Hohe Gebühren? Wechseln Sie die Bank!

Hohe Gebühren senken die Rendite der Anleger: Wegen tiefer Zinsen setzen Finanzinstitute auf hohe Gebühren. Foto: Getty Images
Uns erscheinen die Depotgebühren bei unserer Bank pro Quartal recht hoch. Ich zahle pro Quartal durchschnittlich 110 Franken und mein Mann pro Quartal circa 380 Franken. Lohnt es sich für uns, die Bank zu wechseln, zumal wir von der Bank keine Beratung in Anspruch nehmen und lediglich den jährlichen Steuerauszug benötigen. S. L.
Ja, für Sie dürfte sich ein Bankwechsel lohnen. Ihre Kosten sind tatsächlich beträchtlich angesichts der Tatsache, dass Sie keine Beratung von Ihrer Bank benötigen. Gemäss Ihrer Aufstellung bezahlen über 1600 Franken pro Jahr nur für Gebühren. Das bedeutet, dass ein Teil Ihrer erwirtschafteten Rendite durch diese Bankkosten weggefressen wird.
Als Privatanleger hat man angesichts der rekordtiefen Zinsen eigentlich nur zwei Möglichkeiten, um seine effektive Rendite zu steigern: Entweder man geht mehr Risiken ein und erreicht so eine höhere Rendite oder aber man optimiert seine Gebühren. Fatal ist, wenn man sein Geld konservativ anlegt und praktisch keinen Zins mehr bekommt und zusätzlich hohe Gebühren abliefern muss. Dann bleibt unter dem Strich kaum mehr etwas übrig oder man verliert sogar Geld.
Ihrem Depot entnehme ich, dass Sie Ihr Kapital zum grössten Teil in Aktien investiert haben. So erzielen Sie auf lange Sicht eine ansprechende Rendite und profitieren von den Dividendeneinnahmen. Trotzdem ist es ärgerlich, wenn ein Teil dieser Erträge wieder wegfliesst. Die Banken auf der anderen Seite haben im Zuge der extrem tiefen Zinsen und wegen des Wegfalls der Retrozessionen, welche ihnen früher satte Einnahmen bescherten, in den letzten Jahren ihre Gebühren systematisch angehoben. Auch zögern die Institute, die Negativzinsen, welche sie der Nationalbank zahlen, den Privatkunden weiterzugeben. Stattdessen haben sie die Gebühren verteuert.
Etliche Banken sind auch dazu übergegangen, vermehrt Pauschalgebühren einzuführen. Den Kunden wird dann ein Package mit verschiedenen Bankdienstleistungen zu einem pauschalen Betrag angeboten. Solche Pauschalpakete sind für jene sinnvoll, welche die Dienstleistungen tatsächlich benützen und zum Beispiel die Beratung der Bank in Anspruch nehmen. Doch das ist bei Ihnen gerade nicht der Fall. Sie zahlen für Dienstleistungen, welche Sie nicht benötigen, unnötig Geld und für die wenigen Dienstleistungen, welche sie brauchen, viel zu viel. Darum würde ich auf das teure Pauschalpackage, das Sie jetzt bei Ihrer Bank bezahlen, verzichten. Ich empfehle Ihnen, dies direkt mit Ihrer Bank zu thematisieren und eine abgespeckte Lösung zu verlangen.
Allerdings bin ich mir bewusst, dass viele Banken das nicht gerne tun oder es sogar ablehnen, weil sie mit den Pauschalpaketen, welche übrigens die Kostentransparenz deutlich verschlechtert und die Vergleichbarkeit unter den Banken erschwert haben, wesentlich besser fahren. Wenn Ihnen Ihre Hausbank keine deutlich günstigere Variante anbietet, würde ich die Bank wechseln. Ich kann Ihnen nicht ein einzelnes Institut empfehlen. Aber bei verschiedenen kleineren Retail- und Kantonalbanken können Sie nach wie vor nur ein Konto und ein Depot ohne Beratung und weitere Pauschalangebote führen und zahlen so pro Jahr massiv weniger.
Zu den günstigen Anbietern zählen auch der Onlinebroker Swissquote oder die Postfinance, obwohl auch diese neuerdings ihre Gebühren angehoben hat. Ich rate Ihnen, von mehreren Banken, zu denen Sie einen Bezug haben, eine konkrete Gebührenofferte einzuholen. Die Gebühren sind ja nur ein Aspekt. Auch sonst müssen Sie sich bei Ihrer Bank punkto Qualität und Betreuung wohlfühlen. Darum würde ich mir die Mühe machen, mehrere Gespräche zu führen. Wenn Sie einer Bank anbieten, mit ihren zwei Depots zu ihr wechseln zu wollen, ist diese gerne bereit, Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten.
Wichtig ist, dass Sie von Anfang an klarmachen, dass Sie keine Beratung und weitere Zusatzleistungen wünschen. Einige Banken sind zudem bereit, die bei einem Bankwechsel entstehenden Transferkosten zu übernehmen, wenn Sie dafür neue Depotkunden gewinnen können. Anhand der konkreten Offerten können Sie vergleichen und Ihre Gebühren deutlich senken, was ich in Ihrem Fall für angezeigt halte.
Für Schweizer mit schwarzen Konten im Ausland wird es eng
Ich wohne in Basel und habe schon seit vielen Jahren ein Konto bei einer französischen Bank im Elsass. Damit finanziere ich Einkäufe und Ausflüge in Frankreich. Aber ich habe es nie bei den Steuern angegeben. Ist das ein Problem? E. S.
