Hypo-Kunden werden zum Abschied zur Kasse gebeten

Hypothekenkündigung: Reklamieren Sie, wenn zwei Tranchen doppelt verrechnet werden. Foto: Keystone

Hypothekenkündigung: Reklamieren Sie, wenn zwei Tranchen doppelt verrechnet werden. Foto: Keystone

Ist es korrekt, dass mir die UBS im Zuge der Hypothekenkündigung von zwei Tranchen zweimal eine Bearbeitungsgebühr von je 300 Franken, also gesamthaft 600 Franken, verrechnet? T. G.

Rechtlich ist die Belastung der Gebühren aus der Hypothekenablösung korrekt, sofern sie in den Vertragsbedingungen erwähnt ist. Sie ist aber alles andere als kundenfreundlich und aus meiner Sicht störend. Da Sie zwei Hypotheken-Tranchen mit Laufzeitende in unterschiedlichen Monaten gekündigt haben und zu einem Konkurrenten wechseln, behandelt die Grossbank den Wechsel streng nach Reglement als zwei Kündigungen, obwohl es sich für Sie selbst nur um eine Hypothek handelt. Wenn in den Geschäftsbedingungen aufgeführt, hat die Bank das Recht, eine Gebühr bei einem Hypothekenwechsel zu verrechnen.

Für mich ist aber sachlich nicht nachvollziehbar, warum gleich zweimal Gebühren anfallen sollen: Denn die Bank hat trotz der zwei unterschiedlichen Tranchen nur einmal einen effektiven Aufwand. Ich würde die doppelte Verrechnung der Gebühr daher nicht akzeptieren und bei der Bank reklamieren. Allerdings würde ich es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Streng juristisch stufe ich Ihre Chancen, in diesem Streitpunkt recht zu bekommen, als eher gering ein, da man den Sachverhalt unterschiedlich interpretieren kann. Möglicherweise haben Sie noch andere Kundenbeziehungen zur UBS. Diese würde ich bei der Reklamation einbringen. Je nach Bedeutung der Kundenbeziehung kommt Ihnen die Bank vielleicht eher entgegen.

Ein Weg könnte auch sein, dass Sie sich mit dem Streitfall an den Schweizerischen Bankenombudsmann (www.bankenombudsman.ch) wenden, der in Konflikten zwischen Banken und Kunden vermittelt. Ausserdem würde ich Ihren neuen Hypothekengeber – in Ihrem Fall eine Versicherung – bitten, die Wechselgebühr zu übernehmen. Immerhin gewinnt er einen neuen Kunden. Grundsätzlich finde ich solche Gebühren bei einem Hypothekenwechsel ärgerlich. Den Banken entsteht durch den Wechsel nicht wirklich ein grosser Aufwand. Vielmehr sind die Gebühren eine versteckte Fessel, um wechselwillige Kunden eher halten zu können. Leider haben sehr viele Banken inzwischen entsprechende Gebühren eingeführt.

Für mich stellen solche Bearbeitungskosten die von vielen Instituten hoch gepriesene Kundenfreundlichkeit arg infrage. Die Banken müssten doch ein Interesse daran haben, dass ein intensiver Wettbewerb spielt. Mit solchen Gebühren zeigen die Banken aber, dass sie sich schwertun mit dem Wettbewerb und offenbar nicht daran glauben, dass sie im Konkurrenzkampf alleine mit ihren Hypothekenkonditionen und ihrem Service bestehen. Hohe Bearbeitungsgebühren beim Hypothekenwechsel sind aus meiner Sicht ein Armutszeugnis für die Wettbewerbsfähigkeit und Kundenfreundlichkeit vieler Banken, auch wenn die belasteten Kosten rechtlich durchaus gestützt sind.

3. Säule: Zwischen Flexibilität und Versicherungsschutz wählen

Ich will für mich eine 3. Säule machen. Das kann ich bei der Bank oder der Versicherung. Was ist besser? G. I.

Das hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Damit Sie sich selbst ein Urteil bilden können, müssen Sie die wichtigsten Unterschiede kennen. Wenn Sie die Säule 3a bei der Versicherung machen, schliessen Sie in der Regel auch eine Versicherung für den Todesfall und eine Prämienfortzahlung bei Erwerbsausfall ab. Sie sparen also nicht nur im Rahmen der 3. Säule fürs Alter, sondern sichern sich zusätzlich ab und kaufen so ein ganzes Paket. Für die erwähnten Versicherungen müssen Sie aber im Rahmen dieses Pakets Prämien zahlen. Darum müssen Sie sich überlegen, ob Sie den Versicherungsschutz brauchen. Wenn jemand zwanzig, ledig und kinderlos ist, macht eine Todesfallversicherung meist wenig Sinn. Anders ist die Lage, wenn jemand eine Familie hat, für die er sorgen muss. Dann ist die Absicherung weit wichtiger.

