Schenkung schützt nicht vor Pflegekosten

Diese Rechnung geht nicht auf: Das Haus zu verschenken, in der Hoffnung, dass man Ergänzungsleistungen für einen möglichen Pflegeheimaufenthalt bekommt, ist keine sinnvolle Strategie.  Foto: iStock

Mein Mann arbeitet noch Teilzeit, ich bin aber pensioniert. Im Bekannten- und Freundeskreis wird häufig darüber diskutiert, im Rahmen der Nachlassplanung und in Hinblick auf einen allfälligen späteren Eintritt in ein Seniorenheim das Eigenheim an die Kinder zu verschenken – mit bleibendem Wohnrecht und Nutzniessung. Da unsere Tochter über keine grösseren finanziellen Mittel verfügt, würden wir wie bisher sämtliche Unterhaltskosten, Vermögenssteuer, Hypothekarzinsen etc. übernehmen. Wie ist Ihre Meinung dazu? I.Z.

Ich bin kritisch und sehe für Ihr Vorhaben einige Schwierigkeiten. Zunächst sollten Sie sich genau überlegen, warum Sie Ihr Haus genau an die Tochter verschenken möchten. Sie und Ihr Mann möchten ja, wie ich Ihren Zeilen entnehme, weiterhin in dem Haus wohnen bleiben. Die Tochter hätte eigentlich nichts von dem Haus.

Ziel der Schenkung wäre wohl lediglich, sicherzustellen, dass das Vermögen für die Tochter später nach Ihrem Tod erhalten bleibt und nicht aufgebraucht würde – etwa dann, wenn Sie oder Ihr Mann in ein Pflegeheim müssten und sehr hohe Kosten entstehen würden. Natürlich kann ich diesen Aspekt gut verstehen. Sie beide haben ein Leben lang gearbeitet und da tut die Vorstellung weh, dass das Vermögen durch hohe Pflegekosten schnell aufgebraucht ist.

Wenn jemand ins Pflegeheim muss, werden für die Deckung der Kosten zunächst einmal die bestehenden Renten der Person herangezogen. Wenn diese nicht reichen, wird auch das Vermögen der Person berücksichtigt und teilweise aufgebraucht. Dabei spielt es eine Rolle, ob der Partner oder die Partnerin der Person noch in dem Haus wohnt oder nicht.

Wenn die Renten nicht genügen, muss man Ergänzungsleistungen beantragen. Bei der Ausrichtung von Ergänzungsleistungen ist es so, dass die jährlichen Ergänzungsleistungen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können, entsprechen, wobei zwischen Personen, die zu Hause leben und Personen, die im Heim oder im Spital wohnen, unterschieden wird.

Als Einnahmen angerechnet werden für die Berechnung möglicher Ergänzungsleistungen neben den Renten unter anderem auch Einkünfte aus dem Vermögen wie Zinsen, Miete, Untermiete, Pacht oder Nutzniessung, aber auch – und das wäre für Sie entscheidend – Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden ist. Angerechnet würde auch Vermögen, das bei Alleinstehenden den Betrag von 37’500 Franken und bei Ehepaaren 60’000 Franken übersteigt. Bei selbst bewohnten Liegenschaften liegt der Freibetrag noch höher.

Wenn Sie Ihr Haus an Ihre Tochter verschenken, würden Sie auf  Vermögenswerte verzichten. Dieser Aspekt würde dann später bei der Festlegung von Ergänzungsleistungen angerechnet. Je nach Konstellation würde Ihre Tochter als Beschenkte dann allenfalls für Sie unterstützungspflichtig.

Anders wäre es, wenn Sie und Ihr Mann Ihr Haus an Ihre Tochter verkaufen würden und zwar zu einem Preis, der in etwa den Marktverhältnissen entspräche. Doch dann hätten Sie ja wieder mehr flüssige Mittel.

