Warum jede 3a-Rendite mehr Risiko bringt

Vorsorge: Wer nach der Pensionierung Teilzeit weiterarbeitet, muss sich seine 3a-Gelder nicht auszahlen lassen, sondern kann sie anlegen. Foto: iStock
Ich werde im Juli mit 64 pensioniert, bleibe aber als Aushilfe bei meinem Arbeitgeber tätig. Mein Skandia Life Plan läuft am 31. Oktober 2018 ab. Der Verlust darauf beträgt per Ende letzten Jahres über 8000 Franken. Da ich weiterarbeite, muss ich mir die 3. Säule nicht zwingend schon auszahlen lassen. Ich habe daher ein neues Vorsorgekonto bei der Migros Bank eröffnet. Soll ich die Gelder aus dem Skandia Life Plan nun dorthin transferieren? E.K.
Aus meiner Sicht fahren Sie besser, wenn Sie Ihren Life Plan bei der Skandia bis zum offiziellen Ende der Laufzeit behalten und erst dann nach dem 31.10.2018 das Geld auf Ihr neues Vorsorgekonto bei der Migros Bank transferieren.
Wenn Sie Ihren Life Plan vorzeitig beenden, haben Sie tatsächlich einen Verlust, den Sie dann realisieren. Die Problematik bei Ihrem Produkt liegt darin, dass dieses an einen Fonds gekoppelt ist. Dieser Fonds gibt Ihnen die Chance, dass Sie an der Entwicklung der Finanzmärkte partizipieren können.
Gleichzeitig tragen Sie aber auch das Anlagerisiko mit. Dieses Anlagerisiko wird von Versicherten oft unterschätzt: In guten Anlagejahren liegen zwar höhere Renditemöglichkeiten drin.
Falls sich die Märkte jedoch nicht mehr so gut entwickeln, kann es rasch zu Buchverlust kommen. Darum sollte man nur an Fonds gekoppelte 3.-Säule-Produkte wählen, wenn man das damit verbundene Anlagerisiko wirklich tragen will und kann.
Wenn jemand mit Schwankungsrisiken nicht umgehen kann und jederzeit höchste Sicherheit wünscht, würde ich bei der 3. Säule keine Fondslösung wählen.
Ein früherer Transfer des Geldes aus Ihrem Life Plan lohnt sich meines Erachtens aber nicht, zumal die Restlaufzeit auf dem Instrument nur noch wenige Monate beträgt. Falls Sie das Produkt bis zum Ende der Laufzeit behalten, kommt die mit dem Instrument verbundene Garantie zum Zug. Sie fahren also besser.
Es ist richtig, dass Sie sich die steuerbegünstigte Säule 3a trotz Erreichen Ihres offiziellen Rentenalter im kommenden Juli noch nicht auszahlen müssen, da Sie weiterhin erwerbstätig bleiben. Wenn Sie möchten, können Sie aufgrund Ihrer anhaltenden Erwerbstätigkeit auch weiter in die Säule 3a einzahlen und einen Steuerabzug vornehmen.
Spätestens fünf Jahr nach Erreichen Ihres Rentenalters müssen Sie dann aber die 3. Säule beziehen. Ein Bezug ist auch früher möglich. Beziehen müssen Sie die Säule 3a, falls Sie sich entschliessen, Ihre Erwerbstätigkeit ganz aufzugeben, was vorderhand ja nicht der Fall ist.
10 Kommentare zu «Warum jede 3a-Rendite mehr Risiko bringt»
Der Titel zu diesem Artikel finde ich irreführend. Das sollte besser heissen: Säule 3a Sparen und Versicherung trennen. Denn Grundsätzlich kann man im Hinblick auf eine bessere Rendite – vor allem wenn man noch einen längeren Anlagehorizont hat – grössere Risiken eingehen. Bei diesem Alter und mit der Frage zum Aulösen eines Säule 3a-Depots sollte schon von Beginn an darauf achten, ob man das Depot auflösen muss oder die Titel in ein bestehendes Depot transferieren kann. Dann muss nicht das Vorsorgesepot aus der Säule 3a in einem ungünstigen Moment aufgelöst und Verluste realisiert werden.
