Ärgerliche Intransparenz bei Börsengängen

Wer ist denn nun stolzer Stadler-Aktien-Besitzer? Banken legen nicht offen, wer vom Börsengang profitierte. (Foto: Keystone)

Wie viele andere habe ich mich für Stadler-Aktien interessiert, aber auch ich bin leer ausgegangen. Niemand, den ich kenne, hat Stadler-Aktien zugeteilt erhalten, obwohl Peter Spuhler wollte, dass es eine Volksaktie wird. Nur wurde die Aktie anscheinend nicht unters Volk verteilt. Wurden die Aktien vielleicht von den Banken erworben, um sie nun mit Gewinn unters Volk zu bringen? C.S.

Aufgrund Ihrer Frage habe ich mich direkt bei den Banken, die den Börsengang von Stadler Rail begleitet hatten, erkundigt, nach welchen Kriterien die Zuteilung der Stadler-Rail-Aktien erfolgt sei und wie hoch nun der Anteil institutioneller und privater Investoren war, die Aktien des Unternehmen bekamen. Leider erhielt ich von den Banken keine Antwort. Ein Sprecher von einer der am Börsengang federführenden Banken schrieb mir lediglich: «Wir dürfen den IPO als Syndikatsbank nicht kommentieren.»

Natürlich weiss ich, dass jene Banken, die ein Initial Public Offering (IPO), wie Börsengänge englisch genannt werden, begleiten, sich weder zu den Aussichten der Firma äussern oder ein Aktienrating vornehmen dürfen. Dass man aber auch nicht mal ansatzweise offenlegt, an wen denn nun die begehrten Aktien gingen, finde ich indes irritierend.

Etwas mehr Informationen erhielt ich immerhin bei der Stadler Rail selber. «Die Zuteilung erfolgte in etwa fifty-fifty an die institutionellen Investoren und an die Kleinanleger», erklärte Marina Winder, Leiterin Kommunikation bei Stadler Rail, auf meine Anfrage hin. Gleichzeitig stellt sie fest: «Aufgrund der hohen Überzeichnung sind die zugeteilten Mengen in vielen Fällen natürlich wesentlich geringer ausgefallen, als von einzelnen Investoren gewünscht.»

Auf meine Frage, inwiefern beim Börsengang dem Willen von Peter Spuhler Rechnung getragen wurde, dass Stadler Rail eine Volksaktie werden soll, meinte sie: «Die Idee der Volksaktie bezieht sich insbesondere auch auf den anvisierten Handel an der Börse. Die Stückelung wurde so vorgenommen, dass der anvisierte Preis der Aktie erschwinglich ist und es jedem Privatinvestor erlauben sollte, über den Markt Aktionär von Stadler zu werden.»

Wie nach jedem erfolgreichen Börsengang bleiben auch bei Stadler Rail viele enttäuschte Kleinanleger zurück, die wie Sie keine Aktien zugeteilt erhielten und somit nicht vom Kurssprung am ersten Handelstag profitieren konnten.

Wie ich in meinen Geld-Blog an dieser Stelle bereits vor dem Börsengang von Stadler Rail am 4. April geschrieben hatte, erfolgt die Zuteilung der Aktien durch die federführenden Banken nach Richtlinien, welche von der Schweizerischen Bankiervereinigung erlassen wurden. Mit den Zuteilungsrichtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung soll sichergestellt werden, dass die verschiedenen Anlegergruppen reale Chancen für eine Zuteilung haben und diese fair und unparteiisch erfolgt.

Allerdings wird in den Zuteilungsrichtlinien der Bankiervereinigung auch darauf hingewiesen, dass «im Rahmen einer angemessenen Interessenabwägung Zuteilungen an verschiedene Kunden bzw. Kundengruppen differenziert erfolgen können». Weiter wird betont, dass für die Anleger kein Anspruch auf Zuteilung besteht.

Immerhin haben die Banken gemäss diesen Richtlinien bei Zuteilungen an Privatanleger sicherzustellen, dass diese fair und unparteiisch behandelt werden und nicht einzelne Privatanleger ohne sachlichen Grund gegenüber anderen benachteiligt werden. Als Zuteilungsverfahren, welche die faire und unparteiische Behandlung von Privatanlegern sicherstellen, gelten gemäss dem Regelwerk der Schweizerischen Bankiervereinigung solche, die auf folgenden, sachlichen Kriterien oder Kombinationen davon beruhen:

«Los, Ordergrössen, Prozente der Zeichnungen, Zeitpunkt des Eingangs der Zeichnung, angebotene Kaufpreise (bei Auktion), regionale Gesichtspunkte, langfristige Bindung zum Emittenten, Portfoliostruktur der Anleger, Verbesserung von Qualität, Position und Platzierungskapazität der Bank zum mittel-und langfristigen Nutzen der Privatanleger, Wünsche des Emittenten bezüglich Anlegerstruktur, Dauer der Kundenbeziehung und andere sachliche Kriterien.»

