Tiefe Hyposätze nutzen

Immobilienkauf: Das Risiko des Zinsanstiegs muss richtig eingeschätzt werden. Foto: Getty

Immobilienkauf: Das Risiko des Zinsanstiegs muss richtig eingeschätzt werden. Foto: Getty

Ich stehe vor dem Kauf einer Immobilie. Als Hypothek-Art tendiere ich zum Libor. Bei der Migros-Bank würde ich 0,8 Prozent Zins auf eine Libor-Hypothek zahlen. Was ist Ihre Einschätzung? P. S.

Ich stufe das Angebot als attraktiv ein. Faktisch zahlen Sie der Bank lediglich noch deren Marge. Vor einem Abschluss würde ich trotzdem noch wenigstens zwei Gegenofferten einholen. Viel tiefer werden Sie allerdings kaum kommen. Bei der Libor-Hypothek gehen Sie das Risiko ein, dass Sie im Fall eines Zinsanstiegs nicht geschützt sind. Die Zinserhöhung würde dann gleich auf Sie als Hypothekarschuldner durchschlagen. Sie müssen sich also fragen, wie hoch Sie das Zinsanstiegsrisiko einstufen und welche Konsequenzen ein Zinsanstieg für Ihr persönliches Budget hätte.

Wer ein enges Budget hat, fährt in der Regel besser, wenn er eine Festhypothek hat, also in den nächsten Jahren finanziell möglichst keine negativen Überraschungen erlebt und genau kalkulieren kann. In diesem Fall trägt die Bank das Zinserhöhungsrisiko. Dafür verlangt sie mehr Zins. Ohnehin sollte man vor einem Hypothekenabschluss nicht mit den tiefsten Zinsen rechnen, sondern deutlich höhere Sätze budgetieren. Denn ewig werden die Zinsen nicht so tief bleiben wie heute.

Persönlich rechne ich aber damit, dass die Zinsen in der Schweiz und in Europa noch einige Zeit sehr tief bleiben. Da der Franken stark aufwerten würde, wenn die Schweizerische Nationalbank die Zinsen plötzlich erhöhen würde, während die Europäische Zentralbank die Sätze extrem tief behält, ist vorderhand nicht mit einem Zinsanstieg zu rechnen, zumal sowohl in der Schweiz als auch in Europa Negativzinsen herrschen. Falls es später dennoch Signale für eine Zinsanhebung gäbe, könnten Sie bei Ihrer Bank trotzdem noch in eine Festhypothek wechseln. Diese kosten dann aber mehr als heute.

Falls Sie das Zinsanstiegsrisiko tragen können, würde ich derzeit auch eine Libor-Hypothek vorziehen.

 

Rente lohnt sich besonders für jene mit hoher Lebenserwartung

Bei der Pensionskasse weiss ich nicht recht, ob ich die Rente oder das Kapital beziehen soll. Was geschieht mit meinem Geld, falls ich die Rente wähle und bald nach der Pensionierung sterbe. Geht das Restkapital dann automatisch an meine Erben? U. T.

Nein, nicht zwangsläufig. Das von Ihnen bei einem frühen Ableben nicht aufgebrauchte PK-Kapital geht nicht in jedem Fall an Ihre Erben. Wenn Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Partnerin oder sogar noch Kinder unter 18 oder in Erstausbildung bis 25 haben, erhalten diese eine Witwen- bzw. Waisenrente. Was mit dem Geld bei Ihrem Ableben passiert, erfahren Sie im Reglement Ihrer Pensionskasse. Ich rate Ihnen, dieses genau zu prüfen. Falls Sie keine Renten-berechtigen Personen hinterlassen und auch sonst keine Begünstigtenerklärung vorliegt, kann es sein, dass das von Ihnen nicht aufgebrauchte Restguthaben an die Pensionskasse geht. Ihre Erben hätten unter Umständen das Nachsehen.

