Bye-bye Bankgeheimnis: Kundendaten ins Ausland

Schliessfächer: Ausland ist scharf auf Kundendaten, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Foto: Getty

Schliessfächer: Ausland ist scharf auf Kundendaten, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Foto: Getty

Für die Abwicklung von Finanzmarkt- und Fremdwährungsgeschäften verlangt meine Hausbank meine Einwilligung zur Offenlegung von Kundendaten für Behörden, Emittenten, Finanzdienstleister usw. Diese Daten beinhalten auch Kontonummern, den aktuellen und früheren Bestand. Sind meine Vorbehalte, unbegründet und kann ich bedenkenlos einwilligen? W.K.

Ich kann Ihre Bedenken verstehen. Allerdings: Das Vorgehen Ihrer Bank ist kein Einzelfall, sondern längst Usanz. Schweizer Banken verlangen von den Kundinnen und Kunden eine schriftliche Zustimmung, dass sie Kundendaten und weitere Informationen im internationalen Zahlungsverkehr und bei Investitionen in ausländische Wertschriften an ausländische Stellen weitergeben dürfen. Begründet wird dies mit den gesetzlichen Auflagen im Ausland zur Bekämpfung der Steuerflucht, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie zur Durchsetzung von Sanktionen oder generell, um lokalen regulatorischen Anforderungen zu entsprechen.

Der Umfang der Informationen, die unter Umständen weitergereicht werden, ist breit abgesteckt und umfasst heikle Daten wie den Namen des Kunden, Geburtsdatum, Nationalität und Domizil des Investors, wirtschaftlich Berechtigte, Auftraggeber oder Empfänger von Wertschriftentransaktionen, Mittelherkunft und Dauer der Bankbeziehung.

Auf die Frage, weshalb solch sensible Daten an ausländische Stellen weitergegeben werden, heisst es bei der Schweizerischen Bankiervereinigung: Im Zusammenhang mit Zahlungsverkehrstransaktionen und der Abwicklung von Transaktionen mit ausländischen Wertschriften und deren Verwahrung würden daran beteiligte Banken und Systembetreiber im In- und Ausland zunehmend weitgehende Informationen über involvierte Parteien und weitere Hintergrundinformationen zu den Transaktionen einfordern. «Die Bekanntgabe von solchen Informationen erfolgt, um konkrete Anfragen der genannten Stellen zu beantworten, sodass diese den für sie geltenden Anforderungen entsprechen können. Ebenso dient die  Bekanntgabe dieser Informationen der einwandfreien Durchführung der entsprechenden Dienstleistungen.»

Das klingt alles sehr technisch. Tatsache ist aber, dass man damit den Schutz des Bankkundengeheimnisses gegenüber den ausländischen Stellen aufgibt. Jedenfalls räumt selbst die Bankiervereinigung ein, dass Informationen über Sie und Ihre Transaktionen, die ins Ausland gelangt sind, dort nicht mehr durch schweizerisches Recht geschützt sind, zum Beispiel durch das schweizerische Bankkundengeheimnis oder das Bundesgesetz über den Datenschutz, sondern den Bestimmungen der jeweiligen ausländischen Rechtsordnung unterliegen. «Ausländische Gesetze und behördliche Anordnungen können zum Beispiel die Weitergabe dieser Informationen an Behörden, Aufsichtsorgane oder andere Dritte verlangen.»

Verhindern könnten Sie dies alles nur, wenn Sie keine ausländischen Wertschriften mehr handeln und besitzen und auch keine internationalen Zahlungsverkehrstransaktionen und Zahlungen in ausländischer Währung tätigen. Sie verlieren damit die Möglichkeit, international zu diversifizieren, und riskieren allenfalls Renditeeinbussen. Gleichzeitig würde es damit unmöglich, dass Sie Ihrer Bank ein Vermögensverwaltungsmandat erteilen, da dieses üblicherweise auch solche Transaktionen beinhaltet. Sie müssen somit abwägen, was Ihnen wichtiger ist. Eine mögliche Alternative bieten immerhin Anlagefonds und Exchange Traded Funds von inländischen Anbietern.

Ich halte die Entwicklung punkto Schutz von Kundendaten für problematisch. Die Banken setzen allerdings nur das um, was der Bundesrat mit dem Ausland vereinbart hat – zum Beispiel das Fatca-Abkommen mit den USA, das Finanzinstitute weltweit faktisch zu Informanten der Steuerbehörde in den USA macht, ohne dass die anderen Staaten einen Gegenwert haben.

