Wie Sie als Selbstständiger beruflich vorsorgen

Auffangeinrichtung BVG: Die Stiftung lässt Selbstständige nicht im Regen stehen. Foto: Getty Images

Auffangeinrichtung BVG: Die Stiftung lässt Selbstständige nicht im Regen stehen. Foto: Getty Images

Ich habe meine Stelle gekündigt und werde ab Mai in der Firma meiner Frau tätig. Diese hat als Einzelfirma kein BVG. Ich habe bei der Swiss Life und der Allianz angefragt, ob sie mich ins BVG aufnehmen, bekam aber eine Absage. Es bleibt mir somit nur noch die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Wie beurteilen Sie die Stiftung Auffangeinrichtung BVG? C.H.

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG wurde 1983 im Auftrag des Bundes gegründet und ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung. Das bedeutet aber nicht, dass die Auffangeinrichtung BVG eine staatliche Einrichtung ist. Vielmehr ist sie privatwirtschaftlich organisiert und wird von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen getragen, nimmt aber Aufgaben des Bundes wahr.

Bei der Auffangeinrichtung BVG können Sie sich als selbstständig erwerbende Person freiwillig versichern. Oder wenn jemand für mehrere Arbeitgeber tätig ist, oder wenn jemand wie Sie als Einzelperson aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausscheidet und sich weiterhin versichern möchte.

Wichtig ist, dass Sie sich umgehend oder bis spätestens drei Monate nach Ausscheiden aus der bisherigen obligatorischen beruflichen Vorsorge bei der Auffangeinrichtung BVG anmelden und die Weiterführung Ihrer Vorsorge vereinbaren.

Für Sie ist es möglich, dass Sie Ihre Vorsorge bei der Auffangeinrichtung einbringen und so weiterhin eine Vorsorge sicherstellen können. Die Auffangeinrichtung ist aus meiner Sicht professionell geführt, und ich halte sie für sehr sicher. Meines Erachtens fahren Sie mit dieser Lösung besser, als wenn Sie das Geld einfach auf ein Freizügigkeitskonto einer Bank legen, wo Sie derzeit aufgrund der rekordtiefen Zinsen kaum mehr einen vernünftigen Zins auf dem angesparten Altersgeld erhalten.

Zudem liegt Ihr Kapital nicht einfach brach, sondern wird professionell angelegt, und Ihre Vorsorge wird dank Ihren weiteren Beiträgen gestärkt.

Hier allerdings liegt der grösste Nachteil: Bei Ihrer jetzigen Pensionskasse werden die Beiträge für die Zahlungen an die Pensionskasse geteilt. Ein Teil bezahlt Ihr Arbeitgeber und ein Teil bezahlen Sie über die monatlichen Lohnabzüge. Wenn Sie sich der Auffangeinrichtung BVG anschliessen, fehlen aber Ihr Arbeitgeber und dessen Beitrag. Das führt dazu, dass Sie die gesamten Beiträge selbst übernehmen müssen. Sie schulden somit der Auffangeinrichtung BVG die gesamten BVG-Beiträge, was einiges ausmacht.

Sinn macht aus meiner Sicht nur eine Weiterführung Ihrer Vorsorge für den obligatorischen Teil. Ich rate Ihnen, direkt mit der Auffangeinrichtung BVG Kontakt aufzunehmen und Ihre Möglichkeiten zu besprechen. Zusätzlich würde ich mit der Hausbank und Ihrer Versicherung Ihre gesamte Vorsorgesituation analysieren und mögliche Alternativen prüfen.

Den überobligatorischen Teil würde ich nicht einbringen, sondern auf ein Freizügigkeitskonto legen und mittels Vorsorgefonds investieren. Dies gibt Ihnen mehr Handlungsspielraum bei einem späteren Bezug und je nach Kanton die Chance, allenfalls Steuern zu sparen. Auch da würde ich die genauen steuerlichen Möglichkeiten mit Ihrer Bank analysieren und ausschöpfen.

5 Kommentare zu «Wie Sie als Selbstständiger beruflich vorsorgen»

  • M. Vetterli sagt:

    Wenn Sie Angestellter ihrer Frau werden sind Sie ein unselbständiger Arbeitnehmer und müssen durch den AG (ihre Frau) gem. 2.Säule versichert werden.
    Wenn dem so ist kann Ihr AG (Ihre Frau) auch bei einer Sammelstiftung einen Anschlussvertrag abschliessen. Vollversicherungen sind sehr teuer. Die Auffangeinrichtung ist natürlich auch eine Lösung.
    .
    Wenn Sie aber auch Selbständigerwerbender (als Partner ihre Frau) werden, können Sie sich freiwillig, wie auch Ihre Frau, versichern.
    Auch hier hat die Auffangeinrichtung einen Vorsorgeplan (SE) bereit. Bei dieser Lösung kann man sich auch im Ueberobligatorium versichern. Der UWS beläuft sich im Ueb.Oblig. gegenw. auf 5.17 für Männer. Im Oblig.Teil (6.8) wird dies durch eine sehr hohe Risikoprämie (bei Männern bis zu 5.4%) kompensiert.

    • basso sagt:

      @Vetterli. Vollversicherungen sind nicht per se teuer, es gibt die Situation, dass sie sogar günstiger als (Teil-) Autonome sind. Und, das teuerste was mir bis jetzt verkam ist tatsächlich die Auffangeinrichtung, schauen Sie sich mal die Gebühren auf deren Homepage an! Selbstständige können sich durchaus auch selber anständig versorgen indem Sie das 3a voll ausschöpfen, das sind max. 33’840.- oder max. 20% des Einkommens.

      • M. Vetterli sagt:

        Hr. Basso
        Um als Selbständigerwerbender Kapital (steuergünstig) für das Alter anzusparen ist die 2.Säule wohl nicht Ideal. Hierzu würde ich auch die 3.Säule empfehlen.
        Wenn aber das angesparte Kapital in Rente gewandelt werden soll ist eine 2.Säule-Lösung angebracht.
        Allerdings können 3.Säule-Ersparnisse auch zu einem späteren Zeitpunkt, zB auch bei Aufgabe der Selbständigkeit, in die 2.Säule eingebracht werden. Diese gelten dann allerdings als überobligatorisch. Bei Rentenberechnung ist dies unvorteilhaft.

  • Treuhänder sagt:

    Auch ich habe mit der Auffangeinrichtung BVG nur schlechte Erfahrungen gemacht: Extrem teure Verwaltungskosten, das Telefon wird selten bedient und der Service generell ist sehr schlecht.

  • Paul Carin sagt:

    Ist dies auch eine Alternative waherend der Arbeitslosigkeit……und allenfalls auch danach, falls man ausgesteuert wird?

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