Riskante Spekulation mit Penny-Stocks

Niedergang der Bundmetallverarbeiterin Swissmetal: Fabrik in Dornach SO. Foto: Keystone

Niedergang der Buntmetallverarbeiterin Swissmetal: Fabrik in Dornach SO. Foto: Keystone

Ich habe leider eine grosse Anzahl Aktien der Swissmetal Holding gekauft und sitze nun auf einem Buchverlust von über 8000 Franken. Soll ich mit Verlust verkaufen oder abwarten? T.P.

Der Niedergang der Buntmetallverarbeiterin Swissmetal ist ein dunkles Kapitel in der Schweizer Wirtschaftsgeschichte. Nach 100 Jahren Existenz musste das Unternehmen 2011 Konkurs anmelden. Seither ist Swissmetal in Liquidation. Immerhin erhielten im letzten Jahr die Arbeiter nach fünf Jahren Wartezeit ihre noch offenen Löhne. Als Aktionär würde ich mir allerdings keine grossen Hoffnungen mehr machen: Nachdem die Swissmetal-Aktien zu ihren besten Zeiten über 125 Franken kosteten, werden sie derzeit an der Schweizer Börse nur noch für wenige Rappen gehandelt. Und schon bald ist Schluss: Auf den 16. März 2017 hin werden die Aktien der Swissmetal von der Börse dekotiertDas bedeutet, dass die Titel dann nicht mehr über die Börse gehandelt werden.

Theoretisch könnten Sie die Papiere, falls sie dann überhaupt noch einen Wert aufweisen, auch ausserhalb der Börse verkaufen, doch wird es dann noch schwieriger, einen Käufer zu finden. Ob die Titel im Rahmen der Liquidation nochmals einen höheren Preis erreichen, kann ich nicht voraussagen. Ich habe aber grosse Zweifel. Wären es meine Papiere, würde ich sie so rasch wie möglich abstossen und das verbliebene Geld wenigstens noch in Sicherheit bringen.

Natürlich können Sie darauf spekulieren, dass am Schluss der Liquidation doch noch etwas Eigenkapital übrig bleibt und dieses auf die verbliebenen Aktionäre verteilt wird. Das ist aber reine Spekulation. Möglich ist auch, dass sie dann gar nichts mehr erhalten. Persönlich würde ich ohnehin nicht mit solchen Penny-Stocks wie Aktien, die nur noch ein paar Rappen kosten, spekulieren.

Mich erinnern solche Spekulationen an die letzten Tage der Swissair: Damals kauften auch viele Kleinanleger für wenig Geld Aktien der Swissair, weil sie darauf hofften, dass es doch noch eine Wende gäbe und am Schluss die fast wertlosen Aktien wieder steigen würden. Passiert ist wie meist in solchen Fällen das Gegenteil: Die verbliebenen Aktionäre haben ihr ganzes Geld verloren.

Wie man über mehrere Jahre hinweg weniger Steuern zahlt

Wir besitzen 245 Anteile eines Klasse-A-Swisscanto (CH) Bond Fund. Ist es sinnvoll, diesen zu verkaufen und mit dem Erlös einen Einkauf in die Pensionskasse zu machen? K.H.

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse bringt zwei Hauptvorteile: Erstens können Sie den Betrag, den Sie für den Einkauf verwenden, vollumfänglich bei den Steuern abziehen. Dies macht einiges aus und dürfte dazu führen, dass Sie in dem Jahr mit dem Einkauf deutlich weniger Steuern zahlen. Ich würde mir sogar überlegen, ob Sie die Einzahlungen nicht auf zwei oder drei staffeln möchten. Dann würden Sie über mehrere Jahre hinaus profitieren und Steuern sparen.

Zweitens verbessern Sie mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse Ihre Altersvorsorge. Dies erscheint mir angesichts der politischen Entwicklungen rund um die Altersvorsorge für den Einzelnen umso wichtiger. Zusätzlich dürfte sich dadurch für Sie der Schutz gegen das Todesfall- und Invaliditätsrisiko erhöhen. Das ist ein positiver Nebenaspekt.

