Wie Sie bei den Steuern besser fahren

Steuererklärung: Verrechnungssteuer kann zurückgefordert werden. Foto: Key

Steuererklärung: Verrechnungssteuer kann zurückgefordert werden. Foto: Key

Inwiefern unterscheiden sich Exchange Traded Funds (ETFs) und Aktien steuertechnisch? Kursgewinne werden, wie ich weiss, nicht versteuert. Aber: Wie werden ETFs besteuert? P.G.

In den wichtigsten Punkten gibt es keine grossen Unterschiede bei der Besteuerung von Aktien und Exchange Traded Funds (ETFs): Wie bei den Aktien müssen Sie auch bei den ETFs die Dividenden oder Zinserträge versteuern. Diese sind dann Teil der Einkommenssteuer. Welche Erträge genau zu versteuern sind und welche Sie in Ihrer Steuererklärung aufführen müssen, können Sie auf der Kurstabelle der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Erfahrung bringen.

Ebenso wie bei den Aktien sind auch Kursgewinne, welche Sie auf einem ETF machen, für Sie als Privatinvestor steuerfrei. Zu beachten ist, dass ein thesaurierender ETF die Erträge und Kapitalgewinne separat ausweist. In diesen Punkten besteht steuertechnisch Übereinstimmung zwischen Aktien und ETFs.

Komplexer ist aber die Steuerpraxis punkto Verrechnungssteuer. Im Gegensatz zu traditionellen Anlagefonds wird bei Kauf und Verkauf von ETFs eine Stempelsteuer fällig, was allerdings nur bei häufigem Handeln ins Gewicht fällt, was Privatanlegern ohnehin nicht zu empfehlen ist. Bei ETFs mit Domizil Schweiz wird die Verrechnungssteuer von 35 Prozent beim Zins- und Dividendenertrag abgezogen. Wie beim Sparbatzen auf dem Bankkonto kann die abgezogene Verrechnungssteuer später von Ihnen in der Steuererklärung geltend gemacht und zurückgefordert werden.

Viele hierzulande gehandelte ETFs haben hingegen das Domizil nicht in der Schweiz, sondern im Ausland. Als Domizilstaaten beliebt sind in der Branche Luxemburg und Irland. Bei diesen Vehikeln mit Domizil Ausland wird Ihnen als Privatanleger keine Verrechnungssteuer abgezogen. Weil auch die Vehikel selbst eine Verrechnungssteuer leisten müssen, jene mit Domizil Ausland diese aber nicht zurückvergüten lassen können, belastet dies die Rechnung des Fonds: Der Ertrag wird dadurch verringert.

Darum kann es für Sie als Schweizer Privatanleger von Vorteil sein, wenn Sie einen ETF mit Domizil Schweiz nutzen. Bevor Sie einen ETF erwerben, rate ich Ihnen, nicht nur auf die ausgewiesenen Gesamtkosten zu achten, sondern sich auch bei Ihrer Bank zu erkundigen, welche Steuerfolgen das konkrete Produkt für Sie hat. Relevant für Sie sind letztlich nämlich nur die Erträge nach Gebühren und Steuern.

5 Kommentare zu «Wie Sie bei den Steuern besser fahren»

  • Karl Huckas sagt:

    Hallo? Wenn man heutzutage eine Schweizer Bank fragt, welche Steuerfolgen irgendetwas hat, dann wird die Bank die Kundenbeziehung und alle Konti auf der Stelle auflösen und einem vom Sicherheitsdienst hinausbegleiten lassen. Wenn die Bank eine solche Frage beantworten würde, riskierte sie gleich eine Milliardenklage in den USA und damit den Konkurs der Bank. Eveline Widmer-Schlumpf sei Dank!

  • Jürg Bühler sagt:

    Wer in der CH wohnt und über einen CH Broker (oder Bank) ETFs handelt ist selber schuld. Sein Ergebnis verringert sich um die Stempelsteuer.
    Dieses Überbleibsel hinder den Finanzplatz Schweiz enorm. Wenn man schon das Bankgeheimnis abgeschafft hat, dann sollte man wenigstens nicht die Vermögensverwalter und Banken weiter mit dieser Steuer behinden und das Geschäft so nach London abfliessen lassen.
    Bei ETFs kann man sich wohl auch die Steuererträge der Dividenden sparen, wenn man ETFs wählt, die einen Index synthetisch abbildet. Oder wie werden diese ETFs von der Steuerverwaltung behandelt?

    • Till sagt:

      Je nach Synthesemodell werden in diese ETFs die Dividenden allerdings ohnehin nicht mit einfliessen. Da muss man gut anschauen, was der ETF genau abbildet. Der DAX inkludiert z.B. Dividenden in seine Kurse, der SMI nicht. Ein ETF der „den DAX“ abbildet, müsste damit, bei ähnlicher Kursentwicklung, einen der „den SMI“ abbildet, schlagen.

    • andy sagt:

      Werden besteuert – siehe Kreisschreiben 24:
      2.6.5 Derivative Finanzinstrumente
      ……….Bei kollektiven Kapitalanlagen, welche ihr Exposure synthetisch replizieren, ist zwingend ein gesondertes Steuerreporting für Schweizer Einkommenssteuerzwecke zu erstellen, aus wel-chem die Rendite des(r) Basiswerte(s) hervorgeht. Massgebend für die Ermittlung des steu-erbaren Ertrages von Swap-based ETFs, welchen Aktienindizes zugrunde liegen, ist die Net-todividenden-Rendite (net dividend yield). Darunter ist die Bruttodividenden-Rendite der ent-sprechenden Indizes, abzüglich der anwendbaren Quellensteuern zu verstehen. Die Nettodi-videnden-Rendite für alle wichtigen Aktienindizes wird von den anerkannten Providern

  • Alex sagt:

    Wie verhält es sich mit der Steuer wenn ich die ETFs bei z. B. einem deutschem Broker kaufe? Dort gilt man mit Wohnsitz Schweiz als Steuerausländer und muss seine Erträge nicht versteuern.

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