Sammeln Sie bei Überstunden alle Belege

Ausnahme, nicht die Regel: Überstunden sollten Sie sich vom Vorgesetzten schriftlich bestätigen lassen. Foto: Getty

Ausnahme, nicht die Regel: Überstunden sollten Sie sich vom Vorgesetzten schriftlich bestätigen lassen. Foto: Getty

Ich arbeite bei einer Bank und muss regelmässig auch am Wochenende Überstunden leisten, weil wir zu wenige Leute im Team sind. Manchmal komme ich an meine Grenzen. Kann mich mein Arbeitgeber zu den Überstunden zwingen? S. O.

Das Gesetz verpflichtet Arbeitnehmer zu Überstunden, wenn dies aufgrund dringender Aufgaben angezeigt ist und sehr viel Arbeit ansteht. Allerdings darf dies nur eine Ausnahme und nicht die Regel sein, wie dies bei Ihnen der Fall zu sein scheint. Der Arbeitgeber ist auf der anderen Seite verpflichtet, zusätzliche Arbeitskräfte fest oder wenigstens temporär einzustellen, wenn die Arbeitsflut auf längere Sicht nicht ohne Überstunden des Teams erledigt werden kann. Auf keinen Fall dürfen die Überstunden dazu führen, dass jemand körperlich oder physisch überfordert wird. Dann könnten diese Ihnen als Arbeitnehmerin nicht mehr nach Treu und Glauben zugemutet werden. Nur ist dieser Passus natürlich dehnbar. Falls Sie aufgrund der Überzeit Beschwerden haben, sollten Sie dies Ihren Vorgesetzten oder der Personalabteilung melden und allenfalls einen Arzt kontaktieren.

Mir ist allerdings klar, dass viele Arbeitnehmende gerade im Bankensektor in einem Dilemma stecken: Wenn sie regelmässige Überstunden ablehnen oder sich aufgrund der Überforderung bei den Vorgesetzten beschweren, befürchten sie, bei der nächsten Sparwelle den Job zu verlieren. Weil es im Finanzbereich schwierig ist, eine neue Stelle zu finden, machen viele die Faust im Sack und beissen sich durch, auch wenn ihnen die Überstunden Mühe machen.

Unabhängig davon sind von Ihrem Arbeitgeber angeordnete Überstunden zu bezahlen. Viele Bankkader haben allerdings in ihrem Vertrag einen Passus, der sinngemäss regelt, dass Überstunden nicht zusätzlich abgegolten werden. Dies trifft auf wenige Überstunden, die ausnahmsweise geleistet werden, durchaus zu, nicht aber für regelmässige Überstunden und schon gar nicht für Wochenendarbeit. In der Regel müssen Überstunden auf der Basis des Lohnes mit einem Zuschlag von wenigstens einem Viertel abgegolten werden oder durch Freitage kompensiert werden können.

Ich rate Ihnen, alle Überstunden jeweils von Ihren Vorgesetzten schriftlich bestätigen zu lassen, ebenso die Anordnung von Überstunden. Falls Sie später trotzdem einmal Ihren Job verlieren, kann es in einer Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht hilfreich sein, wenn Sie geltend machen können, dass Sie während langer Zeit zu Überstunden verpflichtet wurden. Je mehr Informationen sowie Belege Sie dazu gesammelt haben und je genauer sie sind, desto eher würde Ihre Position vor Arbeitsgericht gestärkt, was oft eine höhere Abgeltung nach einer Kündigung zur Folge hat.

Was man tun muss, wenn das Geld im Alter nicht reicht

Ich bin bald 70, alleinstehend und erhalte nur die AHV-Rente von 1650 Franken. Zur Deckung der Kosten habe ich neben der AHV von meinem Sparbatzen gelebt, den mir mein verstorbener Mann hinterlassen hat. Ich lebe sehr einfach in einer günstigen Wohnung. Aber langsam mache ich mir grosse Sorgen, wie ich die Wohnung und sonst alles zahle. Was kann ich tun? S. A.

So wie Sie Ihre Lage schildern, haben Sie wohl Anrecht auf Ergänzungsleistungen. Wenn Sie eine AHV-Rente bekommen und sonst keine weiteren Einnahmen haben und auch nicht über ein grosses Vermögen verfügen, haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch für Ergänzungsleistungen zu stellen. Diese sollen AHV-Rentnerinnen und -Rentnern, die zu wenig Mittel haben, helfen, finanziell über die Runden zu kommen und ihre tatsächlichen Ausgaben zu decken. Mit Ihrer bestehenden AHV-Rente haben Sie schon länger zu wenig Geld, um ihre effektiven Kosten zu zahlen. Deshalb haben Sie auf das Ersparte zurückgegriffen und dieses immer mehr aufgebraucht.

Es ist ehrenvoll, dass Sie im Sinne der Selbstverantwortung versucht haben, alles selbst zu zahlen und keine Hilfe von aussen zu beanspruchen. Ich bin sicher, dass es so wie Sie noch einige ältere Menschen hier in der reichen Schweiz gibt, die aus Scham, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, lieber sehr bescheiden leben. Da Sie aber noch viele Jahre leben können und sich Sorgen machen, sollten Sie Ihre finanzielle Situation mit Fachleuten besprechen und auch Hilfe annehmen. Eine Beratung bietet Ihnen die Pro Senectute, welche viel Erfahrung in der Lösung von solchen Lebenssituation einbringen kann, aber vor allem auch Ihre AHV-Ausgleichskasse, von der Sie Ihre Rente erhalten, oder das Sozialamt Ihrer Wohngemeinde. Alle diese Stellen unterstützen Sie auch beim Ausfüllen der nötigen Formulare, um Ergänzungsleistungen zu beantragen. Dabei müssen Sie all Ihre effektiven Kosten wie Miete, Krankenkassenprämie usw. anhand von Rechnungen belegen können und gleichzeitig offenlegen, ob Sie aus Ihrem Ersparten noch zusätzliche Erträge haben oder sonstige Einnahmen haben.