Steuertechnisch ist es sogar günstiger, mehrere 3a zu führen und diese Jahr für Jahr eines bis 5 Jahre nach der Pensionierung aufzulösen. Der Rat das Fondsvermögen auf das M-Konto zu überweisen ist daher stark zu hinterfragen.
„Dieser Fonds gibt Ihnen die Chance, dass Sie an der Entwicklung der Finanzmärkte partizipieren können.“
So wenigstens die Theorie. Seit rd. 9 Jahren eilen die Indeces von
Rekord zu Rekord, und trotzdem bleiben dem Vorsorge-Kunden
(wie gemeldet) Verluste! – Was läuft hier eigentlich schief?
Auch sollte man nicht von Buchverlusten reden. Wenn es um Rendite
über Jahre geht, geht es um Zinseszins: Buchverluste sind nicht nur Buchverluste, es sind ganz reale und realisierte Verluste.
Falsche Perspektive.
Die Bank hat gewonnen.
… und schliesslich geht es nur darum.
Naja, wenn ich ein Versicherungsprodukt wie dies hier von Skandia mit Todesfallkapital, etc. wähle, ist ein Teil der Einzahlungen halt eine Versicherungsprämie, und nur ein Teil Vorsorgekapital, das ich im Erlebensfall (verzinst) wiedersehe. Hier von Verlust zu reden, zeugt nicht von Sachkenntnis.
Meine 3. Säule ohne Versicherungsteil hat über die letzten 9 Jahr jedenfalls sehr positiv rentiert, auch wenn die Gebühren immer noch obszön hoch sind.
@Stefan: Sie haben natürlich recht mit Ihrem
Hinweis von Todeskapital, den Einzahlungen etc.
Trotzdem würde ich meinen, dass in diesem
Fall unter anderem eben auch Risiko auf die Kunden abgeladen werden (in diesem Fall vom Versicherten sicher freiwillig eingegangen).
Auf lange Sicht dürften oder müssten die Versicherungen diese Varianten propagieren, da
mit den bisherigen Lösungen von garantierter
Rendite, basierend wohl auf die gute Zeit, als Anleihen noch rentierten, die Leistungen nicht mehr erbracht werden können. Ich nehme an,
dass ohne Zusatzrisiko kaum mehr Rendite erzielt werden kann in Zukunft, und schon gar keine, die
dem Kunden garantiert werden kann.
Ich bin mir jedoch bewusst, dass die Versicherungsleistung im Schadenfall an sich je nach Person höchste Priorität hat.
Beim VZ kann man die Fondsanteile der 3. Säule behalten, falls der Kurs bei der Auflösung gerade schlecht ist. Die Anteile wandern dann in ein normales Depot. Das sollten eigentlich alle Banken anbieten.
Richtig, mit aus diesem Grund habe ich normales Depot und Säule 3a Depot bei de VZ. Auschschlag gegeben hatte aber eine rechtzeitige Pensionierungsbetarung, welche mir die Möglichkeit gab, das eine oder andere noch zu optimieren. Wer sich erst kurz vor der Pensionierung mit dem Thema beschäftigt, hat diese Möglichkeit nicht mehr.
Wenn ich meinen Berater bei der ZKB richtig verstanden habe, kann man das 3.-Säule-Kapital auch dort investiert lassen.
clbr: Das würde ich mir schriftlich geben lassen. Meines Wissens ist dies eben nicht der Fall. Was ich aber mit 100 %-iger Sicherheit weiss ist, dass sich die ZKB mit ihren aktuellen Geschäftsbedingungen absichert, dass die ZKB die Retrozessionen für sich zurückbehält trotz anderslautendem Bundesgerichtsbeschluss. Es hat sich einiges geändert bei der ZKB. Lesen Sie dazu die aktuellen Infos und Geschäftsbedingungen.