Einfach das Haus zu verschenken, in der Hoffnung, dass man dann später das Vermögen erhalten kann und Ergänzungsleistungen für einen möglichen Pflegeheimaufenthalt bekommt, obwohl man eigentlich die Mittel gehabt hätte, geht aus meiner Sicht nicht auf, auch wenn ich Ihre Beweggründe durchaus nachvollziehen kann.

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19 Kommentare zu «Schenkung schützt nicht vor Pflegekosten»

  • Valentin Brazerol sagt:

    “Einfach das Haus zu verschenken, in der Hoffnung, dass man dann später das Vermögen erhalten kann und Ergänzungsleistungen für einen möglichen Pflegeheimaufenthalt bekommt, obwohl man eigentlich die Mittel gehabt hätte, geht aus meiner Sicht nicht auf, auch wenn ich Ihre Beweggründe durchaus nachvollziehen kann.“
    Sie antworten an dieser Stelle sehr freundlich. Ich würde sagen was es wirklich ist: Eine egoistische, bodenlose Frechheit und Schweinerei! Das ist es!

    • Marc S. sagt:

      Finde ich auch. Wird aber tausendfach gemacht – so schweinisch sind wir.

    • T Emmenegger sagt:

      @ V. Brazerol: Ist es denn weniger egoistisch wenn man sich ab dem 30 Altersjahr jährlich für 15000.- Franken Ferien und sonstigen Luxus leistet und somit mit 70 mit ca 700’000 Franken weniger Vermögen dasteht, das man zur Finanzierung eines möglichen Pflegeheimaufenthalts nutzen kann.

      • Patrik Peter sagt:

        Emmenegger: Wer „jährlich“ für 15’000.- Ferien machen kann, hat hingegen eine Altersvorsorge von denen ich uns Sie nur träumen können. Das was die Dame abziehen will ist schlicht Betrug auf Kosten von mir als Steuerzahler.

  • Simon Stone sagt:

    Soviel mir ist, wird bei einer Schenkung pro Jahr 10‘000 Chf „abgezogen“. Zwar ist der Beschenkte unterstützungspflichtig; jedoch wird der „Geschenkwert“ mit jedem Jahr reduziert. Wenn die Eltern mit 65 das Haus verschenken und mit 80 zum Pflegfall werden reduziert sich die Summe immerhin um 150k.
    Und nein: ich finde das ein valabler Weg und keine bodenlose Frechheit: dass die Pflegekosten in denn letzten 20 Jahren dermassen explodiert sind, ist durch die Allgemeinheit verschuldet und nicht eines Einzelnen. Es kann nicht sein das jemand ein lebenlang spart und sich um sich kümmert, um dann innert Monaten alles zu verlieren!

    • Christina sagt:

      Aber dass wildfremde Menschen über ihre Steuern Ihre Pflege berappen, ist o.k.? Wofür sparen Sie denn? Damit Ihre Kinder bequem vom Erben leben? Das findet schon heute statt, wie gestern zu lesen war: Eltern und Grosseltern finanzieren oft Kinder und Enkel, die nicht über die Runden kommen (wollen). Abgesehen davon: Wenn Sie Ergänzungsleistungen beantragen, leben Sie auf sehr bescheidenem Fuss, dann werden Sie in ein billiges Pflegeheim kommen. Ihre Wahlmöglichkeiten und zusätzlichen Hilfen sind dann sehr beschränkt. Wollen Sie das?
      Zudem: Macht das Schule, werden die Steuern rasant entsprechend zunehmen.

      • Dieter Widmer sagt:

        Liebe Christina
        Wenn die Pflegeheimkosten mit der EL Zusatzfinanziert werden müssen sind alle in demselben billigen Pflegeheim!
        Es ist ungerecht, wenn Leute die sich ein Haus erspart haben im Alter alles hergeben müssen und diejenigen die sich ein tolles Leben geleistet haben und nichts gespart haben via EL im ALter genau dieselben Leistugen erhalten. Wenn schon müsste man die Zeiklassen-Pflegeheime einführen!

