Postfinance: Kein doppelter Einlagenschutz

Kooperation: Postfinance ist zwar an Swissquote beteiligt, die involvierten Kundengelder zählen aber ganz normal zum Postfinance-Vermögen. Foto: Adrian Moser
Ich habe bei der Post mehrere Konten und zusätzlich ein Depot, welches jedoch von der Swissquote bewirtschaftet wird. Nun gibt es auf diesem Depot auch Cashkonten, welche meiner Meinung nach bei der Swissquote liegen. Was gilt hier im Fall einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der Postfinance? Sind diese Swissquote-Cashkonten getrennt zu betrachten? Hätte man zweimal je 100’000 Franken Einlagengarantie? B.B.
Swissquote und Postfinance sind Partner im Bereich Onlinetrading. Dabei bietet Swissquote der Posttochter die nötige Tradingplattform, über die sie Börsenaufträge abwickelt, welche Kunden von Postfinance im E-Trading erteilen.
Zwar geht die Kooperation so weit, dass sich die Postfinance mit fünf Prozent am Aktienkapital an der an der Schweizer Börse kotierten Swissquote beteiligt hat. Dennoch agieren beide Partner auch künftig selbstständig und mit eigenen Angeboten am Markt. Sie können also sowohl ein Kunde von Postfinance als auch von Swissquote sein.
Nur wenn Sie separat je eine Kontoverbindung mit Postfinance und getrennt davon auch mit Swissquote unterhalten, können Sie zweimal je auf eine Einlagengarantie von 100’000 Franken bauen. Die Postfinance bietet keine volle Staatsgarantie mehr, sondern wie die meisten Banken hierzulande nur noch maximal 100’000 Franken Einlagengarantie pro Kunde. Den gleichen gesetzlichen Einlagenschutz bietet unabhängig davon die Swissquote.
Wie ich Ihren Angaben entnehme, sind Sie aber nur Kunde der Postfinance. In diesem Fall können Sie sich nur auf eine Einlagengarantie von maximal 100’000 Franken je Kunde verlassen.
«Postfinance arbeitet zwar im Bereich E-Trading mit Swissquote zusammen, die involvierten Kundengelder zählen aber ganz normal zum Postfinance-Vermögen», erklärt Postfinance-Sprecher Richard Pfister auf meine Nachfrage hin. «Das heisst, das Cash-Guthaben auf den Depots ist zusammen mit den anderen Cash-Vermögen bei Postfinance bis zu einem Gesamtwert von 100’000 Franken pro Kunde durch die Einlagensicherung gedeckt.»
Nicht zum Cash-Vermögen zählen hingegen Wertschriften: Diese gelten als Sondervermögen und fallen nicht unter die Einlagensicherung. Richard Pfister: «Im hypothetischen Fall einer Liquidation der Bank würden diese Depotwerte nicht zur Liquidationsmasse beigezogen, sondern unter Vorbehalt sämtlicher Ansprüche der Bank zugunsten des Kunden ausgesondert gemäss Artikel 37d des Bankengesetzes.»
Ich stufe die Sicherheit der Postfinance als hoch ein. Dennoch rate ich generell, nicht zu hohe Cash-Bestände auf dem Konto liegen zu lassen. Erstens verdienen Sie damit nichts. Und zweitens tragen Sie für Cash-Beträge von über 100’000 Franken immer ein Restrisiko im Falle eines Bankenzusammenbruchs.
Auch wenn dieses gering ist, würde ich das Geld lieber in Wertschriften investieren, bei Kantonalbanken mit voller Staatsgarantie parkieren oder hohe Cashsummen auf mehrere Banken verteilen. Denn: Dank der Diversifikation auf mehrere Banken profitieren Sie von einem höheren Einlagenschutz.
4 Kommentare zu «Postfinance: Kein doppelter Einlagenschutz»
Ist es nicht eher so, dass im Falle eines Falles ALLE und nicht nur eine Bank in Schwierigkeiten geraten würde?
Doch ja. Es geht aber um Absicherungsmassnahmen für die viel wahrscheinlichere Situation, bei der nur ein Institut konkurs geht.
Ich verstehe nicht, warum diese Frage mit dem Einlagenschutz
immer und immer wieder gestellt wird: BR Ueli Maurer hat unlängst klargestellt, dass unsere Banken und unser Geldsystem am sichersten sind.
Absolut vertrauenswürdig, einen sehr gute Job machend.
Glauben ihm einige nicht?
@ K.S. Sie mögen recht haben, aber würde dann der Einlagenschutz noch
helfen (die oft gestellte Frage). Antwort: Wir wissen es schlicht nicht.
In der Praxis hat sich bei einer Bankenpleite in der Schweiz ereignet,
dass Kunden über ein Jahr lang auf Rückzahlung von 20’000 bis 30’000 Fr.
warten mussten. Wenn Sie auf das Geld angewiesen sind, können Sie in dieser Zeit tatsächlich fast verhungern. In diesem Fall würde wohl die Gemeinde helfen 🙂
Hört doch endlich mit diesem Schwachsinn von wegen „Einlagegarantie“ auf – wer bitte soll die denn eigentlich bezahlen, womit? wenn das Geld weg ist und wenn das Problem sogar so gross ist, dass nicht nur eine, sondern sogar zwei grosse Banken wie z. B. Postfinance hops gehen? Das ist eine einzige Riesenlüge, damit die Dummen ihr Geld weiterhin in grosser Zahl diesen Vereinen anvertrauen.