Mit Hilfe der Eltern zum Eigenheim

Der Traum vom Eigenheim: Junge Familien sind oft auf finanzielle Hilfe der Eltern oder Grosseltern angewiesen. Foto: Getty Images
Wir sind eine junge Familie und würden gerne ein kleines Einfamilienhaus kaufen. Unser Erspartes reicht aber noch nicht ganz für eine Hypothek. Unsere Eltern haben signalisiert, dass Sie uns helfen würden. Gehen wir Nachteile ein? J. P.
Im Gegenteil: Wenn Sie von Ihren Eltern bei der Finanzierung der Immobilie Unterstützung bekommen, können Sie mehrere Probleme gleichzeitig lösen. Ein Darlehen seitens Ihrer Eltern würde als Eigenkapital angerechnet. So könnte Ihr Traum vom eigenen Haus Realität werden. Sehr viele junge Familien ermöglichen so den teuren Kauf einer Liegenschaft.
Würden nicht viele Eltern und Grosseltern mit Kapital zur Seite stehen, könnten sich in der Schweiz deutlich weniger junge Familien überhaupt Wohneigentum leisten. Die Frage ist, zu welchen Konditionen Ihre Eltern ein Darlehen gewähren. Ist es zinslos oder welche Zinsen müssen Sie zahlen? Ein zinsloses Darlehen würde Sie finanziell entlasten.
Auch müssen Sie mit Ihren Eltern unbedingt einen Darlehensvertrag erstellen, in dem geregelt ist, mit welchen Fristen das Darlehen zurückbezahlt oder gekündigt werden kann. Zudem stellt sich die Frage, welche Sicherheiten die Eltern haben. Vor allem sollten Sie im Zusammenhang mit dem Darlehen auch an das Risiko einer Scheidung denken – auch wenn es sehr unromantisch klingt. Leider ist es eine Tatsache, dass fast die Hälfte aller Ehen irgendwann wieder auseinander gehen.
Wenn Immobilien vorhanden sind und auch noch Darlehen von Eltern bestehen, kann es in diesem Fall kompliziert werden, zumal in Scheidungskonflikten Emotionen bei den betroffenen Eheleuten als auch bei deren Eltern oft hochgehen. Zudem kommt es manchmal vor, dass sich das Verhältnis zwischen erwachsenen Kindern und deren Ehepartnern zu den Eltern nach ein paar Jahren plötzlich verschlechtert. Dann darf das Darlehen nicht zu einem Faktor werden, der Sie schwer unter Druck setzt.
Darum sind mögliche Kündigungsfristen für beide Seiten zu definieren. Ich würde das Angebot Ihrer Eltern annehmen, aber die genauen Konsequenzen für Sie und die Eltern im Detail prüfen und die Rahmenbedingungen für ein Darlehen in einem Vertrag regeln. So schaffen Sie für einen möglichen Konfliktfall klare Verhältnisse.
AHV-Rente verbessern
Als Mutter von drei Kindern habe ich von Erziehungsgutschriften der AHV gelesen. Um was handelt es sich dabei? C. W.
Eine Erziehungsgutschrift bekommen Sie für die Jahre angerechnet, während denen Sie eines oder mehrere Ihrer Kinder unter 16 Jahren betreuten. Damit können Sie Ihre Rente für die Zeit, welche Sie Ihren Kindern gewidmet haben, deutlich verbessern. Dies gilt auch, wenn Sie Adoptivkinder betreuen.
Falls Sie verheiratet sind, wird die Erziehungsgutschrift zwischen Ihnen und Ihrem Mann aufgeteilt, da Sie ja die elterliche Sorge und Obhut gemeinsam wahrnehmen und je zur Hälfte angerechnet. Anders ist es, wenn Sie als Mutter die elterliche Sorge über Ihre drei Kinder alleine wahrnehmen müssen. In diesem Fall wird die Erziehungsgutschrift als Ganzes Ihnen zugeteilt.
Spruchreif wird die Erziehungsgutschrift allerdings erst mit der Rentenanmeldung. Dann müssen Sie im Detail angeben, ob und wie lange Sie Kinder betreut haben und wie die Obhut der Kinder mit dem Vater dieser geregelt war. Eine Gutschrift anmelden kann man übrigens auch, wenn man pflegebedürftige Verwandte pflegt. Die Details über die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Pflegegutschrift erfahren Sie direkt bei Ihrer AHV-Kasse.