Ja. Im 2017 tritt der automatische Informationsaustausch mit der EU in Kraft. Dies bedeutet, dass ab nächsten Jahr Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum von Steuerpflichtigen im Ausland und deren Kontostände gesammelt und diese dann ab 2018 ausgetauscht werden. In der Schweiz davon betroffen sind nur Steuerpflichtige im Ausland.
Für Sie ist das Problem, dass der automatische Informationsaustausch nicht einseitig erfolgt. Es werden also nicht nur Daten von ausländischen Steuerpflichtigen von der Schweiz an die EU-Steuerbehörden geliefert, sondern auch die EU-Staaten müssen Daten von in der Schweiz Steuerpflichtigen sammeln, welche dort ein Konto haben und diese Daten der Schweiz liefern. Anhand dieser detaillierten Informationen können dann die Schweizer Steuerbehörden prüfen, ob Sie das von Ihnen in Frankreich unterhaltene Konto versteuert haben oder nicht.
Ich empfehle Ihnen, das Schwarz-Konto Ihren Steuerbehörden nachträglich zu melden oder es wenigstens noch vor Inkrafttreten des automatischen Informationsaustausches zu saldieren, da rückwirkend keine Daten ausgetauscht werden. Indem Sie das Konto selbst melden oder es rechtzeitig noch vor dem Jahresende schliessen, vermeiden Sie eine Busse wegen Steuerhinterziehung.
Wenn der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse doch keinen Steuervorteil bringt
Pensionskassen gehen vermehrt dazu über, einen Teilkapitalbezug vorzuschreiben und nicht mehr das ganze Kapital in eine Rente umwandeln. Wie verhält es sich nun steuerlich, wenn in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung Einkäufe getätigt wurden und eine solche Reglementsänderung der PK überraschend kommt? Geht die steuerliche Begünstigung dieser Einkäufe verloren? M. F.
Ja, auch wenn das für den Betroffenen unfair ist, geht die steuerliche Begünstigung mit grosser Wahrscheinlichkeit verloren. Das Risiko der Reglementsänderung trägt der Einzelne. Ansonsten müssten die Änderungen mit einer mehrjährigen Karenzfrist umgesetzt werden, was in der Regel nicht der Fall ist. Das Gesetz schreibt klar vor, dass jemand, der sein Kapital bei der Pensionierung als Kapital beziehen möchte, keine Einkäufe während der letzten drei Jahre vor der Pensionierung mehr tätigen darf. Ansonsten geht man das Risiko ein, dass man das Geld, das man durch den Steuerabzug gespart hat, später wieder den Steuerbehörden bezahlen muss.
Zu beachten ist, dass die genauen Regeln nicht in allen Kantonen gleich sind oder angewandt werden. An sich wäre es in der von Ihnen beschriebenen Situation auch möglich, das Kapital mit Ausnahme des in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung einbezahlten Kapitals zu beziehen. Ob das möglich ist, hängt dann vom konkreten Vorsorgereglement der Pensionskasse ab.
Man würde also den Grossteil des Kapitals beziehen, aber nicht alles. Verbindlich sind letztlich die genauen Bestimmungen der Kasse. Ich empfehle in solchen Situationen, das direkte Gespräch mit der Vorsorgeeinrichtung und den Steuerbehörden zu suchen. Auch bei der Frage, ob bei der Regel, dass drei Jahre vor einem Kapitalbezug keine Einkäufe mehr getätigt werden dürfen, falls man den Steuervorteil nicht verlieren will, die vollen Kalenderjahre gelten, gibt es kantonal unterschiedliche Anwendungen. Die Fristen sind nicht überall gleich. Hier rate ich, vor einem geplanten Pensionskasseneinkauf unbedingt mit den lokalen Steuerbehörden Rücksprache zu nehmen, um sicherzustellen, dass man keine Fehler macht.
4 Kommentare zu «Hohe Gebühren? Wechseln Sie die Bank!»
Beim Schliessen eines Kontos in einer Bank mit blau-weissen Schild, in einem Kanton südlich vor Zürich tatsächlich 20.- und noch -.85 als Porto für den letzten Auszug. Dabei haben diese das Papier den Umschlag, und die Druckkosten vergesen. Es liegt also noch Potenzial für weitere Gebühren.
Mein Beileid.
Wo finde ich eine aktuelle nationale Erhebung über die Depotgebühren der Schweizer Banken?
z.B. hier: http://www.moneyland.ch/de/depotgebuehren-schweiz
Es ist einfach so, dass einige Onlinebroker z.B. „29 CHF“ schreiben und in einer Fussnote angeben, dass zusätzliche Gebühren ausländischer Handelsplätze weitergereicht werden. Dann ist man leicht bei 50-70 CHF, falls man an FFM oder NY handelt. Insofern Kleingedrucktes des Anbieters trotzdem lesen. Egal, was moneyland meint!
Ich kann z.B. strateo empfehlen. Steckt aber eine belgische Bank dahinter. CH-Einlagensicherung deckt aber 100 000 auch hier ab. Zudem: Wertschriften/ETFs gehören immer einem, da würde ich nicht auf eine Schweizer Bank beharren.
Was ist, wenn man unfreiwillig pensioniert wird und Kapital ausbezahlt erhält obwohl die Dreijahresfrist noch nicht erreicht ist? Muss man die Steuerersparnis trotzdem zurückzahlen? Bei der Einzahlung in die PK war das neue Reglement ja noch nicht bekannt.