Mietkaution: Die Nebenkosten sind inbegriffen

Höhe der Mietkaution: Bruttomietzins zählt. Foto: Getty
Sind in dem Monatszins, der zur Berechnung der Mietkaution zur Anwendung kommt, die Nebenkosten inbegriffen oder nur der effektive Zins? E. T.
Mit der Mietkaution kann sich eine Vermieterin für den Fall absichern, dass die Mieterschaft die Miete nicht bezahlt oder nach einem späteren Auszug Schäden am Mietobjekt bestehen, die repariert werden müssen. Weil sich die Vermieterin mit der Kaution auch gegen Mietausfälle versichert, sind auch vereinbarte Nebenkosten berücksichtigt. Diese fallen ja auch dann an, wenn der Mietzins offen bleibt. Darum wird für die Berechnung der Mietkautionshöhe der Bruttomietzins verwendet – also der Nettomietzins plus die vereinbarten Nebenkosten. Alles in allem darf aber von Wohnungsmietern nur der dreifache Bruttomietzins inklusive Nebenkosten als Mietkaution verlangt werden. Bei Büro- und Geschäftsliegenschaften können andere Vereinbarungen getroffen werden.
Wichtig ist, dass Ihre Mietkaution nicht einfach auf dem Konto der Vermieterin liegt. Vielmehr muss für die Kaution ein separates Konto eröffnet und dieses entsprechend deklariert werden. Sie müssen wissen, wo ihr Geld liegt und wie die Kontonummer des gesperrten Mietkautionskontos bei der Bank lautet. Auch gehört der auf der Kaution bei der Bank allenfalls erzielte Zins Ihnen und nicht der Vermieterin – sofern die Bank auf dem Konto überhaupt noch einen Zins zahlt. Auf vielen Konten beträgt der Zins heute null Prozent – so auch auf vielen Mietkautionskonten.
Während der Mietdauer kann die Vermieterin nicht eine höhere Kaution verlangen. Falls sie es trotzdem wünscht, muss sie dies mit dem Mietänderungsformular schriftlich ankünden und darf dies nur unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist auf den Kündigungstermin, wie er im Mietvertrag festgelegt ist, hin tun. Eine solche Änderung kann dann allerdings von der Mieterschaft angefochten werden.
2 Kommentare zu «Mietkaution: Die Nebenkosten sind inbegriffen»
Ein wichtiger Hinweis: die meisten Banken informieren den Vermieter nicht über den Kontostand.
Um sich als Vermieter zu schützen, sollten Sie selber bei der kontoführenden Bank nachfragen, ob der Mieter die Kaution überhaupt überwiesen hat!
Wir haben diesbezüglich keine Probleme mit all von uns berücksichtigten Banken, sofern das „Häcken“ im richtigen Feld gemacht wird. Und vor der Wohnungsübergabe prüfen wir, falls die Gutschriftsanzeige nicht zu uns kam, ob bezahlt wurde. Schlicht und einfach – Depot und 1. Miete gegen Schlüssel.