage mich, ob dieser Ertrag eigentlich nicht den Rentnern zustehen würde? S.N.

Bei den Pensionskassen kommt hierzulande das Kapitaldeckungsverfahren zur Anwendung. Dabei wird über viele Jahre hinweg ein Altersguthaben gebildet. Dieses setzt sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und den jährlich erwirtschafteten Renditen auf dem Kapital zusammen und ist dann bei der Pensionierung die Basis für die Renten.

Beim Kapitaldeckungsverfahren spart jeder Versicherte der Pensionskasse für sich selbst. Die einen sparen mehr, weil sie mehr Beiträge leisten oder sogar noch freiwillige Einzahlungen tätigen, die anderen etwas weniger. Entsprechend sind die Renten unterschiedlich, die man bei der Pensionierung erhält.

Anders bei der AHV. Dort kommt das Umlageverfahren zum Zug. Hier werden die eingezahlten Gelder laufend für andere Versicherte genutzt. Die laufenden Verpflichtungen werden somit mit den laufenden Einnahmen finanziert.

Bei der Pensionskasse wird gespart, solange man erwerbstätig ist und als Versicherter der Pensionskasse aktiv Beiträge leistet. Mit dem Erreichen des Rentenalters bzw. der Pensionierung wird nicht mehr gespart, sondern das durch die Beiträge und die Kapitalrenditen angehäufte Geld in die Rente umgewandelt. Der Sparprozess ist abgeschlossen – somit bekommt man auch keine Renditen mehr auf dem Geld, dafür aber die Rente.

Anders ist es, wenn Sie das Kapital beziehen: Dann können Sie auf der Basis des Kapitals einen Vermögensverzehr vornehmen und sich monatlich einen bestimmten Betrag auszahlen lassen. Das übrige Geld können Sie hingegen weiter investieren und im positiven Fall von einer Rendite profitieren.

Sie tragen aber gleich im doppelten Sinne ein Risiko: einerseits das Anlagerisiko, anderseits das Langlebigkeitsrisiko. Wenn jemand sehr alt wird, reicht unter Umständen das Kapital nicht. Beim Rentenbezug indes trägt die Pensionskasse beide Risiken, die nicht zu unterschätzen sind.

Dazu kommt, dass wir heute bei den Pensionskassen eine Umverteilung von den Jungen zu den Rentnerinnen beobachten. Laut Erhebungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) werden schon seit fünf Jahren jedes Jahr mehr als 7 Milliarden Franken von aktiven Versicherten und Arbeitgebern zu den Rentenbezügern umverteilt. Die aktiven Erwerbstätigen subventionieren somit die Rentner.

Schon heute ist klar, dass die heute Erwerbstätigen künftig tiefere Renten erhalten als die heutigen Rentner, da die Umwandlungssätze für die Berechnung der Renten bei den meisten Pensionskassen deutlich gesunken sind. Im obligatorischen Teil beträgt der gesetzliche Umwandlungssatz zwar immer noch 6,8 Prozent, was laut den Pensionskassen angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und der rekordtiefen Zinsen viel zu hoch ist.

Im überobligatorischen Teil sind die Umwandlungssätze hingegen stark reduziert worden, was alles in allem dazu führt, dass die Renten gesamthaft zurückgehen. Die aktuellen Rentner hingegen müssen keine Kürzungen in Kauf nehmen. Die bestehenden Renten sind tabu.

57 Kommentare zu «So subventionieren Junge die Rentner»

  • Anh Toàn sagt:

    Der „falsche“ Umwandlungssatz hat auch die Konsequenz, den Kapitalbezug unattraktiv im Vergleich zur Rente zu machen und schränkt damit das Wahlrecht der Versicherten ein. Wer mit durchschnittlicher Restlebenserwartung das Kapital bezieht, bekommt deutlich weniger, als wer sich für die Rente entscheidet.

  • Paddy sagt:

    Ich kann noch immer nicht nachvollziehen, weshalb nur die Jungen geschröpft werden – diese allerdings schon sehr heftig. Nein, auch die baldigen Rentner wurden schon – und werden vielleicht gerade noch einmal mit der angekündigten „Rentenreform“ – massiv geschröpft. Und das zu Zeiten, wo alle Preise in der Schweiz noch immer enorm hoch sind! Ihre Erben – die Jungen wiederum – werden also auch von dieser Seite her noch einmal kürzer treten müssen. Und weshalb? Weil als tabu gilt, dass die Renten der Bezüger von etwa Jahrgang 1958 und älter ihre tatsächlich enormen Bezügen weiterbeziehen dürfen, noch immer keinen Beitrag an die gesellschaftliche Herausforderung leisten müssen. Und weil die unzähligen Pensionskassen natürlich weiterhin alle hohe Verwaltungskosten „erwirtschaften“ dürfen.

    • Anh Toàn sagt:

      “ Ihre Erben – die Jungen wiederum – “ Heute wird mehrheitlich im Rentenalter geerbt.

    • Peter Rohner sagt:

      Ja, wäre mal interessant zu erfahren, wie hoch der TER bei den Pensionskassen ist (ich schätze mal, er liegt bei astronomischen 5%). Und darüber hinaus erhält die PK ja noch eine Gewinnbeteiligung für ihre erfolgreiche (völlig risikolose) Arbeit … Selbstbedienungsladen, sag ich da nur.

      Eine PK sollte aus meiner Sicht keine Gewinne erwirtschaften dürfen (Krankenkassen, Spitäler, Alters- und Pflegeheime auch nicht).