Rasch handeln statt sich zu lange ärgern
Meine Bank organisiert die Anlagelösungen neu. Mir hat sie ein Modell vorgeschlagen, das mich das Dreifache kosten würde, ohne dass ich die Vorteile nutzen kann. Weil ich die Bank mehrfach kritisiert hatte, bietet man mir nur noch eine Anlagelösung ohne Beratung an. Darf die Bank Produkte ohne Begründung selektiv anbieten? P. E.
Ja, das darf sie. Sie darf sogar auch ohne Begründung die Kundenbeziehung zu Ihnen abbrechen. Als Unternehmen ist sie frei, mit welchen Kunden sie eine Geschäftsbeziehung unterhalten will und welchen nicht. Ebenso steht es der Bank frei, nicht allen Kunden die gleichen Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Sie darf sogar Preise je nach Kundschaft unterschiedlich gestalten. Das ist die freie Marktwirtschaft.
Allerdings ist nicht nur die Bank frei. Auch Sie sind es. Als Kunde müssen Sie sich keineswegs alles bieten lassen. Wenn Sie mit dem Service oder Dienstleistungen unzufrieden sind oder wie in Ihrem Fall die Gebühren aus Ihrer Sicht ungerechtfertigt stark steigen und das Preis-/Leistungsverhältnis nicht mehr stimmt, können Sie ebenso wie die Bank entweder die Produkte wechseln oder aber die Bankbeziehung beenden.
Wie ich aus Ihren Zeiten heraushöre, ist das Vertrauen in Ihre Bank schwer angeschlagen. Unter solchen Umständen macht es meines Erachtens keinen Sinn, bei einer Bank zu bleiben. Anlegen und überhaupt das gesamte Bankgeschäft sind Vertrauenssache. Oft warten Kundinnen und Kunden in der Praxis viel zu lange mit einem Bankwechsel und ärgern sich längere Zeit, statt rasch einen Entscheid zu treffen und die Bankbeziehung zu ändern.
Zum Glück gibt es hierzulande viele sehr unterschiedliche Banken. Auch punkto Gebühren. Ja, ich würde mir als Kunde nicht alles bieten lassen und gerade deshalb die Bankbeziehung beenden, wenn Sie derart unzufrieden sind. Ich rate Ihnen, vorgängig zu prüfen, welche Dienstleistungen und weiteren Rahmenbedingungen für Sie als Kunde wichtig sind. Aufgrund dieser Kriterien würde ich eine neue Bank auswählen. Die Konditionen und Modelle finden Sie heute bei vielen Instituten im Internet, sodass Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden können. Wer das Vertrauen verloren hat, sollte nicht zögern, sondern die Bank wechseln.
13 Kommentare zu «Mit Hilfe der Eltern zum Eigenheim»
Ein Eigenheim bevor man es sich wirklich leisten kann, ist einer der grössten Fehler, die man in finanzieller Hinsicht begehen kann…
Das Leben besteht aus unzähligen Risiken. Eine Hypofinanzierung ist sicher auch mit Risiken behaftet.
Ihre Aussage würde sich generell auf sämtliche Konsumkredite anwenden lassen, inkl. Gebrauch einer Kreditkarte.
Aus der Sicht eines profitgeilen Hausbesitzers/Vermieters haben Sie natürlich vollkommen recht, ansonsten könnte der Frust & Neid eines „Besitzlosen“ aus Ihnen sprechen.
Ein Darlehen ist ein Kredit und stellt kein Eigenkapital dar. Für eine Eigenheimfinanzierung kann ein auch innerhalb der Familie vertraglich vereinbartes Darlehen mit einem vereinbarten Zinssatz (z.B. 0%) und langer Laufzeit sehr hilfreich sein und die Kreditgewährung für eine Hypothek massiv erleichtern.
Wir haben von den Schwiegereltern ein zinsloses Darlehen erhalten. Die Bank betrachtet dieses Geld als Eigenkapital, nicht als Kredit. Jedenfalls war das bei uns so. Kommt vielleicht auch darauf an, wie „offiziell“ man das ganze regelt? Bei uns gabs einfach einen selbst aufgesetzten Vertrag, unterschrieben von uns und den Schwiegereltern, dann das Geld aufs Konto, that’s it.
