So sicher sind Ihre Vorsorgegelder
Die Einlagensicherung der Banken schützt ja bekanntlich die Spareinlagen. Wie ist es, wenn man bei einem Finanzinstitut, zum Beispiel der Credit-Suisse, 90’000 Franken auf dem Sparkonto und 80’000 Franken auf dem 3.-Säule-Vorsorgekonto hat? M.D
In der Schweiz sind Kundengelder bis zu einem Maximalbetrag von 100’000 Franken pro Kunde – und nicht etwa pro Konto – gesichert. Dafür steht die Einlagensicherung Esisuisse gerade, welche im Auftrag des Bundes die Absicherung wahrnimmt. Im schlimmsten Falle eines Bankenzusammenbruches erhalten Sie als Kunde die maximal 100’000 Franken von dem von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) beauftragten Liquidator überwiesen.
Das nötige Geld dafür beschafft sich die Esisuisse bei den Schweizer Banken, welche verpflichtet sind, ihr in einer solchen Situation die angeforderten Mittel zur Verfügung zu stellen. Die von Ihnen erwähnten 90’000 Franken fallen unter diese Einlagensicherung. Sie wären bei einem Zusammenbruch somit gesichert. Auch Ihr Sparbatzen auf dem 3.-Säule-Konto verfügt über einen Schutz, der unabhängig von Ihren übrigen Einlagen beim gleichen Institut gilt.
Die von Ihnen genannten 80’000 Franken sind aber nicht wie die 90’000 Franken durch die Einlagensicherung garantiert. Vielmehr würden sie bei einem Konkurs privilegiert behandelt. Dies bedeutet, dass Ihre 3.-Säule-Gelder in der zweiten Konkursklasse eingestuft würden. Damit ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Sie Ihr Geld wiederbekommen, da der grösste Teil der Forderungen bei einem Bankenzusammenbruch in die dritte Konkursklasse eingestuft wird.
Doch Vorsicht: Erstens ist dieses Konkursprivileg auch bei der 3. Säule auf maximal 100’000 Franken beschränkt. Und zweitens werden dabei Einlagen auf dem 3.-Säule-Konto und einem möglicherweise ebenfalls bei der gleichen Bank vorhandenen Freizügigkeitskonto zusammengezählt. In der Praxis haben die meisten Leute deutlich mehr auf dem Freizügigkeitskonto. Der Betrag, welche die 100’000 Franken übersteigt, wäre nicht mehr privilegiert.
Ich stelle immer wieder fest, dass viele Leute fälschlicherweise annehmen, dass Ihre Freizügigkeitsgelder, die durchaus mehrere Hunderttausend Franken ausmachen können, wie bei der Pensionskasse voll abgesichert sind. Dies ist ein Irrtum, der bei einem Bankenzusammenbruch fatale Folgen haben kann. Auch die 3. Säule, wo manche ebenfalls hohe Beträge angespart haben, ist nicht vollständig geschützt. Bei einem Bankenkonkurs gilt im Rahmen des Konkursprivilegs nur der maximale Schutz von 100’000 Franken.
Vor diesem Hintergrund rate ich, 3. Säule und Freizügigkeitskonto nicht bei der gleichen Bank zu unterhalten – es sei denn, man wählt ein Institut mit voller Staatsgarantie. In Ihrem Fall wären die erwähnten Spareinlagen gesichert und das Geld auf dem 3.-Säule-Konto privilegiert. Sie wären somit gut abgesichert.
Trotzdem empfehle ich Ihnen, für den Betrag in der 3. Säule, welcher die privilegierte Summe von 100’000 Franken übersteigt, ein zweites Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen oder dieses Geld zumindest teilweise in kostengünstige Vorsorgefonds – also in Wertschriften – zu investieren. Denn Wertschriften bleiben auch bei einem Bankenkonkurs immer im Besitz der Kunden.
5 Kommentare zu «So sicher sind Ihre Vorsorgegelder»
Zu den erwähnten Empfehlungen könnte bezüglich Vorsorgegelder noch die Freizügigkeitspolice der Versicherungen angefügt werden. Der Kapitalschutz ist hier nicht auf der 100000.- Marke begrenzt. Diese Gelder sind gem. Versicherungsaufsichtsgesetzgebung (VAG) sehr gut geschützt und beinhalten auch keine Betragsobergrenze.
Wenn der Kapitalschutz an erster Stelle steht, sollte die Versicherung der Bank vorgezogen werden.
Der Schutz via Staatsbank ist natürlich hervorragend. Hier sollte allerdings beachtet werden, dass dieser Schutz durch die Steuerzahler bewerkstelligt wird. Die Risiken der Kapitalanlagen des Einzelnen sollten nicht auf die Allgemeinheit überwälzt werden.
Diese heute mögliche Sozialisierung der Verlustrisiken hoher Kapitalien ist ein Systemfehler und sollte behoben werden.
Auf der anderen Seite fehlt es an einer Non Profit Service Public Gemeinschaftsbank die quasi Mündelsicher operiert und explizit einen sicheren Fluchtpunkt sein soll um Arbeitern die Spareinlagen und Rentengelder sichern zu können. So eine Bank ist für die Arbeiter und Familien das gleiche wie Steueroasen für die Reichen. Warum man für die Arbeiter, Kinder, Rentner, Familien keine solche Bank schafft muss mal hinterfragt werden. Ausserdem zeigt dieser Fall wie total primitiv und unsinnig diese Idelogie liberalisierter Märkte am Ende ist. So wie dieser lausige Einlagenschutz dem unbedarfte voll ausgliefert sind und das Risiko für Spekulation anderer tragen.
Hr. Zibble:
Sie denken an eine Deponierungsstelle für Spargelder. Diese Non-Profit-Bank müsste wohl der Zinswirtschaft entsagen. Kein Zinsdifferenzgeschäft. Somit dürfte sie die Basis-Tätigkeit einer Bank nicht mehr ausführen.
Also eine Aufbewahrungssstelle inkl.Diebstahlversicherung für momentan nicht benötigte Gelder. Die Kosten dieser Organisation müssten dann mittels Gebühren getragen werden.
Für die Lagerung von Spargeldern ist sich auch der “Kleine Mann” gewohnt, dass dies für ihn Kostenneutral ausfalle. Ihr Anliegen dürfte schwer umzusetzen sein.
Heute ist es schon so, dass der Sparer mittels Bankkonto halt auch Kreditgeber ist und somit ein Verlustrisiko eingeht. Mit dem “lausigen” Einlagenschutz will man dieses Risiko für die “Kleinen Leute” allerdings begrenzen.
Darum prüfe wer sich bindet. Alternativ stehen eigentlich nur die Kantonalbanken mit Staatsgarantie und im beschränktem Mass die Raiffeisenbank zur Verfügung.
Die Post hat man mit dieser typisch tückisch listigen Eigenart neoliberaler Mitläufer so umgebaut das diese keine Einlagenschutz wie einst anbietet und somit als Konkurrenz zu den üblichen Banken wegfällt… dem Sparer, Rentner, den Familien und Arbeiter werden so systematisch alle Ausweichmöglichkeiten sich den plündernden Spekulationen der Finanzbranche zu entziehen genommen