Aus meiner Sicht war dies ein Fehler, und man hätte nie zu solchen Abkommen, welche die Souveränität unseres Landes beeinträchtigen, Hand bieten dürfen. Als Kunde müssen Sie sich bewusst sein, dass der Datenschutz gegenüber dem Ausland immer mehr ausgehöhlt wird und damit ebenso das Bankkundengeheimnis.

Angesichts der Erfahrungen mit dem Ausland und dem sinkenden Datenschutz sollten wir aus Kundensicht alles daransetzen, dass wenigstens im Inland das Bankkundengeheimnis zum Schutz der Privatsphäre gewahrt bleibt, wie es die Initiative des Zürcher Nationalrats Thomas Matter fordert, und die Privatsphäre nicht noch mehr durchlöchert wird. In der Schweiz haben wir es selbst in der Hand, dafür zu sorgen, dass unsere Privatsphäre garantiert bleibt, und uns gegen den internationalen Trend hin zum gläsernen Bürger zu wehren.

15 Kommentare zu «Bye-bye Bankgeheimnis: Kundendaten ins Ausland»

  • Steffen Hart sagt:

    Aus meiner Sicht war dies ein Fehler, und man hätte nie zu solchen Abkommen, welche die Souveränität unseres Landes beeinträchtigen, Hand bieten dürfen…..

    Aus meiner Sicht geht es hier nicht um die Souveräntät Ihres Landes sondern um die Souveränität der anderen Staaten über die Erträge Ihrer Steuerbürger und deren gerechte Besteuerung. Ich möchte sie daran erinnern, dass die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen unterschrieben und ratifiziert hat, in denen das Besteuerungsrecht für Zinsen in der Regel dem anderen Staat und bei Dividenden mit Einschränkung (15%) ebenfalls dem anderen Staat zugewiesen wurde. Hinterrücks jedoch fällt man dem anderen Staat in den Rücken in dem man hilft diese Einigung wieder zu torpedieren…. Tolles Verhalten

    • Roman Günter sagt:

      Analog dazu wären Sie also auch bereit, sämtliche Räume, ob privat oder öffentlich, mit einer Videoüberwachung auszustatten, Herr Hart? Damit liessen sich auch schwere Straftaten sehr effektiv eindämmen.

  • Tofa Tula sagt:

    Die Gedanken sind noch frei, wie lange noch? Das Bankgeheimnis im Inland ist de facto auch nicht mehr gesichert. Wir haben einfach viel zu viele Datenleaks. Andere, mit besser geschlossenen Tueren verdraengen zunehmend unseren Platz in den Herzen der Kunden. Das muessen keine lupenreinen Demokratien sein.

  • Anh Toàn sagt:

    Hätte die Schweiz nicht ja gesagt zu Fatca, könnten Sie über ein Depot bei einer CH Bank auch keine US Aktien halten oder USD international überweisen.

    • Anh Toàn sagt:

      Schön ist hingegen, dass wir den Rohstoffkonzernen noch immer Hand bieten, Afrika mit Hilfe lokaler Banden zu plündern.

      Ein Hoch auf das Bankgeheimnis, auf Straffreiheit von Bestechung, Hauptsache die Verlierer dabei, bleiben wo sie sind und versuchen nicht, zu uns zu flüchten, sonst werden die nämlig Illegal.

      • Anh Toàn sagt:

        „Bankgeheimnis“ im Inland: Wichtig ist, dass alle Erwerbseinkommen vollständig besteuert werden, hier darf es keine Informationslücken geben, jedes Gratisgipfeli das es gab, soll auf den Lohnausweis, direkt an die zuständige Behörde gesandt: Hauptsache die Vermögen und die Erträge darauf dürfen geheim bleiben, denn dann sind wenigstens die frei und nicht gläsern, intransparent, undurchschaubar, die das haben, die Matters, Ebner und Blochers und Co.

        Weil wir träumen ja alle davon, auch mal so reich zu werden, dafür strampeln wir und zahlen Steuern. Wenn es den Reichen aber nicht gut ginge, wovon sollten wir dann träumen, wonach streben?

  • Stef Fröhlich sagt:

    Herr Spieler möchte also das Bankgeheimnis im Inland aufrechterhalten und somit das kriminelle Treiben der zahlreichen Steuerhinterzieher in der Schweiz auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler weiterhin ungestraft lassen.

    Etwas mehr Rückgrat hätte man von einem „unabhängigen Wirtschafts- und Finanzexperten“ also schon erwarten können.