Aufgrund Ihrer Schilderungen scheint dies nicht der Fall zu sein, und auch Ihr Erspartes scheint bereits stark geschrumpft zu sein. Da offenbar Ihre Wohnungsmiete tief ist, können Sie davon ausgehen, dass diese nicht infrage gestellt wird. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Kosten höher sind, als die anrechenbaren Einnahmen, wovon ich bei Ihnen ausgehe, dürfen Sie damit rechnen, dass Sie eine jährliche Ergänzungsleistung zugesprochen bekommen.

Beim Sparbatzen ist es so, dass dieser als Vermögen eingestuft wird. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 37’500 Franken für Alleinstehende berücksichtigt. Sollte Ihr Sparbatzen trotz Ihres Vermögensverzehrs in den vergangenen Jahren noch höher sein als der Freibetrag, wird vom übersteigenden Betrag ein Teil als Einnahmen angerechne. In Ihrem Fall dürfte dies ein Zehntel sein, der angerechnet wird. Selbst wenn Ihr Vermögen noch deutlich höher ist, bedeutet dies nicht, dass Sie keine Ergänzungsleistungen bekommen.

Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall, nicht falsche Hemmungen zu haben und Ihre Anspruchsberechtigung bei Ihrer AHV-Kasse zu prüfen, damit Sie sich finanziell keine Sorgen um Ihre Zukunft im Alter machen müssen.

Wie Enkel mehr vom Sparbatzen der Grossmutter erhalten

Ich möchte für meine fünf Enkel total 50’000 Franken anlegen. Der Anlagehorizont ist zehn Jahre. Die Bank hat mir einen Vorschlag mit Raiffeisen Futura Global Bond Fund, Schroder Euro-Corporate Bond-Fund, Raiffeisen Futura Swiss Stocks, Raiffeisen Indexfonds SPI und dem UBS CH Property Fund Anfos unterbreitet. Finden Sie diesen okay? M. P.

Der Vorschlag Ihrer Bank verteilt das investierte Geld auf die Anlageklasse internationale Anleihen, Aktien und Immobilien. Indem je ein Fünftel des Kapitals in einen der erwähnten Fonds fliesst, wird eine breite Diversifikation erreicht. Mit einem Aktienanteil von 40 Prozent können Sie von den höheren Renditechancen an den Aktienmärkten profitieren. Die Anlage in die Obligationen- und in den Immobilienfonds sorgt für eine gewisse Absicherung nach unten.

Auffallend ist, dass Ihre Bank hauptsächlich eigene Fonds einsetzt, an denen sie am meisten verdient. Doch dies stört Sie nicht, wie Sie mir schreiben. Punkto Gebühren würden Sie allerdings besser fahren, wenn das gesamte Geld in Indexfonds angelegt wäre. Denn diese sind deutlich günstiger als aktiv geführte Fonds. Nicht optimal ist zudem die Diversifikation im Aktienbereich: Da setzen Sie mit dem Vorschlag ausschliesslich auf den Schweizer Aktienmarkt und gehen damit ein Klumpenrisiko ein.

Unabhängig davon müssen Sie sich bewusst sein, dass auch die Obligationen- und Immobilienfonds keine absolute Sicherheit vor Kursrückschlägen bieten. Auch bei diesen Konstrukten kann es zu Buchverlusten kommen. Die in Aussicht gestellte Rendite von 3,4 Prozent ist keineswegs garantiert. Gesamthaft stufe ich das Risiko bei dieser Fondszusammensetzung aber als durchaus vertretbar ein, zumal Sie die Fonds zehn Jahre liegen lassen möchten. Ich frage mich sogar, ob Sie nicht sogar einen höheren Aktienanteil wählen möchten. Damit gehen Sie zwar deutlich höhere Schwankungsrisiken ein. Weil Sie das Geld aber für Ihre wahrscheinlich noch sehr jungen Enkel investieren und ohnehin einen Anlagehorizont von zehn Jahren festgelegt haben, würde ich das Geld mehrheitlich in Aktien investieren. Diese versprechen auf lange Sicht eine klar höhere Rendite. Dafür setzt man sich dem Risiko aus, dass es zu Einbrüchen kommt.

Sie müssen also abwägen, ob Sie für Ihre Enkel höhere Renditechancen nutzen oder doch das Rückschlagrisiko in Grenzen halten möchten. Auf jeden Fall würde ich einen zweiten Vorschlag einholen, der ausschliesslich auf Indexfonds basiert. Denn die Gebühren, welche Sie damit sparen, kommen vollumfänglich Ihren Enkeln zugute, was auf zehn Jahre hinaus einiges ausmacht.

 

Ein Kommentar zu «Sammeln Sie bei Überstunden alle Belege»

  • Karl von Bruck sagt:

    Das Grundproblem der Gratisueberstunden aller Unart und vieler anderer Missbreuche der Arbeitnehmer sollte nicht ausgeblendet werden. Die Ueberschwemmung des Arbeitsmarktes mit EU-Lohndoempern macht den Arbeinehmer erpressbar, zumal die Sanktionen fuer Missbreuche durch den Arbeitgeber (mickrigste Entschaedigungen und – wenn ueberhaupt – dito Buesslein) laecherlich sind statt abschreckend wirken. Abgehalfterte Arbeitgeber muessen nicht einmal mehr falsch zeugen; es reicht, wenn sie schweigen, um den Lohndoempervorrang auszuloesen, und den inlaendischen Mitbewerber der Aussteuerung und dem Familienruin auszuliefern….

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