So schützen Sie Erspartes vor einem Crash

Kein Grund zur Sorge: Trotz viel Medienpräsenz ist die Raiffeisen-Gruppe gut aufgestellt. Foto: Keystone

Ich habe mein Pensionskassengeld bei Raiffeisen parkiert. Nun mache ich mir Sorgen um mein Geld. Wie ist es gesichert? Soll ich das Geld auf andere Banken verteilen?  F. S.

Aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Pensionskassenkapital auf einem Freizügigkeitskonto bei einer Raiffeisenbank deponiert haben. Sollte der wenig wahrscheinliche Fall eintreten und das Institut in Schräglage geraten, wäre in der Tat nur ein Teil Ihres Freizügigkeitskapitals gesichert.

Einlagen auf dem Freizügigkeitskonto einer Bank sind bei einem Bankkonkurs zwar privilegiert und diese Privilegierung gilt unabhängig von möglichen übrigen Einlagen von Ihnen bei der gleichen Bank, was auf den ersten Blick beruhigend klingt. Tatsache ist aber, dass nur Einlagen auf dem Freizügigkeitskonto bis zum Betrag von maximal 100’000 Franken unter das Konkursprivileg fallen.

Falls Sie bei der gleichen Bank auch noch ein 3.-Säule-Konto hätten, wäre der darauf deponierte Betrag ebenfalls im Maximalbetrag von 100’000 Franken, der dem Konkursprivileg untersteht, enthalten.

In der Praxis ist es so, dass viele Leute deutlich mehr Geld auf dem Freizügigkeitskonto haben als nur die maximal gesicherten 100’000 Franken – erst recht, wenn auch noch die 3. Säule dazukommt. Leider können Sie das Freizügigkeitskonto aber nur in dem Moment splitten, wenn es die Pensionskasse auszahlt. Wenn das gesamte Kapital bereits auf einem Freizügigkeitskonto einer Bank liegt, können Sie nicht einfach einzelne Beträge auf andere Banken verteilen.

Möglich wäre aber, dass Sie das gesamte Kapital in die Vorsorgestiftung einer anderen Bank einbringen. Doch bei dieser tragen Sie das gleiche Risiko – ausser, wenn Sie eine Kantonalbank mit voller Staatsgarantie wählen.

Geschützt wäre Ihr Kapital auch, wenn Sie das Geld nicht einfach auf dem Konto parkiert haben, sondern es in spezielle Vorsorgefonds investiert haben. Denn selbst im Konkursfall einer Bank bleiben Wertschriften wie Fonds, Aktien oder Anleihen im Besitz der Kundinnen und Kunden.

Obwohl Raiffeisen derzeit häufig kritisch in den Medien ist, besteht meines Erachtens kein Anlass, dass Sie einen Bankkonkurs fürchten müssen. Solche Ängste sind stark übertrieben. Operativ ist die Raiffeisen-Gruppe sehr gut unterwegs, wie die Jahreszahlen 2017 zeigten. Falls einmal eine einzelne Genossenschaft in eine Krise geraten würde, käme dieser die Raiffeisen-Gruppe zu Hilfe.

Unabhängig davon erachte ich generell den Schutz von Freizügigkeitsgeldern sowie 3.-Säule-Gelder durch das Konkursprivileg der Einlagensicherung für zu gering. Sollte es tatsächlich einmal bei einer Bank in der Schweiz zu einem Zusammenbruch kommen, müssten einige mit einem Verlust eines Teils Ihres Vorsorgegelds rechnen.

Darum empfehle ich, bei einer Auszahlung des Pensionskassengelds durch die Pensionskasse, das Kapital auf zwei verschiedene Vorsorgestiftungen bei Banken oder Versicherungen zu überweisen, was bei der späteren Auszahlung auch Steuervorteile bringt.

Ausserdem sollte man das Freizügigkeitskonto und 3.-Säule-Konten nicht bei der gleichen Bank haben und generell nicht zu viel liquide Mittel, welche den Betrag von 100’000 Franken überschreiten, nur bei einem Institut parkieren. Diversifikation lohnt sich auch da.

