Letzte Chance zur Selbstdeklaration

Die Schonfrist ist vorbei: Es bleiben nur noch wenige Tage, um ausländische Konten straffrei anmelden zu können. Foto: Keystone

Ich habe eine Frage zum Bankgeheimnis: Werden jetzt Daten von ausländischen Konten an die Schweiz übermittelt? Wenn ja, was beinhaltet das alles? M. G.

Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist bereits in der Umsetzung. Seit Jahresbeginn sammelt die Schweiz offiziell Kundendaten und wird diese im nächsten Jahr mit den angeschlossenen Ländern im Ausland austauschen. Damit wollen die Staaten die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern.

Wie es der Name andeutet, ist der Automatische Informationsaustausch nicht einseitig: Nicht nur die Schweiz liefert anderen Ländern Kundeninformationen, sondern sie bekommt von diesen entsprechende Daten. Zusätzlich zur Schweiz haben sich über hundert Länder für eine Umsetzung des AIA ausgesprochen. Für uns besonders wichtig ist das AIA-Abkommen mit der EU: Dieses gilt bereits für alle 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie für die Åland-Inseln, die Azoren, Französisch-Guayana, Gibraltar, Guadeloupe, die Kanarischen Inseln, Madeira, Martinique, Mayotte, Réunion und Saint Martin. Künftig will die Schweiz den AIA auf eine Reihe weiterer Staaten ausweiten.

Wenn Sie ein Konto in einem EU-Land besitzen, welches nicht deklariert ist, müssen Sie davon ausgehen, dass Ihre Steuerbehörden hier in der Schweiz ab dem nächsten Jahr darüber informiert sein werden. Denn ab 2018 bekommen auch die hiesigen Steuerämter im Rahmen des AIA Informationen über ausländische Bankkonten sowie Konten bei kollektiven Anlageinstrumenten und Versicherungsgesellschaften aus dem Ausland. Man kann somit nicht deklarierte Konten in den EU-Ländern nicht mehr länger vor dem Fiskus verstecken.

Wegen des AIA werden solche Kontobeziehungen von hierzulande ansässigen Privatpersonen und juristischen Personen für die Steuerbehörden transparent. Denn die Banken und anderen Finanzgesellschaften müssen den Steuerbehörden im Land, wo die Kunden ansässig sind, alle wichtigen Identifikationsinformationen wie Namen, Adresse, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer des Kontoinhabers melden. Ausgetauscht werden darüber hinaus auch Kontoinformationen: Der Fiskus weiss dann, bei welcher Bank Sie ein Konto haben, und kennt sogar die Kontonummer. Zudem werden Informationen zum Kontostand, zu Dividenden, Zinsen, anderen Einkünften und Verkaufserlösen offengelegt und gegenseitig transferiert. Der Umfang der Daten ist somit beträchtlich.

Wer ein Konto im Ausland besitzt und dieses nicht deklariert hat, muss künftig mit einer Strafverfolgung durch das Steueramt rechnen. Ohne Strafverfolgung kommt nur davon, wer die mit dem Konto getätigte Steuerhinterziehung selbst meldet, wenn es noch keinem Steueramt bekannt ist und wenn sich die betroffene Person kooperativ erweist, um die Nachsteuer zu ermitteln – also von sich aus alles offenlegt und die geschuldete Nachsteuer bezahlt. Sie müssen sich somit noch bei Ihren zuständigen Steuerbehörden melden, bevor diese im Rahmen des Datenaustauschs bereits darüber informiert ist, dass Sie ein nicht deklariertes Konto im Ausland besitzen.

Da die Umsetzung des AIA bereits läuft, wird es mit der Selbstdeklaration immer schwieriger. Falls Sie über nicht deklarierte Konten im Ausland verfügen und noch nichts unternommen haben, rate ich Ihnen, so rasch wie möglich mit Ihren Steuerbehörden Kontakt aufzunehmen und alles offenzulegen. Dann haben Sie möglicherweise noch die Chance, dass Sie von einer Strafverfolgung verschont bleiben.

Keinen AIA gibt es im Inland. Hier hat das Bankgeheimnis weiterhin volle Wirkung.

3 Kommentare zu «Letzte Chance zur Selbstdeklaration»

  • Gianni sagt:

    Gelten im Ausland sowohl Bankkoten wir auch Postkonti ?

  • ROLAND BONT sagt:

    der automatische informationsaustausch betrifft die schweizer bürger vor allem mit ihren konti in liechtenstein. der gläsererne bürger rückt näher.
    vergessen sie die einlagensicherung, auch in der schweiz. . gerade aktuell will die ezb still und heimlich die einlagensicherung von eur 100.000 in der eurozone stark z.l. dem bankkkunden abändern und die limite aufheben. neu will die ezb ein ablaufplan festlegen, wie bei einem bankrun vorgegangen werden soll. lesen sie derkursstimmt. die euro-banken sind auch heute nicht sicher. junk-kredite von 850 mrd. sind in schieflage. 2018 wird kritisch werden, wenn die zinsen wieder steigen. draghi ist der mann, der bisher den kollaps verschieben konnte. ein flächenbrand kennt keine nationalen grenzen.

  • Rudolf Elmer sagt:

    Achtung: der AIA funktioniert nur sofern der wirtschaftlich Berechtigte den Banken u. Versicherungen etc. bekannt ist. Ist der wirtschaftlich Berechtigte wie bei gewissen Trusts (z.B. vorläufig keine Begünstigten bestimmt), Offshore-Companies mit Inhaberaktien (Cayman, BVI, Bermuda etc.) bzw. diverse andere Vehikel nicht bekannt, können auch keine Daten ausgetauscht werden. In anderen Worten, gewisse Superreiche etc. setzen Konstrukte auf, die eben keinen wirtschaftlich Berechtigten haben. Diese Konstrukte sind Eigentümer von Häusern, Yachten, Bankkonten, Wertschriftendepots, Gemälde etc. welche weder einkommens-, gewinn- noch ertrags- bzw. Kapitalbesteuert werden können. Hierzu würde es öffentliche Register brauchen, die zwingend den wirtschaftlichen Berechtigten offenlegen.

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