Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

«Apropos» – der tägliche PodcastDie fortschrittlichste Verfassung der Welt – seit 150 Jahren

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Reden, Musik, grosse Inszenierungen – und noch mehr Reden. «Vive la constitution. Vive la Suisse», sagte Bundespräsident Alain Berset am Schluss.

Letzten Herbst feierte die Schweiz den 175. Geburtstag ihrer Bundesverfassung von 1848. Man dachte zurück an die dramatische Entstehungsgeschichte des modernen Bundesstaats, den die erste Verfassung damals begründete.

Nur ein halbes Jahr später gibt es schon wieder ein Verfassungsjubiläum zu feiern. Aus heutiger Sicht vielleicht sogar das wichtigere als im letzten Herbst. Am 19. April 1874, vor 150 Jahren also, stimmte die Schweiz der ersten Totalrevision der Bundesverfassung zu: Das fakultative Referendum wurde eingeführt, die Todesstrafe abgeschafft – und jetzt fanden auch die Katholisch-Konservativen die Verfassung und den liberalen Schweizer Bundesstaat eine gute Sache.

Welche Bedeutung hat dieses Ereignis aus heutiger Sicht? Inwiefern wirkt die totalrevidierte Bundesverfassung von 1874 bis heute nach? Und warum wird dieses Jubiläum kaum gefeiert, wenn es doch so wichtig ist?

Das erzählt unser Mann für Podcasts zur Schweizer Geschichte und zu Verfassungsthemen, Bundeshausredaktor Markus Häfliger, in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos».

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.