Wenn Sie das Geld, welches Sie jetzt in dem Fonds parkiert haben, ohnehin für Ihre Altersvorsorge auf die Seite gelegt haben, könnte ein freiwilliger Einkauf Sinn machen, vorausgesetzt, dass dies in Ihrem Fall überhaupt möglich ist. Wie viel Sie allenfalls freiwillig in die Kasse einzahlen dürfen, erfahren Sie direkt bei Ihrer Kasse.

Vor einem Entscheid empfehle ich Ihnen aber, einige Punkte genau zu bedenken: Von einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse abraten würde ich Ihnen, falls Ihre Kasse nicht robust ist. Insbesondere sollten Sie vorgängig prüfen, wie hoch der Deckungsgrad der Kasse ist. Also: Kann sie mit dem Vermögen ihre Verpflichtungen vollumfänglich abdecken? Sollte der Deckungsgrad unter hundert sein oder auch nur knapp darüber, würde ich Ihnen zur Vorsicht raten. Generell sollte man freiwillig nur in finanziell solide Kassen einzahlen. Falls Ihre Kasse nach einem Einkauf im Zuge einer Unterdeckung saniert werden müsste, laufen Sie Gefahr, dass Sie sich auch mit Beiträgen aus der freiwilligen Einzahlung daran beteiligen müssen. Käme es sogar zu einem Krisenfall, würden bei einer Auszahlung Ihre freiwilligen Einzahlungen allenfalls reduziert. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, recht gering ist, würde ich nur in gesunde Kassen einzahlen.

Beachten müssen Sie ferner, dass, wenn Sie möglicherweise später einen Kapitalbezug Ihres Vorsorgekapitals planen, der letztmögliche Zeitpunkt für Einzahlungen drei Jahre vor der Pensionierung wäre. Normalerweise sind Einzahlungen in die Pensionskasse sicher, und auch die Steuervorteile sprechen dafür. Sie sollten sich aber nicht allein nur vom Anreiz, Steuern zu sparen, leiten lassen. Die Rechnung geht meines Erachtens nur auf, wenn Ihre Kasse auf robusten Beinen steht. Ob dies wirklich der Fall ist, bringen Sie direkt bei Ihrer Kasse in Erfahrung, wo Sie auch einen detaillierten Jahresbericht verlangen können.

Ein Netz für alle Fälle

Ist wirklich jede Einlage auf einem Konto bei einer Bank geschützt? Ich habe gelernt, dass bis 100’000 Franken nur Gelder, die auf einem Sparkonto oder Anlagesparkonto deponiert sind, geschützt sind. Privatkonten oder Kontokorrentkonten fallen nicht in dieses Konkursprivileg. Das Wort «Spar» muss in der Kontobezeichnung vorkommen. Stimmt das? H.B.

Nein, das ist so nicht korrekt. Vielmehr gibt es eine Unterscheidung zwischen den sogenannten privilegierten Einlagen und den gesicherten Einlagen. Gemäss der Esisuisse, der schweizerischen Einlagensicherung, die 2005 als Verein und Selbstregulierungsorganisation der Branche gegründet wurde, sind «Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen, also zum Beispiel Privat-, Spar-, Anlage-, Lohn-, Nummern-, Depositenkonten und Kontokorrent» durch diese bis maximal 100’000 Franken gesichert. Ebenso dazu zählen auch Kassenobligationen, die im Namen des Inhabers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Ein Grossteil der privilegierten Einlagen ist somit durch das in der Schweiz gesetzlich verankerte Einlagensicherungssystem abgesichert.

Käme es hierzulande zu einem Bankenzusammenbruch, müssten alle Banken und Effektenhändler der Schweiz, die hinter der Esisuisse stehen, Kapital für eine rasche Auszahlung des maximal gesicherten Betrages beisteuern. Guthaben auf Konten, die auf den Namen des Bankkunden lauten, werden als privilegierte Einlagen behandelt. Im Konkursfall werden allerdings lediglich Einlagen bis maximal 100’000 Franken je Kunde – und nicht etwa pro Konto – als privilegiert eingestuft. Dieser Betrag würde in die zweite Konkursklasse aufgenommen.

Weil die meisten Forderungen Teil der dritten Konkursklasse sind, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass man im Zuge der Bankliquidation seine privilegierten Guthaben im Rahmen des Maximalbetrages zurückbekommt. Nicht privilegiert sind indes laut Esisuisse «Einlagen, die auf einen Inhaber und damit nicht auf den Namen des Bankkunden lauten».

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