      • Patrik Peter sagt:

        Widmer / Stone: Nur zum richtig einordnen: EL ist Sozialhilfe für Alte. Was würden Sie für einen Aufstand machen, wenn Sozialhilfebezüger plötzlich Häuser hätten. Eben.

  • Greg sagt:

    Der Bericht unterschlägt den Zeitpunkt der Schenkung! Ich bin mir zwar nicht sicher, doch 10 Jahre Differenz reichen und der Plan geht auf.

    @Brazerol
    Jusristische Personen oder Briefkastenfirmen, Steueroase – Schattenbanken … sind auch absolut egoistisch…
    Für den „Natürlichen“ sind Gesetzeslücken wohl problematisch!? Es zeigt in der Diskussion aber die Doppelmoral auf., wbei dieses Moralin sehr einseitig daher kommt.

  • Thomas Hartl sagt:

    Der Versuch, Erspartes an die eigenen Kinder weiter zu geben, ist ein verständliches Verhalten. Kombiniert mit der steigenden Lebenserwartung wird es für die Gesellschaft aber zum Problem, weil sich immer grössere Vermögen bei den Rentnern ansammeln, und das erst noch sehr ungleich verteilt. Es ist reiner Zufall, ob Pflegekosten das Vermögen aufzehren, oder ob das ganze Kapital an die Kinder geht, die ja meist auch schon Rentner sind. Hier läge es am Gesetzgeber, durch Erbschaftsteuern einen gewissen Ausgleich zu schaffen. Wenn immer mehr Rentner auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, während andere immer grössere Erbschaften erhalten, dann fühlen sich Erwerbstätige, die ja dieser Ergänzungsleistungen grossteils finanzieren, unfair behandelt.

    • Doris sagt:

      Herr Hartl
      Sind sie Neidisch. Habe mit eisernen willen mit kleinem Lohn ein Einfamilienhaus zusammengespart.
      Das ich auf vieles verzichtet habe, und das ich mein Vermögen an meine Kinder weiter geben möchte, das ist auch verständlich. die Jungen sagen ich lebe nur einmal, und verprassen alles. Erbschaftsteuer für was, für meinen Lohn habe ich schon Steuer bezahl. Ich könnte sagen wen ich Pensioniert werde Verkaufe ich mein Haus, und Verprasse alles , und mache die hohl Hand wenn ich nichts mehr habe, Bravo

      • Christina sagt:

        Wenn meine Jungen alles verprassen, würde ich sie darauf aufmerksam machen, dass das dumm ist. Vermutlich sind sie dann auch nicht bereit, mich, wenn ich alt bin, zu begleiten. Von pflegen reden wir schon gar nicht. Wer auf staatliche Hilfe zurückgreifen muss, muss sich bis aufs Füdli entblössen und bekommt dann erst noch nur das minimal Nötige. D.h. ein billiges Altersheim, ein einziges, oft kleines Zimmer und ist ganz vom Goodwill des Personals abhängig. Wer ein Haus hat und nicht rund um die Uhr Unterstützung braucht, sollte sich überlegen, ob er einen Teil vermieten kann und mit externen, selber bezahlten punktuellen Hilfen und Spitex nicht besser dran ist, sowohl betreffend Komfort, Unabhängigkeit und Finanzen.

      • Renata Rubina Rolischo sagt:

        Neidisch? So ein Schmarren. Wer Wohneigentum hat, darf ja sogar möglichst lange dort wohnen bleiben, er wohnt meist billiger, und im Extremfall sollte nach dem Auszug oder Todesfall halt eine Leistung zurückerstattet werden. Ist doch schön. Hätte man statt Haus einfach Geld oder Anlagen – man müsste auch alles verbrauchen! Die Frechheit ist, wie sehr hier Wohneigentümer bevorzug werden vor solchen, die die Kohle bar haben. Schein Sie, liebe Doris, nicht zu stören…
        (Den Kindern gehört es eigentlich nicht!)