Anders beim Kapitalbezug: Dann wäre das Restkapital Teil der Erbsumme. Ein gutes Geschäft für den Versicherten ist der Rentenbezug vor allem dann, wenn man ein hohes Alter erreicht. Wer indes kurz nach der Pensionierung verstirbt, hätte unter Umständen besser das Kapital bezogen. Dies ist aber nur ein Teilaspekt. Sinnvoll ist ein Kapitalbezug nur für Versicherte, die bereit und in der Lage sind, sich um die Verwaltung des bezogenen Vermögens zu kümmern. Wer darin keine Erfahrung hat oder die Verwaltung auch nicht delegieren möchte und möglichst ein garantiertes Monatseinkommen bis ans Lebensende wünscht, fährt mit einer Rente oft besser.

Generelle Aussagen greifen allerdings zu kurz. Letztlich sollte immer der konkrete Fall analysiert werden. Der Entscheid, Rente oder Kapital, sollte anhand individueller Bedürfnisse und weiterer Lebensumstände abgewogen und gefällt werden.

 

Automatischer Informationsaustausch gilt nur für ausländische Kunden

Mir ist noch nicht klar, was der automatische Informationsaustausch für mich als Privatperson bedeutet. Ich habe mehrere alte Bankkonten, auf denen wenige Hundert Franken liegen, die ich aber bisher der Steuerbehörde nicht angegeben habe, da mir der Aufwand zu gross war und die Beträge weit unterhalb des Vermögensfreibetrages liegen. Sind vom AIA auch meine inländischen Konten betroffen? E. J.

Im Inland gilt weiterhin das Bankgeheimnis. Für ausländische Kundinnen und Kunden ist dieses hingegen ausgehöhlt. Die Vorgaben der OECD zur Steuertransparenz und dem Austausch von steuerrelevanten Daten sehen vor, dass die Banken künftig die Daten von Kunden registrieren und melden müssen, welche in einem anderen Land steuerpflichtig sind, das ebenfalls am automatischen Informationsaustausch (AIA) teilnimmt. Seit Jahresbeginn gilt der AIA innerhalb der EU und Liechtenstein. Das heisst, in diesen Ländern werden die Daten laut OECD-Bestimmungen registriert und ab 2017 ausgetauscht. Die Schweiz übernimmt den AIA mit der EU und Liechtenstein erst ab dem nächsten Jahr, also ein Jahr verzögert.

Für Schweizer Kunden, die nur hier steuerpflichtig sind, gilt der AIA nicht. Da gibt es ja nichts auszutauschen. Falls Sie EU-Bürger und in einem EU-Land steuerpflichtig wären, würden Ihre Daten aber ausgetauscht. Die Schweiz erhält dann ebenfalls Daten von der EU: Wenn Sie als Schweizer Konten im EU-Ausland haben, werden diese ab dem nächsten Jahr registriert und ab 2018 an die Schweiz geliefert. Als Schweizer müssen Sie Ihre Konten und Daten selbst gegenüber dem Steueramt deklarieren. Von ausländischen Kunden aus Ländern, die dem AIA angehören, werden von der Schweiz künftig unter anderem Name und Adresse der Bank sowie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontonummer des Kunden, Saldo der Konten und Jahreserträge gemeldet. Schwarzkonten sind so somit nicht mehr möglich.

Auch in der Schweiz gibt es auf dem politischen Parkett von einzelnen Parteien Bestrebungen, einen direkten Austausch von Bankdaten ans Steueramt zu ermöglichen. Derzeit ist dies nicht möglich. Ich empfehle Ihnen aber trotzdem, künftig alle Ihre Konten und Depots im In- und Ausland zu deklarieren. Auch wenn auf den Konten nur kleine Beträge liegen, müssen Sie diese in der Steuererklärung aufführen. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass Sie später hohe Nach- oder Strafsteuern zahlen müssen.

 

 

 

Ein Kommentar zu «Tiefe Hyposätze nutzen»

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