So vergolden Sie sich Ihren Lebensabend

Freiwillige Einzahlungen in die 2. und 3. Säule: Damit verbessert man nicht nur seine Altersvorsorge, sondern spart bereits im Erwerbsleben deutlich Steuern. Foto: iStock

Ich bin 49 und mache mir Gedanken wegen der Vorsorge. Ich möchte im Alter genug haben. Eine 3. Säule habe ich bereits. Soll ich noch in die Pensionskasse einzahlen? W. B.

Zusätzlich zur steuerbegünstigten Säule 3a, welche Sie bereits aufgebaut haben, sind freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse eine attraktive Möglichkeit, um seine Altersvorsorge zu stärken. Bevor Sie eine freiwillige Einzahlung in die PK prüfen, rate ich Ihnen, die 3. Säule voll auszunutzen – also möglichst den Maximalbetrag von aktuell 6768 Franken jährlich einzuzahlen und das angesparte Kapital in Vorsorgefonds mit einer erhöhten Rendite zu investieren.

Auf Ihrem Vorsorgeausweis der Pensionskasse sehen Sie, ob Sie freiwillige Einzahlungen in Ihre Kasse tätigen dürfen und in welchem Umfang. Es muss eine Vorsorgelücke vorliegen, was häufig zutrifft. Falls dies in Ihrem Fall möglich ist, würde ich Ihnen dazu raten. Vorausgesetzt, dass Ihre Kasse in robuster Verfassung ist und keine Unterdeckung vorliegt.

Freiwillige Einzahlungen in die 2. Säule haben den grossen Pluspunkt, dass man nicht nur seine Altersvorsorge verbessert – also später eine höhere Rente erzielt oder mehr Kapital für den Bezug zusammen hat –, sondern auch bereits im Erwerbsleben deutlich Steuern einsparen kann. Denn die freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse darf man bei den Steuern abziehen.

Sie können so von einer doppelten Steuerersparnis profitieren: erstens durch die 3. Säule und zweitens durch die Einzahlung in die Pensionskasse. Steuerlich besonders attraktiv ist es, wenn Sie Ihre Einzahlungen über mehrere Jahre staffeln, denn dann können Sie in mehreren Jahren einen zusätzlichen Abzug bei den Steuern geltend machen. Das macht viel aus.

Das Gleiche gilt dann später beim Bezug: Wenn Sie die 3. Säule, bei der Sie idealerweise mehrere separate Konten unterhalten, getrennt von der 2. Säule beziehen, sofern dann ein Kapitalbezug für Sie infrage kommt, zahlen Sie ebenfalls weniger Steuern. Immerhin werden Vorsorgegelder beim Bezug separat vom übrigen Einkommen und mit einem tieferen Satz besteuert.

Bei freiwilligen Einzahlungen in die PK müssen Sie sich bewusst sein, dass diese Gelder üblicherweise dem überobligatorischen Teil zugeordnet werden. Sie profitieren somit nicht von der Mindestverzinsung, wie man sie im obligatorischen Teil hat. Unter Umständen haben Sie auf diesem Geld eine schlechte Rendite. Der Steuervorteil kompensiert dies aber.

Falls Sie später einen Kapitalbezug in Erwägung ziehen, sollten Sie drei Jahre vor der geplanten Pensionierung keine freiwilligen Einkäufe mehr in die Kasse vornehmen. Die Steuerbehörden könnten sonst die durch ihren vorgenommenen PK-Einkauf erreichte Steuerreduktion zurückverlangen.

Es ist daher die dreijährige Sperrfrist vor der Pensionierung für solche freiwillige Einzahlungen in die PK zu berücksichtigen, ausser wenn Sie ganz sicher sind, dass für Sie ohnehin kein Kapitalbezug oder eine Mischform, sondern nur die Rente infrage kommt.

Bevor Sie eine Einzahlung vornehmen, empfehle ich Ihnen, bei Ihrer Bank oder Versicherung eine Vorsorgeanalyse vorzunehmen und sich anhand Ihrer konkreten Daten Ihre optimalen Möglichkeiten aufzeigen zu lassen und auch alle steuerlichen und erbrechtlichen Aspekte aufgrund Ihrer Lebensumstände prüfen zu lassen. Da Ihnen noch gut 15 Jahre bis zur ordentlichen Pensionierung bleiben, haben Sie noch einige Optionen, um Ihre Altersvorsorge zu verbessern.

2 Kommentare zu «So vergolden Sie sich Ihren Lebensabend»

  • M. Vetterli sagt:

    Es kann noch angefügt werden, dass Einzahlungen in die 3. Säule bevorzugt getätigt, und auch voll ausgeschöpft werden sollten.
    Wechsel von 3.Säule-Gelder in die 2.Säule ist jederzeit möglich. Der umgekehrte Weg nicht. Wenn der regl. Umwandlungssatz attraktiv ist und Rentenleistungen zu bevorzugen sind, sollte dieser Wechsel vor Pensionierungsalter getätigt werden.

    Vor allem jüngere Versicherte sollten nicht sorglos in der 2.Säule ihre Ersparnisse platzieren. Die 2.Säule ist seit Jahren im Umbruch. Leistungserhalt bei Pensionierung unsicher. Um von Steuerersparnissen zu profitieren sollte die 3.Säule bevorzugt werden.

    Vielleicht sollte die max. Einkaufssumme der 2.Säule für Einz. in die 3.Säule verwendet werden können. Es wäre dies eine freie Wahl des Alterssparens für freiw. Einz.

  • urs brand sagt:

    Zu beachten sind bei freiwilligen Einzahlungen in die 2. Säule auch die Bestimmungen bei vorzeitigem Tod. Man sollte sicher stellen, dass die freiwilligen Einlagen nicht verloren sind, wenn man vorzeitig stirbt.

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