Mütter, stärkt eure Altersvorsorge!

Dritte Säule ist sinnvoll: Frauen weisen wegen der Mutterschaftspause oft eine geringere Altersvorsorge auf. Foto: iStock

Meine Frau hat nach regulärer Berufstätigkeit von 2012 bis 2017 eine Mutterschaftspause eingelegt. Seit 2017 ist sie wieder berufstätig – in Teilzeit und im Stundenlohn, jedoch ohne PK-Anschluss. Das PK-Geld liegt bis dato auf einem Freizügigkeitskonto bei der UBS, investiert in den Fonds Vitainvest 50 CH. Nun haben wir von der «Auffangeinrichtung PK» gehört, wo man sich scheinbar anschliessen kann. Macht das alternativ zur aktuellen Banklösung Sinn? Falls ja, mit welchen Vor- und Nachteilen? Und wäre bei dieser Lösung weiterhin ein Bezug für Wohneigentum möglich? M.K.

Die von Ihnen erwähnte Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung. Sie arbeitet im Auftrag des Bundes und übernimmt die Funktion eines Sicherheitsnetzes der 2. Säule. Als einzige Pensionskasse in der Schweiz nimmt sie ausnahmslos jeden anschlusswilligen Arbeitgeber und jede anschlusswillige Einzelperson auf, sofern diese die reglementarischen Voraussetzungen erfüllen. Bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG können im Rahmen des Vorsorgeplanes Arbeitnehmer, welche aus der obligatorischen Vorsorge ausscheiden, ihre Vorsorge weiterführen. Das ist die Lösung, welche Ihrer Frau vorschwebt.

Leider hat die Sache einige Haken: Erstens hat die Anmeldung zur Weiterführung der Vorsorge bei der Auffangeinrichtung BVG gemäss deren Vorgaben «innert drei Monaten nach Ausscheiden aus der obligatorischen Vorsorge zu erfolgen». Bei Ihrer Frau geht es aber um eine Wiederaufnahme nach der Mutterschaftspause, was zu prüfen ist. Zweitens ist die Lösung der Auffangeinrichtung BVG keineswegs günstig: Denn wenn man keinen Arbeitgeber mehr hat, der die Hälfte der Beiträge bezahlt, wie dies in einem üblichen Arbeitsverhältnis der Fall ist, muss man die gesamten Kosten selber berappen. Man bezahlt also sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeiträge. Das geht ins Geld.

Ich rate Ihrer Frau, ihre diesbezüglichen Möglichkeiten direkt mit der Auffangeinrichtung BVG anhand der konkreten Angaben zu prüfen. Die Frage eines vorzeitigen Pensionskassenkapitalbezuges für selbst genutztes Wohneigentum stellt sich meines Erachtens nicht, da Ihre Frau das Kapital ja bereits auf dem Freizügigkeitskonto und in den Vorsorgefonds hat. Allerdings könnte Ihre Frau das bereits bezogene Geld, welche nun in Vorsorgefonds bei der UBS steckt, als Sicherheit anbieten, wenn Sie Wohneigentum erwerben und eine Hypothek aufnehmen möchten. Das Geld ist ja real vorhanden und dient der Bank durchaus als Sicherheit.

Eine ganz andere Frage ist, wie gut Ihre Frau für ihr eigenes Alter versichert ist. Da Ihre Frau nach der Mutterschaftspause wieder berufstätig ist, würde ich prüfen, ob sie ihr Arbeitspensum nicht so weit erhöhen könnte, dass sie sich wieder einer Pensionskasse anschliessen könnte. Dies hätte den Vorteil, dass sie wieder für Ihr Alter sparen könnte und auch der Arbeitgeber einen Beitrag dazu leisten müsste. Jetzt ist sie schlecht versichert. Der BVG-Mindestlohn für den Anschluss an die Pensionskasse liegt bei 21’150 Franken pro Jahr.

Gerade Frauen mit Kindern empfehle ich, ihre Altersvorsorge auf keinen Fall zu vernachlässigen und mittels einer Berufstätigkeit wenigstens im Teilzeitpensum über den Anschluss an eine Pensionskasse ihre Altersvorsorge zu stärken. Falls Sie die nötigen Mittel dazu freimachen können, wäre auch eine 3. Säule sinnvoll, da Ihre Frau aufgrund der mehrjährigen Mutterschaftspause bereits eine geringere Altersvorsorge aufweist.

2 Kommentare zu «Mütter, stärkt eure Altersvorsorge!»

  • Wenger sagt:

    Teilzeitangestellte können sich bei einigen PK mit dem adäquaten Pensum versichern. Arbeitgeber fragen ist der beste Weg zum Ziel zu kommen!

  • Finanzmami sagt:

    Eine weitere Möglichkeit ist es, sich beim Arbeitgeber und der PK zu informieren, ob man seinen monatlichen PK Betrag auf den Betrag analog zu einem 100%-Pensum erhöhen kann. Das war bei mir dank dem grosszügigen Arbeitgeber möglich, so dass ich in den 5 Jahren, die ich nach der Geburt des Kindes zu 60-70% gearbeitet habe, den vollen Betrag einzahlen konnte. So blieb mir zwar (von meinem Kaderlohn) wenig übrig, aber dafür habe ich eine gute Altersvorsorge. Ich war auch beim Vermögenszentrum, habe mir meine AHV berechnen lassen (geht gratis online, die Dokumente werden heimgeliefert) und eine 3. Säule habe ich auch, wo ich zwar wenig einzahle, aber wenig ist besser als gar nichts.

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