Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Qualitätszeichen unter der LupeEndlich geklärt: Was bedeuten AOP und IGP?

Ein Waadtländer Alpkäser bei der Arbeit – er stellt L’Etivaz AOP her.

Gruyère-Käse ists. Bloderkäse auch. Rheintaler Ribelmais, das Freiburger Safranbrot Cuchaule und der Abricotine aus dem Wallis ebenfalls: 25 Schweizer Produkte sind im Bundesregister eingetragen mit dem Vermerk «AOP», 16 Spezialitäten mit «IGP». Was das genau bedeutet und was es den Produzentinnen und Produzenten dieser per Gesetz geschützten Produkte nützt, hat uns Alain Farine, Leiter der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP, erklärt.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login