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Ausschüttungen der NationalbankKantone fordern neue Praxis von SNB-Geldern

Finanzdirektoren verlangen eine verlässlichere Vereinbarung: Die Schweizerische Nationalbank in Bern.

Gewinne zu erwirtschaften, ist nicht das Ziel der Nationalbank. Doch wenn sie Gewinne erzielt, muss sie einen Teil davon an Bund und Kantone ausschütten – und zwar mit einer gewissen Stetigkeit, wie es im Nationalbankgesetz heisst.

Mit dieser Stetigkeit war es im laufenden Jahrzehnt allerdings nicht weit her. Zunächst kletterten die Ausschüttungen der Nationalbank auf rekordhohe Summen: 2020 erhielten Bund und Kantone 4 Milliarden Franken, 2021 und 2022 sogar 6 Milliarden Franken. 2023 stoppten die Zahlungen abrupt, es kam zu einer Nullrunde. 2024 werden Bund und Kantone erneut kein Geld erhalten.

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Die Nationalbank-Ausschüttungen schwanken seit 2020 damit deutlich stärker als in den beiden Jahrzehnten zuvor. Damals flossen pro Jahr zwischen einer und zweieinhalb Milliarden Franken zu Bund und Kantonen. Nur in einem Jahr, 2014, erhielt die öffentliche Hand gar kein Geld von der Nationalbank.

Aus Sicht mancher Kantone wäre es angezeigt, zur früheren Regelmässigkeit zurückzufinden. «Eine gewisse Verstetigung der Ausschüttungen wäre wünschenswert», sagt Astrid Bärtschi, Finanzdirektorin des Kantons Bern. «Das würde die Erstellung der jährlichen Budgets deutlich vereinfachen.»

Vereinbarung regelt Ausschüttungen

Die Ausschüttungspraxis ist in Vereinbarungen zwischen der Nationalbank und dem Eidgenössischen Finanzdepartement geregelt. Zuletzt wurde im Januar 2021 eine solche Vereinbarung unterzeichnet. Sie sieht einen jährlichen Grundbetrag von 2 Milliarden Franken vor. Für jede weiteren 10 Milliarden Franken, die in der sogenannten Ausschüttungsreserve bei der Nationalbank vorhanden sind, kann eine zusätzliche Milliarde an Bund und Kantone ausbezahlt werden – bis zu einem Maximum von 6 Milliarden Franken.

«Der Mechanismus funktioniert nicht wie erhofft»: Laurent Kurth, Finanzdirektor des Kantons Neuenburg.

«Die Idee hinter diesem Mechanismus war, eine grössere Regelmässigkeit bei den Ausschüttungen zu erreichen», sagt Laurent Kurth, Finanzdirektor des Kantons Neuenburg. «Heute müssen wir feststellen, dass das Gegenteil erreicht wurde. Der Mechanismus funktioniert überhaupt nicht wie erhofft.»

Dass Neuenburg wie sämtliche anderen Kantone dieses Jahr kein Geld erhält, liegt am Rekordverlust, den die Nationalbank 2022 eingefahren hat. Dieser wurde vollumfänglich der Ausschüttungsreserve belastet. Diese Reserve, die ein Jahr zuvor noch prall gefüllt war, wurde dadurch stark ins Minus gedrückt. So wurden 2023 und 2024 Ausschüttungen verunmöglicht. Und auch 2025 wird aller Voraussicht nach kein Geld an Bund und Kantone fliessen, da die Ausschüttungsreserve Stand heute mit 53 Milliarden Franken im Minus steht.

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Um trotz negativer Ausschüttungsreserve Zahlungen an Bund und Kantone zu ermöglichen, könnte der Bund die Vereinbarung mit der Nationalbank neu verhandeln. Gelegenheit dazu ergibt sich bald, da die jetzige Vereinbarung nur bis 2025 gilt und die beteiligten Stellen bei Bund und Nationalbank in ständigem Dialog stehen.

Philipp Rohr, Kommunikationschef des Eidgenössischen Finanzdepartements, bestätigt, dass auch dem Bund eine Verstetigung der Ausschüttungen über die mittlere Frist ein Anliegen ist. In den Verhandlungen mit der Nationalbank sollen «die Auswirkungen von Extremereignissen wie dem Verlust 2022 und die Konsequenzen davon auf die Gewinnausschüttungen thematisiert werden».

Eine Möglichkeit, die Ausschüttungen zu verstetigen, skizziert der Basler Wirtschaftsprofessor Yvan Lengwiler. Die Beträge könnten nicht wie heute an den Stand der Ausschüttungsreserve geknüpft sein, sondern als Prozentanteil an der Bilanzsumme der Nationalbank berechnet. «Auf diese Weise würden die Schwankungen bei der Gewinnausschüttung deutlich reduziert.»

Noch simpler wäre eine Vereinbarung wie sie in den Nullerjahren bestand. Damals überwies die Nationalbank der öffentlichen Hand einfach eine fixe Summe: 2,5 Milliarden Franken. Eine erfolgsabhängige Ausschüttung wie es sie heute gibt, wurde erst ab 2011 im Anschluss an die Finanzkrise vereinbart.

Umstrittene Bilanzierung

Die Nationalbank könnte aber auch von sich aus ihre Praxis ändern. Dies fordert Lengwiler in einem Bericht, den er mit zwei Fachkollegen in der Gruppe «The SNB Observatory» publiziert hat. Sie bezeichnen die Rückstellungspolitik als «willkürlich» und schlagen vor, dass die Nationalbank bei einem Verlust nicht die Ausschüttungsreserve, sondern ihre generellen Reserven belasten solle. Diese sogenannten «Rückstellungen für Währungsreserven» betragen aktuell 113 Milliarden Franken. Sie werden von der Nationalbank jährlich um 10 Prozent erhöht – egal, ob diese einen Gewinn oder Verlust erzielt.

Lengwilers Einschätzung nach ist bei der Nationalbank genug Geld vorhanden, um auch dieses Jahr 6 Milliarden Franken auszuschütten. Darauf zu verzichten, bedeute, dem Volk einen Teil seines Vermögens vorzuenthalten.

Die Nationalbank selbst sieht dies anders. Sie entgegnet, dass ihr Eigenkapital (also die Summe aus der Ausschüttungsreserve und den Rückstellungen für Währungsreserven) mit rund 63 Milliarden Franken nicht einmal 10 Prozent der gesamten Bilanzsumme ausmache. Dies erachtet sie als unzureichend. Aus diesem Grund hält sie einen weiteren Aufbau des Eigenkapitals für notwendig.

Die Nationalbank unterstreicht damit ihre Haltung, wonach der öffentlichen Hand vorerst kein weiteres Geld aus ihren Reserven zusteht. Nur ein unerwartet hoher Gewinn im Jahr 2024 – oder eine politische Intervention von Bund und Kantonen – könnten daran kurzfristig etwas ändern.

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