Der Artikel ist ganz übel falsch! Ein Darlehen wird niemals als Eigenmittel angerechnet. Nur ein Erbvorbezug gilt als Eigenmittel. Bitte korrigieren.
Ihr Kommentar ist ganz übel falsch. Selbstverständlich werden die Darlehensnehmer (Kinder) zu Eigentümern des Geldes (Art. 312 OR), das sie von den Eltern als Darlehensgeber bekommen. Auch aus Sicht der hypothekenvergebenden Bank ist das Geld natürlich Geld der Kinder und damit Eigenmittel. Wie soll die Bank denn überhaupt wissen, ob bspw. die als Eigenmittel bezeichneten Fr. 100’000.- auf dem Konto des Kindes als Darlehen dorthin kamen?
Herr Meister, wenn ich meiner Tochter mit 50000.– für ein Eigenheim unter die Arme greife, muss ja die hypothekengebende Bank nichts davon wissen. Also wird meine Tochter mit meinen 50000.– und ihren 50000.– der Bank fr. 100000.— als Eigenmittel präsentieren. Somit stünde einer Finanzierung nichts mehr im Wege. Wie wir das familienintern regeln, geht ja niemanden etwas an. Theoretisch könnte man einen Kleinkredit bei irgendeiner Bank aufnehmen und diesen dann bei der Hausbank als Eigenmittel für die Hypothek einschiessen.
Kommt ja immer drauf an, wie seriös die Bank die Finanzen kontrolliert.
Solange das Darlehen der Eltern nachrangig ist, ist der Bank doch völlig Wurst, wo das Geld herkommt.
„Zudem stellt sich die Frage, welche Sicherheiten die Eltern haben.“
Die Eltern können sich für ihr Darlehen einen Schuldbrief erstellen lassen.
Das ist nicht ganz so unproblematisch: Die Eltern des Mannes machen die Finanzierung. Nach einigen Jahren will sich die Ehefrau des Mannes trennen, und wird im Haus bleiben wollen, bei null Zins zulasten wirtschaftlich gesehen des Mannes.
Daher dürfte man Folgendes prüfen:
Eltern verlangen und knüpfen den Vertrag daran, dass sich die Schwiegertochter weiterbildet, und zwar möglichst definiert, gerade wenn Kinder klein sind und sie teilweise immer im Erwerbsleben bleibt. Die Ehefrau muss eine gute Ausbildung in einem wirtschaftlich verwertbaren Bereich haben. Sie verpflichtet sich, auch im Falle der Trennung weiterhin zu arbeiten, Vorhandrecht im Grundbuch eintragen. Kündbarkeit regeln.
Eben leider kaschieren die Papi-kann-zahlen-EFH-Besitzer die akuten Probleme des mittleren Mittelstands. Stagnierende Löhne und steigende Immopreise verunmöglichen den Erwerb von Wohneigentum für diejenigen, welche sich den Traum der eigenen vier Wände aus eigener Kraft erfüllen müssen. Das sind bald schon US-amerikanische Zustände, wo Wohneigentum und die Wahl der Uni mit den finanziellen Verhältnissen der Familie einhergehen. Erbschaftssteuern könnten das Gefälle signifikant verkleinern. Vor der nächsten Erbschaftssteuerabstimmung sollten die Medien vielleicht mal erheben, wieviel Wohneigentum überhaupt erst erstanden werden konnte, weil mit Geldern aus Erbschaften die Hypothekarbelastung ganz oder teilweise getilgt wurde.
Steigende Immopreise sind eine direkte Folge der tiefen Zinsen, daran ändern Erbschaftssteuern auch nichts. Wenn weder Eltern noch Kinder genug Geld für eine Immobilie haben, bleibt man halt „aussen vor“, das ist auch in vielen anderen Lebensbereichen so.
Aus Ihren Zeilen interpretiere ich vor allem Eines: „Was ich nicht kriege, sollst du auch nicht haben“. Oder etwas vereinfacht gesagt, es tropft der Neid…
Steigende Immopreise sind nicht nur eine Folge tiefer Zinsen, sondern auch eines engen Marktes. Ein knappes Gut wird bei grosser Nachfrage eben teuer.