      • Renata Rubina Rolischo sagt:

        Wenn man keine Ahnung hat, ist es ein leichtes, einfach mal die „astronomischen“ Kosten ins Feld zu führen. Das braucht man nicht zu belegen, man kann einfach loswettern.
        Eine Pensionskasse ist eine Stiftung. Im Stiftungsrecht scheinen Sie ahnunglos, oder was soll das mit den „Gewinnen“?

  • Silvio Mayer sagt:

    Die aktuellen Beitragszahler sind doppelt bestraft, einerseits subventionieren sie den heutigen Rentnern die Pensionskassenrente und andererseits werden sie dann, wenn sie selber im Rentenalter sind, selber nur noch dürftige Leistungen erhalten. Wieso wird nichts gegen diese Subventionierung unternommen? Dies dürfte doch gar nicht möglich sein, schliesslich spart jeder für sich in der Pensionskasse Kapital an? Die Folgen müssten doch fairerweise die aktuellen Rentner tragen, die länger als erwartet leben und entsprechend zu wenig einbezahlt haben.

    • Renata Rubina Rolischo sagt:

      Nein, es dürfte nicht möglich sein – weil der Umwandlungssatz gar nicht ins Gesetz gehören würde. Es ist eine technische, statistisch erhobene Zahl, keine auszudiskutierende Grösse. Die politische Linke blockiert das Geschäft seit Jahren und verknüpft die längst nötige Senkung bei jeder Gelegenheit mit allen möglichen themenfremden Forderungen.

  • Christian Züst sagt:

    Die sog. ungerechte Umverteilung von Jungen zu den Rentnern, müsste dies nicht etwas relativiert werden? 7 Milliarden jährlich, macht 3.5 Milliarden für die Erwerbstärigen. Bei 3.5 Millionen Erwerbstätigen grob 1000 Franken pro Jahr, peanuts bei den heute bezahlten Löhnen. Umso mehr als die Bestverdienenden am meisten bezahlen, relativ aber am wenigsten.
    Zudem, die AHV wurde nach dem Krieg 1948 eingeführt. Haben da die von diesem Datum an AHV Zahlende nicht über Jahrzente die Rente von Hundertausenden bezahlt, die eben früher nie einen Rappen in dieses SOLIDARWERK einbezahlt hatten?

    • Maru sagt:

      @ChZ: Es ist genauso wie Sie schreiben. Meine Eltern und Schwiegereltern (und als ganz junge Arbeitnehmer auch wir noch) bezahlten damals die Renten derjenigen, die dieser Institution niemals auch nur einen Franken zugeführt hatten. Dass die junge Generation sich bemüssigt fühlt, uns noch unsere – für ein so reiches Land wie die Schweiz – sonst schon spärlichen Renten zu missgönnen, ist – vornehm ausgedrückt – unter jeder Kritik, nachdem der grösste Teil von uns fast 50 Jahre lang redlich und ohne wegen jedem Pickel am Hintern gleich ins Burnout zu fallen, gearbeitet hat, dies nicht zuletzt auch, um die mannigfaltigen Wünsche ihrer Jungen bestmöglich zu befriedigen.

      Das Lamento ist so lasterhaft wie höchst beschämend..

      • Carmen Siegrist sagt:

        @Maru: Genau, als die AHV 1948 eingeführt wurde konnten wir noch von Solidarität reden. Eine grossartige menschenwürdige Leistung. Schon allein der Titel dieses Artikels verzerrt die Realität und hetzt auf.. Die Generation, die heute AHV bezieht, hatte noch eine 6Tagewoche und wenns gut kam 3 Wochen Ferien pro Jahr. Unsere Vorfahren haben den heutigen Wohlstand hart erarbeitet, vererben den Jungen teils grosse Summen für die sie nie gearbeitet haben. Wenn ich lese, wo überall Geld hineinfliesst und zerfliesst könnte es mir übel werden, wenn so oft gegen die Alten gehetzt wird.

  • Werner Wenger sagt:

    Subventionieren ist wohl nicht ganz korrekt, denn die Jungen haben weiterhin Anspruch auf ihr Kapital. Bevorschussen ist wohl richtig, aber zugleich gefährlich, denn mir scheint, dass man mit der korrekten Finanzierung zu lange gewartet wird und mir scheint, man müsste auch bestehende Renten im Rahmen der Solidarität um ein paar Franken reduzieren.

  • mark ginsig sagt:

    WW. bevorschussung tönt gut, ist korrekter als subvention. und weil bevor.. gut tönt, liegt sie auch völlig im trend. was ist sie denn anderes als SCHULDEN MACHEN aber auch das liegt ja völlig im trend
    die blase wächst und wächst, bis!!!!! der urologre weiss was passiert,wenn die blase platzt—-wir alle heute werden den CHLAPF noch erleben und damit das blaue wunder

  • Barbara Stieger sagt:

    Sehr geehrter Herr Spieler
    Vielen Dank für Ihre Artikel, ich lese sie immer sehr gerne.
    «Subventionieren Junge die Rentner» – dieser Titel gefällt mir jedoch nicht, weil er ein falsches Bild aufscheinen lässt. Es sind ja nicht nur junge 30- oder 40-Jährige, die erwerbstätig sind und in AHV und PK einzahlen, sondern auch ältere 50- oder 60-Jährige. Zudem wurden schon vor einigen Jahren die weitaus meisten PK-Renten für aktuell in Pension gehende stark gekürzt. Diejenigen, die von einer eigentlich nicht finanzierbaren Rente profitieren, sind heute schon über 70.

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.