11 Kommentare zu «So schützen Sie Erspartes vor einem Crash»

  • Jacques sagt:

    „So schützen Sie Erspartes vor einem Crash“.Schön. Diversifizieren ist immer gut. Alte Hausregel. Aber wie schütze ich mich vor dem Crash? – Ich will auch nicht allzu viel bunkern …

  • Leo Schmidli sagt:

    Ich lese Ihren Blog grundsätzlich gerne, aber mittlerweile nervt es mich, jeden zweiten Tag lesen zu müssen, man solle Ersparnisse splitten, um im Konkursfall besser geschützt zu sein. Wir haben es langsam begriffen.
    Nach Ihrer Argumentation dürfte man nie Wohneigentum besitzen, da Klumpenrisiko. Auch müsste man zwingend einen grossen Teil des Ersparten in USD, GBP, EUR, Yen anlegen. Hey, der CHF könnte ja abstürzen! Und nicht nur bei einem Arbeitgeber angestellt sein, besser zwei Arbeitsverhältnisse zu je 50%!

    • M. Vetterli sagt:

      Hr. Schmidli,
      Diversifizierung ist ausgesprochen wichtig und kann nicht genug wiederholt werden. Klumpenrisiken sollten so gut wie möglich klein gehalten werden. Auch wenn wir gegenwärtig in einer der besten aller Welten leben, sollte man kommende Unwägbarkeiten nicht ausschliessen. Wir kennen die Zukunft nicht. Wir können aber davon ausgehen, dass der Istzustand mit Sicherheit nicht ein Dauerzustand sein wird. Das Ende der Geschichte ist noch nicht eingetroffen.
      Bei kleinen Vermögen sollte man das Ersparte stark diversifizieren. Aufteilung auf verschiedene Banken zu 100000.-Paketen ergeben sehr viel Sinn. Vor allem, da die Verzinsung zu den Einlagen über der 100000.-Marke in der Regel nicht höher ausfällt und ein höheres Risiko somit auch keinen Sinn ergibt.

    • lukas tschopp sagt:

      danke Herr Schmidli, ja das ist wahr und irgendeinisch legen wir den Kopf zum letzten Mal irgendwo auf den Boden ohne, dass jegliches Diversifizieren uns davor schützen könnte… dem sagt man „Schiss“ vor dem Leben, kein Vertrauen sondern ist reines Angst schüren und dann über die herziehen, welche nichts haben… lieber die fetten Pfründe für uns horten und dann, beim Chlapf, zerrinnt all die erchrampfte Versicherung wie Eis in der Frühlingssonne, oh was für ein leidiges, bitters, endliches Leben… und genau darum, jetzt leben und geniessen, bitte – so diverisifizieren sie in Lebensfreude, Erfahrung und werden gelassen!

  • P. K. sagt:

    @M. Spieler: Haben Sie Aktien bei einer anderen Bank, dass sie gegen die Raiffeisenbank hetzen? Warum müssen Sie das Szenario anhand der Raiffeisenbank als Beispiel durchspielen? Dies ist absolut neben den Schuhen als sogenannter „unabhängiger“ Wirtschafts- und Finanzexperte! Schade, habe Ihren Blog immer gerne gelesen.

  • M Läuchli sagt:

    Wieso reden wir immer vom Crash? Kommt er wirklich und wann?

  • Greg sagt:

    Das passiert eben nur, weil Banken eigene Schuldscheine (Verbindlichkeiten) zu Giral „Geld“ schöpfen dürfen, was zu ungedeckten Checks führt.
    => Die
    Banken handeln dann mit Schuldscheinen und nicht mit Schweizer Franken – Schweizer Geld, das von der SNB erstellt wird. Es fehlt eben Geld … (Bankenrun!?)
    .
    Mit Vollgeld wäre das Problem gelöst.

  • betty hidden sagt:

    ja, ich plädiere auch für vollgeld. man kann sich sehr gut informieren darüber und im juni dafür stimmen!

  • Hans Graf sagt:

    Wenn Herr Spieler wirklich ein Finanzexperte wäre, würde er ergänzend darauf hinweisen, dass die maximale Haftung der Einlagesicherung CHF 6 Mia. beträgt. Dies bei Spareinlagen von CHF 1’770 Mia. Kundeneinlagen per Ende 2016 (Quelle SNB).

  • Wenger Werner sagt:

    Als „Unabhängiger“ dürften Sie in den Berichten und Vorschlägen keine Bank beim Namen nennen!

  • Marcel Probst sagt:

    Kann man das Geld auch vor 65 beim Verlassen des Arbeitgebers und damit der dazugehörigen PK ’splitten‘? Oder muss man wirklich bis zur Pension warten?

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