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DJ Christopher S. vor Gericht«Bern hat wohl Freude, mir eins auf den Deckel zu geben»

8. Mai 2014: DJ Christopher S. bei einem Auftritt in Berlin. 8. Mai 2024: Auftritt vor Gericht.

Christopher S. war einst ein bekannter DJ und konnte ganze Säle in Ekstase versetzen. Am Mittwoch vor Auffahrt sitzt er wieder einmal in einem Gerichtssaal – und legt immer die gleiche Platte auf.

«Ich sage nichts, Herr Gerichtspräsident.»

Christopher S. schweigt, zu seinem Befinden, zu den Vorwürfen, die ihm die Berner Staatsanwaltschaft anlastet.

Die schwerste Anschuldigung, die nun am Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelt wird: Ende 2016 soll S. einem Bekannten einen Audi Q7 zum Kauf oder zum Leasing angeboten haben. Dieser soll dann 30’000 Franken an S. überwiesen, das Auto aber nicht erhalten haben. Falls das stimmt, wäre es Betrug.

Kurz vor diesem Vorfall, im September 2016, war S. vom gleichen Gericht wegen der Anstiftung zur Brandstiftung schuldig gesprochen worden. 2012 war in einer Lagerhalle seine Plattensammlung in Flammen aufgegangen.

Später wurde das Urteil vom Obergericht, dem Bundesgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt. Nur das Strafmass wurde von sechs auf vier Jahre reduziert.

Gute Führung im Gefängnis

Seit Frühling 2022 befindet sich S. in Haft. Beim Gang in die Strafanstalt Witzwil liess er sich vom Schweizer Fernsehen begleiten. «Ich dachte, das sei ein Witz, da will mich jemand verarschen», sagte er im Film über seine Verurteilung. Seine Frau hielt zu ihm: «Für mich ist er kein Verbrecher.»

Im Gefängnis werden ihm «gute Umgangsformen» und ein anständiges Verhalten attestiert, wie Gerichtspräsident Micha Rudin bei der Verhandlung am Mittwochmorgen sagt. Es ist das einzige Mal, dass S. von seiner Standardantwort abweicht.

«Das ist korrekt, Herr Gerichtspräsident.»

Wie einst sieht sich S. auch jetzt wieder zu Unrecht auf die Anklagebank gesetzt. Sein Verteidiger Daniel U. Walder weist alle Vorwürfe zurück und fordert einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft ist nicht anwesend.

Erst Vertrauen, dann Beleidigungen

Während S. schweigt, redet der Mann, der sich als Opfer im Audi-Deal sieht und Privatkläger ist. Er sei der Nachmieter von S. gewesen, sie hätten ein gutes Verhältnis gehabt. «Ich habe ihm vertraut.» Wenn sie sich heute begegneten, beleidige S. ihn und zeige ihm den Mittelfinger.

Welche Abmachungen die beiden damals getroffen haben sollen, wird aus seinen Ausführungen nicht klar. Er sagt, er habe die 30’000 Franken bezahlt, das Auto nie erhalten und deshalb Anzeige erstattet. Von der Polizei habe er dann erfahren, dass es mittlerweile einer Garage in Langenthal gehöre.

Dann macht sich Anwalt Walder daran, die Aussagen des Privatklägers zu zerpflücken. Besonders schwer scheint es ihm nicht zu fallen.

Der Mann sitze im Rollstuhl – wozu brauche er ein Auto, das er gar nicht fahren könne? Er habe hohe Schulden gehabt – wie habe er da ein Auto bezahlen können? Er könne keine schriftlichen Belege vorweisen – das sei höchst erstaunlich.

Kläger fälschte Dokument

Schliesslich kommt heraus, dass der Nachmieter den Zuschlag für die Wohnung nur dank eines gefälschten Betreibungsregisterauszugs erhielt. Er habe dafür eine Busse von 4000 Franken bezahlt, sagt er. Verteidiger Walder zieht seine Glaubwürdigkeit in arge Zweifel.

Die Ereignisse schildert der Anwalt so: Sein Mandant S. habe das Auto, das er selbst nicht mehr habe fahren wollen, seinem Nachmieter hin und wieder zum Gebrauch überlassen, damit dessen Kinder damit fahren könnten. «Von einem Verkauf war nie die Rede.»

Sein Mandant habe für das Auto auch nie Geld erhalten – dafür fehle es an jeglichen Beweisen. Später habe er den Audi dann einer Garage verkauft – völlig legal.

Auch in den weiteren Anklagepunkten sei S. unschuldig, sagte Walder. Darunter befindet sich der Vorwurf der Veruntreuung: S. soll einen von seiner Frau geleasten Hyundai Santa Fe für 31’000 Franken weiterverkauft haben. Zudem soll er sich einen neuen Fahrzeugausweis erschlichen haben, der ihm den Weiterverkauf erst erlaubte. Das Urteil wird am 16. Mai verkündet.

Hoffen auf ein ruhiges Leben

Am Ende der Verhandlung redet Christopher S. doch noch. 2016 sei er von einem Richter verurteilt worden, der gesagt habe, er könne nicht mit genauer Sicherheit sagen, wer der Täter sei. Und der Staatsanwalt habe damals über ihn gesagt, er sei schon kriminell zur Welt gekommen.

Seither aber habe es gegen ihn keine Anzeigen mehr gegeben. «Es ist alles sauber gelaufen.» Er hoffe nun, dass etwas Positives herauskomme.

In Zukunft wolle er in seinem Leben Ruhe haben. «Aber vielleicht hat man in Bern ja Freude, mir eins auf den Deckel zu geben.»

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