Vorsicht bei PK-Unterdeckungen!

Pensionskasse als Sanierungsfall: Heikel wird es, wenn der Deckungsgrad unter 90 Prozent zu stehen kommt. Dabei kann sie auch von den Versicherten Beiträge an die Sanierung verlangen. Foto: iStock
Sie warnen davor, freiwillig in eine Pensionskasse mit Unterdeckung einzuzahlen. Was genau sind die Risiken dabei? R.R.
Obwohl freiwillige Einzahlungen in die Pensionskassen einige Vorteile bringen, weil man damit über Jahre hinweg viel Steuern sparen und seine Altersvorsorge wirksam stärken kann, sehe ich auch einige Nachteile, die es vor einem Entscheid über einen PK-Einkauf im konkreten Fall sorgfältig abzuwägen gilt.
Ein beträchtliches Risiko sehe ich, wenn eine Kasse in Unterdeckung ist. Heikel wird es, wenn der Deckungsgrad sogar unter 90 Prozent zu stehen kommt. Dann muss die Kasse saniert werden. Dabei kann sie nicht nur vom Arbeitgeber, sondern auch von den Versicherten Beiträge an die Sanierung verlangen.
Eigentlich müssen Vorsorgeeinrichtungen jederzeit Sicherheit dafür bieten, dass sie die übernommenen Verpflichtungen erfüllen können. Vorübergehend sind zwar Unterdeckungen erlaubt. Es müssen aber Massnahmen zur Behebung dieser Unterdeckung ergriffen werden, sodass die Kasse nach ein paar Jahren wieder einen stabilen Deckungsgrad erreicht.
Zu möglichen Sanierungsmassnahmen gehören unter anderem die bereits erwähnten Sanierungsbeiträge von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern, eine tiefere oder ein Verzicht der Verzinsung der überobligatorischen Guthaben, das Aussetzen von der Möglichkeit eines Vorbezugs für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum und eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes im überobligatorischen Teil.
Für die Arbeitnehmer hat eine Sanierung zur Konsequenz, dass sie aufgrund höherer Abzüge netto weniger Lohn ausbezahlt bekommen oder sich Ihre Altersleistungen verschlechtern. Auch wenn der Arbeitgeber bei einer Sanierung mindestens die Hälfte der Sanierungsbeiträge übernehmen muss, schmerzen diese die Arbeitnehmer besonders, weil sie diese Massnahme direkt im Portemonnaie spüren.
So gesehen ist ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse nicht nur Vertrauenssache: Man sollte sich auch bei der Kasse über deren Gesundheitszustand erkundigen und den Jahresbericht der Kasse lesen. Mit einem freiwilligen Einkauf, der meist nicht etwa dem gut verzinsten obligatorischen Teil, sondern dem in der Regel schlechter verzinsten überobligatorischen Teil zugeordnet wird, bindet man sich immer langfristig. Darum lohnt es sich, bei der Qualität der Kasse genau hinzuschauen und bei Zweifeln lieber auf einen freiwilligen Einkauf zu verzichten und die Altersvorsorge über andere Möglichkeiten wie die Säule 3a zu optimieren.
Prüfen sollte man vor einem freiwilligen Einkauf auch die Konsequenzen auf die Risikoleistungen. Längst nicht immer bringt der Einkauf auch bessere Leistungen im Todesfall oder Invalidität. Sollte man vorzeitig noch vor der Pensionierung sterben, und die Risikoleistungen verbessern sich durch den Einkauf nicht und es wird auch kein Todesfallkapital ausbezahlt, verliert man faktisch das Geld, das man freiwillig in die Kasse eingeschossen hat.
Darum empfehle ich, auch das Reglement seiner Pensionskasse vor einem freiwilligen Einkauf genau zu lesen und abzuklären, wie es um die Risikoleistungen tatsächlich steht.
5 Kommentare zu «Vorsicht bei PK-Unterdeckungen!»
Also, gemäss Spieler nur einkaufen wenn im Reglement steht dass man das Geld ins Jenseits mitnehmen darf.
Haha, das Todesfallkapital wird den Hinterbliebenen ausgezahlt oder evnt. eben auch eine Rente. Und Spieler hat recht! Wer will schon, dass sein Geld in das grosse schwarze Loch der PK fliegt und am Ende noch irgendwelche VR- oder GL-Mitglieder von PK alimentiert werden…..
Ja… die Risikoleistungen können durch einen Einkauf selten aufgebessert werden. Die Leistungen gem.BVG können durch eine (in der Regel üb.oblig.) Einkauf nicht erhöht werden. Auch bei den üb.oblig.Risiko-Leistungen spielt der Einkauf häufig keine Rolle. Hier muss das Reglement konsultiert werden.
Ein weiterer Punkt welcher kaum thematisiert wird: Sollte ein Versicherter einer PK mit Unterdeckung in eine Teilliquidation “hineingeraten” kann sich der Einkauf, bei einem DG von z.B. 95% bis auf diesen Wert reduzieren. Teilliquidationsreglement muss dringend konsultiert werden. Ev. ist der Einkauf während einer Frist von 12 Monaten “gesichert”.
Nach Feststellung einer Deckung von unter 105% sollte auch das Risiko einer Restrukturierung, hoher Belegschaftsabbau etc. beim AG geprüft werden.
Jaja, bei unter 120% ist auch das Risiko eines Tsunami und der nächsten Finanzkrise nicht gedeckt.
Ok lieber Josef Marti…
Das (erhöhte) Risiko einer Restrukturierung, Massenentlassungen etc erhöht ja auch das Risiko einer Teilliquidation. Dieses Risiko sollte, vor allem bei nicht sehr hohem Deckungsgrad, primär geprüft werden. Ist auf lange Sicht hinaus natürlich kaum möglich.
Das Risiko einer fallenden Börse und somit auch eines fallenden DG besteht ja immer. Dem kann man sich schwerlich entziehen. Führt ja erstmal auch nicht zu einer “Entwertung” des Einkaufs… die volle Freizügigkeit bleibt auch bei einem DG von 95%.
Der AG (und somit auch die PK) kann, zumindest theoret., rechtz. gewechselt oder der gepl. Einkauf in die Säule 3a umgeleitet werden… einem Tsunami oder einer weiteren Finanzkrise, welche alle Portfolios der 2.Säule erfassen würde, können wir uns kaum entziehen…