Bei der Bank hingegen gibts keinen Versicherungsschutz. Man hat nur ein Konto, auf dem man fürs Alter spart. Fertig. Ein wichtiger Unterschied ist auch die Flexibilität: Bei der Versicherung verpflichtet man sich über viele Jahre hinweg, regelmässig den definierten Betrag in die 3. Säule einzuzahlen. Dies kann von Vorteil sein, weil man mit dem Zwang wirklich das Geld spart und es nicht einfach für den Konsum locker ausgibt. Allerdings muss man sich genau überlegen, ob man den Betrag wirklich auf lange Sicht aufbringen kann. Denn die Versicherung kann man später nicht einfach locker kündigen. Mit einer Kündigung verliert man einiges Geld.

Bei der Bank hingegen ist man nicht gezwungen, jedes Jahr einzuzahlen. Dies hat den Nachteil, dass viele die 3. Säule schliesslich vernachlässigen. Der Vorteil der Banklösung liegt aber in der grossen Flexibilität. Ich empfehle Ihnen, je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation, die Vor- und Nachteile abzuwägen und dann zu entscheiden. Eine 3. Säule macht aus meiner Sicht auf jeden Fall Sinn, egal ob bei der Bank oder Versicherung: Angesichts der angespannten Finanzlage bei der AHV und den Pensionskassen dürfte die freiwillige 3. Säule künftig für die Altersvorsorge noch wichtiger werden.

Hypothek: Versicherungen und Pensionskassen miteinbeziehen

Bei welchen Pensionskassen oder Versicherungen kann ich (72) eine Hypothek machen? Meine Pensionskasse macht keine privaten Hypotheken mehr. Alle meine Hypotheken sind mit Libor 0,75 Prozent bei einer Bank. Gibt es eine Möglichkeit, unter 0,75 abzuschliessen? W. N.

Ja, es dürfte im aktuellen Zinsumfeld möglich sein, dass Sie eine Hypothek zu noch günstigeren Konditionen abschliessen können. Allerdings haben Sie bei Ihrer Bank mit 0,75 Prozent Zins jetzt schon attraktive Konditionen. Dies zeigt, dass Sie über ein erstklassiges Schuldnerrating bei Ihrer Hausbank verfügen und diese die Tragbarkeit Ihrer Hypothek trotz Ihres Alters als sehr gut einstuft. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass es möglich ist, einen Anbieter zu finden, der Ihnen noch tiefere Konditionen anbietet. 0,7 Prozent oder sogar leicht darunter sollte möglich sein. Die konkreten Zinssätze erhalten Sie aber erst, wenn die entsprechende Versicherung, Bank oder Pensionskasse Ihr Dossier prüfen kann.

Darum würde ich mir von mehreren Versicherungen und Pensionskassen einen Vorschlag unterbreiten lassen. Hypotheken bekommt man derzeit von den meisten grossen Versicherungen wie Swiss Life, Zürich, Helvetia oder Axa-Winterthur. Auch viele Pensionskassen nutzen Hypotheken, um die Anlagegelder der Versicherten gewinnbringend zu investieren. Dabei vergeben sie auch Hypotheken an Dritte – also nicht nur an die von ihnen Versicherten.

Hypotheken im Angebot haben beispielsweise die Bernische Pensionskasse, die Luzerner Pensionskasse, die St. Galler Pensionskasse, die Aargauische Pensionskasse oder die PK Basel-Stadt. Zinsvergleiche finden Sie ausserdem bei Moneypark, Comparis oder dem VZ Vermögenszentrum. Diese vermitteln auch Hypotheken.

 

 

 

 

 

 

3 Kommentare zu «Hypo-Kunden werden zum Abschied zur Kasse gebeten»

  • Bernhard Berchtold sagt:

    Endlich seriöse, neutrale und brauchbare Antworten auf die Kundenfragen ohne Eigeninteresse!!!
    Bravo Herr Spieler

  • Ceva sagt:

    der betrag macht gewählt sinnlos
    ich hat denke ein spieler hat auch d.a.s. arbeitet für vz oder ander hs (mf), soab
    were in dresden auch hau ab spielert rufen
    ¨soweit er nicht willigt zu bösen ubs cs zkb raiffeisen andere böse börse salam geld einen unkenrufen geben machen können werden

    trünnigst, unterst, jederst, sauest sein geworden gedanken henken.
    also fauler betrag, fauler kredit, faules ei, faul alles

    • Stephan Fehlmann sagt:

      Aber mit der Sprache haperts schon noch ein bisschen! Vielleicht versuchen Sie noch zu schreiben, was Sie uns schreiben möchten!?

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