Was mit der 3. Säule im Todesfall geschieht

Klarheit über den Tod hinaus: Wer Streitereien unter den Erben verhindern will, regelt seinen Nachlass schriftlich. Foto: Urs Jaudas

Was passiert eigentlich mit meinem 3a-Fonds oder 3a-Sparkonto, falls ich sterbe? Wird der Fonds oder das Konto meiner Frau überschrieben? J. D.

Ja. Das Geld, das Sie in der 3. Säule angespart haben, kommt Ihrer Frau zugute.

Die Regeln sind klar: Der Sparbatzen aus der Säule 3a geht im Todesfall an den überlebenden Ehepartner oder den eingetragenen Partner oder die eingetragene Partnerin. Die Auszahlung des Kapitals aus der steuerbegünstigten Säule 3a wird auch im Todesfall separat vom übrigen Einkommen mit einem reduzierten Satz besteuert.

Wenn keine entsprechenden Partner vorhanden sind, wird es bereits etwas komplizierter. In den Bankreglementen der Vorsorgestiftungen heisst es etwas technisch ausgedrückt: Begünstigte sind die direkten Nachkommen des Verstorbenen oder Personen, die der Verstorbene zu Lebzeiten finanziell erheblich unterstützt hat, oder die Person, mit der er in den letzten fünf Jahren vor dem Tod in einer Lebensgemeinschaft gelebt hat, oder die für den Unterhalt von gemeinsamen Kindern aufkommen muss.

In späterer Reihenfolge ebenfalls begünstigt sind Eltern, Geschwister und die übrigen Erben. Da spielt es keine Rolle, ob man sein Vorsorgegeld einfach auf dem 3.-Säule-Konto parkiert hat, oder ob man es in Vorsorgefonds investiert hat.

Bei 3.-Säule-Policen von Versicherungen kommt im Todesfall ausserdem die Todesfallrisikoversicherung zum Zug, welche bei solchen Policen in der Regel kombiniert ist.

Wenn jemand, anders als Sie, nicht verheiratet ist, kann man im Rahmen der 3. Säule auch eine Begünstigung von seinem Konkubinatspartner- oder seiner Konkubinatspartnerin vorsehen. Allerdings sind dann trotzdem die Pflichtteile beim Erben zu berücksichtigen.

Wichtig ist, dass man seiner Bank-Vorsorgestiftung, bei der man sein 3.-Säule-Konto und die Vorsorgefonds führt, schriftlich Mitteilung macht, falls man will, dass das 3.-Säule-Geld nicht einfach nach der vorgesehenen Erbfolge aufgeteilt wird, sondern eben zum Beispiel der Konkubinatspartnerin gutgeschrieben wird. Auch da gelten aber weiter die Pflichtteile.

Zusätzlich würde ich solche Sonderwünsche im Testament festhalten. Gerade bei modernen Patchworkfamilien können solche Aufteilungen und Begünstigungen recht kompliziert werden. Wenn Sie bei Patchworkfamilien auf Nummer sicher gehen möchten, was mit Ihrem 3.-Säule-Geld im Fall Ihres Todes passiert, empfehle ich Ihnen, sich direkt bei Ihrer Bank oder von einem Notar beraten zu lassen und alles schriftlich zu fixieren.

Das gilt natürlich auch für den gesamten Nachlass. Mit einem gültig verfassten Testament schafft man Klarheit und sorgt dafür, dass wüste Streitereien unter den Erben möglichst verhindert werden können.  

 

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