Ob und inwiefern im Detail diese Kriterien beim Börsengang von Stadler Rail erfüllt wurden, kann ich nicht beurteilen. Denn es fehlt die Transparenz. Aus meiner Sicht sollten sowohl Banken als auch die Schweizer Börse SIX und die Börsenneulinge die Transparenz bei Börsengängen erhöhen und jeweils kommunizieren, welche Anlegergruppen in welchem Umfang beim IPO berücksichtigt und welche Kriterien angewandt wurden.

Intransparenz hingegen schwächt das Vertrauen der Anleger, was eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Aktien wie jene von Stadler Rail, wie von Unternehmer Peter Spuhler gewünscht, tatsächlich eine Volksaktie werden können.

9 Kommentare zu «Ärgerliche Intransparenz bei Börsengängen»

  • Zufferey Marcel sagt:

    Die meisten IPO‘s sind eh‘ für die Katz‘: Ab Erstnotierung steil runter- oder, wie im Falle von Stadler Rail, seitwärts. Die Unternehmen kommen völlig überteuert auf den Markt. Die Neunzigerjahre sind vorbei!

  • Daniel Meier sagt:

    Volksaktie bedeutet: Das dumme Volk übernimmt den schwarzen Peter (sic!), das hat bei Stadler Rail ja Tradition (siehe Exportrisikoversicherung).

  • d. Wid sagt:

    Es ist halt so wie es ist, dass die grossen Banken eigentlich gar kein Vertrauen verdienen. Diese intransparente Verteilung mag den absolut schwammigen Regeln der Banken bezeihungsweise der SIX entsprechen, aber sie ist dennoch intransparent. Geldhaie bleiben Geldhaie auch wenn sie Regeln der Haigemeinschaft aufstellen.

  • Kurt Peel sagt:

    Wenn Spuler wirklich eine Volksaktie gewollt hätte, wären sicher nicht CS, UBS und Konsorten für den IPO zum Zug gekommen.
    Denn dort ist Vertrauen reine Verschwendung.
    Soviel Naivität gibt es gar nicht auf der Welt.

  • Beobachter sagt:

    Bei den IPO’s und auch bei neu emittierten Obligationen profitieren nebst den federführenden Banken hauptsächlich die grossen institutionellen Anleger, welche als wichtige Kunden bevorzugt behandelt werden. Fair und richtig wäre eine Zuteilung nach Quote der Zeichnung, z. B. bei einer doppelten Überzeichnung erhält jeder 50 % des gezeichnetes Betrages. Es wundert nicht, dass Herr Spieler keine Auskunft erhielt, da die Zuteilung intransparent erfolgt und aufsichtsrechtliche Vorgaben fehlen. Dies könnte mal ein neuer Libor-Fall werden.

  • jens egger sagt:

    Wieso echauffieren??
    Jeder Kleinaktionär kann doch seine 1000 Aktien seit Tagen an der Börse erwerben und zusätzlich noch in etwa Zeichnungspreis.

    Die ganze Aufregung; „heisse Luft“!

  • Andrea Haltiner sagt:

    ein Insiderspiel sondergleichen! – das im heutigen Zeitalter, wenn die Zuteilungen nach einem klar, transparenten Prozess erfolgen koennten! Und dann kommen noch die Derivativepositionen der Banken hinzu – und man kann sagen – ein komplett abgekartetes Spiel! Die Kleinanleger werden regelrecht geprellt. (man koennte auch von institutionalsiertem Betrug sprechen)

  • Peter Weiss sagt:

    schrittweise kaufen. wen SRAIL auf 50, 60 und dann höher geht, dann sind die ersten paar Franken nicht wesentlich.

  • Peter Rohner sagt:

    Als Kleinanleger sollte man eh keine Einzelaktien kaufen (wegen ungenügender Diversifikation), sondern nur ETFs (= börsengehandelte Indexfonds). Z.B. „MSCI World“, „MSCI ACWI“ oder „FTSE All-World“. Zudem: Buy-and-Hold. Und: Geduld, keine Kurzschlusshandlungen, sich nicht drängen lassen.

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