Wie man im Alter sein Haus zu Geld macht

Immobilienrente: Setzen Sie das im eigenen Haus gebundene Kapital frei. Foto: Getty
Im Geld-Blog haben Sie geschrieben, dass man seine Rente aufbessern kann, indem man eine Umkehr-Hypothek macht. Wo gibt es solche Möglichkeiten, dass wir im Haus bleiben können, aber mehr Geld im Alter zur Verfügung haben? E. O.
Anders als in Deutschland und Grossbritannien, wo die Immobilienrente verbreitet ist, sind mir hier in der Schweiz nur wenige Anbieter bekannt, die solche Möglichkeiten präsentieren. Das Modell funktioniert einfach: Als Rentner oder Rentnerin stockt man die zuvor zu einem grossen Teil amortisierte Hypothek auf 50 bis 60 Prozent des Verkehrswerts der Eigentumswohnung oder des Einfamilienhauses auf. Damit man langfristig abgesichert ist, nutzt man eine lang laufende Festhypothek mit Laufzeit 10 oder 15 Jahren. Mit dem so aus der Immobilie frei werdenden Kapital wird zuerst der Hypozins bezahlt beziehungsweise auf ein Sperrkonto gelegt. Das restliche Geld steht Ihnen zum Verbrauch zur Verfügung.
Indem Sie das im Haus gebundene Kapital freisetzen, können Sie Ihren Lebensstandard verbessern und vollziehen damit einen Vermögensverzehr. Dieser ist, anders als Ihre Rente aus der AHV und der Pensionskasse, steuerfrei.
Solche aus meiner Sicht interessanten Modelle einer Immobilienrente bieten der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV) sowie das VZ Vermögenszentrum an. Für alle dürfte deren Modell allerdings nicht infrage kommen, da diese strenge Auflagen stellen. So muss das Haus in gepflegtem Zustand sein, sich an guter Lage befinden, vor Abschluss der Immobilienrente nur maximal zu 30 Prozent belehnt sein und einen Verkehrswert von wenigstens einer Million Franken aufweisen.
Neu auf den Markt kommt die Wohnrente des Zürcher Unternehmers und Juristen Roland Jost zusammen mit weiteren Investoren. Hier wird nicht eine Festhypothek aufgestockt, sondern man tritt seine Liegenschaft an dessen Wohnrente AG ab und bekommt als Gegenwert ein lebenslanges Nutzungsrecht und bis zum Lebensende eine Rente. Das lebenslängliche Nutzniessungsrecht können Sie auch auf Ihre Ehefrau oder Ihre Konkubinatspartnerin übertragen. Bei Ihrem Tod aber gehört die Liegenschaft vollumfänglich der Firma, welcher Sie Ihr Haus für die Rente und das Nutzungsrecht abgetreten haben.
Pluspunkt dieses Modells ist, dass Sie Ihr Langlebigkeitsrisiko auslagern. Falls Sie aber früh sterben, macht die Gegenpartei ein gutes Geschäft. Nachteilig aus meiner Sicht ist, dass Sie die Rente zu 40 Prozent versteuern müssen. Ein Schwachpunkt sehe ich auch im Gegenparteienrisiko. Auf meine Frage, wer für die lebenslange Rente und das Nutzungsrecht haftet, antwortet der Jurist und Wohnrente-Gründer Roland Jost: «Es war mir von Anfang an klar, dass nur ein abgesichertes Vertragsverhältnis eine Chance hat.» Die Sicherheit für die Rentner bestehe darin, dass beim Vertragsabschluss ein lebenslängliches Nutzniessungsrecht im Grundbuch eingetragen werde. Damit dieses Bestand habe, werde auf dem Betrag, welcher die bestehende Hypothek bei der Bank übersteigt, ein Schuldbrief errichtet. «Dieser dient dem Nutzniesser als Sicherheit, sollte es wider Erwarten einmal zu Problemen mit der Bezahlung der Leibrenten kommen», so Jost. «Der Wohnrentner hat im schlimmsten Fall zwar keine Rente mehr, aber dafür seine Wohnung als Pfand.»
Ganz ohne Haken sind beide Modelle nicht. Aber immerhin gibt es Möglichkeiten, wie man im Alter sein Haus zu Geld machen kann. Angesichts der Tatsache, dass wir immer älter werden, gehe ich davon aus, dass Banken vermehrt solche Modelle entwickeln und damit ein Wachstumspotenzial im Hypothekargeschäft erschliessen.
16 Kommentare zu «Wie man im Alter sein Haus zu Geld macht»
Was für eine tolle Idee. Es ist noch keine 10 Jahre her, hat dieses „Modell“ der Kreditaufnahme zur Verbesserung des Lebensstandards die Welt in die grösste Finanzkrise seit Menschengedenken. Führend die USA und England. Und jetzt will die Schweiz diese Fehler wiederholen. Einfach toll!