    • Roman Günter sagt:

      Es gibt heute schon viele erprobte statistische Modelle, mit welchen grosse Datenmengen sehr effizient auf Abweichungen durchforscht werden können. Damit kommt man Steuerhinterziehern erstuanlich zuverlässig auf die Spur, ohne einen Generalverdacht über alle Steuerzahler legen zu müssen. Man kann auch einmal die Ehrlichkeit in Ehren halten, das kommt gerade in einer direkten Demokratie gut an.

  • Anton Weber sagt:

    Die Akademy über die Psychologie der Sozial-Gleichwertigkeit bedeutet in Logo auch, dass alle Menschen das gleiche Einkommen haben.

    Jeder gesund geborene Mensch ist ein Genie, so lange man ihm das Genie nicht gewaltsam unterdrückt.

    Gutsituiert wird man nur durch seine eigene Profilneurose, etabliert mit Sozialdekadentes Leben.

    Wo bleibt die angebliche Gerechtigkeit (Justicia), diese bleibt bei den Gutsituierten = Kriminelle Missgeburten.

  • Theo Camenzind sagt:

    Was hat ein redlicher Bürger zu verstecken? Ich sehe durchaus – in einzelnen Fällen – Gefahren, wenn der Staat weiss, was auf Kontos und Depots liegt. Zu gewichten ist jedoch der Missbrauch des Bankgeheimnisses zur Steuerhinterziehung.

    Herr Spieler, wie sehen Sie das? Was ist Ihr Lösungsansatz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung? Die letztlich zu Lasten vom einzelnen Bürger geht. Steigende Steuerbelastung steigt, Geld für Ausbildung, Schulen, Gesundheit, AHV/IV, ALV, Sicherheit, etc. fehlt immer mehr).

  • P.Meier sagt:

    Es werden also sensible Daten an korrupte Länder weitergeleitet. Was dort mit den Daten geschieht, kann sich jeder selber ausmahlen, z.b. Verkauf der Daten an Kriminelle Betrügerbanden.

  • Peter Steinbrueck sagt:

    Gerade durch den automatischen Informationsaustausch werden Staaten die Moeglichkeit eingerauemt Regierungegener die Geld im Ausland verstecken zu Enteignen. Beispiel, Regierungsgegner in China versteckt sein Geld in der Schweiz, jedoch erhaelt die Kommunistische Regierung in China eine Information und enteignet diesen. Somit kann z.B. China seine kommunistischen Verbrechen finanzieren, was bedenklich ist und somit werden Diktaturen finanziell unterstuetzt Voelkermorde zu finanzieren. Ist das nicht ethisch bedenklich? Ich denke damit sehen wir, dass nicht um Steuergerechtigkeit geht, sondern das finanzieren von Diktaturen. Ansonsten haette auch ein Abgeltungssteuerabkommen eine bessere Loesung, Wahrung des Bankgeheimnisses und der Besteuerung des Staates, wo Kontoinhaber sitzt.

  • rollo sagt:

    auch die ch-banken stehen unter dem diktat der oecd. ich selbst arbeite in einer family office in liechtenstein und unterliegen ebenfalls dem automatischen info-austausch. was mich besonders stutzig macht, ist das ab 1.1.2018 laufende MIFID II, wo jegliche börsentransaktion über das nationale steueramt nach brüssel gemolden wird, mit name der natürlichen person, bzw. bei juristischen personen mit vr und entscheidungsträger. was denken sie, was dahinter steht? ich vermute die basis einer grossangelegten transaktionssteuer im euroraum. ich befasse mich mit non-mainstream-infos zu finanzen-politik auf der weltbühne seit rund 20 jahren. mehr dazu unter derkursstimmt.ch beste grüsse, rollo

  • Hanna Schmuki sagt:

    Beim Lesen aller dieser Artikel betreffend Bankdaten, komme ich zum Schluss, dass der Sparer bereits ein nicht vorverurteilter Hallunke ist. Warum denn noch sparen ? Sparen sollte eher mehr gefördert als zwielichtig dargestellt werden. Es gibt auch noch andere Bankgeschäfte, die die Allgemeinheit nichts angeht wie z. B. ein Akkreditiv. Zuviel Transparents schafft Neider und ist nicht wirtschaftsförderlich.

  • Hanna Schmuki sagt:

    Beim Lesen aller dieser Artikel betreffend Bankdaten, komme ich zum Schluss, dass der Sparer bereits ein nicht vorverurteilter Hallunke ist. Warum denn noch sparen ? Sparen sollte eher mehr gefördert als zwielichtig dargestellt werden. Es gibt auch noch andere Bankgeschäfte, die die Allgemeinheit nichts angeht wie z. B. ein Akkreditiv. Zuviel Transparenz schafft Neider und ist nicht wirtschaftsförderlich.

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