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Monika Roth am, Montag 7. Januar 2013

Banken: Marschbefehl der FINMA – und keiner geht hin?

Eine gute Freundin hat mir einen Brief einer Grossbank gesandt; er datiert vom 20. Dezember 2012. Sie ist seit Jahrzehnten Kundin bei der Bank, bei welcher sie auch erfolgreiche Managerin war. Sie lässt ihr Vermögen dort verwalten und hatte sich an ihren Kundenberater gewandt, weil sie hinsichtlich Vertriebsentschädigungen Transparenz und Herausgabe verlangte – gestützt auf das bekannte Urteil des Bundesgerichts vom Herbst 2012.

Was meiner Freundin nicht bekannt war (aber der Bank doch schon, oder etwa nicht?) – mit der FINMA-Mitteilung 41 (2012) vom 26. November 2012 hat die Aufsichtsbehörde unter dem Titel „Aufsichtsrechtliche Massnahmen – Retrozessionen“ zuhanden der Banken festgehalten: „Bestandespflegekommissionen, die Banken in ihrer Funktion als Vermögensverwalter erhalten, gehören dem Kunden. Dieses Grundsatzurteil hat das Bundesgericht am 30. Oktober 2012 gefällt. Die FINMA ist als Aufsichtsbehörde nicht für die Beurteilung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zwischen Beaufsichtigten und ihren Kunden zuständig. Sie verlangt von den Banken aber aufsichtsrechtlich angemessene Vorkehrungen.“

Konkret verlangt die FINMA: Banken müssen erstens die betroffenen Kunden über diesen Entscheid des Bundesgerichts informieren, sie müssen zweitens eine Stelle bekannt geben, die den Kunden weitere Auskünfte erteilt und sie müssen drittens die einzelnen Kunden auf Anfrage über die erhaltenen Rückvergütungen informieren, und zwar pro Kundenbeziehung.

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Und was tut diese Grossbank einen Monat nach Erlass des Marschbefehls, über welchen sich die Bankiervereinigung in einem dreiseitigen Brief an die FINMA beklagte? Sie tut, vertreten durch einen «Vice President» und einen «Director», genauso als ob es die klare und unmissverständliche FINMA-Mitteilung überhaupt nicht gäbe. Sie schreibt unter anderem: „Gerne bestätigen wir Ihnen hiermit, dass die X-Bank unabhängig davon, ob ein Kunde einen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen hat, seit Jahren transparent bezüglich erhaltener Entschädigungen von Produktanbietern informiert. (…) Wir möchten Sie weiter darauf hinweisen, dass diese Entschädigungen stets in der Preisgestaltung unserer Dienstleistungen berücksichtigt wurden.“ Sie verweist darauf, dass damit die Frage erledigt und die erforderliche Auskunft erteilt sei. Ja, tatsächlich?

Bankiervereinigung: FINMA-Mitteilung überflüssig

Die Bankiervereinigung betonte in ihrem Protestbrief an die FINMA, die es gewagt hat, ohne Rücksprache mit dem Spitzenverband ihre Arbeit als Aufsichtsbehörde zu verrichten, dass eine „anständige Bank“ dem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesgerichts selbstverständlich Rechnung trage, dass die Mitteilung der FINMA somit überflüssig sei sowie dass keine gesetzliche Grundlage für diese Aktion der FINMA bestehe.

Offenbar braucht es die Intervention der Aufsichtsbehörde doch: Nur nützt die Aktion der FINMA nichts, wenn eine Grossbank es wagen kann, Kunden so abzufertigen und leerlaufen zu lassen. In Basel beginnt nun die Zeit der Vorfasnachtsveranstaltungen; da wird die Sprache manchmal etwas handfest. Und so kann es hier heissen: „Die hän denn e Ranze“ – das heisst: die sind frech. Von einem reflexiven Umgang mit eigenen Verhaltensmustern keine Spur – und offenbar auch keinerlei Respekt vor der FINMA.

Ich bin jedenfalls gespannt, wie die Behörde mit solchen Trotzaktionen dieser Bank umgeht: Sie muss dafür sorgen, dass sie nicht nur Regeln formuliert, sondern dass diese auch eingehalten werden. Enforcement heisst das. Meine Freundin hat der Bank jedenfalls nun die FINMA-Mitteilung zukommen lassen – es könnte ja wirklich sein, dass der Pöstler die Bahnhofstrasse in Zürich nicht gefunden hat.

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1 Kommentar zu „Banken: Marschbefehl der FINMA – und keiner geht hin?“

  1. Claudio sagt:

    Na da machen es sich die Banken recht einfach. Bei mir sah der Brief etwa so aus. Lieber Kunde, Gemäss Vorschrift von Finma und Bundesgericht sagen sie, wieviel die Retrozessionen sind, ca. 1 – 2%. Jetzt wissen Sie wieviel Sie zu gut hätten und sie verzichten darauf. Bla bla bla bla.
    Weil die Finma hat ja mal bemängelt, man könne nicht auf etwas verzichten, wovon man nicht weiss wieviel es ist. Dieser Umstand ist somit geklärt worden. Also, die Bank hält die Regeln ein, und würde die Retrozessionen gerne dem Kunden weitergeben, wie es von der Finma verlangt wird, aber der Kunde verzichtet ja freiwillig ausdrücklich auf diese Kickbacks, indem er weiter mit der Bank geschäftet (Die Bedingungen sind automatisch akzeptiert, wenn das Konto weiter verwendet wird).
    Das nenne ich Gleichberechtigung. Ich nehme an, dass alle Banken sich in etwa so verhalten, daher steht es jedem Kunden frei, welcher Bank er/sie die Retrozessionen schenken will.

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