Man könnte auch behaupten, dass Sie die Kriese von 2008 nach bald 10 Jahren immer noch nicht verstanden haben. Mehr Recherchieren, weniger Superlativen und es klappt mit einem sinnvollen Beitrag.
Man kann sein Haus oder seine Wohnung auch einfach vermieten: Damit erzielt man, je nach Verzinsung und Höhe der Hypothek, ebenfalls ein einträgliches Zusatzeinkommen. Viele älere Menschen leben nach dem Auszug der Kinder ohnehin in zu grossen Wohnungen oder Häusern.
In der Regel wird der Verkaufserlös gedeckt, um die Pflegekosten zu bezahlen.
Rente und AHV reichen i.d.R. nicht.
Insofern ist diese Alters-Lebens-Form im wesentlichen eigennützig.
Wer kaum Mittel hat, der wird unterstützt – auch im Alter.
Wer aber Vermögen generierte, der handelt hochgradig wenn er das Geld – in welcher Form auch immer – komplett verbrennt und mittellos ins APH geht.
Diese erheblichen Kosten werden von der Allgemeinheit übernommen werden müssen.
Tritt an die Stelle des Verkaufserlöses eine Rente, so ist bei Bedarf diese zur Finanzierung von Pflegekosten heranzuziehen. U.U. muss zu diesem Zweck auch die Liegenschaft geräumt und ein Mietertrag herangezogen werden.
Top Idee. Und die Kinder, die das Haus kriegen und dafür die „Leibrente“ bezahlen könnten, gehen leer aus. Dafür kriegts dann der Anwalt und seine Investoren. Die machen das natürlich aus Nächstenliebe.
wenn man davon ausgeht, dass Vermögen angehäuft wird um dies später zu vererben, haben sie recht.
Je früher man stirbt desto besser für die Gegenpartei, sowie 40% Steuern.
So ein Modell ist destruktiv opportunistisch und gehört schlicht verboten.
Sie wollen die dritte Säule verbieten, verstehe ich Sie richtig ?
Es gibt vermutlich auch viele Interessenten, die durch ein zu niedriges Einkommen (zusammengesetzt aus Rente und Pensionskasse) die Hypothek gar nicht aufstocken können, da die Bank ihnen dies verweigert. Je grösser die Hypothek sein sollte, desto grösser muss auch das Einkommen sein um die Hypozinsen zu begleichen und um für die Bank kein zu hohes Risiko darzustellen. Dies gilt auch dann, wenn die Hypozinsen auf einem Rekordtief stehen. Genau die Personen die ein niedriges Einkommen haben, wären aber auf einen Zustupf angewiesen…
Genauer lesen, Herr Biegel. Das Geld für die Zinszahlungen geht auf ein Sperrkonto. Die Zinszahlungen sind somit für die Bank abgesichert. Deshalb sollte dieses Modell eigentlich auch für Interessenten mit geringerem Einkommen offen stehen.
Und der Gewinner ist: Die Bank!
Mona, die Bank gewinnt immer. Alte Spielerregel.
In Paris soll es so ein Modell geben, gezeigt im Film „ My old Lady“, was in etwa diesem Modell entspricht. Warum erfährt man alles was dem kleineren Bürger etwas bringt so selten etwas, aber für die Reichen wird alles getan? Sagt uns dies nicht auch etwas über gesellschaftliche Verhältnisse? Und könnte es sein, dass nicht nur Arme neidisch auf reiche Zeitgenossen sind, sondern jene umgekehrt auch auf die die etwas im kleinen Rahmen erreicht haben? Mir kommt das so vor. Banken muss man nicht fragen, die wollen einfach Abzocken offenbar.
Mit anderen Worten: Man geht mit jemanden einen Vertrag ein, der möglichst viel verdient, wenn man kurz nach Vertragsabschluss stirbt.
Meinen Eltern wurde ein Leben lang erzählt, dass die beste Vorsorge die Rückzahlung der Hypothek ist. Sie haben alle Liegenschaften auf eine minimale Hypothekarbelastung zurückbezahlt. Mit Eintritt in das AHV Alter hat sich ihre Tragbarkeit pulverisiert und keine Bank wollte ihnen mehr die Hypothek aufstocken. Weshalb haben sie denn die Hypothek zurückbezahlt? Jetzt müssten die Kinder für allfällige Risiken geradestehen. Ich fände es besser wenn die langjährige Bank nochmals ein Hypothek gewähren würde, als eine Drittpartei bei der Beschaffung von liquiden Mitteln einspringen muss. Grundsätzlich eine prüfenswerte Idee. Aus volkswirtschaftlicher Perspektive evtl. sinnvolle Lösung.