  • Benjamin sagt:

    …um die 100 Mrd. Nachlässe werden jedes Jahr in der Schweiz an Erben vergeben. Vieles davon in Form von Immobilien… und all das befreit von Steuern oder irgendeiner soial gesellschaftlichen Verantwortung.
    … privat betriebene Senioren- und Pflegeresidenzen sind ein beliebtes Anlagevehikel für die kommenden 1-2 Generationen bei Renditen um die 4%.
    … die staatlichen Alters- und Pflegeheime spart man kaputt und vermeidet das Verwenden von Steuergeldern. Es entstehen lange Wartelisten, auch um den privaten Renditeschemas keine Konkurrenz zu sein.
    …. die hiesigen Rentensystem generieren eine immer umfassendere Altersarmutso das EL immer nötiger werden. Die EL will man zur SoHi umwandeln.
    … alles in allem regelrecht asozial und zersetzend diese bürgerlich neoliberale Politik.

  • R.M. sagt:

    Da wird mal wieder von Links nach Rechts gejammert und gegenseitig Vorwürfe gemacht. Ich hätte es auch lieber, wenn meine Eltern im gleichen Haus, Stöckli, etc. wohnen würden, aber man kann es sich ja nicht mehr leisten! Bzw. es ist nicht genug Land da, das jeder Platz hätte für ein grosses EFH.
    Ein Lösung dafür gibt es nicht, es ist ein Sozial-Problem. Klar könnte man Pflegeheime für „staatliche Unterstützte“ und solche für „Private“ einrichten. Aber wollen sie das? Und alle wollen/sollen möglichst alt werden….
    wie heisst es so schön: Live and let die!

    • Christina sagt:

      Das ist schon heute Realität: Luxuriöse Altersresidenzen neben Domizilheimen, wo 80% der Klientinnen Ergänzungsleistungen erhalten. Vielleicht könnte man auch in einem angepassten Zweigenerationenhaus leben, wo ein Teil der Infrastruktur gemeinsam genutzt wird und sich jede Partei auf Wunsch auch zurückziehen kann. Aber das haben wir verlernt. Damit liesse sich die Hauptschwierigkeit für relativ selbständige Senioren, dass nämlich im Notfall niemand da ist, weitgehend abfedern. Einfamilienhäuser können auch umgebaut werden, eine sinnvolle Verdichtung.

  • Dieter Widmer sagt:

    Wenn die Pflegeheimkosten mit der EL Zusatzfinanziert werden müssen und dabei das ganze Vermögen, vielmals eben ein Haus, herhalten muss, ist das nur solange gerecht, wie alle gleich behandelt werden! Das ist aber nicht so! Leute die nichts erspart haben, es aber gekonnt hätten, beziehen ebenso EL in vollem Umfang und erhalten dieselben Leistungen, wie diejeneigen, die ihr Vermögen hergeben müssen. Wenn schon müsste man die Zeiklassen-Pflegeheime einführen, wo diejenigen, die mit ihrem Ersparten und Vermögen einen wesentlichen Anteil an der Finanzierung selbst tragen, auch eine bessere Leistung erhalten! Das würde unserer wirtschaftlichen Leistungsidee entsprechen.
    Warum sind unsere Pflegeheime so teuer. Übertriebene Anforderungen auf allen Ebenen und Luxuszimmer sind der Grund!

  • Marbot Liselotte sagt:

    Ich bin betagt (89) und wohne in einem Zweifamilien-Haus. Dieses Eigenheim wurde beom Tod meines Mannes vor 9 Jahren in eine Erbengemeinschaft umgewandelt. Das Nutzniessungsrecht habe ich beibehalten. Die Liegenschaft ist noch mit einer Hypothek belastet. Mit welchen Konsequenzen (Kosten) muss ich rechnen beim Eintritt in ein Pflegeheim?? Wer wird zur Verantwortung gezogen??

  • Martin Fuerst sagt:

    Ob die EL oder die Fürsorge das Pflegeheim finanziert, ist einzig das Problem des Pflegeheims, denn der Anspruch auf Pflege besteht ja sowieso. Der Experte verwechselt hier offenbar Ross und Reiter.

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